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   BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02, 2 AR 77/02   

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BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02, 2 AR 77/02 (https://dejure.org/2002,4107)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2002 - 2 ARs 164/02, 2 AR 77/02 (https://dejure.org/2002,4107)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, 2 AR 77/02 (https://dejure.org/2002,4107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 13a StPO; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; 25 StGB
    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Handlungsdelikt; Mittäterschaft zwischen Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln; Nebentäterschaft

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Gerichtsstand - Verstoß gegen das BtMG - Angeschuldigter - Strafbefehl - Staatsanwaltschaft - Generalbundesanwalt

  • Judicialis

    StPO § 8; ; StPO § 9; ; StPO § 13 a; ; StPO §§ 10 ff.; ; StPO § 7 Abs. 1; ; StGB § 6 Nr. 5; ; StGB § 9 Abs. 1; ; StGB § 9 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3486
  • NStZ 2003, 269
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 12.08.1997 - 1 Ws 229/97
    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Die Tat war damit nicht nur voll-, sondern auch beendet (vgl. BGHSt 43, 158, 162, OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314).

    In Deutschland ist auch kein zum Tatbestand gehörender Erfolg i.S.v. § 9 Abs. 1 StGB eingetreten (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314).

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist ein Tätigkeits- und kein Erfolgsdelikt (vgl. BGHSt 30, 277, 278), so daß allein auf den Handlungsort abzustellen ist (h.M., vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 9 Rdnr. 2, Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., § 9 Rdnr. 6; Hoyer in SK-StGB § 9 Ren.

    Denn das Zusammenwirken zwischen Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln stellt sich grundsätzlich als jeweils selbständige Täterschaft dar, da sich beide als Geschäftspartner gegenüberstehen und gegenteilige Interessen verfolgen, so daß ihr Zusammenwirken allein durch die Art der Deliktsverwirklichung notwendig vorgegeben ist (BGHSt 42, 255, 259; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., Vorbem. §§ 25 ff. Rdnr. 46 ff.).

    Aus dem gleichen Grund kann in dem täterschaftlichen Handeltreiben des Verkäufers auch nicht zugleich eine Beihilfehandlung zu dem durch den Erwerb und die Weiterveräußerung der Betäubungsmittel begründeten Handel treiben des Abnehmers gesehen werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; Körner, BtMG 5. Aufl., § 29 Rdnr. 645 a.E.; a.A. Oehler Anm. zu BGHSt 27, 30 ff., JR 1977, 424, 426), so daß ein Gerichtsstand in Deutschland hier auch nicht nach § 7 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 StGB gegeben ist.

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Aus dem gleichen Grund kann in dem täterschaftlichen Handeltreiben des Verkäufers auch nicht zugleich eine Beihilfehandlung zu dem durch den Erwerb und die Weiterveräußerung der Betäubungsmittel begründeten Handel treiben des Abnehmers gesehen werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; Körner, BtMG 5. Aufl., § 29 Rdnr. 645 a.E.; a.A. Oehler Anm. zu BGHSt 27, 30 ff., JR 1977, 424, 426), so daß ein Gerichtsstand in Deutschland hier auch nicht nach § 7 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 StGB gegeben ist.

    Die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts ergibt sich aus § 6 Nr. 5 StGB (vgl. BGHSt 27, 30 ff.).

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Denn das Zusammenwirken zwischen Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln stellt sich grundsätzlich als jeweils selbständige Täterschaft dar, da sich beide als Geschäftspartner gegenüberstehen und gegenteilige Interessen verfolgen, so daß ihr Zusammenwirken allein durch die Art der Deliktsverwirklichung notwendig vorgegeben ist (BGHSt 42, 255, 259; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., Vorbem. §§ 25 ff. Rdnr. 46 ff.).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist ein Tätigkeits- und kein Erfolgsdelikt (vgl. BGHSt 30, 277, 278), so daß allein auf den Handlungsort abzustellen ist (h.M., vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 9 Rdnr. 2, Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., § 9 Rdnr. 6; Hoyer in SK-StGB § 9 Ren.
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Der Fall unterscheidet sich wesentlich von dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1994 (BGHSt 40, 208, 210) zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • BGH, 04.11.1983 - 2 ARs 365/83

    Zuständiges Gericht bei Begehung einer Straftat auf hoher See - Änderung oder

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Die Entscheidung über den Erlaß des von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehls obliegt dem Amtsgericht, so daß ein örtlich zuständiges Amtsgericht zu bestimmen war (vgl. BGHSt 32, 159, 161).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Mittäterschaftliches Handeln, bei dem die Tat an jedem Ort begangen ist, an dem einer der Mittäter gehandelt hat (vgl. BGHSt 39, 88, 91), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Dem Ergebnis steht auch das Urteil des Senats vom 5. Februar 1997 (NStZ 1997, 286) nicht entgegen.
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
    Die Tat war damit nicht nur voll-, sondern auch beendet (vgl. BGHSt 43, 158, 162, OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314).
  • BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10

    Aufzeichnungsfalle; Recht auf ein faires Verfahren (Belehrungspflicht;

    Für die Frage, ob der Gerichtsstand des Tatorts gemäß § 7 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB begründet ist, ist hier deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 77/02, NJW 2002, 3486).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Beide stehen sich als Geschäftspartner gegenüber und verfolgen gegenteilige Interessen; ihr Zusammenwirken ist allein durch die Art der Deliktsverwirklichung notwendig vorgegeben (BGH NJW 2002, 3486, mwN).
  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 139/11

    Verfahrensrüge zur fehlenden örtlichen Zuständigkeit; Handlungsort beim

    Für die Frage, ob der Gerichtsstand des Tatorts gemäß § 7 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB begründet ist, ist deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10 Rn. 21; vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NStZ 2003, 269; vgl. auch Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 83).

    Aus dem gleichen Grund führt das Zusammenwirken zwischen Veräußerer und Erwerber auch nicht zu einer Beteiligung des einen an der jeweiligen Tat des andern (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2008 - 5 StR 215/08, NStZ 2009, 221; Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02 aaO).

  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 215/08

    Örtliche Zuständigkeit (Begriff des Zusammenhangs; Einwand der Unzuständigkeit;

    Aus dem gleichen Grund kann in dem täterschaftlichen Handeltreiben des Verkäufers auch nicht zugleich eine Beihilfehandlung zu dem durch den Erwerb und die Weiterveräußerung der Betäubungsmittel begründeten Handeltreiben des Abnehmers gesehen werden (vgl. BGH NJW 2002, 3486, 3487).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

    Für die Frage, ob die Tat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB im Inland begangen ist, ist deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10; vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NStZ 2003, 269; vgl. auch Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 83).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08

    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot;

    Um eine in diesem Sinne willkürliche Entscheidung handelt es sich nicht, wenn bei einer Tatbeteiligung mehrerer Personen auch derjenige Ort als Tatort im Sinne von Art. 1 Abs. 1 des Auslieferungsvertrages angesehen wird, von dem aus das Geschehen gelenkt wurde (vgl. zu einer entsprechenden Zurechnung von Tatbeiträgen nach deutschem Strafrecht BGHSt 39, 88 ; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 2 ARs 164/02 -, NJW 2002, S. 3486 ; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 9 Rn. 10).
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere

    Der Fall unterscheidet sich damit schon im Ansatz von den Konstellationen, in denen sich Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln gegenüberstehen und gegenteilige Interessen verfolgen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2002 - 2 Ars 164/02, NStZ 2003, 269; vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, insoweit in NStZ 2011, 596 nicht abgedr.; BGH, Urteil vom 30. September 2008 - 5 StR 215/08, NStZ 2009, 221).
  • BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe; Konkurrenzen

    Vielmehr kommt es vorliegend bei der konkurrenzrechtlichen Beurteilung der Beihilfehandlungen des Angeklagten (allein) auf dessen Unterstützung der Haupttaten des Käufers D. an; denn der Angeklagte hat - neben der Verfolgung seiner eigenen Belange - in erster Linie jeweils in dessen Auftrag und Interesse gehandelt und wurde auch (allein) von diesem für die einzelnen Beihilfehandlungen entlohnt (vgl. zur Bedeutung der Interessen von Verkäufer und Käufer: BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NJW 2002, 3486).
  • BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tätigkeitsdelikt); örtliche

    Eine Tatortzuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 7 Abs. 1 StPO lässt sich entgegen der - vom Generalbundesanwalt geteilten - Auffassung der Strafkammer zwar nicht daraus herleiten, dass der Erfolg der Tat, zu der der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, im Bezirk des erkennenden Gerichts eingetreten ist (§ 9 Abs. 2 Satz 1 1. Var., Abs. 1 3. Var. StGB); denn das hier in Rede stehende Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist kein Erfolgssondern ein Tätigkeitsdelikt (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 77/02, NJW 2002, 3486).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 368/16

    Verabredung zur ungenehmigten Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von

    Diese Beurteilung ist darin begründet, dass beide sich als Geschäftspartner gegenüberstehen und gegensätzliche Interessen verfolgen, so dass ihr gemeinsames Tätigwerden allein durch die Art der Deliktsverwirklichung vorgegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NJW 2002, 3486, 3487; Urteil vom 30. September 2008 - 5 StR 215/08, NStZ 2009, 221, 222; Beschlüsse vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Teilnahme 1; vom 14. Juli 2011 - 4 StR 139/11, StraFo 2011, 391).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07

    Begriff des Bereitstellens von Geldmitteln

  • BGH, 17.07.2002 - 2 AR 77/02

    Sofortige Beschwerde - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Gerichtsstand -

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