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   AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01   

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AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,14626)
AGH Saarland, Entscheidung vom 28.01.2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,14626)
AGH Saarland, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - AGH 7/01 (https://dejure.org/2002,14626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt wegen Nichtbeachtung des Sachlichkeitsgebots; Verletzung des Sachlichkeitsgebots durch Verwirklichung des Beleidigungstatbestandes; Zulässigkeit herabsetzender Äußerungen durch einen Rechtsanwalt im Kampf ums Recht; ...

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt wegen Nichtbeachtung des Sachlichkeitsgebots; Verletzung des Sachlichkeitsgebots durch Verwirklichung des Beleidigungstatbestandes; Zulässigkeit herabsetzender Äußerungen durch einen Rechtsanwalt im Kampf ums Recht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2572 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 923
  • MDR 2002, 787
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.03.1990 - 1 BvR 816/86

    Anwaltschaftliches Standesrecht: Umfang des Sachlichkeitsgebotes -

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Ihnen kommen deshalb weitergehende Befugnisse und damit korrespondierende Pflichten als ihren Mandanten zu (BVerfG NJW 1991, 2274).

    Als Berufspflichtverletzung sind sie erst dann zu beanstanden, wenn die Herabsetzungen nach Inhalt oder Form als strafbare Beleidigungen zu beurteilen sind, ohne durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt zu sein (BVerfG NJW 1991, 2274 f).

    Kammervorständen und Ehrengerichten steht es nicht zu, Äußerungen eines Rechtsanwalts als standeswidrig mit der Begründung zu beanstanden, sie würden von anderen Verfahrensbeteiligten als stilwidrig, ungehörig oder als Verstoß gegen den guten Ton und das Taktgefühl empfunden oder sie seien für das Ansehen des Anwaltsstandes abträglich (BVerfGE 76, 171, 192 f = NJW 1988, 191, 193 f. [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]; BVerfG NJW 1991, 2274 f).

    Die Verwendung des - im Streitfalle zweifellos unangebrachten - Schlagworts wird durch die Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gerade noch gedeckt (vgl. BVerfG NJW 1991, 2274: "Offenbar nach willkürlichem Ermessen gehandelt").

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 126/91

    Meinungsfreiheit und Sachlichkeitsgebot des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Vielmehr sind herabsetzende Äußerungen erst dann als Berufspflichtverletzung zu beanstanden, wenn sie nach Inhalt oder Form als strafbare Beleidigungen zu beurteilen sind, ohne durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt zu sein (BVerfG AnwBl 1993, 632; Kleine-Cosack a.a.O. § 43 a Rdn. 21).

    so falsch ist, dass man sich wundert, dass ausgebildete Juristen an der Rechtsfindung beteiligt waren", bildet keine mit dem Sachlichkeitsgebot unvereinbare (vgl. BVerfG, AnwBl 1993, 632) Formalbeleidigung.

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - über die Urteilskritik hinaus ausdrücklich zusätzliche Kritik an den verantwortlichen Richtern geübt wird (vgl. BVerfG, AnwBl 1993, 632 f.: "Offenbar parteiliche Entscheidung").

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Nicht entscheidend kann sein, ob ein Anwalt seine Kritik anders hätte formulieren können; denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung (BVerfGE 76, 171, 192 f = NJW 1988, 191, 193 f.) [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81].

    Kammervorständen und Ehrengerichten steht es nicht zu, Äußerungen eines Rechtsanwalts als standeswidrig mit der Begründung zu beanstanden, sie würden von anderen Verfahrensbeteiligten als stilwidrig, ungehörig oder als Verstoß gegen den guten Ton und das Taktgefühl empfunden oder sie seien für das Ansehen des Anwaltsstandes abträglich (BVerfGE 76, 171, 192 f = NJW 1988, 191, 193 f. [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]; BVerfG NJW 1991, 2274 f).

    Das Bundesverfassungsgericht billigt ausdrücklich "Urteilsschelte" (BVerfGE 76, 171, 193 = NJW 1988 191, 193) [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] und mithin eine Kritik, auf die der Adressat nicht mehr durch eine Änderung seiner Entscheidung reagieren kann.

  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Mit der Kritik an den Richtern wird folglich die Kritik an dem Urteil verstärkt, aber trotz der effekthaschenden, plakativen Wendungen letztlich noch eine Auseinandersetzung in der Sache geführt (vgl. die Beispiele bei BGH NJW 1988, 1099 f.: "Vorsätzlicher Rechtsbruch").
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfGE 82, 272, 284 [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] = NJW 1991, 95; Saarl. OLG NJW-RR 1996, 1048 f).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 1 BvR 1353/89

    Kritik an Justizbehörden im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung -

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Diese Einlassung des Rechtsanwalts kann angesichts der Interpretationsweite seines Schriftsatzes jedenfalls nicht widerlegt werden (vgl. AnwBl 1990, 519 f.).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Soweit das Landgericht eine Bezugnahme der Berufungsbegründung auf den erstinstanzlichen Schriftsatz vom 23. September 1999 nicht zugelassen hat, ist die von dem Rechtsanwalt in seinem Schriftsatz vom 31. März 2000 geäußerte gegenteilige Rechtsauffassung jedenfalls nicht unvertretbar (vgl. BGHZ 35, 103, 106 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60]; BGH VersR 1966, 1138; Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 519 Rdn. 40; Oehlers MDR 1996, 447).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 1 U 794/95

