Weitere Entscheidungen unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 | BAG, 12.04.2002

Rechtsprechung
   BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01   

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https://dejure.org/2002,64
BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 (https://dejure.org/2002,64)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 (https://dejure.org/2002,64)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 (https://dejure.org/2002,64)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Prognose - Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialwidrigkeit - Betriebliche Erfordernisse - Auftragsverlängerung - Neuvergabe - Neuausschreibung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung; Beendigung des Reinigungsauftrags; Beteiligung des Arbeitgebers an Neuausschreibung; Kündigung vor Entscheidung über die Neuvergabe; "Vorratskündigung"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2 KSchG
    Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung (hier: bei Ungewissheit über Verlängerung eines Dienstleistungsauftrags)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbedingte Kündigung: Wegfall eines Reinigungsauftrages und Beteili-gung an der Neuausschreibung

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
    Ungewissheit über Auftragslage kein Kündigungsgrund

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige "Vorratskündigung" bei offener Neuvergabe (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 3/2003, S. 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3795
  • NZA 2002, 1205
  • BB 2002, 2184
  • DB 2002, 2553
  • DB 2002, 2653
  • JR 2003, 132
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99

    Kündigung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    b) Dieser Maßstab gilt, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung - wie hier - auf außerbetriebliche Gründe gestützt wird (st. Rspr. vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2: Unsicherheit über Neuerteilung eines Bewachungsauftrags; vgl. auch Senat 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 - Gewährung von Drittmitteln).

    Die Kündigung ist daher als sog. Vorratskündigung unwirksam (vgl. Senat 15. März 2001 aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (Senat 17. Juni 1999 aaO).

    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194), soziale Gesichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Der - nicht auf Schlagworte beschränkte - Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (Senat 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).

    a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige des Kündigungszugangs (BAG 30. Mai 1985 aaO; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 406).

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    So ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung nicht gerechtfertigt, so lange der Arbeitgeber den Stillegungsbeschluß lediglich erwägt oder plant, aber noch nicht gefaßt hat (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194), soziale Gesichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Längere Kündigungsfristen, die nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Alter des Arbeitnehmers gestaffelt sind, wollen die berufliche Existenz der vom Arbeitsplatzverlust betroffenen, in der Regel auch älteren Arbeitnehmer sichern (BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 - BVerfGE 62, 256).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194), soziale Gesichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194), soziale Gesichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 3 (7) Sa 1487/00

    Ordentliche Kündigung; Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs; Prognoseentscheidung

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Hinzu kommen häufig lange Kündigungsfristen, die einer kurzfristigen Änderung der Arbeitszeit entgegenstehen (dazu BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Das ist der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, mit Ablauf der Kündigungsfrist werde mit einiger Sicherheit ein die Entlassung erforderlich machender betrieblicher Grund vorliegen (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - zu II 2 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) .

    Bei der Kündigung länger beschäftigter Arbeitnehmer würden sonst unter Umständen geringere Anforderungen an eine Prognose und damit an den Kündigungsgrund gestellt als bei weniger lang beschäftigten Arbeitnehmern (vgl. BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - zu II 2 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) .

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erforderniisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Senatsrechtsprechung zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu II der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126, zu B I 1 der Gründe).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02   

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https://dejure.org/2002,385
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 (https://dejure.org/2002,385)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.03.2002 - 7 B 315/02 (https://dejure.org/2002,385)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 (https://dejure.org/2002,385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO i.d.F. des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Neuregelung; Einschränkung des Prüfungsumfangs des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3795 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1390
  • DÖV 2003, 131
  • BauR 2002, 1684
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 7 B 1533/00
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt maßgeblich von den Gegebenheiten des vom Antragsteller ausdrücklich angesprochenen Verfahrens 7 B 1533/00, das der Senat mit Beschluss vom 3.11.2000 entschieden hat.

    Dem "normalen" Wohnnutzer ist es im Interesse des eigenen Schutzes zuzumuten, mit seinem Wohnbauvorhaben aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu den potenziell störenden landwirtschaftlichen Betriebsanlagen ggf. abzurücken, insbesondere sich nicht im unmittelbaren Nahbereich der für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung typischen "Platzgerüche" anzusiedeln - vgl. hierzu etwa die Ausführungen auf S. 10/11 des Senatsbeschlusses vom 3.11.2000 - 7 B 1533/00 -, wobei es im Hinblick auf den Schutz der benachbarten Landwirtschaft vor eventuellen zusätzlichen Betriebseinschränkungen aus dem Gesichtspunkt der Rücksichtnahme sogar geboten sein kann, auf das (Wohn)Bauvorhaben zu verzichten.

    hierzu S. 10 des Senatsbeschlusses vom 3.11.2000 - 7 B 1533/00.

