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   OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02   

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OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02 (https://dejure.org/2002,3709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2002 - 1 Ws 179/02 (https://dejure.org/2002,3709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2002 - 1 Ws 179/02 (https://dejure.org/2002,3709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Billigen im Sinne von § 140 Nr. 2 StGB; Inhaltliche Auseinandersetzung mit den möglichen Ursachen der Bezugstat; Zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen; Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"; Telefonansagetext; Anschlag vom 11.September als Bezugstat

  • Judicialis

    StGB § 140 Nr. 2; ; StGB § 86 a Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1200
  • NStZ 2003, 487
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
    Zwar handelt es sich bei § 140 StGB nicht unmittelbar um eine Staatsschutznorm, dennoch gilt aber auch hier der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 1998 (1 BvR 287/93) wiederholte Grundsatz, dass bei einer solchen gesetzlichen Beschränkung der Meinungsfreiheit "besonders sorgfältig zwischen einer - wie verfehlt auch immer erscheinenden - Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung zu unterscheiden ist, weil Art. 5 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet".
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
    Ein solches Ersatzkennzeichen ist dem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation i.S.v. § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB dann "zum Verwechseln ähnlich", wenn es aus der Sicht eines nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters die typischen Merkmale aufweist, welche das äußere Erscheinungsbild des Kennzeichens einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen prägen und dadurch dessen Symbolgehalt vermittelt (BGH B.v. 31. Juli 2002 -3 StR 495/01, NJW 2002, 3186).
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
    Billigen i.S.v. § 140 StGB bedeutet soviel wie gut heißen (LK-Hanack, § 140 Rdnr. 14 m. Verw. auf BGHSt 22, 282) und liegt dann vor, wenn der Billigende eindeutig "seine Zustimmung dazu kundgibt, dass die Tat begangen worden ist und sich damit moralisch hinter den Täter stellt" (Schönke-Schröder-Cramer, § 140 Rdnr. 5).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
    Diese besondere Bedeutung folgt zum einen aus dem großen Interesse von Medien und Öffentlichkeit an der Sache (BGHSt 44, 34) wie auch dem besonderen Bedürfnis für eine rasche Klärung der grundsätzlichen, für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle bedeutsamen Rechtsfrage der Strafbarkeit der Verwendung der in der rechten Szene eingeführten Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" durch den Bundesgerichtshof.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02

    Verbot einer für den 5. Januar 2002 in Wewelsburg angemeldeten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
    Die Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" hat sich nämlich in den letzten Jahren innerhalb der extremen rechten Szene ähnlich wie die zum Beschluss des BGH vom 31.07.2002 führenden Gebiets- oder Obergauarmdreiecke zu einem die gemeinsame Gesinnung repräsentierenden Erkennungssymbol entwickelt (vgl. Steinmetz, NStZ 2002, S.118 ff, OVG Münster, B.v. 04. Januar 2002, - 5 B 12/02, NVwZ 2002, 737 - und BVerfG B.v. 04. Januar 2002 -1 BvQ 1/02, NVwZ 2002, 714).
  • BVerfG, 04.01.2002 - 1 BvQ 1/02

    Ablehnung einer eA, das Verbot einer unter dem Motto "Ruhm und Ehre der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
    Die Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" hat sich nämlich in den letzten Jahren innerhalb der extremen rechten Szene ähnlich wie die zum Beschluss des BGH vom 31.07.2002 führenden Gebiets- oder Obergauarmdreiecke zu einem die gemeinsame Gesinnung repräsentierenden Erkennungssymbol entwickelt (vgl. Steinmetz, NStZ 2002, S.118 ff, OVG Münster, B.v. 04. Januar 2002, - 5 B 12/02, NVwZ 2002, 737 - und BVerfG B.v. 04. Januar 2002 -1 BvQ 1/02, NVwZ 2002, 714).
  • Drs-Bund, 29.04.1993 - BT-Drs 12/4825
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
    Diese durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 erfolgte Ausweitung des Tatbestandes des § 86 a StGB auf sogenannte "Ersatzkennzeichen" sollte eine Strafbarkeitslücke schließen, die sich durch das Ausweichen von neonazistischen Gruppen auf nicht dem § 86 a Abs. 1 StGB unterfallende Kennzeichen ergab, deren Verwendung den Schutzzweck des § 86 a StGB jedoch in nicht geringerem Maße verletzt, als dies bei der Verwendung des Originalkennzeichens der Fall war (vgl. Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drucks. 12/4825).
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Das Landgericht hat, nachdem das Oberlandesgericht das Hauptverfahren vor ihm eröffnet hatte (NJW 2003, 1200), die Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

    Nach diesen Maßstäben ist bei der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ein ausreichendes Maß an Ähnlichkeit mit den Parolen weder der Waffen-SS noch der Hitlerjugend gegeben (ebenso die h. M., Steinmetz NStZ 2002, 118; ders. in MünchKomm § 86 a Rdn. 14; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 86 a Rdn. 12; Paeffgen in NK-StGB § 86 a Rdn. 9; Ettemeyer/Büttner, Die Polizei 2000, 164, 165; aA lediglich OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200).

  • OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17

    Volksverhetzung: Billigung von Völkermord durch öffentliches Zeigen eines

    Das ist der Fall, wenn der Täter die Gewalttaten als richtig, akzeptabel oder notwendig hinstellt, sich hinter die Willkürmaßnahmen stellt oder seine zustimmende Befriedigung äußert (vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200, 1201; LK-Bubnoff, StGB, 11. Aufl., § 130 Rdn. 44; Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 140 Rdn. 5; MK- Schäfer a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2017 - 2 Rv 9 Ss 177/17

    Billigung von Straftaten im Rahmen einer Internet-Veröffentlichung: "Billigen"

    (1) "Billigen" einer Tat bedeutet deren nachträgliches Gutheißen (BGHSt 22, 282, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200 f.; OLG Braunschweig NJW 1978, 2044 f.; LK-StGB/Hanack, 12. Aufl., § 140 Rn. 14; MK-StGB/Hohmann, 3. Aufl., § 140 Rn. 14; NK-StGB/Ostendorf, 4. Aufl., § 140 Rn. 8).
  • VG Berlin, 22.04.2008 - 35 A 397.07

    Ausweisung wegen sog. Hasspredigten im Internet

    "Billigen" heißt somit eine konkrete Tat nach ihrer Begehung gutheißen (Albrecht, a.a.O., § 55 Rn. 14; Armbruster, a.a.O., § 55 AufenthG, zu Abs. 2 Nr. 8a; vgl. auch Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum AufenthG, Nr. 55.2.8.1.1; so auch für § 140 Nr. 2 StGB BGH, Urteil vom 17. Dezember 1968 -1 StR 161/68 -, BGHSt 22, 282 [286]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 Ws 179/02 -, NJW 2003, 1200; Hohmann, in: MüKo-StGB, 2005, § 140 Rn. 14 m.w.N.; Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 140 Rn. 5), d.h. die nachträgliche Zustimmung zu der Tat (Hohmann, a.a.O., § 140 Rn. 14; Sternberg-Lieben, a.a.O., § 140 Rn. 5).

    Das Äußern von Verständnis für die Motive der Täter oder die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Ursachen für die Entstehung von Terrorismus reicht nicht aus (Marx, a.a.O., § 5 Rn. 123; sowie ZAR 2004, 275 [277]; diesem folgend Armbruster, a.a.O., § 55 AufenthG, zu Abs. 2 Nr. 8a; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 Ws 179/02 -, NJW 2003, 1200 [1201]).

    Kommen mehrere Interpretationen einer - wie hier - übersetzten Äußerung in Betracht, so kann die Ausweisung nicht darauf gestützt werden, dass die fragliche Äußerung in einer Interpretationsvariante als Billigen oder Werben für terroristische Taten verstanden werden kann (Hailbronner, a.a.O., § 55 Rn. 92; vgl. auch für strafrechtliche Sanktionen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 Ws 179/02 -, NJW 2003, 1200 [1201]; Sternberg-Lieben, a.a.O., § 140 Rn. 5).

    Es geht dem Kläger auch nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den möglichen Ursachen der Entstehung von Terrorismus und eine Entwicklung von Lösungen zur Überwindung des Terrorismus (so die Fallkonstellationen, die den Entscheidungen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 Ws 179/02 -, NJW 2003, 1200 [1201]; und LAG Nürnberg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 6 Sa 128/03 -, NZA-RR 2004, 347 [348] zugrunde lagen), sondern um die Förderung des Terrorismus durch Werbung für weitere Anschläge.

  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

    Zwar handelt es sich bei § 140 StGB nicht unmittelbar um eine Staatsschutznorm, dennoch gilt aber auch hier der Grundsatz, dass bei einer solchen gesetzlichen Beschränkung der Meinungsfreiheit "besonders sorgfältig zwischen einer - wie verfehlt auch immer erscheinenden - Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung zu unterscheiden ist, weil Art. 5 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.07.1998 - 1 BvR 287/93 -, Rn. 40; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2002 - 1 Ws 179/02 -, NJW 2003, S. 1200 ).
  • OLG Rostock, 23.07.2007 - 1 Ss 80/06

    Volksverhetzung durch Schlachtrufe von Fußballfans

    Das ist der Fall, wenn der Täter die Gewalttaten als richtig, akzeptabel oder notwendig hinstellt, sich hinter die Willkürmaßnahmen stellt oder seine zustimmende Befriedigung äußert (vgl. BGHSt aaO; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200, 1201; von Bubnoff in: LK aaO § 130 Rdn. 44; Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder aaO § 140 Rdn. 5; Miebach/Schäfer in: MünchKomm-StGB aaO).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 Ws 44/15

    Maßregelvollstreckung: Zeitpunkt für Überweisung in den Vollzug einer anderen

    Bereits mit Beschluss vom 16. August 2002 (II StVK 546/02) - bestätigt durch Beschluss des Senats vom 12. September 2002 (1 Ws 179/02) - hatte die Strafvollstreckungskammer gemäß § 67 Abs. 3 StGB die Unterbrechung der angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und den Vorwegvollzug der mit dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21. März 2000 verhängten Gesamtfreiheitsstrafe angeordnet, da gegenwärtig keine hinreichende Aussicht auf einen Behandlungserfolg bestehe.
  • LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 455 Js 36127/21

    Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der

    Das "Billigen" einer Tat bedeutet deren Gutheißen (s. BGHSt 22, 282, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 2 Rv 9 Ss 177/17 -, Rn. 15, juris; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200 f.; MüKo-StGB/Hohmann, 4. Aufl. 2021, § 140 Rn. 17).
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