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   BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02   

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https://dejure.org/2002,2948
BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02 (https://dejure.org/2002,2948)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2002 - 1 BvR 736/02 (https://dejure.org/2002,2948)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02 (https://dejure.org/2002,2948)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Das aus RABerufsO § 10 Abs 1 resultierende Gebot, alle in einer Sozietät zusammengeschlossenen deutschen Rechtsanwälte auf dem Kanzleibriefbogen aufzuführen, verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Rechtsanwalt - Rechtsanwaltssozietät - Gesellschafteraufführung auf Briefbögen

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BORA § 10 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 10 Abs. 1 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Nennung sämtlicher Rechtsanwälte einer Sozietät auf dem Briefbogen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 59b; BORA § 10; GG Art. 12
    Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 59b; BORA § 10; GG Art. 12
    Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2163
  • NVwZ 2002, 1233 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00

    Anforderungen an die Gestaltung der Briefbögen in einer Sozietät

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00 -,.

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, S. 1419) ist § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA verfassungsgemäß.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 76, 196 ; 94, 372 ; 101, 331 ).

    Selbst wenn sich das angestrebte Ziel möglicherweise durch eine strengere Regelung noch besser erreichen ließe, wird dadurch die Eignung der Regelung nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfGE 101, 331 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02
    Staatliche Maßnahmen, die ihn dabei beschränken, sind Eingriffe in diese Freiheit (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 76, 196 ; 94, 372 ; 101, 331 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02
    Staatliche Maßnahmen, die ihn dabei beschränken, sind Eingriffe in diese Freiheit (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 76, 196 ; 94, 372 ; 101, 331 ).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 2 ZU 21/00

    Aufführen der Partner in Kanzleibriefbögen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02
    b) den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. November 2000 - 2 ZU 21/00 AGH NW -,.
  • BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09

    Pflicht aus § 10 Abs 1 S 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte zur namentlichen

    So werden Rechtsuchende durch die namentliche Benennung der Rechtsanwälte auf dem Briefbogen in die Lage versetzt, mögliche Interessenwiderstreite abzuschätzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, S. 2163 ).

    Allein durch den Umstand, dass sich das angestrebte Ziel durch eine noch strengere Regelung - etwa die namentliche Benennung sämtlicher in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte ohne Rücksicht auf die gewählte Kurzbezeichnung - möglicherweise besser erreichen ließe, wird jedoch die Eignung der Regelung nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfGE 101, 331 ; auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, S. 2163 ).

    Auch praktische Schwierigkeiten der Briefbogengestaltung - wie sie etwa von Großkanzleien mit einer Vielzahl bereits aufgrund § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA namentlich zu benennender Gesellschafter geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, S. 2163 ) - können im vorliegenden Fall nicht bestehen.

  • BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06

    Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden

    Die Regelung dient damit - ebenso wie die ihr vorangestellten Bestimmungen in § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA - dem legitimen Informationsinteresse der Rechtsuchenden und stellt ebenso wie § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA eine Berufsausübungsregelung dar, die gewichtigen Belangen des Gemeinwohls dient und damit verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA: Senatsbeschluss vom 19. November 2001 - AnwZ(B) 75/00, NJW 2002, 1419, unter II 2 b aa, bestätigt durch BVerfG, NJW 2002, 2163).
  • BVerfG, 20.11.2007 - 1 BvR 2482/07

    Verfassungsmäßigkeit eines belehrenden Hinweises der Rechtsanwaltskammer

    Das insoweit bestehende Interesse der Rechtsuchenden an einer zutreffenden Information ist ein gewichtiger Belang des Gemeinwohls und rechtfertigt den auf der Ermächtigungsgrundlage des § 59b Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 3, 4, 5 Buchstabe a und Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung beruhenden Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2002, - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, S. 2163).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03

    Werbung einer Steuerberatungsgesellschaft

    Der Mandant kann so erkennen, ob die Gefahr der Vertretung widerstreitender Interessen besteht oder ob eine anderweitige Interessenkollision zu befürchten ist (vgl. Beschl. vom 13.6. 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, 2163).
  • BGH, 05.08.2002 - AnwZ (B) 33/01

    Namensangabe sämtlicher Rechtsanwälte einer Partnership englischen Rechts

    Nachdem der Senat in einer Parallelsache dem Standpunkt der Antragsgegnerin gefolgt ist (BGH, Beschl. v. 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00, NJW 2002, 1419 ff = BRAK-Mitt. 2002, 136 ff) und das Bundesverfassungsgericht die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschl. v. 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02), hat der Antragsteller erklärt, aus der zu seinen Gunsten ergangenen Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs keine Rechte herleiten zu wollen.
  • LG Köln, 28.08.2008 - 171 StL 1/08
    Die Verwendung eines solchen Zusatzes setzt daher voraus, dass mindestens vier Berufsangehörige in der Sozietät tätig sind ( BGH, NJW 2007, 3349 [BGH 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06]; BGH, NJW 2002, 2163).
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