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   BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00   

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https://dejure.org/2002,427
BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00 (https://dejure.org/2002,427)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2002 - X ZR 83/00 (https://dejure.org/2002,427)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 (https://dejure.org/2002,427)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    AÜG § 1; BGB §§ 133 B, 157 C; ZPO §§ 139, 287
    Bestimmung des Vertragstyps unabhängig von Bezeichung durch Vertragsparteien; keine Umgehung zwingender Schutzvorschriften

  • Prof. Dr. Lorenz

    Vertragsfreiheit und Vertragstypenwahl: Keine Definitionsfreiheit der Parteien; Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Bereicherungsausgleich bei Arbeitsleistungen unter Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG: ...

  • Wolters Kluwer

    Revision - Rechtliche Einordnung - Vertrag - Rechtsfolge - Vertragsparteien - Wortlaut - Praktische Durchführung - Wirklicher Wille - Geschäftsinhalt - Vertragstyp - Auslegung - AGB - Zwingende Schutzvorschriften - Gerichtliche Hinweispflicht - Fehlender Sachvortrag - ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur rechtlichen Einordnung eines Vertrages als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

  • Judicialis

    AÜG § 1; ; BGB § 133 B; ; BGB § 157 C; ; ZPO § 139; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1; BGB §§ 133 157; ZPO §§ 139 287
    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung einer dem Grunde nach gerechtfertigten Klage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinweispflicht des Gerichts bzgl. fehlendem Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    AÜG §§ 1, 9, 10; BGB §§ 133, 157, 631, 812; ZPO §§ 139, 287
    Keine Umgehung des AÜG durch Wahl eines vom tatsächlichen Geschäftsinhalt abweichenden Vertragstyps

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Keine vertragliche Umgehung! (IBR 2002, 647)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3317
  • MDR 2002, 1183 (Ls.)
  • NZA 2002, 1086
  • WM 2003, 541
  • BB 2002, 1884 (Ls.)
  • DB 2002, 2216
  • ZfBR 2002, 778
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines Werkunternehmers zudem maßgeblich durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit (BGH 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - zu I 2 b aa der Gründe) .
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Daß dies dem Kläger in erster Instanz, sei es auch nach Einräumung einer von ihm zu beantragenden Schriftsatzfrist (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juni 2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), nicht möglich gewesen wäre, wird von der Revision nicht geltend gemacht und ist auch sonst nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Die Hinweispflicht dient vor allem der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und besteht auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei, wenn der Prozessbevollmächtigte der substantiierungspflichtigen Partei ersichtlich darauf vertraut, dass sein schriftlicher Vortrag ausreicht (BGHZ 127, 254, 260; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317 unter II 2 a; Urteil vom 18. Mai 1994 - IV ZR 169/93, NJW-RR 1994, 1085 unter 3 b; Urteil vom 4. Juli 1989 - XI ZR 45/88, BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozess 3 m.w.Nachw.).

    Ein Hinweis ist weiter geboten, wenn ein Gericht von seiner in einer gerichtlichen Verfügung geäußerten Auffassung später abweichen will (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002, aaO).

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