Rechtsprechung
BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 93 Nr. 4 a GG; § 95 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG; § 51 Abs. 2 JGG; § 67 JGG; § 337 StPO.
Verfassungsbeschwerde; Jugendstrafverfahren; Erziehungsrecht der Eltern; Ausschluss aus der Hauptverhandlung; Bestimmtheitsgebot; verfassungskonforme Auslegung; Verkennung der Bedeutung der Grundrechte; Verhältnismäßigkeit; Verstoß gegen § 51 Abs. 2 JGG als relativer ... - lexetius.com
- DFR
Anwesenheit im JGG-Verfahren
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ausschluss von erziehungsberechtigten Eltern aus einer gegen den Jugendlichen geführten Hauptverhandlung im Jugendstrafverfahren mit dem verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht unvereinbar - Kollision zwischen Elternrecht und Verfassungsgebot des strafrechtlichen ...
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer frühzeitigen Beteiligung von Eltern im Jugendstrafverfahren - Verantwortungsbereich der Eltern beim Schutz der Rechte ihrer Kinder - Beteiligungsrechte der Eltern in Jugendstrafverfahren ihrer Kinder als verfassungsrechtlich geschützte Elternrechte - ...
- Judicialis
StPO § 337; ; StPO § 338 Nr. 8; ; JGG § 51 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 51 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
Verfassungsmäßige Zulässigkeit der Beschränkung der Rechte der Eltern im Jugendstrafverfahren - rechtsportal.de
GG Art. 6 ; JGG § 67
Beteiligung der Eltern im Jugendstrafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zum Ausschluss des Vaters von der Hauptverhandlung gegen seinen Sohn im Jugendstrafverfahren
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Ausschluss des Vaters von der Hauptverhandlung gegen seinen Sohn im Jugendstrafverfahren
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Eltern dürfen in der Strafverhandlung anwesend sein
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zur Beteiligung der Eltern im Jugendstrafverfahren
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Ausschluss des Vaters von der Hauptverhandlung gegen seinen Sohn im Jugendstrafverfahren
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 29.06.2000 - 5 Ds 36 Js 9126/00
- AG Heidelberg, 11.01.2001 - 5 Ds 36 Js 9126/00
- LG Heidelberg, 01.02.2001 - 3 Qs 10/01
- LG Heidelberg, 01.02.2001 - 3 Qs 2/01
- AG Heidelberg, 16.03.2001 - 5 Ds 36 Js 9126/00
- LG Heidelberg, 03.04.2001 - 3 Qs 10/01
- AG Heidelberg, 02.05.2001 - 5 Ds 36 Js 9126/00
- OLG Karlsruhe, 11.02.2002 - 2 Ss 185/01
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
- BVerfG, 15.05.2003 - 2 BvR 716/01
Papierfundstellen
- BVerfGE 107, 104
- NJW 2003, 2004
- NVwZ 2003, 1502 (Ls.)
- StV 2003, 454 (Ls.)
- FamRZ 2003, 296
Wird zitiert von ... (75) Neu Zitiert selbst (33)
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Sie können grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 59, 360 ; 60, 79 ; stRspr).Der Staat ist dann nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen; das Kind, das der Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Person innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht, hat insoweit Anspruch auf den Schutz des Staates (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
Art und Ausmaß des Eingriffs bestimmen sich nach dem Grad des Versagens der Eltern und danach, was im Interesse des Kindes geboten ist (vgl. BVerfGE 24, 119 ).
Die Trennung eines Kindes von seiner Familie kommt nur in besonders schwerwiegenden Fällen in Betracht; sie ist der stärkste Eingriff in die Rechte von Erziehungsberechtigten nach Art. 6 Abs. 3 GG, der sich gegen die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie zum Zweck der Zwangserziehung richtet (BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ).
