Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1213
BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01 (https://dejure.org/2002,1213)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01 (https://dejure.org/2002,1213)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 1 BvR 2116/01 (https://dejure.org/2002,1213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Zündholzbriefchen II

§ 287 ZPO, Ablehnung eines Beweisantrags unter Verletzung der Grenzen pflichtgemäßen Ermessens stellt zugleich eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG dar;

Art. 14 GG im Urheberrecht (hier: Bemessung des Schadenersatzes nach § 97 UrhG gem. Lizenzanalogie)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Urteil über den Eigentumsschutz in urheberrechtlichen Schadensersatzprozess

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 14 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; ZPO § 287
    Berechnung einer urheberrechtlichen Lizenzentschädigung aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Die Vorschrift des § 287 ZPO zielt zwar auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ab und nimmt in Kauf, dass die richterliche Schätzung unter Umständen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt; sie rechtfertigt es aber nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf nach Sachlage unerlässliche Erkenntnisse zu verzichten (vgl. BGHZ 159, 254, 262; BGH GRUR 1995, 578, 579 - Steuereinrichtung II; BGH, Urt. v. 17.10.2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547, 1548; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 1655; vgl. weiter Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 287 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 287 Rdn. 10).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    Die Vorschrift des § 287 ZPO zielt zwar auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ab und nimmt in Kauf, dass die gerichtliche Schätzung unter Umständen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt; sie rechtfertigt es aber nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf nach Sachlage unerlässliche Erkenntnisse zu verzichten (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 Rn. 28 - Pressefotos; GRUR 2009, 660 Rn. 16 - Resellervertrag; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1655 [juris Rn. 17 bis 19]; NJW 2010, 1870, 1871 [juris Rn. 13]; v. Wolff in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 97 UrhG Rn. 74).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Sachvortrags und Beweisangebots kann zwar einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellen, wenn der Tatrichter das Vorbringen zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme im Prozessrecht aber keine Stütze findet (BVerfG NJW 2003, 1655; BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZR 63/03, NJW-RR 2005, 1603; v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, WM 2007, 569, 570).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht