Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,753
BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01 (https://dejure.org/2002,753)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2002 - IV ZR 248/01 (https://dejure.org/2002,753)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 (https://dejure.org/2002,753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Geflügel

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 139
  • NJW 2003, 139
  • MDR 2002, 1434
  • VersR 2002, 1503
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben auch Gesichtspunkte, die etwa aus der Systematik der §§ 16 ff. VVG abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (Senat, Urteil vom 21. Februar 2001 - IV ZR 259/99 - VersR 2001, 489 unter 2).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    a) Die Revision rügt mit Recht, daß das Berufungsgericht - wie es nicht verkannt hat - mit dieser Begründung von der ständigen Rechtsprechung des Senats abweicht, daß Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94

    Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    b) Der Senat kann die streitige Klausel selbst auslegen (BGHZ 112, 204, 210; Urteil vom 18. Dezember 1995 - II ZR 193/94 - NJW-RR 1996, 537 unter II 1).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    Für eine an diesen Grundsätzen orientierte Auslegung hat die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, außer Betracht zu bleiben, auch wenn ihre Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigen Ergebnis führen könnte; dies gilt auch bei Risikoausschlußklauseln, die grundsätzlich eng und nicht weiter auszulegen sind, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (Senat, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2 a, b und c m.krit. Anm. Lorenz).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    b) Der Senat kann die streitige Klausel selbst auslegen (BGHZ 112, 204, 210; Urteil vom 18. Dezember 1995 - II ZR 193/94 - NJW-RR 1996, 537 unter II 1).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Ein individuelles Sonderwissen eines Versicherungsnehmers ist zu berücksichtigen, die Entstehungsgeschichte der Bedingung hingegen nicht (vgl. BGH, VersR 2004, 1039; BGH, VersR 2002, 1503).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Sie sind kein dem geltend gemachten Anspruch zugrunde liegendes Schadenereignis und damit kein Versicherungsfall im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 ARB 75. Der verständige Versicherungsnehmer wird deshalb unter dem Schadenereignis nur ein solches verstehen, für das der Schadensersatzpflichtige, gegen den er Ansprüche erhebt, in haftungsrechtlich zurechenbarer Weise verantwortlich ist (vgl. zu § 4 (1) a ARB 94 Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 - VersR 2002, 1503 unter 2 b bb).
  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10

    Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts und des Oberlandesgerichts Koblenz (r+s 2007, 326) kommt es aber auch in diesem Rahmen für die Ermittlung des Zwecks der Ausschlussklausel auf deren - dem Versicherungsnehmer aus dem Klauselwortlaut nicht erschließbare - Entstehungsgeschichte oder zugrunde liegende wirtschaftliche Erwägungen des Versicherers selbst dann nicht an, wenn deren Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigeren Ergebnis führen könnte (Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01, r+s 2003, 16 unter 2 a).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 47/13

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem

    Dieser wird daher nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nur solche Ursachen als für den Beginn des Versicherungsschutzes maßgebende Ereignisse verstehen, die der Schadensersatzpflichtige, gegen den er Ansprüche erhebt, zurechenbar gesetzt hat und die den Eintritt irgendeines Schadens, den er von diesem ersetzt bekommen will, nach der Lebenserfahrung hinreichend wahrscheinlich machen (grundlegend Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01, VersR 2002, 1503 unter 2 b bb = juris Rn. 15, 16).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung

    Eine systematische Auslegung, aber auch die Entstehungsgeschichte der Bedingungen haben auch dann außer Betracht zu bleiben, wenn ihre Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigen Ergebnis führen würde (BGH NJW 2003, 139).

    Damit nimmt die Klausel in außerordentlich weitem Umfang, der auch durch das Erfordernis der Adäquanz des Kausalzusammenhangs nicht wesentlich eingeschränkt wird, Schäden von der Versicherbarkeit in der Rechtsschutzversicherung aus (BGH NJW 2003, 139 - Tz. 12; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 4; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000 Rdnr. 14).