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Fußballtrainers

    Auszug aus AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfGE 82, 272, 284 [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] = NJW 1991, 95; Saarl. OLG NJW-RR 1996, 1048 f).
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Der Rechtsanwalt muss so vortragen und argumentieren, dass er sachlich und professionell vorträgt, es aber andererseits unterlässt, emotionalisierende und zumindest in der Nähe von Beleidigungen anzusiedelnde Äußerungen tätigt (vgl. dazu u.a. AGH Saarbrücken MDR 2003, 189; MDR 2002, 787; siehe vor allem aber auch BGH NJW 2004, 690 zu Unsachlichkeit in einer anwaltlichen Revisionsbegründung).
  • AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11

    Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender

    NJW-RR 2002, 923 (924); Henssler/Prütting-Henssler, § 43a Rn. 135; Feuerich/Weyland, § 43a Rdn. 52; Kleine-Cosack, BRAO 6. Aufl., § 43a Rn. 72 ff.; Hartung/Römermann, BRAO 4. Aufl. § 43 a Rn. 50).
  • AGH Bremen, 17.09.2009 - 1 AGH 3/09

    Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot durch Beleidigung eines

    Um einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43a Abs. 3 BRAO annehmen zu können, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der berufsrechtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, die Schwelle zu sanktionswürdigen Pflichtverletzungen erst überschritten, wenn eine Herabsetzung nach Inhalt und Form als strafbare Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) zu beurteilen ist oder eine rechtliche Auseinandersetzung durch neben der Sache liegende Herabsetzung belastet wird, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben (vgl. BVerfGE 76, 171; zuletzt: BVerfG NJW-Spezial 2008, 382 f.; AnwGH Saarland, NJW-RR 2002, 923 ff.; AnwG Hamburg, NJW-RR 2009, 846 f.).
  • AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02

    Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

    Mit den Voraussetzungen für die Verletzung des Sachlichkeitsgebotes durch Äußerungen eines Rechtsanwalts im Rahmen von Prozesserklärungen hat sich der Senat auch in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2002 (AGH 7/01) befasst und ausgeführt, dass eine Verletzung des allgemein formulierten Sachlichkeitsgebots entweder durch die bewussten Verbreitung von Unwahrheiten (§ 43 a Abs. 111 S. 2 1. Alt. BRAO) oder aber durch herabsetzenden Äußerungen, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensablauf keinen Anlass gegeben haben (§ 43 a Abs. 111 S. 2, 2. Alt. BRAO) erfolgen kann.
  • AnwG Koblenz, 15.12.2014 - 1 AG 4/13

    Berufsrechte und -pflichten: Abfällige Bemerkungen über einen Richter

    Dass der Gesetzgeber die Fallgruppe der strafbaren Beleidigung nicht ausdrücklich erwähnt hat, ist unerheblich; denn diese ist nach der h.M. mit der im Gesetz geregelten Fallgruppe der herabsetzenden Äußerungen ohne Anlass identisch (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 204; NJW 2008, 2424; AGH Saarl., NJW-RR 2002, 923 (NJW-RR 2002, 924); Henssler/Prütting- Henssler , § 43a, Rdnr. 135; Feuerich / Weyland , § 43a, Rdnr. 52; Kleine-Cosack , BRAO, 6. Aufl., § 43a, Rdnr. 72 ff.; Hartung / Römermann , BRAO, 4. Aufl., § 43a, Rdnr. 50).
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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 04.06.2002 - 1 C 2871/02   

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https://dejure.org/2002,8264
AG Stuttgart, 04.06.2002 - 1 C 2871/02 (https://dejure.org/2002,8264)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 04.06.2002 - 1 C 2871/02 (https://dejure.org/2002,8264)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 1 C 2871/02 (https://dejure.org/2002,8264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • JurPC

    UWG §§ 1, 3; BRAO § 43 b; BORA §§ 7, 6 Abs. 2
    Tätigkeitsfelder auf einer Anwalts-Homepage

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Abmahnungskosten wegen Aufführung juristischer Teilbereiche auf einer Homepage eines Anwalts ohne Untergliederung in Tätigkeitsschwerpunkte und Interessenschwerpunkte; Berufliche Außendarstellung eines Rechtsanwalts einschließlich der Werbung für die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte auf Homepage - Abmahnung, da nicht getrennt

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO, § 1 UWG 2004

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - Angabe von Tätigkeitsfeldern auf einer Homepage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Anwaltswerbung im Internet

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2572
  • MMR 2002, 766
  • AnwBl 2002, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Dies gilt für die Werbung im Internet umso mehr, als eine Homepage eine passive Darstellungsplattform ist, die sich nicht unaufgefordert potentiellen Patienten aufdrängt, sondern im Gegenteil von diesen erst aktiv aufgerufen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 2003 - 1 BvR 2115/02 - ; Steinbeck, Werbung von Rechtsanwälten im Internet, NJW 2003, S. 1481 ; vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung auch OLG München, NJW 2002, S. 760 ; LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ; AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Internetwerbung wird typischerweise von solchen Patienten zur Kenntnis genommen, die nicht unaufgefordert durch Werbung beeinflusst werden, sondern sich selbst aktiv informieren (vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung OLG München, NJW 2002, S. 760 ; LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ; AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
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