Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.04.2002

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   BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96   

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https://dejure.org/2002,3288
BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96 (https://dejure.org/2002,3288)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96 (https://dejure.org/2002,3288)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2002 - 1 BvR 2297/96 (https://dejure.org/2002,3288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Ehename - Geburtsnamenbestimmung - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BGB § 1616 Abs. 2; ; BGB § 1616 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der elterlichen Namenswahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Namenswahl für das erste Kind ist verbindlich

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2861
  • NVwZ 2003, 342 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 877
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
    Das mit der angegriffenen Regelung in § 1616 Abs. 2 Satz 3 BGB a.F. verfolgte Ziel des Gesetzgebers, die familiäre Namenseinheit zumindest auf der Kindesebene zu wahren, steht im Einklang mit den Wertvorgaben der Verfassung, dem Elternrecht der Beschwerdeführer aus Art. 6 Abs. 2 GG, ihrem Kind einen Namen zu geben, und ist der Funktion des Familiennamens förderlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 - Umdruck S. 19, 20).

    Der Gesetzgeber durfte in § 1616 Abs. 2 Satz 3 BGB a.F. an die Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG, der das Prinzip der Einheit der Familie gewährleistet (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 - Umdruck S. 22, 23), anknüpfen und entsprechend der Funktion des Familiennamens die familiäre Zusammengehörigkeit von Geschwisterkindern durch einen einheitlichen Familiennamen darstellen.

    Das Recht, ihren Kindern einen Namen zu geben, ist Eltern grundrechtlich nicht im Interesse eigener Persönlichkeitsentfaltung, sondern allein im Rahmen ihrer Sorgeverantwortung nach Art. 6 Abs. 2 GG im Interesse ihrer Kinder eingeräumt (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 - Umdruck S. 30, 31).

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
    Der Gesetzgeber durfte in § 1616 Abs. 2 Satz 3 BGB a.F. an die Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG, der das Prinzip der Einheit der Familie gewährleistet (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 - Umdruck S. 22, 23), anknüpfen und entsprechend der Funktion des Familiennamens die familiäre Zusammengehörigkeit von Geschwisterkindern durch einen einheitlichen Familiennamen darstellen.
  • BayObLG, 14.10.1996 - 1Z BR 172/96

    Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes im Falle der Wiederannahme des

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
    den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Oktober 1996 - 1Z BR 172/96 -,.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
    Art. 2 Abs. 1 GG eröffnet kein Bestimmungsrecht über einen anderen Menschen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 72, 155 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
    Der Gesetzgeber durfte in § 1616 Abs. 2 Satz 3 BGB a.F. an die Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG, der das Prinzip der Einheit der Familie gewährleistet (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 - Umdruck S. 22, 23), anknüpfen und entsprechend der Funktion des Familiennamens die familiäre Zusammengehörigkeit von Geschwisterkindern durch einen einheitlichen Familiennamen darstellen.
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
    Art. 2 Abs. 1 GG eröffnet kein Bestimmungsrecht über einen anderen Menschen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 72, 155 ).
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19

    Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten

    Dies gilt auch für Eltern, denen verfassungsrechtlich nicht im Interesse eigener Persönlichkeitsentfaltung, sondern allein im Interesse ihres (minderjährigen) Kindes ein Namensbestimmungsrecht eingeräumt wird (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 877; BVerfGE 104, 373 = FamRZ 2002, 306, 310 mwN).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17

    Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, ist die Wahrung der familiären Namenseinheit (zumindest) auf der Kindesebene ein mit den verfassungsrechtlichen Wertvorgaben zum Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) in Einklang stehendes Ziel des Gesetzgebers, das die Beschränkung der elterlichen Gestaltungsfreiheit hinreichend legitimiert (BVerfG FamRZ 2002, 877).

    Auch das Persönlichkeitsrecht der Eltern nach Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 GG ist nicht betroffen, weil den Eltern das Namenserteilungsrecht für ihre Kinder allein im Rahmen ihrer sorgerechtlichen Verantwortung, nicht aber zur Entfaltung ihrer eigenen Persönlichkeit eingeräumt worden ist (BVerfG FamRZ 2002, 306, 310 und FamRZ 2002, 877).

  • LG Flensburg, 24.01.2005 - 5 T 396/04

    Bestimmungsrecht der Eltern ist bzgl. der Namensgebung eingeschränkt bei

    Der Gesetzgeber durfte an die Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG , der das Prinzip der Einheit der Familie gewährleitstet anknüpfen, und entsprechend der Funktion des Familiennamens die familiäre Zusammengehörigkeit von Geschwisterkindern durch einen einheitlichen Familiennamen darstellen (so BVerfG, NJW 2002, 2861 zu § 1616 II 3 BGB a.F = § 1617 I3 BGB n.F.).