  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6856
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02
    Sie stellen einen Kompromiss dar zwischen dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/6393) einerseits, der in Art. 1 Nr. 14 eine Streichung der bisherigen Absätze 4 bis 6 des § 146 VwGO und damit unter Abschaffung der für die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie die Verfahren der Prozesskostenhilfe eingeführten Zulassungsbeschwerde die Wiederherstellung einer uneingeschränkten Beschwerdemöglichkeit vorsah, und dem Gesetzentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 14/6856) andererseits, der in Art. 1 Nr. 11 eine Modifizierung der Zulassungsbeschwerde nach den bisherigen Absätzen 4 bis 6 des § 146 VwGO vorsah.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2017 - 7 ME 20/17

    Ausnahmegenehmigung; Dauerfestsetzung; Erledigung; Flohmarkt; Marktfestsetzung;

    Dies gilt hier umso mehr, als das Beschwerdegericht - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen hat, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1760/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Die isolierte Betrachtung der Auslegungshinweise zu Nr. 3.1 der GIRL, 4. Aufzählungspunkt, verbunden mit der Feststellung, dass der Wert von 0, 25 den absoluten Grenzwert darstelle, stehe im Widerspruch zu dem in den Auslegungshinweisen selbst zitierten Beschluss des OVG NRW vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 - und zu den Auslegungshinweisen zu Nr. 5 der GIRL.

    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass der von den Auslegungshinweisen zu Nr. 1 der GIRL in Bezug genommene Beschluss des OVG NRW vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 - auf Sachverhalte, die von der GIRL 2008 erfasst werden, keine Anwendung finden kann.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390 = juris Rn. 11, und vom 16. März 2009 - 10 A 259/08 -, juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 2014 - 1 LB 164/13 -, BauR 2015, 464 = juris Rn. 37.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390 = juris Rn. 11.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1487/14

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass der von den Auslegungshinweisen zu Nr. 1 der GIRL in Bezug genommene Beschluss des OVG NRW vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 - auf Sachverhalte, die von der GIRL 2008 erfasst werden, keine Anwendung finden kann.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390 = juris Rn. 11, und vom 16. März 2009 - 10 A 259/08 -, juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 2014 - 1 LB 164/13 -, BauR 2015, 464 = juris Rn. 37.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390 = juris Rn. 11.

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Rechtsprechung
   BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01   

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https://dejure.org/2002,25088
BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01 (https://dejure.org/2002,25088)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2002 - 2 AZR 255/01 (https://dejure.org/2002,25088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Prognose - Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialwidrigkeit - Betriebliche Erfordernisse - Auftragsverlängerung - Neuvergabe - Neuausschreibung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3795
  • NZA 2002, 1205
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    Der - nicht auf Schlagworte beschränkte - Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (Senat 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 96).

    a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige des Kündigungszugangs (BAG 30. Mai 1985 aaO; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 406).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (Senat 17. Juni 1999 aaO).

    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96- BAGE 85, 194), soziale G e sichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99

    Kündigung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    b) Dieser Maßstab gilt, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung - wie hier - auf außerbetriebliche Grün de gestützt wird (st. Rspr. vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2: Unsicherheit über Neuerteilung eines Bewachungsauftrags; vgl. auch Senat 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 - Gewährung von Drittmitteln).

    Die Kündigung ist daher als sog. Vorratskündigung unwirksam (vgl. Senat 15. März 2001 aaO).

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 mwN) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    Parallelsache zu - 2 AZR 256/01 - BUNDESARBEITSGERiCHI .
  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    b) Dieser Maßstab gilt, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung - wie hier - auf außerbetriebliche Grün de gestützt wird (st. Rspr. vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2: Unsicherheit über Neuerteilung eines Bewachungsauftrags; vgl. auch Senat 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 - Gewährung von Drittmitteln).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96- BAGE 85, 194), soziale G e sichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
    Der Anspruch ist zeitlich begrenzt (zum Umfang dieser Begrenzung vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 einerseits und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 andererseits) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber keine anderweitigen Dispositionen in gutem Glauben getroffen hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96- BAGE 85, 194), soziale G e sichtspunkte sind nur im Rahmen des § 315 BGB zu berücksichtigen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - aaO) und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitnehmer (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 3 Sa 1493/00

    Ordentliche Kündigung; Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs; Prognoseentscheidung

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