Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4390
BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02 (https://dejure.org/2002,4390)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - 1 ARs 36/02 (https://dejure.org/2002,4390)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02 (https://dejure.org/2002,4390)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB; § 132 Abs. 3 GVG
    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts (streitige Anforderung der optimalen Mittelwahl bei der Erfolgsverhinderung; geeignete Verhinderungsmöglichkeit)

  • openjur.de
  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3720
  • NStZ 2003, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02
    Der 2. Strafsenat meint, dem könne Rechtsprechung des 1. Strafsenats, insbesondere das Urteil BGHSt 31, 46, entgegenstehen.

    Soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (aaO S. 49) in der Literatur anders verstanden wird (vgl. Anfragebeschluß S. 4/5), beruht das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.

    Der Zusammenhang jenes Senatsurteils und sein sinngerechtes Verständnis im Blick auf den dort zugrundeliegenden Sachverhalt ergeben, daß der Senat verlangt, der Täter habe die von ihm gewählte, objektiv und aus seiner Sicht geeignete Verhinderungsmöglichkeit auszuschöpfen (BGHSt 31, 46, 50 unter Ziff. 2.).

    Das volle Risiko eines gleichwohl eintretenden Taterfolges trug er ohnehin (vgl. BGHSt 31, 46, 49 m.w.Nachw.).

  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02
    Der 2. Strafsenat (Beschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02) beabsichtigt zu entscheiden:.
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.
  • BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02

    Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale

    Etwas anderes mag gelten, wenn ein Menschenleben auf dem Spiel steht (so wohl BGHSt 33, 295, 302 u. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 1); darum ging es hier jedoch nicht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02 - sowie Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02).".
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
    Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26.9.2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3875
OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02 (https://dejure.org/2002,3875)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2002 - 1 Ws 132/02 (https://dejure.org/2002,3875)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 1 Ws 132/02 (https://dejure.org/2002,3875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung bei Tod des Angeklagten; Erlöschen der Vollmacht des Verteidigers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 206a StPO ; § 464 Abs. 1 StPO ; § 467 StPO
    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten; Erlöschen der Vollmacht des Verteidigers beim Tod des Angeklagten; Fortbestehen der Vollmacht; Ermächtigung des Verteidigers zur Empfangnahme von zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten; Erlöschen der Vollmacht des Verteidigers beim Tod des Angeklagten; Fortbestehen der Vollmacht; Ermächtigung des Verteidigers zur Empfangnahme von zu ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3720
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02
    Im Falle des Todes des Angeklagten während eines anhängigen Strafverfahrens ist das Verfahren durch Beschluss nach § 206a StPO einzustellen und eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten nach § 464 Abs. 1 StPO zu treffen (BGHSt 45, 108ff; OLG Hamm NJW 78, 177; OLG Hamburg NJW 1971, 2183; OLG Frankfurt NStZ 1982, 480).

    Als Ausnahmevorschrift und im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung ist die Regelung grundsätzlich restriktiv auszulegen (BGHSt 45, 108, 116; Hilger in LR aaO § 467 Rdn. 18).

    Eine entsprechende teilweise Überbürdung der notwendigen Auslagen auf den Angeklagten gemäß § 467 Abs. 1 StPO scheidet dann aus (vgl. BGHSt 45, 108, 116).

  • OLG Celle, 18.06.1971 - 2 Ss 29/71
    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02
    (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung in NJW 1971, 2182).

    Die - auch hier früher vertretene - Gegenmeinung (OLG Celle NJW 1971, 2182; Lüderssen in LR, StPO, 25. Aufl. § 138 Rdn. 18 m.w.N.) geht davon aus, dass das Strafverfahren mit dem Tod des Angeklagten von selbst endet und weitere Entscheidungen über Kosten und Auslagen nicht zu treffen sind.

    Der Senat schließt sich insoweit - gegen die früher wohl herrschende Meinung (BGHSt 34, 184; OLG Celle NJW 1971, 2182; OLG München NJW 1973, 1515; OLG Oldenburg Nds. Rpfl.

  • OLG Hamm, 16.06.1977 - 4 Ws 126/77
    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02
    Bei dieser Interessenlage erscheint es gerechtfertigt, die Vollmacht des Verteidigers über den Tod des Auftraggebers hinaus als fortbestehend i.S.d. § 168 BGB anzusehen (s.a. OLG Hamm NJW 1978, 177; OLG Hamburg NJW 1971, 2183).

    Im Falle des Todes des Angeklagten während eines anhängigen Strafverfahrens ist das Verfahren durch Beschluss nach § 206a StPO einzustellen und eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten nach § 464 Abs. 1 StPO zu treffen (BGHSt 45, 108ff; OLG Hamm NJW 78, 177; OLG Hamburg NJW 1971, 2183; OLG Frankfurt NStZ 1982, 480).

  • OLG Hamburg, 08.09.2003 - 2 Ws 217/03

    Verteidigervollmacht und Tod des Angeklagten vor rechtskräftigem

    Der Gegenmeinung, wonach die zu Lebzeiten erteilte Verteidigervollmacht über den Tod des Angeklagten hinaus fortwirke und den Verteidiger jedenfalls zur Stellung von Kosten- und Auslagenerstattungsanträgen sowie zur Einlegung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen hierzu ermächtige (HansOLG Hamburg, NJW 1971, 2183 f; HansOLG Hamburg, NJW 1983, 464 f; OLG Hamm, NJW 1978, 177; OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2002, 246; OLG Celle, NJW 2002, 3720 f; Laufhütte in Karlsruher Kommentar-StPO, 5. Aufl., § 138 Rdn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Vor § 137 Rdn. 7; Kühl, NJW 1978, 977, 980 f; wohl auch Julius in Heidelberger Kommentar-StPO, 3. Aufl., § 137 Rdn. 8) kann nicht gefolgt werden.

    Soweit dementgegen ein Fortwirken der Verteidigervollmacht daraus hergeleitet wird, die Strafprozessvollmacht ermächtige den Verteidiger ausdrücklich auch zur Entgegennahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch der den Streitgegenstand und der von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge - so vorliegend die Verteidigervollmacht vom 20. November 2002 -(vgl. OLG Hamm, NJW 1978, 177; OLG Celle, NJW 2002, 3720), liegt dem eine "petitio principii" zugrunde, die zu einem Zirkelschluss führt.

    Die Kostentragungspflicht des Beschwerdeführers folgt aus § 473 Abs. 1 StPO (siehe dazu OLG Koblenz, GA 1979, 192; vgl. auch OLG Celle, NJW 2002, 3720).

  • OLG Köln, 04.01.2013 - 1 RBs 334/12

    Unwirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger bei Fehlen der Vollmachtsurkunde

    Die Unschuldsvermutung schließt eine Kostenüberbürdung jedenfalls dann nicht aus, wenn die Schuld des Angekl. in einer bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung festgestellt worden ist (OLG Celle [28.05.02] NJW 2002, 3720 [3721).
  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Der StPO ist nicht zu entnehmen, dass nach dem Tod eines Angeklagten kein Raum mehr für Entscheidungen sein soll (vgl. BGH NJW 1999, 3644 unter Hinweis auf die Möglichkeit, ein Wiederaufnahmeverfahren allein zum Zweck der Rehabilitierung des verstorbenen Verurteilten zu betreiben; vgl. zur sofortigen Beschwerde bei verstorbenem Angeklagten durch den Wahlverteidiger auch OLG Celle, NJW 2002, 3720).
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07

    Verfahrenseinstellung nach § 206a Strafgesetzbuch (StGB) mangels Bestehens der

    3b St 88/69">NJW 70, 875; OLG Celle, NJW 2002, 3720; LR-Hilger, a.a.O. Rn. 53; KK-Frank, 5. Aufl. § 467 StPO Rn. 10, der darauf hinweist, dass derartige Fälle unter Zugrundelegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR kaum noch vorstellbar seien).
  • OLG Hamburg, 02.11.2007 - 2 Ws 133/07

    Rechtsstellung des Pflichtverteidigers nach dem Tod des Angeschuldigten;

    Der Gegenmeinung, wonach die zu Lebzeiten eingeräumte Verteidigerstellung über den Tod des Angeschuldigten hinaus fortwirke und den Verteidiger jedenfalls zur Stellung von Kosten- und Auslagenerstattungsanträgen sowie zur Einlegung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen hierzu ermächtige (so für den Pflichtverteidiger OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286 f und für den Wahlverteidiger HansOLG Hamburg, NJW 1971, 2183 f; HansOLG Hamburg, NJW 1983, 464 f; OLG Hamm, NJW 1978, 177; OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2002, 246; OLG Celle, NJW 2002, 3720 f; OLG Schleswig, SchlHA 2007, 293 f; Laufhütte in Karlsruher Kommentar-StPO, 5. Aufl., § 138 Rdn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Vor § 137 Rdn. 7; Kühl, NJW 1978, 977, 980 f; wohl auch Julius in Heidelberger Kommentar-StPO, 3. Aufl., § 137 Rdn. 8) kann nicht gefolgt werden.

    Die Kostentragungspflicht des Beschwerdeführers folgt aus § 473 Abs. 1 StPO (siehe dazu Senat, a.a.O.; OLG Koblenz, GA 1979, 192; vgl. auch OLG Celle, NJW 2002, 3720).

  • KG, 22.01.2024 - 3 Ws 66/23

    Keine Fortführung der Nebenklage durch Erben des verstorbenen Nebenklägers

    Zwar ist umstritten, ob die zu Lebzeiten erteilte Vertretungsvollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus fortwirkt und den Vertreter jedenfalls zur Stellung von Kosten- und Auslagenerstattungsanträgen sowie zur Einlegung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen ermächtigt (bejahend Hanseatisches OLG, NJW 1971, 2183; 1983, 464; OLG Hamm NJW 1978, 177; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Celle NJW 2002, 3720; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., Vor § 137 Rn. 7; Kühl, NJW 1978, 977, 980 [allesamt den Verteidiger betreffend]; a. A. Hanseatisches OLG wistra 2004, 39).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2023 - 1 Ws 96/23

    Einstellung des Verfahrens, Tod des Angeklagten, Auslagenerstattung,

    Die Frage, ob der Verteidiger im Falle des Todes des Angeklagten weiterhin zur Einlegung von Rechtsmitteln befugt ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen überwiegend bejaht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.05.2011- 2 Ws 1/11-; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; KG NStZ-RR 2008, 295; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. März 2010, Az.: 1 Ws 113/10, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 66. Aufl., Vor § 137 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

    Nach einer strengen, in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht wird verlangt, dass das Gericht nach einer bis zur "Schuldspruchreife" geführten Hauptverhandlung zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit verurteilt worden wäre (BGH NStZ 1995, 406; OLG Rostock Beschluss vom 06. Februar 2004 - 1 Ws 350/03 - zitiert nach juris, OLG Celle NJW 2002, 3720; KG NJ 1999, 494; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 127 f.; KG NJW 1994, 600; OLG Zweibrücken NJW 1989, 134 (zum Strafbefehlsverfahren); BayObLG …
  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02

    Internationale Rechtshilfe: Kostenerstattung bei Einstellung des

    Vielmehr muss ein einmal eingeleitetes Verfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und, um gerechte Nebenentscheidungen zu ermöglichen, durch förmlichen Einstellungsbeschluss gem. § 206 a StPO zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden (BGHSt 45, 108; BGH NStZ-RR 2002, 262 unter Nr. 21; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 206 a Rdn. 8; alle mit weit. Nachw.).
  • OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Tod des Angeklagten; Verdachtsdichte bei

    Sie beruht auf § 467 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Celle, NJW 2002, 3720).
  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

  • LG Dresden, 29.08.2014 - 14 Qs 69/14

    Auslagenentscheidung, Tod des Angeklagten, Verfahrenshindernis, Ermessen

  • LG Duisburg, 15.02.2008 - 34 QsOWi 21/07

    Pflicht der Erben zur Kostentragung im Ordnungswidrigkeitenverfahren bei nicht

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