Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2604
OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01 (https://dejure.org/2002,2604)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.05.2002 - 7 U 2905/01 (https://dejure.org/2002,2604)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 7 U 2905/01 (https://dejure.org/2002,2604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325
    Keine Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Zuwendung an

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Schenkungsbegriff; Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung; Bereicherung; Durchgangseigentum; Widerruflichkeit einer Auftragserteilung

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2325
    Keine Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Zuwendung an bestehende gemeinnützige Stiftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3181
  • NJW 2004, 1408 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.02.1905 - III 273/05

    1. Erfordert die Schenkung unter einer Auflage, daß nach Vollziehung der Auflage

    Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
    Die Beträge vermehren das treuhänderisch von der Stiftung gehaltene Vermögen, das lediglich als Durchgangseigentum anzusehen ist (vgl. dazu auch RGZ 62, 386, 391).

    Das Reichsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 06.02.1905 (RGZ 62, 386, 391) ausgeführt, dass im Falle von Spenden an eine Anstalt oder Vereinigung, welche diese zu Gunsten wohltätiger oder sonstiger ideeller Zwecke verwenden solle, keine Schenkung an diese Anstalt oder Vereinigung vorliege.

  • RG, 07.05.1909 - VII 365/08

    Über den Begriff der Schenkung bei Anwendung des Reichserbschaftssteuergesetzes

    Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
    Diese Auffassung wurde vom Reichsgericht auch in dem vom Landgericht zitierten Urteil vom 07.05.1909 (RGZ 71, 140) aufgegriffen.
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02

    Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der

    Nach dem Berufungsurteil (abgedruckt in NJW 2002, 3181 ff. = ZEV 2002, 415 f. = FamRZ 2003, 62 ff., mit Anm. Rawert, NJW 2002, 3151 ff. und Muscheler, ZEV 2002, 417 f.) scheitert ein Anspruch der Klägerin an der fehlenden Passivlegitimation der Beklagten.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03

    Auskunftsansprüche und Wertermittlungsansprüche eines pflichtteilberechtigten

    Aufgrund des § 4 der Satzung der Stiftung ist auch der Einwand der Beklagten, sie fungiere wie in dem vom Oberlandesgericht Dresden (NJW 2002, 3181) entschiedenen Fall lediglich als "Verteilungstopf", der zufließende Finanzmittel aufnehme und diese in vollem Umfang für gemeinnützige Zwecke ausgebe, widerlegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1371
BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00 (https://dejure.org/2001,1371)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2001 - IX ZB 104/00 (https://dejure.org/2001,1371)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2001 - IX ZB 104/00 (https://dejure.org/2001,1371)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Terminladung eines ausländischen Gerichts - Übersetzung einer Terminladung - Verhandlungsdatum - Richtiger Verhandlungstag - Beweislast - Erkundigungspflicht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Terminsladung vor ausländisches Gericht: Geladener Partei obliegt die Aufklärung von Unklarheiten

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1
    Anerkennung eines ausländischen Urteils bei Ladung auf einen so nicht existierenden Tag in der deutschen Übersetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3181 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1151
  • MDR 2002, 108
  • WM 2002, 143
  • BB 2002, 169
  • BB 2002, 238
  • BauR 2002, 535
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Auszug aus BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00
    Durch Untätigkeit vermag sie sich dieser Obliegenheit nicht wirksam zu entziehen (BGHZ 141, 286, 297 f).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00
    Denn diese Vorschrift betrifft nur die Zustellung desjenigen Schriftstücks, das die Klage einleitet (Senatsbeschl. v. 21. März 1990 - IX ZB 71/89, NJW 1990, 2201, 2202), hier also der Klageschrift vom 28. August 1998.
  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Danach wäre ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des Art. 26 EuInsVO im Streitfall schon dann anzunehmen, wenn es der darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1996 - IX ZR 339/95, BGHZ 134, 79, 91 f; Beschluss vom 18. September 2001 - IX ZB 104/00, WM 2002, 143, 144; vom 6. Oktober 2005 - IX ZB 360/02, WM 2006, 597, 598) gelänge, die behauptete Täuschung nachzuweisen.
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 360/02

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

    Hiervon ist der Bundesgerichtshof bei gleichem Sachverhalt auch bisher ausgegangen (vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151).

    Das käme insbesondere bei einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in Frage (BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151).

    Durch Untätigkeit vermag sie sich dieser Obliegenheiten nicht wirksam zu entziehen (BGHZ 48, 327, 330 f; 118, 312, 321 f; 141, 286, 297 f; BGH, Beschl. v. 21. März 1990 - XII ZB 71/89, NJW 1990, 2201, 2202; v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ trägt derjenige, der damit die Anerkennung verhindern möchte (BGH, Beschl. v. 18. September 2001 aaO).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 192/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels; Anforderungen an die

    Für den weiteren Verfahrensablauf wird die Gewährung rechtlichen Gehörs durch Art. 27 Nr. 1 LugÜ mittelbar sichergestellt (vgl. BGHZ 141, 286, 296 ; BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151).
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