Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4675
OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01 (https://dejure.org/2002,4675)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2002 - 5 U 135/01 (https://dejure.org/2002,4675)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 5 U 135/01 (https://dejure.org/2002,4675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß einer Werbeaussage gegen das Sachlichkeitsgebot

  • Judicialis

    BRAO § 43 b; ; BORA § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43 b; BORA § 6
    Zur Zulässigkeit der Werbung auf einer Anwalts-Homepage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3183
  • NJW 2005, 1680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Jedenfalls die - nachveröffentlichten - Entscheidungen des BGH "Anwaltswerbung II" (NJW 2001, 2087) und "Anwaltsrundschreiben" (NJW 2001, 2886) müssen nach Auffassung des Senats im hier zu entscheidenden Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.

    Dementsprechend bedürfe nicht die Gestattung der Anwaltswerbung der Rechtfertigung, sondern deren Einschränkung ( BGH NJW 01, 2087 "Anwaltswerbung II" und NJW 2001, 2886/2887 "Anwaltsrundschreieben" ).

    In einer kurz darauf ergangenen Entscheidung zu einem Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Mandanten und Nichtmandanten, in welchem es unter anderem hieß, dass eine auf den Einzelfall bezogene optimale ( Hervorhebung durch den Senat) Gestaltung einer steuerlich günstigen Übertragung von Immobilien im Privatvermögen mit einem Rechts- und /oder Steuerberater sorgfältig abgestimmt werden sollte, hat der BGH - anders als das Berufungsgericht - darin keine mit § 43b BRAO unvereinbare Selbstanpreisung gesehen (BGH NJW 2001, 2886, 2887 "Anwaltsrundschreiben").

    Jedenfalls kann der Senat in dem regelgerechten Gebrauch des Wortes "optimal" in dem hier zu beurteilenden sprachlichen Kontext eine übermäßige reklamehafte Übertreibung oder gar eine marktschreierische Herausstellung der Mitglieder der Kanzlei des Beklagten - auch im Vergleich zu anderen Rechtsanwälten und insoweit hält der Senat den Fall mit den vom BGH in NJW 2001, 2886 "Anwaltsrundschreiben" entschiedenen Fall für vergleichbar - noch nicht sehen, sondern im Zusammenhang mit den im Internetauftritt der Sozietät geschilderten "verschiedensten Rechtsgebieten" nur die Ankündigung, dass die Kanzleimitglieder für die von ihnen vertretenen Rechtsgebiete eben auch sehr gut qualifiziert seien.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Jedenfalls die - nachveröffentlichten - Entscheidungen des BGH "Anwaltswerbung II" (NJW 2001, 2087) und "Anwaltsrundschreiben" (NJW 2001, 2886) müssen nach Auffassung des Senats im hier zu entscheidenden Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.

    Dementsprechend bedürfe nicht die Gestattung der Anwaltswerbung der Rechtfertigung, sondern deren Einschränkung ( BGH NJW 01, 2087 "Anwaltswerbung II" und NJW 2001, 2886/2887 "Anwaltsrundschreieben" ).

  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 12/92

    GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Zwar muss ein Wettbewerbs- Störer auch die Möglichkeit haben, die störende Handlung zu verhindern ( BGH GRUR 96, 905 "GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen"; GRUR 99, 504 "Implantatbehandlungen").
  • BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96

    Implantatbehandlungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Zwar muss ein Wettbewerbs- Störer auch die Möglichkeit haben, die störende Handlung zu verhindern ( BGH GRUR 96, 905 "GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen"; GRUR 99, 504 "Implantatbehandlungen").
  • LG Hamburg, 05.06.2001 - 312 O 228/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.6.2002, Geschäftsnummer : 312 O 228/01, wird abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97

