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   BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02 (1)   

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https://dejure.org/2002,1848
BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02 (1) (https://dejure.org/2002,1848)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2002 - 2 StR 62/02 (1) (https://dejure.org/2002,1848)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02 (1) (https://dejure.org/2002,1848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 27 StGB; § 28 StGB; § 337 StPO
    Milderung; Strafrahmenverschiebung; Mindeststrafe; Beruhen

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB
    Sicherungsverwahrung (Voraussetzung der Verurteilung zu zeitiger Freiheitsstrafe; lebenslange Freiheitsstrafe)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Raubmords an Rentner in Gießen bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Raubmords an Rentner in Gießen bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Raubmords an Rentner in Gießen bestätigt

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3559
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02
    Schließlich wird der neue Tatrichter eine Gesamtwürdigung des Täters und derjenigen Taten vorzunehmen haben, welche er nach § 66 Abs. 1 StGB als Taten mit Symptomcharakter ansieht (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5).
  • BGH, 21.03.2000 - 5 StR 41/00

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02
    Die sachlich bedenkliche gesetzliche Regelung des § 66 StGB (so schon BGHSt 37, 160, 161; BGH NStZ 2000, 417), wonach nur eine Verurteilung zu "zeitiger" Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung auslösen kann, hat bereits zu einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung geführt (BT-Drucks. 14/9041), wonach in § 66 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1 und 2 jeweils das Wort "zeitiger" gestrichen werden soll.
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02
    Bei einer Verurteilung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe kann auf Sicherungsverwahrung jedoch dann erkannt werden, wenn unabhängig von der mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndeten Tat wegen einer weiteren Straftat eine in die Gesamtfreiheitsstrafe einbezogene zeitige Freiheitsstrafe verwirkt ist, hinsichtlich derer die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1, 2 oder 3 StGB gegeben sind (BGHSt 34, 138, 143 f. und 37, 161).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02
    Die sachlich bedenkliche gesetzliche Regelung des § 66 StGB (so schon BGHSt 37, 160, 161; BGH NStZ 2000, 417), wonach nur eine Verurteilung zu "zeitiger" Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung auslösen kann, hat bereits zu einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung geführt (BT-Drucks. 14/9041), wonach in § 66 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1 und 2 jeweils das Wort "zeitiger" gestrichen werden soll.
  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02
    Die Anordnung von Sicherungsverwahrung ist neben der Verhängung von lebenslanger Freiheitsstrafe als Einzelstrafe ebenso wie bei einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe, die aus mehreren lebenslangen Einzelstrafen gebildet wurde, unzulässig (BGHSt 33, 398).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02
    Sie erfüllt nur dann die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn sie eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe enthält (BGHSt 34, 321).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Der Gesetzgeber hat damit Hinweise in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgegriffen, in denen der nach vormaligem Recht geltende Ausschluss der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe als "sachlich bedenklich' bezeichnet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559; Urteile vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418; vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 178/16

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe rechtmäßig

    Nach Kritik der Rechtsprechung an dieser Regelung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417; Senat, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559) hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3344) das Wort "zeitig' aus allen Absätzen des § 66 StGB gestrichen, um auch die lebenslange Freiheitsstrafe vom Anwendungsbereich der Regelung zu erfassen (BT-Drucks. 14/9456, S. 8).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Zuvor hatte es der Bundesgerichtshof mehrfach als "sachlich bedenklich" bezeichnet, dass nach dem bis dahin geltenden Recht eine Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nur neben "zeitiger" nicht aber lebenslanger Freiheitsstrafe als Einzelstrafe oder einer aus mehreren lebenslangen Einzelstrafen gebildeten lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe möglich war (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559; Urteil vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418; Urteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 29.07.2003 - 5 StR 298/03

    Strafzumessung (Bestimmung des Strafrahmens); Beruhen

    Die gegen den Angeklagten verhängte Strafe orientiert sich weder am Mindestmaß noch am Höchstmaß des Strafrahmens (zu ähnlichen Fällen vgl. etwa BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Strafrahmenverschiebung 1; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 17; BGH, Beschl. vom 18. April 1996 - 4 StR 161/96; vom 17. März 1998 - 5 StR 55/98; vom 22. Juli 1998 - 2 StR 234/98 - und vom 13. Dezember 2001 - 4 StR 448/01).
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