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   BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01   

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https://dejure.org/2002,255
BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01 (https://dejure.org/2002,255)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2002 - V ZR 143/01 (https://dejure.org/2002,255)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - V ZR 143/01 (https://dejure.org/2002,255)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 125, 133, 157
    Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urkunde - Vermutung der Vollständigkeit - Vermutung der Richtigkeit - Urkundstext - Verkehrssitte - Geschäftsinhalt - Widerlegung einer Vermutung - Auslegung - Rücktritt

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde bei durch Auslegung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte gewonnenem eindeutigen Inhalt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urkunde, Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für -

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 133 Fa; ; BGB § 157 Ha

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 125, 133, 157
    Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 125 133 157
    Beweiskraft einer Urkunde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 125, 133, 157, 313 Satz 2, § 433 Abs. 2
    Widerlegbarkeit der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde (hier: ergänzter Grundstückskauf) auch durch außerhalb der Urkunde liegende Umstände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsurkunde hat Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts der Urkunde! (IBR 2002, 574)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3164
  • ZIP 2002, 1809
  • MDR 2002, 1361
  • DB 2002, 2646 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (141)

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Denn für die Beklagte streitet die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vertragsurkunde (BGH, Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164, 3165).
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch

    Darüber hinaus besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (Senat, Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164, 3165 mwN); es wird also vermutet, dass das, was im beurkundeten Text steht, der Vereinbarung entspricht und nur das vereinbart ist (Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 11. Aufl., Rn. 24).

    Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (Senat, Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164, 3165 mwN).

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 22 U 82/16

    Zwei Jahre älter als angegeben - Wohnhaus darf zurückgegeben werden

    Beweispflichtig für eine versehentliche Falschbezeichnung ist derjenige, der sich auf einen abweichenden Inhalt beruft, da für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit streitet (BGH vom 05. Juli 2002, V ZR 143/01, juris, m.w.N.).
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