    Die Eltern sind durch die Beschränkung der Namenswahl nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG verletzt, weil ihnen ihr Recht, ihren Kindern einen Namen zu geben, grundrechtlich nicht im Interesse eigener Persönlichkeitsentfaltung, sondern allein im Rahmen ihrer Sorgeverantwortung nach Art. 6 Abs. 2 GG im Interesse der Kinder eingeräumt worden ist (BVerfG, NJW 2002, 1956 [1259]; 2002, 2861).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2474
BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01 (https://dejure.org/2002,2474)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2002 - 2 BvR 710/01 (https://dejure.org/2002,2474)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2002 - 2 BvR 710/01 (https://dejure.org/2002,2474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe - Postmortaler Körpereingriff - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § ... 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 168 Abs. 1; ; StPO § 172 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2861
  • NVwZ 2003, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
    Jede diese Grenze missachtende Interpretation wäre mit Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 75, 329 ; 82, 236 ; 92, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
    Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
    Jede diese Grenze missachtende Interpretation wäre mit Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 75, 329 ; 82, 236 ; 92, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch eines Einzelnen auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat nicht besteht (vgl. BVerfGE 51, 176 ).
  • OLG Schleswig, 13.03.2001 - 2 Ws 19/01
    Auszug aus BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
    gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 13. März 2001 - 2 Ws 19/01 - .
  • OLG München, 31.05.1976 - 1 Ws 1540/75
    Auszug aus BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
    Dieses Verständnis des § 168 Abs. 1 StGB, das frei von Willkür ist und nicht nur mit dem in Bezug genommenen Schrifttum, sondern auch mit der einschlägigen Rechtsprechung in Einklang steht (vgl. insbesondere OLG München, NJW 1976, S. 1805, OLG Stuttgart, Justiz 1977, S. 313, OLG Karlsruhe, Justiz 1977, S. 313, KG Berlin, NJW 1990, S. 782 und OLG Zweibrücken, MDR 1992, S. 503), schließt es aus, die Vorschrift auf Fälle wie den vorliegenden zu erstrecken.
  • OLG Zweibrücken, 06.09.1991 - 1 Ws 81/91

    Durchführung einer Sektion ohne Einholung der Zustimmung der Hinterbliebenen;

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
    Dieses Verständnis des § 168 Abs. 1 StGB, das frei von Willkür ist und nicht nur mit dem in Bezug genommenen Schrifttum, sondern auch mit der einschlägigen Rechtsprechung in Einklang steht (vgl. insbesondere OLG München, NJW 1976, S. 1805, OLG Stuttgart, Justiz 1977, S. 313, OLG Karlsruhe, Justiz 1977, S. 313, KG Berlin, NJW 1990, S. 782 und OLG Zweibrücken, MDR 1992, S. 503), schließt es aus, die Vorschrift auf Fälle wie den vorliegenden zu erstrecken.
  • KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89

    Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens; Grundlagen der

  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 ).
  • BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 2699/10

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 ).
  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, NJW 2015, S. 3500 ).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Dieses ist aber nicht allein normativ im Sinne eines Obhutsrechts zu verstehen; erforderlich ist vielmehr stets als zusätzliches Element eine faktische Komponente, ein Aufsichts- und Bewachungsverhältnis über die Leiche im Sinne einer tatsächlichen Ausübung der Totenfürsorge, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG zu genügen (BVerfG NJW 2002, 2861/2862).

    Eine derartige extensive Auslegung und letztlich Umdeutung des Gewahrsamsbegriffs in ein rein normatives Merkmal wäre daher auch außerhalb der durch den Wortlaut der Norm gezogenen äußeren Grenze (BVerfG NJW 2002, 2861/2862).

  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1568/12

    Einstellung der Ermittlungen nach dem Tod einer Offiziersanwärterin auf der

    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 ).
  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2020 - 2 BvR 1763/16 -, Rn. 35).
  • BVerfG, 23.03.2015 - 2 BvR 1304/12

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

    Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 ).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06

    Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht im Allgemeinen auch bei Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtsgüter durch Private kein grundrechtlicher Anspruch auf Strafverfolgung durch den Staat (vgl. BVerfGE 51, 176 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 ).
  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich daraus grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07

    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

  • OLG München, 22.05.2020 - 4d Ws 84/20

    Unzulässige Anhörungsrüge im Klageerzwingungsverfahren wegen vermeintlich

  • BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen

  • BVerfG, 13.12.2007 - 2 BvR 2318/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung des Hauptverfahrens in einem Strafprozess

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 86-IV-09

    Wahlwerbung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) durch

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09

    Anforderung an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit einer

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