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Erziehungsmaßregeln im Rahmen des "staatlichen Wächteramts" grundsätzlich zulässig und geraten mit dem elterlichen Erziehungsrecht nicht in Konflikt, soweit sie einer Fehlhaltung des Jugendlichen begegnen und abhelfen wollen, die sich trotz der elterlichen Erziehungsbemühungen eingestellt hat (vgl. BVerfGE 74, 102 ).Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz sind danach im Rahmen des "staatlichen Wächteramts" zulässige Erziehungshilfen; sie begegnen einer Fehlhaltung des Jugendlichen, die sich gegebenenfalls trotz der elterlichen Erziehung eingestellt hat, und wollen ihn zu einem Leben ohne Straftaten hinführen (vgl. BVerfGE 74, 102 ).
Die erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen mit dem Ziel künftigen straffreien Lebens (vgl. BVerfGE 74, 102 zum Ziel einer jugendstrafrechtlichen Reaktion) setzt grundsätzlich den justizförmigen Nachweis der durch eine konkrete Straftat erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit eines Jugendlichen sowie die Festsetzung einer an dieser Bedürftigkeit ausgerichteten Rechtsfolge voraus.
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Sie können grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 59, 360 ; 60, 79 ; stRspr).Der Staat ist dann nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen; das Kind, das der Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Person innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht, hat insoweit Anspruch auf den Schutz des Staates (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
Nicht jedes Versagen und nicht jede Nachlässigkeit berechtigen den Staat, die Erziehungsbefugnis der Eltern einzuschränken oder gar auszuschalten; es gehört auch nicht zum Wächteramt, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Entwicklung des Kindes zu sorgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Er bedarf von Verfassungs wegen einer Grundlage, die die Betroffenen klar und vollständig mit dem in der Norm zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers bekannt macht (vgl. BVerfGE 34, 293 im Zusammenhang mit dem Ausschluss eines Verteidigers; s. auch BVerfGE 38, 105 zur Entfernung des Zeugenbeistands).Zudem lässt sich der Vorschrift nicht entnehmen, welches Maß an Überzeugung der Richter bei der Annahme von Bedenken aufzubringen hat (dazu ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Ausschluss eines Verteidigers BVerfGE 34, 293 ).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Denn es konnte nicht erwartet werden, dass auf solche Anträge hin die Entscheidung über die Zulassung als Beistand anders als zuvor gefallen wäre (vgl. dazu BVerfGE 38, 105 ).Er bedarf von Verfassungs wegen einer Grundlage, die die Betroffenen klar und vollständig mit dem in der Norm zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers bekannt macht (vgl. BVerfGE 34, 293 im Zusammenhang mit dem Ausschluss eines Verteidigers; s. auch BVerfGE 38, 105 zur Entfernung des Zeugenbeistands).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
b) Die Ausübung des Elternrechts ist nicht nur nach Art. 6 Abs. 2 und 3 GG beschränkt; sie unterliegt - jedenfalls was die Wahrnehmung von Rechten in einem gegen einen Jugendlichen gerichteten Strafverfahren anbelangt - weiteren Grenzen (vgl. allgemein zur Begrenzung des Elternrechts BVerfGE 34, 165 ; 41, 29 ; 47, 46 ; 96, 288 ; 98, 218 ).Den Eltern und anderen Personen, die elterliche Verantwortung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 GG tragen (nach BVerfGE 34, 165 auch Großeltern, die zugleich Vormund sind), steht ein verfassungsrechtlich geschützter Einfluss auf sämtliche Lebens- und Entwicklungsbedingungen des Kindes zu, auch außerhalb der Familie.
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Sie können grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 59, 360 ; 60, 79 ; stRspr).Art. 6 Abs. 2 GG schützt die Eltern damit vor staatlichen Eingriffen bei der Ausübung ihres Erziehungsrechts und verbindet dies mit der Verpflichtung, das Wohl des Kindes zur obersten Richtschnur der Erziehung zu machen (vgl. BVerfGE 56, 363 ; vgl. auch BVerfGE 59, 360 ).