    Verletzung der Standespflicht durch unerlaubte Werbung; Erkennbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Anders als das OLG Stuttgart (Urteil vom 5.10.2001 - 2 U 203/00), das beide Entscheidungen einer eingehenden Analyse unterzogen hat, es sieht, scheint es dem Senat nicht so sehr darauf anzukommen, ob in der zweiten Entscheidung eine Abkehr von den gerade erst aufgestellten Beurteilungskriterien für Selbstaussagen von Rechtsanwälten zu sehen ist, sondern vielmehr darauf, dass der BGH in beiden Entscheidungen maßvolle Selbstbeschreibungen der persönlichen Kompetenz, die subjektive Werturteile sind, dann als nicht mehr beanstandenswert ansieht, wenn diese jedenfalls einen objektiven Kern zu haben scheinen und nach Form und Inhalt nicht in der Einkleidung eines "marktschreierischen Werbungsstil" (BGH NJW-RR 98, 1282) daherkommen.
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Die Berufung des Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Hamburg NJW 2002, 3183).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3426
OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02 (https://dejure.org/2002,3426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2002 - 4 U 19/02 (https://dejure.org/2002,3426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 4 U 19/02 (https://dejure.org/2002,3426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Werbung eines Steuerberaters für Tätigkeit als Testamentsvollstrecker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3183 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1286
  • NJW-RR 2005, 800 (Ls.)
  • AnwBl 2003, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Die Grundsätze der vom Beklagten erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 3481 = GRUR 1998, 556 -Masterpad) sind vorliegend nicht zu seinen Gunsten heranzuziehen.

    Der Gesetzgeber durfte deshalb den Anwaltsvorbehalt zum Schutz der Rechtssuchenden und einer geordneten Rechtspflege auch zu Lasten der Berufsausübungsfreiheit einzelner für erforderlich und angemessen halten (BVerfG NJW 1998, 3481).

  • LG Detmold, 21.08.2001 - 3 T 245/01

    Bestellung einer Bank als Testamentsvollstreckerin

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Das habe das LG Detmold (WM 2001, 2441) im Fall einer geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung durch eine Bank auch so gesehen.

    Die gegenteilige Einschätzung von Kleine-Cosack (BB 2000, 2112) und jetzt auch des LG Detmold (WM 2001, 2441), nach der der Schwerpunkt der Testamentsvollstreckung auf wirtschaftlichem Gebiet liegen soll, überzeugt den Senat nicht.

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 41/00

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens der Dienste als Testamentsvollstrecker durch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Das Landgericht Münster hat den Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG zugesprochen und zur Begründung unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (DStR 2000, 2006 - Testamentsvollstreckung durch Steuerberater) angeführt, dass ein geschäftsmäßiges Anbieten von Testamentsvollstreckungen durch Steuerberater ohne die erforderliche Erlaubnis gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoße.

    Auch wenn der Umfang der Tätigkeit sehr unterschiedlich sein kann, ist ihr Schwerpunkt immer die unmittelbare Gestaltung der Rechtsangelegenheiten der Erben und anderweitig Bedachten nach den Wünschen des Erblassers ( vgl. OLG Düsseldorf DStR 2000, 2006, 2007 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Bei einer solchen Einzelfallbetrachtung müsse hier aber ein Verstoß wie in den Fällen der BGH-Entscheidungen "Titelschutzanzeigen für Dritte" (BGH NJW 1998, 3563), "Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Sachverständigenbeauftragung" (BGH NJW 2000, 2108) und zur rechtsbetreuenden Verwaltungshilfe (BGH GRUR 2000, 734) verneint werden.

    Eine solche erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung liegt vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu gestalten (BGH NJW 1998, 3563, 3564 = GRUR 1998, 956 -Titelschutzanzeigen für Dritte).

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Bei einer solchen Einzelfallbetrachtung müsse hier aber ein Verstoß wie in den Fällen der BGH-Entscheidungen "Titelschutzanzeigen für Dritte" (BGH NJW 1998, 3563), "Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Sachverständigenbeauftragung" (BGH NJW 2000, 2108) und zur rechtsbetreuenden Verwaltungshilfe (BGH GRUR 2000, 734) verneint werden.

