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   BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02   

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BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02 (https://dejure.org/2003,733)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2003 - 5 StR 165/02 (https://dejure.org/2003,733)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02 (https://dejure.org/2003,733)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 9 Nr. 1 AÜG; § 10 Abs. 1 AÜG; § 263 StGB; § 266a Abs. 1 StGB; § 370 AO; § 2 Abs. 1 UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG; § 261 StPO
    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Werkvertrag; Konkurrenzverhältnis zwischen Betrug und Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt; Steuerhinterziehung (Vorsatz; Berechnungsdarstellung; Umsatzsteuer; ...

  • lexetius.com

    AÜG § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1; StGB § 263, § 266a Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Urteilsfeststellungen; Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ; Abgrenzung zum Werkvertrag ; Falsche Angaben des Arbeitgebers ; Sozialversicherungsrechtliche Einzugsstelle; Verhältnisse der Arbeitnehmer; Straftatbestand des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schwarzarbeit - unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

  • zvi-online.de

    AÜG § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1; StGB § 263, § 266a Abs. 1
    Strafbarkeit eines die sozialversicherungsrechtliche Einzugsstelle über Anzahl und Lohnsumme der Arbeitnehmer täuschenden Arbeitgeber wegen Betrugs

  • Judicialis

    AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 10 Abs. 1; ; StGB § 263; ; StGB § 266a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 9 Nr. 1 § 10 Abs. 1; StGB §§ 263 266a Abs. 1
    Strafbarkeit falscher Angaben gegenüber der Sozialversicherung; unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Abgrenzung: Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung / Werkvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    StGB § 266a Abs. 1, § 263
    Strafbarkeit eines die sozialversicherungsrechtliche Einzugsstelle über Anzahl und Lohnsumme der Arbeitnehmer täuschenden Arbeitgeber wegen Betrugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Welche strafrechtlichen Folgen? (IBR 2003, 334)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1821
  • NStZ 2003, 552
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auch insoweit beschränkt sich die revisionsrichterliche Kontrolle auf die Prüfung, ob ein Verstoß gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln vorliegt (BGH NJW 2003, 1821; vgl. auch BGHSt 37, 55, 61; 21, 371, 372).

    Wenn die BvS prinzipiell eine Verlagerung von Vermögenswerten für zulässig hielt, dann spricht dies dafür, daß durch den Vertrag eine solche Praxis nicht generell ausgeschlossen sein sollte; denn die Praxis der Vertragsdurchführung bildet ein gewichtiges Kriterium für die Auslegung des Vertrages (vgl. BGH NJW 2003, 1821, 1822; NJW 1988, 2878, 2879 m.w.N.).

  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Eine solche Annahme würde nämlich voraussetzen, daß der Angeklagte eine juristische Wertung vorgenommen hat, die einem juristischen Laien nicht ohne weiteres unterstellt werden kann (vgl. BGHSt 48, 108, 117 f.; BGHR AÜG § 9 Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung 1).

    Eine nur vorsätzlich zu begehende Beitragsvorenthaltung nach § 266a Abs. 1 StGB hätte deshalb vorausgesetzt, daß der Angeklagte die Unwirksamkeit seiner Abberufung als Geschäftsführer erkannt hätte, weil er überhaupt nur dann von einer strafbewehrten Pflichtenstellung hätte ausgehen müssen (vgl. BGHSt 48, 108, 117 f.; BGHR AÜG § 9 Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung 1).

  • BGH, 13.12.2018 - 5 StR 275/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge;

    Soweit neben dem Angeklagten und den Crewchefs auch vor Ort Verantwortliche der Auftraggeber den Arbeitskräften Anweisungen erteilten, weist dies allein noch nicht auf eine - durch die Wirtschaftsstrafkammer in Betracht gezogene - (unerlaubte) Arbeitnehmerüberlassung durch die l. hin (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, NJW 2014, 1975, 1977; Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821; Höpfner in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl., § 1 AÜG, Rn. 26 ff.; Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/Berchtold, aaO, Rn. 52).
  • BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11

    Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

    Der Tatbestand des § 263 StGB war in Fällen der vorliegenden Art nach zutreffender Auffassung bereits dann erfüllt, wenn die Beitragsforderungen irrtumsbedingt nicht festgesetzt und beigetrieben wurden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 477/83, wistra 1984, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 278/83, BGHSt 32, 236, 240; BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.; a.A. obiter dictum BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1824).
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Das Umsatzsteuerrecht knüpft an tatsächliche Leistungsvorgänge an, ohne auf ein ggf. bestehendes gesetzliches Verbot (§ 40 der Abgabenordnung --AO--; s. dazu auch BFH-Urteil vom 28. Februar 2002 V R 19/01, BFHE 198, 220, BStBl II 2003, 950, unter II.2.a, Rz 31 ff.) oder die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrunde liegenden Verträge (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AO) abzustellen; daher gebieten die Regelungen des AÜG keine hiervon abweichende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1986 VII R 199/83, BFH/NV 1987, 756, unter 1., Rz 15; in BFHE 170, 283, BStBl II 1993, 384, unter II.1.b aa und bb, Rz 18 ff.; vom 15. Juli 1993 V R 52/89, BFH/NV 1994, 203, unter II.1., Rz 13; s.a. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2003  5 StR 165/02, HFR 2003, 806, Rz 18).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Die revisionsrichterliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob ein Verstoß gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln vorliegt ( BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 , NJW 2004, 2248, 2450 mwN; Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02 , NJW 2003, 1821 mwN).

    Die revisionsrichterliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob ein Verstoß gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln vorliegt ( BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 , NJW 2004, 2248, 2450 mwN; Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02 , NJW 2003, 1821 mwN).

    Die revisionsrichterliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob ein Verstoß gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln vorliegt ( BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 , NJW 2004, 2248, 2450 mwN; Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02 , NJW 2003, 1821 mwN).

    Die revisionsrichterliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob ein Verstoß gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln vorliegt ( BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03 , NJW 2004, 2248, 2450 mwN; Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02 , NJW 2003, 1821 mwN).

  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Von einer Schuldspruchberichtigung in diesen Fällen im Hinblick auf die Verurteilung des Angeklagten gemäß § 266a StGB hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1823; Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 173/06, NStZ-RR 2006, 308) sieht der Senat ab.
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 542/04

    Keine persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen nicht

    Auch der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2003 (- 5 StR 165/02 - NJW 2003, 1821) ist nicht ergiebig.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag bzw. Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Soweit die bloße Tätigkeit im Vordergrund steht, die letztlich nur durch eine Anzahl von Arbeitskräften erfüllt werden kann, über die der Auftraggeber selbst nicht verfügt, spricht dies für eine Arbeitnehmerüberlassung (BGH 12.02.2003 - 5 StR 165/02 - NJW 2003, 1821, juris Rn. 10).
  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht ein Schluß von dem äußeren Tatablauf auf die innere Tatseite nämlich dann nicht ohne weiteres aus, wenn die Annahme eines auch bedingten Vorsatzes ein normatives Verständnis des Täters voraussetzt, das nicht ohne weiteres unterstellt werden kann (vgl. BGH, Beschl. vom 27. November 2002 - 5 StR 127/02 zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, NJW 2003, 907, 910; BGH NJW 2003, 1821, 1822 f.).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 508/02

    Betrug (Vermögensschaden; Kausalität; Risikoerhöhung; Schadensermittlung;

  • FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei

  • OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09

    Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 173/06

    Vorrang des Betruges vor dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 482/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

  • OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04

    Zum Umfang des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs bei einem nichtigen

  • FG Hamburg, 25.11.2014 - 3 K 85/14

    Kein Vorsteuerabzug bei sog. Abdeckrechnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14

    Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis - Scheindienstvertrag

  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

  • OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12

    Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung?

  • OLG Koblenz, 28.12.2010 - 2 U 203/09

    Zulässigkeit der Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 15 Sa 1946/14

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und selbständiger Dienstleistung im

  • KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05

    Eröffnungsentscheidung: Nachweisbarkeit von Vorsatz und Vermögensnachteil bei

  • LG Münster, 19.02.2018 - 20 KLs 9/18
  • OLG München, 14.07.2006 - 4St RR 129/06

    Sperrwirkung der Einspruchsbeschränkung auf Strafmaß auch bei unzutreffender

  • BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei für unglaubwürdig erachteter

  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06

    Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer:

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