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Der Betroffene muss die Rechtslage durchschauen können (BVerfGE 64, 261 ). - BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Führt die Auslegung einer Norm wie bei § 51 Abs. 2 JGG zu dem Ergebnis, dass ihr ein hinreichend bestimmter und vom Gesetzgeber gewollter Regelungsgehalt nicht zu entnehmen ist, ist die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine verfassungskonforme Auslegung erforderliche Voraussetzung, dass es jedenfalls eine Deutung der Vorschrift gibt, die der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 88, 145 ; stRspr), nicht erfüllt. - BGH, 25.09.1962 - 1 StR 368/62
Auszug aus BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Dabei kommt es verfassungsrechtlich weniger auf die Erwägung an, dass staatliche Maßnahmen voraussichtlich umso erfolgreicher sein werden, je mehr mit dem Verständnis und der unterstützenden Mitwirkung der Eltern gerechnet werden kann (dazu schon BGHSt 18, 21 ). - BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der …
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
- BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80
Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
- BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Der Schutz elementarer Rechtsgüter durch Strafrecht und seine Durchsetzung im Verfahren sind Verfassungsaufgaben (vgl. BVerfGE 107, 104 ; 113, 29 ). - BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches im Wege der schuldangemessenen Bestrafung schweren Unrechts auf der Grundlage einer zutreffenden Tatsachenermittlung ist das Kernanliegen des Strafrechts und damit ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfGE 51, 324 ; 107, 104 ). - BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Es besteht daher die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 51, 324 ; 77, 65 ; 107, 104 ; 122, 248 ).Aus diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben folgt, dass ein zentrales Anliegen des Strafprozesses die bestmögliche Ermittlung des wahren Sachverhalts sein muss (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 80, 367 ; 86, 288 ; 107, 104 ; 115, 166 ; 118, 212 ; 122, 248 ).
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
Dabei können die Eltern grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 107, 104 ).Die elterliche Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, der über die Ausübung der Elternverantwortung zu wachen hat und verpflichtet ist, zum Schutze des Kindes einzuschreiten, wenn Eltern dieser Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 107, 104 ).
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
bb) Als weitere verfassungsimmanente Schranke der Religionsfreiheit ist hier die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege insgesamt zu berücksichtigen, die zu den Grundbedingungen des Rechtsstaats zählt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 106, 28 ; 107, 104 ; 113, 29 ; 117, 163 ; 118, 1 ; 122, 190 ; 135, 90 ; 141, 82 ; 141, 121 ;… allgemein zur "Funktionsfähigkeit" als Grundrechtsschranke Lerche, BayVBl 1991, S. 517 ff.;… Kriele, in: Isensee/Kirchhof, HStR IX, 3. Aufl. 2011, § 188 Rn. 94 ff. m.w.N.) und im Wertesystem des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 92 GG) fest verankert ist, da jede Rechtsprechung letztlich der Wahrung der Grundrechte dient (vgl. BVerfGE 33, 23 ). - OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig
Im Hinblick auf die Frage, ob durch die Neuregelung in § 362 Nr. 5 StPO der Kernbereich des Mehrfachverfolgungsverbots in Art. 103 Abs. 3 GG verletzt wird, ist ferner in den Blick zu nehmen, dass die schuldangemessene Bestrafung schweren Unrechts auf der Grundlage einer zutreffenden Tatsachenermittlung das Kernanliegen des Strafrechts und ein Gebot der Rechtstaatlichkeit ist (vgl. BVerfG, Urteil v. 16.01.2003, 2 BvR 716/01 BVerfGE 107, 104; Beschl. v. 19.06.1979, 2 BvR 1060/78 BVerfGE 51, 324). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Strafnormen und deren Anwendung in einem rechtsstaatlichen Verfahren sind Verfassungsaufgaben (vgl. BVerfGE 107, 104 m.w.N.). - BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die …
Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung wie auch der Freispruch des Unschuldigen sind die wesentlichen Aufgaben der Strafrechtspflege, die zum Schutz der Bürger den staatlichen Strafanspruch in einem justizförmigen und auf die Ermittlung der Wahrheit ausgerichteten Verfahren in gleichförmiger Weise durchsetzen soll (vgl. BVerfGE 107, 104 ; 113, 29 ). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung wie auch der Freispruch des Unschuldigen sind die wesentlichen Aufgaben der Strafrechtspflege, die zum Schutz der Bürger den staatlichen Strafanspruch in einem justizförmigen und auf die Ermittlung der Wahrheit ausgerichteten Verfahren in gleichförmiger Weise durchsetzen soll (vgl. BVerfGE 107, 104 m.w.N.).Das Setzen und die Anwendung der Strafnormen in einem rechtsstaatlichen Verfahren sind Verfassungsaufgaben (vgl. BVerfGE 107, 104 ).
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Sie kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn es an einem die wesentlichen Fragen umfassenden Regelungskern fehlt, der auf einen erklärten objektivierten Willen des Gesetzgebers zurückgeführt werden kann (vgl. BVerfGE 107, 104 ).Wäre bei einer Vorschrift, die aus sich heraus weder bestimmte Ausschlusstatbestände enthält noch deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regelung dienen soll, eine verfassungskonforme Auslegung gleichwohl zulässig, liefe der Gesetzesvorbehalt leer, der Eingriffe in ein Grundrecht einer gesetzlichen Regelung zuweist und den Gesetzgeber verpflichtet, Art und Umfang des Eingriffs selbst festzulegen (vgl. BVerfGE 107, 104 ).
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von …
- VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19
Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz; …
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und …
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.07.2012 - VGH B 10/12
Verhängung von Ungehorsamsarrest gegen einen Jugendlichen wegen Nichtbefolgung …
- BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der …
- BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung
- OLG Frankfurt, 11.11.2020 - 3 UF 156/20
Umgangspflicht des Vaters
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit …
- BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18
Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im …
- BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 30.20
Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen …
- BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12
Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche …
- BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder …
- BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die …
- BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 495/19
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unhaltbare …
- BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche …
- BVerfG, 12.02.2021 - 1 BvR 1780/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine gerichtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18
Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten …
- BVerfG, 14.09.2021 - 1 BvR 1525/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen …
- BVerfG, 05.09.2022 - 1 BvR 65/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung wegen …
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04
Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21
Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen …
- BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02
Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 218/21
- BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 …
- BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer …
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur …
- BVerfG, 12.03.2008 - 1 BvR 2186/06
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven …
- BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
Beschluss betreffend die Ablehnung von Prozesskostenhilfe überspannt …
- BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; gerichtliche …
- BVerfG, 24.08.2006 - 2 BvR 1552/06
Kein Verstoß gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte durch …
- VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417
Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München
- OVG Hamburg, 04.06.2009 - 4 Bf 213/07
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- BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11
Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für …
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- VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 102/21
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Entziehung des Sorgerechts wegen sexueller Übergriffe
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- AG Offenbach, 26.10.2012 - 14 XVII 1205/12
Selbstmbestimmungungsrecht und Zwangsbehandlung im Betreeungsrecht
- OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
Berufsleben; Elterngeld; Elternzeit; Entscheidungsfreiheit; Erwerbstätigkeit; …
- VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 13/14
Bußgeldbescheid; Öffentliche Zustellung; Gehörsverletzung; Freibeweisverfahren; …
- OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10
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- BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs …
- SG Landshut, 14.10.2020 - S 11 AY 39/20
Anspruch auf Gewährung sog. Analogleistungen
- LG Rottweil, 31.03.2005 - 3 Qs 34/05
Jugendstrafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für allein in Deutschland …
- VG Leipzig, 18.12.2015 - 1 K 1651/14
- VG Meiningen, 04.10.2010 - 1 K 519/09
Rückforderung von Anwärterbezügen bei Entlassung eines Beamten auf Widerruf
- OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
Rechtsprechung
EuGH, 13.02.2003 - C-458/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 7 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Zuordnung des Zwecks einer Abfallverbringung (Verwertung oder Beseitigung) - Verbrennung von Abfällen - R 1 des Anhangs II B der Richtlinie 75/442/EWG - ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
Verordnung Nr. 259/93 des Rates, Artikel 7 Absätze 2 und 4
1. Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Zuordnung des Verbringungsvorhabens durch die notifizierende Person - Zuständigkeit der Behörden, denen ein Verbringungsvorhaben notifiziert wird, die Zuordnung (Verwertung oder Beseitigung) ...
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg
Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Zuordnung des Zwecks einer Abfallverbringung (Verwertung oder Beseitigung); Verbrennung von Abfällen; Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 259/93 Art. 7 Abs. 2; ; Verordnung ... (EWG) Nr. 259/93 Art. 7 Abs. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93 Art. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93 Art. 6; ; Richtlinie 75/442/EWG R 1 des Anhangs II B
- rechtsportal.de
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 7 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Zuordnung des Zwecks einer Abfallverbringung (Verwertung oder Beseitigung) - Verbrennung von Abfällen - R 1 des Anhangs II B der Richtlinie 75/442/EWG - Hauptverwendung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Luxemburg
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Abfallrecht - Klageverfahren der Kommission gegen Luxemburg
- forumz.de (Kurzinformation)
Verbrennung von Siedlungsabfall in Hausmüllverbrennungsanlagen
- forumz.de (Kurzinformation)
Entsorgung von Abfällen
- forumz.de (Kurzinformation)
Verbrennung von Siedlungsabfall in Hausmüllverbrennungsanlagen
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 31 (Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung von energetischer Verwertung und thermischer Behandlung zur Beseitigung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Artikel 7 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft und aus Artikel 1 Buchstabe f in ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-458/00
- EuGH, 13.02.2003 - C-458/00
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2004 (Ls.)
- NVwZ 2003, 457
- EuZW 2003, 220
- DVBl 2003, 513
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 27.02.2002 - C-6/00
ALLE NATIONALEN BEHÖRDEN, DENEN EINE GEPLANTE BEFÖRDERUNG VON ABFÄLLEN VON EINEM …
Auszug aus EuGH, 13.02.2003 - C-458/00
Vorab ist festzustellen, dass alle zuständigen Behörden, denen eine beabsichtigte Abfallverbringung notifiziert wird, nach der Regelung der Verordnung prüfen müssen, ob die von der notifizierenden Person vorgenommene Zuordnung der Verordnung entspricht, und Einwände gegen die Verbringung erheben müssen, wenn diese Zuordnung falsch ist (Urteil vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache C-6/00, ASA, Slg. 2002, I-1961, Randnr. 40).
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 10 S 790/03
Zur Klassifizierung vorgemischter besonders überwachungsbedürftiger Abfälle als …
Der Hauptzweck der Maßnahme sei unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Februar 2003 (Rs. C-228/00 und Rs. C-458/00) zu ermitteln.Unter Zugrundelegung der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13. Februar 2003, Rs. C-458/00) gehe es im vorliegenden Fall - wie bei der Verbringung von Hausmüll aus Luxemburg in die Müllverbrennungsanlage Straßburg - um die Verbringung von Abfall in eine Abfallbeseitigungsanlage.
Dabei wird - in Anlehnung an das Urteil des EuGH in der Rs. C-458/00 - davon ausgegangen, dass es für den Hauptzweck einer Abfallentsorgungsmaßnahme als "energetische Verwertung" bereits ausreiche, wenn mehr als die Hälfte des Abfalls zur nachweislichen Verwertung gelange (S. 5).
In seinen Entscheidungen vom 13. Februar 2003 zum EG-Abfallverbringungsrecht hat der Europäische Gerichtshof ausdrücklich erklärt, dass der Verwertungsbegriff des Abfallverbringungsrechts und derjenige der Abfallrahmen-Richtlinie übereinstimmen (…EuGH, Urt. v. 13. Februar 2003 - Rs. C-228/00 - Slg. 2003, I-1439 = DVBl 2003, 511 = NVwZ 2003, 455 = EuZW 2003, 217 - Tz. 44, sowie Urteil vom selben Tag in der Rs. C-458/00, Slg. 2003, I-1553 = DVBl 2003, 513 = NVwZ 2003, 457 = EuZW 2003, 220 - Tz. 35).
