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   OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01   

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https://dejure.org/2001,1222
OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01 (https://dejure.org/2001,1222)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2001 - 29 U 4592/01 (https://dejure.org/2001,1222)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 29 U 4592/01 (https://dejure.org/2001,1222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Unzulässige Werbung; Anwaltswerbung; Kanzleipräsentation im Internet; Berufswidrige Werbung

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BRAO § 43 b; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43b; UWG § 1
    "Interessentenschreiben" auf Internet-Homepage einer Anwaltskanzlei als berufswidrige Werbung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Werbung um Mandat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Interessentenschreiben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    "Interessentenschreiben" an geschädigte Telekom-Aktionäre auf der Homepage keine unzulässige Werbung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 760
  • ZIP 2002, 682
  • MMR 2002, 554
  • K&R 2002, 371
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01
    Die Aktivlegitimation der Kläger ergibt sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden konkreten Wettbewerbsverhältnis (vgl. BGH GRUR 2001, 258 = WRP 2001, 146 = NJW 2001, 522 - Immobilienpreisangaben, mwN), was auch von den Beklagten nicht in Zweifel gezogen wird, sodass hierzu keine weiteren Ausführungen veranlasst sind.
  • BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90

    Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01
    Danach kann das Verbot einer auf Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichteten Werbung nicht mit dem früher aus § 43 BRAO hergeleiteten Verbot der gezielten Werbung um Praxis durch unaufgefordertes Herantreten an potentielle Mandanten (so noch BGHZ 115, 105, 110 ff = NJW 1991, 2641 - Anwaltswerbung I) gleichgesetzt werden.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01
    Sie umfasst daher auch die Aussendarstellung von selbständig Berufstätigen einschließlich der Werbung für die Inananspruchnahme ihrer Dienste (BVerfG WRP 2001, 1284, 1285 - Umfassende Rechtsberatung; WRP 2000, 700, 721 = NJW 2000, 3195; BGHZ 147, 71, 74 = WRP 2001, 923 = NJW 2001, 2087 - Anwaltswerbung II; NJW 2001, 2886 f - Anwaltsrundschreiben; jeweils mwN).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97

    Werbung am Unfallort IV - Straßenwerbung

    Auszug aus OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01
    Hierbei wird verkannt, dass es sich bei den von den Klägern herangezogenen Entscheidungen um Fallgestaltungen handelt, bei denen die Sittenwidrigkeit aus besonderen Umständen - wie etwa dem Ansprechen am Unfallort (vgl. BGH GRUR 2000, 235 = NJW 2000, 586 - Werbung am Unfallort IV) - hergeleitet wird und der Verbotstatbestand des § 43 b BRAO auch bei der vorstehend unter 2. a vorgenommenen Auslegung sehr wohl Sachverhalte erfasst, die nicht unter diese Fallgruppe des § 1 UWG subsumiert werden können (vgl. Kleine-Cosack aaO Rdn. 213; Römermann aaO § 6 BO Rdn. 92).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Dies gilt für die Werbung im Internet umso mehr, als eine Homepage eine passive Darstellungsplattform ist, die sich nicht unaufgefordert potentiellen Patienten aufdrängt, sondern im Gegenteil von diesen erst aktiv aufgerufen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 2003 - 1 BvR 2115/02 - ; Steinbeck, Werbung von Rechtsanwälten im Internet, NJW 2003, S. 1481 ; vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung auch OLG München, NJW 2002, S. 760 ; LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ; AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Internetwerbung wird typischerweise von solchen Patienten zur Kenntnis genommen, die nicht unaufgefordert durch Werbung beeinflusst werden, sondern sich selbst aktiv informieren (vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung OLG München, NJW 2002, S. 760 ; LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ; AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
  • OLG München, 12.01.2012 - 6 U 813/11

    Wettbewerbswidrige Rechtanwaltswerbung: Werberundschreiben an Kommanditisten

    Dementsprechend sei eine Werbung um einen Auftrag im Einzelfall nur dann unzulässig, wenn ein zusätzliches Unlauterkeitsmoment dergestalt hinzutrete, dass der Umworbene in einem konkreten Kontext der Beratung und Vertretung bedürfe, der Werbende dies zum Anlass für seine Werbung nehme und in einer als aufdringlich empfundenen Weise den Bedarf des Werbeadressaten auszunutzen versuche, so dass dieser sich nicht frei für einen Anwalt entscheiden könne (OLG München, NJW 2002, 760, 761 - Interessentenschreiben).

    Im Einklang hiermit haben denn auch verschiedene Obergerichte (vgl. OLG Hamburg, NJW 2003, 1668, 1669; OLG München, NJW 2002, 760) es als lauterkeitsrechtlich unbedenklich erachtet, wenn ein Rechtsanwalt auf seiner Homepage an geschädigte Kapitalanleger herantritt und für seine Tätigkeit wirbt, über Klageverfahren berichtet und andere Beteiligte des betroffenen Anlagemodells auffordert, mit dem Anwalt in Kontakt zu treten, oder wenn ein Rechtsanwalt ein (nicht persönlich an die Mieter eines bestimmten Immobilieneigentümers adressiertes) Rundschreiben verteilt, in welchem er auf ein von ihm erstrittenes Urteil zu einer Mietvertragsklausel hinweist und seine Bereitschaft bekundet, gegen Bezahlung den jeweiligen Mietvertrag rechtlich zu prüfen oder bei aktuellen Differenzen mit dem Vermieter sofort tätig zu werden (OLG Düsseldorf, NJW 2003, 362, 362).

  • LG München I, 26.10.2006 - 7 O 16794/06

    Adword-Werbung für Rechtsanwälte verboten

    In den vorgenannten Entscheidungen des BVerfG wurde mit darauf abgestellt, dass es sich bei den beanstandeten Inhalten jeweils um eine im Internet als passive Darstellungsplattform geschaltete Selbstpräsentation handelte und die Internetwerbung typischerweise von solchen Patienten zur Kenntnis genommen wird, die nicht unaufgefordert durch Werbung beeinflusst werden, sondern sich selbst aktiv informieren (ebenso OLG München NJW 2002, 760, 762 betreffend einen Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei).
  • OLG Hamburg, 02.06.2005 - 5 U 126/04

    " Mandantenwerbung"

    Speziell für die Werbung um geschädigte Kapitalanleger haben das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in der eben zitierten Entscheidung und das OLG München (NJW 2002, 760) es für erlaubt angesehen, wenn Anwälte auf ihrer Homepage für ihre Tätigkeit werben, über Klagverfahren berichten und andere Anleger des betroffenen Personenkreises aufgefordert werden, über ein abrufbares Erfassungsformular oder Honorarvereinbarungen und Vollmachten mit den Anwälten in Kontakt zu treten.
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 20 U 105/02

    Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts; Untersuchung einer Vielzahl von

    Die Mieter erkannten daher, dass sie nicht individuell angeschrieben, sondern nur allgemein angesprochen worden waren (vgl. auch OLG München NJW 2002, 760).

    Der Text ist jedoch an die Allgemeinheit gerichtet, bei der der potentielle Mandant tätig werden muss ( vgl. OLG München NJW 2002, 760).

  • OLG Naumburg, 13.08.2002 - 1 U 42/02

    Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bei unaufgeforderter Weitergabe von

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  • OLG München, 05.12.2005 - 29 W 2745/05

    Unlautere anwaltliche Werbung bei Verteilung von Informationsflyern in einer

    § 43b BRAO bezweckt u.a., den Rechtssuchenden davor zu bewahren, dass sich Rechtsberater ihm aufdrängen (vgl. Senat NJW 2002, 760, 761).
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