    Der verständige und auch den Sinnzusammenhang und den Zweck der Klausel in den Blick nehmende Versicherungsnehmer wird daher die Klausel so auslegen, dass das erste Kausalereignis nicht absolut, sondern im Hinblick auf den in Frage stehenden Haftungstatbestand und damit zum einen auf die Person des Haftpflichtigen, die gerade diesen verwirklicht hat oder verwirklicht haben soll, zu bestimmen ist (BGH VersR 2002, 1503, 1504; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., 2010, § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 13).

    Darüber hinaus wird der Versicherungsnehmer - vom BGH in der Entscheidung NJW 2003, 139 - Tz. 126 offen gelassen - aber auch davon ausgehen, dass das Erstereignis nur ein solches sein kann, das sich auch auf seine Rechtsgüter auszuwirken vermag und deshalb den Eintritt eines Schadens gerade für ihn hinreichend wahrscheinlich macht (Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 8).

    Auch nach der Rechtsprechung des BGH ist in einschränkender Auslegung von § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. a) ARB 94 das erste Kausalereignis nicht schon in dem Produktionsfehler zu sehen, sondern erst in dem Verkehrsunfall als solchem (BGH NJW 2003, 139 - juris Tz.13; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000 Rdnr. 14).

    Mit dieser Auslegung wird für den Eintritt des Versicherungsfalls nicht unzulässig auf ein Verhalten des Versicherungsnehmers abgestellt, das einen Haftpflichtfall nicht zu begründen vermag (BGH NJW 2003, 139 - juris Tz. 15).

  • BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05

    Eintrittspflicht der Kfz-Teilversicherung für Schäden am Fahrzeug

    Für die Auslegung entscheidend ist neben dem Wortlaut und dem mit der Klausel verfolgten Zweck auch der erkennbare Sinnzusammenhang (Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 - VersR 2002, 1503 unter 2 b).
  • LG Bochum, 15.07.2020 - 4 O 215/20

    Corona-Krise: Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherung?

    Maßstab für die Auslegung ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die jeweilige Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Zusammenhangs verstehen muss, ein individuelles Sonderwissen eines Versicherungsnehmers ist zu berücksichtigen, die Entstehungsgeschichte der Bedingung hingegen nicht (vgl. BGH, VersR 2004, 1039; BGH, VersR 2002, 1503).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 228/02

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit der Ersetzung des Wortes "Ereignis" durch

    Auf die Entstehungsgeschichte einer Klausel, die der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht kennt, kann jedenfalls zu seinem Nachteil nicht verwiesen werden (BGH ZfSch 1996, 261; NJW 2003, 139).

    Dabei sind neben dem Wortlaut auch der Sinnzusammenhang der AVB, in den die auszulegende Bestimmung hineingestellt ist, sowie der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck für die Auslegung maßgebend (BGH VersR 1991, 417; VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).

    Entsprechend hat die Rechtsprechung bislang auch beim Kausalereignis auf das Inverkehrbringen abgestellt (BGHZ 79, 76:; BGH NJW 2003, 511; BGH VersR 2002, 1503; OLG Oldenburg, VersR 1997, 732; OLG Celle VersR 1997, 609; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490; vgl. auch Späte, a. a. O., AHB § 1 Rn. 29).

    Auch der Versicherungsnehmer wird nur solche Ursachen für ein Ereignis im Sinne der Klausel (§ 1 AHB, Teil C. 1.1, 7.1, 8.2 BBR) halten, die den Eintritt jedenfalls irgend eines Schadens nach der Lebenserfahrung hinreichend wahrscheinlich machen (BGH VersR 2002, 1503).

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 61/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

    Dieser wird daher nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nur solche Ursachen als für den Beginn des Versicherungsschutzes maßgebende Ereignisse verstehen, die der Schadensersatzpflichtige, gegen den er Ansprüche erhebt, zurechenbar gesetzt hat und die den Eintritt irgendeines Schadens, den er von diesem ersetzt bekommen will, nach der Lebenserfahrung hinreichend wahrscheinlich machen (grundlegend Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01, VersR 2002, 1503 unter 2 b bb = juris Rn. 15, 16).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 12 U 251/04

    Gebäudeversicherung: Nachweis eines Sturmschadens

    Es kommt dabei auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • LG Mannheim, 19.02.2021 - 11 O 131/20

    Betriebsschließungsversicherung: Deckungsschutz bei einer Betriebsschließung

  • LG Darmstadt, 14.01.2021 - 28 O 130/20

    Coronapandemie: Betriebsschließungsversicherung muss 2.141.670,00 Euro zahlen

  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 110/07

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in sozialgerichtlichen Verfahren

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss "Baurisiko" bei

  • OLG Köln, 30.03.2017 - 9 U 182/16

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04

    Betriebshaftpflichtversicherung: Begriff des "Schadenereignisses";

  • LG Mannheim, 16.02.2021 - 11 O 102/20

    Coronapandemie: Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung

  • OLG Köln, 15.08.2006 - 9 U 17/06

    Rechtsschutzversicherung - Schadenersatzklage aus

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

  • BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06

    Auslegung von Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung;

  • LG Darmstadt, 14.12.2020 - 28 O 168/20

    Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08

    Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04

    Krankentagegeldversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Abschluss einer weiteren

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 60/13

    Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für die Interessenwahrnehmung

  • OVG Saarland, 05.10.2009 - 3 B 321/09

    Staatliches Sportwetten-Monopol nicht offensichtlich rechtswidrig

  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 7 U 65/05

    Schmuckversicherung: Einbruch in eine Zweitwohnung; Berücksichtigung einer

  • LG Darmstadt, 14.12.2020 - 28 O 128/20

    Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 140/04

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses wegen Bergbauschäden

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 12 U 190/02

    Lückenloser Versicherungsschutz bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung:

  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 62/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

  • LG Gera, 10.08.2005 - 1 S 509/04

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rechtsschutzdeckung für einen

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2003 - 12 U 52/03

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Mitversicherung einer Thermoausrüstung als

  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 20 W 23/04

    Prozesskostenhilfe: Keine Erfolgsaussicht für Klage eines starken Rauchers gegen

  • OVG Saarland, 26.04.2010 - 3 B 20/10

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolgloser Antrag auf Anordnung der

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

  • OLG Köln, 22.03.2011 - 9 U 177/10

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers

  • VG Saarlouis, 10.12.2009 - 6 K 649/09

    Veranstaltung von Sportwetten unzulässig

  • VG Saarlouis, 08.01.2009 - 6 L 894/08

    Rechtmäßigkeit der Regelung zu Sportwetten im Saarland

  • OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09

    Versicherungsrecht: Darlegungslast für Gründe von objektiv unzutreffenden Angaben

  • OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07

    Krankentagegeldversicherung: Berufsunfähigkeitsfeststellung für einen

  • VG Saarlouis, 07.01.2009 - 6 L 836/08

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten

  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 6 L 1462/09

    Staatliches Sportwettenmonopol weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtswidrig

  • LG Darmstadt, 19.05.2021 - 28 O 256/20

    Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung und die Corona-Pandemie

  • VG Saarlouis, 31.03.2009 - 6 L 1932/08

    Sportwettenmonopol im Saarland mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht

  • AG Hannover, 04.04.2007 - 545 C 15574/06

    Rechtsschutzdeckung für Anwaltshaftung aus Bauprozess

  • OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch

  • OLG Stuttgart, 02.02.2023 - 7 U 186/22

    Deckungszusage Rechtsschutzversicherung bezüglich rechtlicher Interessen im

  • OLG Stuttgart, 08.09.2022 - 7 U 248/221
  • LG Darmstadt, 16.02.2021 - 28 O 218/20

    Coronapandemie: Hotelier klagt erfolgreich aus Betriebsschließungsversicherung

  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 7 U 22/22
  • LG Hannover, 18.03.2015 - 6 O 205/14
  • LG Kaiserslautern, 25.01.2013 - 3 O 573/12

    Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers auf weitere Versicherungsleistungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht