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BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nach rechtskräftigem Freispruch unzulässig gewordene Verfassungsbeschwerde gegen zuvor ergangene zurückverweisende Revisionsentscheidung
- Wolters Kluwer
Prozesshindernis - Überlange Verfahrensdauer - Verfahrenseinstellung - Beschleunigungsgebot - Verfahrensverzögerung - Verfassungsbeschwerde - Rechtschutzbedürfnis - Freispruch
- Judicialis
StPO § 260 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1 Abs. 1
Rechtschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit einer strafrechtlichen Revisionsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1175
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03). - BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher …
Die Erwägung, dass eine endgültige Einstellung des Verfahrens einen Beschuldigten unter Umständen schlechter stellt als ein Freispruch, da mit einer derartigen Entscheidung keine materiell-rechtliche Rehabilitierung einhergeht, der Schuldvorwurf vielmehr im Raum bleibt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 66/01 -, NJW 2003, S. 1175), kann für den Fall einer das sozial-ethische Unwerturteil beseitigenden Rehabilitierung nach dem NS-Aufhebungsgesetz gerade keine Geltung beanspruchen. - BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05
Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei …
Ausnahmsweise besteht das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Eintritts prozessualer Überholung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren allerdings in denjenigen Fällen fort, in denen andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend wirken würde, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen wäre oder wenn die gegenstandslose Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2004 - 2 BvR 785/04 -, EuGRZ 2004, S. 437 ff. und vom 24. September 2002 - 2 BvR 66/01 -, NJW 2003, S. 1175; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).