Es kann dahinstehen, ob § 4 Abs. 4 Satz 3 KrW-/AbfG - insbesondere wegen des Merkmals "Verunreinigungen" - einer europarechtskonformen Auslegung zugänglich ist (so Baars/Nottrodt, Gutachten zur Tragweite der EuGH-Entscheidungen vom 13.02.2003 in den Rechtssachen C-228/00 und C-458/00, 2003, S. 30; Petersen, NVwZ 2004, 34, 36 f.) oder ob die in der Vorschrift genannten Indikatoren zur Bestimmung des Hauptzwecks einer Abfallentsorgungsmaßnahme mit EG-Recht unvereinbar sind und der Anwendungsvorrang des EG-Rechts gegenüber dem innerstaatlichen Recht zur Nichtanwendung des § 4 Abs. 4 Satz 3 KrW-/AbfG führt.
b) Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ist für das Vorliegen einer Abfallverwertungsmaßnahme zunächst entscheidend, dass es ihr Hauptzweck ist, die Abfälle für einen sinnvollen Zweck einzusetzen, d. h. andere Materialien zu ersetzen, die sonst für diesen Zweck hätten eingesetzt werden müssen, und dadurch natürliche Rohstoffquellen zu erhalten (EuGH, aaO, Rs. C-228/00 Tz. 45, sowie Rs. C-458/00 Tz. 36).
Dazu hat der Gerichtshof (EuGH, aaO, Rs. C-228/00 Tz. 41 ff., sowie Rs. C-458/00 Tz. 32 ff.) einen abschließenden Katalog von Kriterien aufgestellt (…zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 6. November 2003 - 7 C 2.03 - NVwZ 2004, 344, 346): Die Hauptverwendung als Brennstoff setzt - erstens - voraus, dass die Abfallverbrennung im Wesentlichen dazu dient, die Abfälle im Wege der Umwandlung chemisch gebundener Energie in Wärme oder elektrischen Strom zur Energieerzeugung einzusetzen, die Energieerzeugung also Hauptzweck der Maßnahme ist.
bb) Im Verfahren der Rs. C-458/00 hat der Europäische Gerichtshof am Beispiel der Verbrennung von Hausmüll die verfahrensbezogenen Kriterien der Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung um das Kriterium des Widmungszwecks einer Anlage ergänzt.
Gegenteilige Anhaltspunkte können dann bestehen, wenn die fraglichen Abfälle für eine Anlage bestimmt sind, deren Betrieb ohne die Versorgung mit Abfällen unter Verwendung einer Primärenergiequelle hätte fortgesetzt werden müssen; ähnliches gilt, wenn der Anlagenbetreiber den Erzeuger oder Besitzer dieser Abfälle für deren Lieferung hätte bezahlen müssen (EuGH, aaO, Rs. C-458/00 Tz. 44).
Die Klägerin hat auch nicht nachgewiesen, dass der Betrieb der Sonderabfallverbrennungsanlage der Beigeladenen ohne die Versorgung mit den streitgegenständlichen Abfällen unter Verwendung einer Primärenergiequelle fortgesetzt werden müsste oder dass die Anlagenbetreiberin für die Lieferung der Abfälle der Klägerin eine bestimmte Vergütung entrichtet (zu diesen Indikatoren für eine Abfallverwertung EuGH, aaO, Rs. C-458/00 Tz. 44).
Dass einer der beiden vom Gerichtshof beispielhaft erwähnten Ausnahmefälle - Fortsetzung des Anlagenbetriebs bei Unterversorgung mit Abfällen durch Verwendung einer Primärenergiequelle, Bezahlung des Abfallerzeugers oder Abfallbesitzers durch den Anlagenberater (EuGH, aaO, Rs. C-458/00 Tz. 44) - vorliegt, hat das Sachverständigengutachten jedenfalls in Bezug auf die von der Klägerin angelieferten Abfälle nicht deutlich gemacht.
In der mündlichen Verhandlung hat der Sachverständige - in Übereinstimmung mit dem Gutachten (S. 9) - ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich für seine Untersuchung im Wesentlichen von Tz. 32 bis 34 des "Luxemburg-Urteils" des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-458/00) habe leiten lassen; auf Vorhalt der Beklagten hat er eingeräumt, dass er Tz. 44 dieses Urteils nicht in das Zentrum seiner Untersuchung gestellt hat.
Sogar in Bezug auf die Hausmüllverbrennung, die nach Aussage des Sachverständigen regelmäßig eine selbstgängige Verbrennung ermöglicht, hat der Europäische Gerichtshof nicht "per se" das Vorliegen einer Abfallverwertung angenommen, sondern - wie gezeigt - zusätzliche Voraussetzungen verlangt (EuGH, aaO, Rs. C-458/00 Tz. 44).
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 2221/05
Gemeinschaftsrechtliche Abgrenzung von Abfallverwertung und -behandlung sowie …
Maßgebend sind die Kriterien, die der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen vom 13.02.2003 (Rs. C-228/00 und Rs. C-458/00) aufgestellt hat.Sie hat im Wesentlichen vorgetragen: Nach den Kriterien der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.02.2003 C-458/00 und C-28/00) werde der klägerische Abfall in der MVA Bxxxxxxxxxxx verwertet.
In seinen Entscheidungen vom 13.02.2003 zum EG-Abfallverbringungsrecht hat der Europäische Gerichtshof ausdrücklich erklärt, dass der Verwertungsbegriff des Abfallverbringungsrechts und derjenige der Richtlinie 75/442/EWG übereinstimmen (…EuGH, Urt. v. 13. Februar 2003 - Rs. C-228/00 - Slg. 2003, I-1439 = DVBl 2003, 511 = NVwZ 2003, 455 = EuZW 2003, 217 - Tz. 44, sowie Urteil vom selben Tag in der Rs. C-458/00, Slg. 2003, I-1553 = DVBl 2003, 513 = NVwZ 2003, 457 = EuZW 2003, 220 - Tz. 35).
Es kann dahinstehen, ob § 4 Abs. 4 Satz 3 KrW-/AbfG - insbesondere wegen des Merkmals "Verunreinigungen" - einer europarechtskonformen Auslegung zugänglich ist (so Baars/Nottrodt, Gutachten zur Tragweite der EuGH-Ent-scheidungen vom 13.02.2003 in den Rechtssachen C-228/00 und C-458/00, 2003, S. 30; Petersen, NVwZ 2004, 34, 36 f.) oder ob die in der Vorschrift genannten Indikatoren zur Bestimmung des Hauptzwecks einer Abfallentsorgungsmaßnahme mit EG-Recht unvereinbar sind und der Anwendungsvorrang des EG-Rechts gegenüber dem innerstaatlichen Recht zur Nichtanwendung des § 4 Abs. 4 Satz 3 KrW-/AbfG führt.
Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ist für das Vorliegen einer Abfallverwertungsmaßnahme zunächst entscheidend, dass es ihr Hauptzweck ist, die Abfälle für einen sinnvollen Zweck einzusetzen, d. h. andere Materialien zu ersetzen, die sonst für diesen Zweck hätten eingesetzt werden müssen, und dadurch natürliche Rohstoffquellen zu erhalten (EuGH, aaO, Rs. C-228/00 Tz. 45, sowie Rs. C-458/00 Tz. 36).
Dazu hat der Gerichtshof (EuGH, aaO, Rs. C-228/00 Tz. 41 ff., sowie Rs. C-458/00 Tz. 32 ff.) einen abschließenden Katalog von Kriterien aufgestellt (…zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 06.11.2003 - 7 C 2/03 - NVwZ 2004, 344, 346): Die Hauptverwendung als Brennstoff setzt - erstens - voraus, dass die Abfallverbrennung im Wesentlichen dazu dient, die Abfälle im Wege der Umwandlung chemisch gebundener Energie in Wärme oder elektrischen Strom zur Energieerzeugung einzusetzen, die Energieerzeugung also Hauptzweck der Maßnahme ist.
b) Im Verfahren der Rs. C-458/00 hat der Europäische Gerichtshof am Beispiel der Verbrennung von Hausmüll die verfahrensbezogenen Kriterien der Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung um das Kriterium des Widmungszwecks einer Anlage ergänzt.
