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   OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02   

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https://dejure.org/2002,3032
OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02 (https://dejure.org/2002,3032)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.2002 - 1 Ss 73/02 (https://dejure.org/2002,3032)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 2002 - 1 Ss 73/02 (https://dejure.org/2002,3032)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fahren ohne Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der bauartmäßig zugelassenen Geschwindigkeit eines Kleinkraftrades

  • verkehrsrechtsforum.de

    Für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis reicht es nicht aus, wenn ein Fahrzeug - möglicherweise allein aufgrund Zeitablaufs eingetretener Verschleißerscheinungen - nur unwesentlich schneller als erlaubt fährt.

  • Judicialis

    StVG § 21 Abs. 1; ; StGB § 17

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • RA Kotz

    Leichtkraftrad - Fahren ohne Fahrerlaubnis bei über 50 km/h!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 1; StGB § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit einem Leichtkraftrad (hier: 90 km/h)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eines Leichtkraftrades ohne technische Veränderungen am Fahrzeug; Erhöhung der Endgeschwindigkeit eines Leichtkraftrades durch aufgrund Zeitablaufs eingetretener Verschleißerscheinungen; ...

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei dauerndem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1061
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 25.10.2001 - 2 TZ 1848/01

    Betriebsuntersagung für Einzelfahrzeug - motorisierter Krankenfahrstuhl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
    Kann das Leichtkraftradrad aber erheblich höhere Geschwindigkeiten als erlaubt erreichen, so liegt für den Fahrzeugführer nahe, dass am Fahrzeug entweder geschwindig-keitsrelevante Änderungen vorgenommen wurden oder aber sonstige technische Mängel vorhanden sind, die eine Einschränkung bzw. Entziehung der Zulassung bedingen können (§ 17 StVZO; Hessischer Verwaltungsgerichtshof ESVGH 52, 102 ff.); auch drängt sich für ihn die Frage auf, ob er dieses mit der ihm erteilten Fahrerlaubnis noch benutzen darf.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
    So ist anerkannt, dass fahrzeugbezogene technische Veränderungen, welche eine Erhöhung der Geschwindigkeit bewirken, zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen können, so dass ein Vergehen des § 21 StGB dann vorliegt, wenn der Führer nicht über die dann notwendige Fahrerlaubnis verfügt (OLG Hamm DAR 1982, 336 f.; Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Auflage. 1994, Rz. 619; zur Verfassungsmäßigkeit der Führerscheinspflicht bei einem Mofa 25, vgl. BVerfGE 51, 60 ff.).
  • BayObLG, 20.09.1999 - 1St RR 215/99

    Irrtum über Rechtskraft des Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
    Soweit er glaubte, sein erworbener Führerschein der Klasse 4 berechtige ihn unabhängig von der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit zur Benutzung des Leichtkraftrades, befand er sich nämlich in einem Irrtum über den rechtlichen Geltungsumfang seiner Fahrerlaubnis, welcher als Verbotsirrtum nach § 17 StGB zu behandeln ist (vgl. Brandenburgisches OLG VRS 101, 299 ff.; NZV 2002, 146 ff.; vgl. auch BayObLG NStZ-RR 2000, 122 f.).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2000 - 2 Ss 33/00

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Berechtigung zum Führen eines sog. 25-Km-Autos mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
    Soweit er glaubte, sein erworbener Führerschein der Klasse 4 berechtige ihn unabhängig von der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit zur Benutzung des Leichtkraftrades, befand er sich nämlich in einem Irrtum über den rechtlichen Geltungsumfang seiner Fahrerlaubnis, welcher als Verbotsirrtum nach § 17 StGB zu behandeln ist (vgl. Brandenburgisches OLG VRS 101, 299 ff.; NZV 2002, 146 ff.; vgl. auch BayObLG NStZ-RR 2000, 122 f.).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92

    Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang des Fahrtenschreibers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
    Erforderlich ist daher, dass sich die "Unrechtseinsicht" auf eine "spezifische Rechtsgutsverletzung" bezieht, mithin sich der Täter gerade des straftatbestandlich vertypten Unrechts bewusst sein muss (vgl. BGHSt 15, 376 ff, 382; OLG Stuttgart NStZ 1993, 344 f.; LK-Schroeder, a.a.O., Rn. 7).
  • OLG Hamm, 19.08.1977 - 3 Ss 466/77

    Ein Polizist legt sich mit Mofa-Herstellern an - Gefahr für Jugendliche durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
    Entschieden wurde dies bereits durch das OLG Hamm (NJW 1978, 332 f.) in einem Fall eines für eine Geschwindigkeit von 25 km/h zugelassenen Fahrrades mit Hilfsmotor (Mofa 25), welches unabhängig von an ihm vorgenommenen technischen Veränderungen bis zu 40 km/h schnell fuhr.
  • AG Geilenkirchen, 25.06.1992 - 3 Ds 61 Js 1782/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
    Die Entscheidung des OLG Hamm (NJW 1978, 323 f.; vgl. auch AG Geilenkirchen NZV 1993, 125) betraf eine andere und nicht unmittelbar vergleichbare Fallgestaltung, nämlich die Frage, ob bei einem an sich fahrerlaubnisfreien Betrieb eines sog. Mofa 25 eine Führerscheinspflicht überhaupt besteht.
  • OLG Hamm, 13.07.1982 - 3 Ss 313/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
    So ist anerkannt, dass fahrzeugbezogene technische Veränderungen, welche eine Erhöhung der Geschwindigkeit bewirken, zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen können, so dass ein Vergehen des § 21 StGB dann vorliegt, wenn der Führer nicht über die dann notwendige Fahrerlaubnis verfügt (OLG Hamm DAR 1982, 336 f.; Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Auflage. 1994, Rz. 619; zur Verfassungsmäßigkeit der Führerscheinspflicht bei einem Mofa 25, vgl. BVerfGE 51, 60 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05

    Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

    Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setzt jedoch nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichen (vgl. Senat NJW 2003, 1061 f.; BayObLG ZfSch 1985, 255 f.; OLG Düsseldorf VerkMitt 1966 Nr. 27; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVZO , § 19 Rn. 6, 10, 11 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Dies ist nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck dieser Regelung aber nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots an sich vorliegen, denn eine angemessene Erhöhung der Regelgeldbuße ist nur anstelle eines grundsätzlich verwirkten Fahrverbots zulässig (OLG Koblenz aaO; vgl. auch Beschl. 1 Ss 73/02 v. 4.6.2002).
  • OLG Celle, 14.07.2011 - 32 Ss 62/11

    Anforderungen an das fahrlässige Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Maßgabe des § 21

    Die Grenze für eine erhebliche Überschreitung der bauartmäßig zugelassenen Höchstgeschwindigkeit wird in der Rechtsprechung mit 20% bemessen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Januar 2003 -1 Ss 73/02 -juris).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    Ausgeschlossen wäre dann auch die Anwendung des im Urteil herangezogenen § 2 Abs. 4 BKatV , weil dieser eine angemessene Erhöhung der Regelgeldbuße nur anstelle eines grundsätzlich verwirkten Fahrverbots vorsieht (Senatsbeschluss 1 Ss 73/02 vom 04.06.2002).
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