    Dabei ist danach zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es im wesentlichen um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH GRUR 2000, 729, 730 -Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Sachverständigenbeauftragung).

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1993 - 4 U 303/92

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Anwaltverein;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Weil der Testamentsvollstrecker in erster Linie im Interesse der begünstigten Personen handelt, nimmt er insoweit auch fremde Rechtsangelegenheiten wahr (OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 236, 237).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 214/97

    Rechtsbetreuende Verwaltungshilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Bei einer solchen Einzelfallbetrachtung müsse hier aber ein Verstoß wie in den Fällen der BGH-Entscheidungen "Titelschutzanzeigen für Dritte" (BGH NJW 1998, 3563), "Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Sachverständigenbeauftragung" (BGH NJW 2000, 2108) und zur rechtsbetreuenden Verwaltungshilfe (BGH GRUR 2000, 734) verneint werden.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Denn Sinn und Zweck des nach wie vor zur verfassungsmäßigen Ordnung gehörenden Erlaubniszwangs des Rechtsberatungsgesetzes (vgl. BVerfG, AnwBl 2001, 63) ist der Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit der Rechtspflege.
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Wenn es anders wäre, wäre die Aufzählung bestimmter Berufsgruppen und Personen im Rechtsberatungsgesetz auch überflüssig, weil sich deren Befugnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ebenfalls bereits aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ergibt (BGH AnwBl. 1994, 254, 255).
  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 4 U 143/00

    Informationserteilung im Rahmen einer Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen als

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Die Missachtung dieses Gesetzes ist daher regelmäßig auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände sittenwidrig und damit wettbewerbswidrig (Senat, Urteil vom 22.02.2001, 4 U 143/00; Köhler / Piper, UWG, § 1, Rdn.443).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Ob die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach Art. 1 § 1 RBerG darstellt, ist umstritten (bejahend: OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 236, 237; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 280 f.; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1286; Schaub, MittBayNot 2001, 90 f.; Stracke, ZEV 2001, 250; ders., Die geschäftsmäßige Rechtsberatung durch Testamentsvollstrecker, 1999, S. 248 f.; Bonefeld, ZERB 2000, 171, 172; Henssler, ZEV 1994, 261, 262; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd. 3, RBerG R 55, Art. 1 § 5 Rdn. 17 und 38; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Art. 1 § 3 Rdn. 435 und § 5 Rdn. 561; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 3 Rdn. 49; Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., Art. 1 § 3 RBerG Rdn. 41-43; Staudinger/Reimann, BGB, 2003, § 2197 Rdn. 65 f.; im Falle der Ernennung von Banken als Testamentsvollstrecker: Schaub, FamRZ 1995, 845, 846; Leverenz, ZBB 1995, 156, 159; a.A.: Vortmann, WM 1995, 1745, 1746; ders., WuB VIII D Art. 1 § 1 RBerG 4.02; Kleine-Cosack, BB 2000, 2109 ff.; ders., EWiR 2000, 979 f.; Watrin, DStR 2002, 422, 424).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1286).
  • OLG Hamm, 03.02.2004 - 4 U 122/03

    Testamentsvollstreckung durch einen Wirtschaftsprüfer

    Wegen der Einzelheiten und insbesondere der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers wird auf die Ausführungen zu diesem Punkt im angefochtenen Urteil (Seiten 6 ff.) Bezug genommen, die sich ihrerseits wieder an die gleichlautende Begründung im Senatsurteil vom 23. Mai 2002, NJW-RR 2002, 1286, 1287 betreffend einen Steuerberater, der Testamentsvollstreckung angeboten hat, anlehnt.
  • LG Düsseldorf, 29.12.2004 - 25 T 924/04

    Löschung eines Wohnungsrechtes

    Die Berufung des Bekl. ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1286 ).
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