Insoweit hat der Gerichtshof ausdrücklich festgestellt: "Der Hauptzweck der Verbringung von Abfällen zwecks Verbrennung in einer Abfallbeseitigungsanlage besteht nämlich nicht in der Verwertung der Abfälle, selbst wenn die Wärme, die bei der Verbrennung erzeugt wird, ganz oder teilweise zurückgewonnen wird ... Wenn die Rückgewinnung der durch die Verbrennung erzeugten Wärme jedoch nur einen Nebeneffekt einer Maßnahme darstellt, deren Hauptzweck die Abfallbeseitigung ist, steht sie der Einstufung dieser Maßnahme als Beseitigungsmaßnahme nicht entgegen" (EuGH, aaO, Rs. C-458/00 Tz. 41 und Tz. 43).
Gegenteilige Anhaltspunkte können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dann bestehen, wenn die fraglichen Abfälle für eine Anlage bestimmt sind, deren Betrieb ohne die Versorgung mit Abfällen unter Verwendung einer Primärenergiequelle hätte fortgesetzt werden müssen; ähnliches gilt, wenn der Anlagenbetreiber den Erzeuger oder Besitzer dieser Abfälle für deren Lieferung hätte bezahlen müssen (EuGH, aaO, Rs. C-458/00 Tz. 44).
Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs allerdings nur um einen "Anhaltspunkt" für die Bejahung der Abfallverwertung (EuGH, aaO, Rs. C-458/00 Tz. 44).
Anschließend werden kumulativ sieben Voraussetzungen genannt, die sich offenkundig an den Kriterien des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Rs. C-458/00 orientieren.
- BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 7.06
Sonderabfall; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallgemisch; …
Die Abgrenzung nach dem Hauptzweck wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-228/00, Belgische Zementwerke - NVwZ 2003, 455; Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457; Urteil vom 3. April 2003 - Rs. C-116/01, SITA - NVwZ 2003, 585; ebenso Urteil vom 6. November 2003 - BVerwG 7 C 2.03 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 11).Wenn die Rückgewinnung der durch die Verbrennung erzeugten Wärme nur einen Nebeneffekt einer Maßnahme darstellt, deren Hauptzweck die Abfallbeseitigung ist, steht sie der Einstufung dieser Maßnahme als Beseitigungsmaßnahme nicht entgegen (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457 Rn. 41, 43).
Das widerspricht der Prämisse des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Abfallverwertung grundsätzlich auch in einer Abfallverbrennungsanlage möglich sein kann (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457 Rn. 44).
Dass eine vollständige Austauschbarkeit sämtlicher Abfälle mit Primärenergieträgern nicht erforderlich ist, wird durch die vom Europäischen Gerichtshof für maßgebend erachteten Anhänge II A und II B zur Abfallrahmenrichtlinie bestätigt (EuGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457 Rn. 24, 26).
Eine derart "maßnahmenbezogene" Betrachtungsweise liegt auch den Schlussanträgen des Generalanwalts Jacobs im Verfahren MVA Straßburg zugrunde, indem er die Kontrollfrage stellt, ob dann, "wenn die Abfälle für eine bestimmte Maßnahme nicht verfügbar wären, ... diese Maßnahme gleichwohl mit anderem Material durchgeführt werden" würde (Schlussanträge, Rs. C-458/00 Rn. 42).
Das widerspräche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der in der selbstgängigen Verbrennung regelmäßig heizwertreichen Hausmülls grundsätzlich einen Vorgang der Abfallbeseitigung sieht (Urteil vom 13. Februar 2003 - Rs. C-458/00, MVA Straßburg - NVwZ 2003, 457 Rn. 44).
- VG Karlsruhe, 02.02.2005 - 11 K 676/02
Abfall, der zur Verbrennung in eine Müllverbrennungsanlage transportiert wird, …
Die Urteile des EuGH vom 13.02.2003 in den Rechtssachen C-228/00 und C-458/00 wirkten sich wie folgt aus: Maßgebend sei der Hauptzweck der Anlage, in welcher der Müll entsorgt werde.24 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die in § 6 Abs. 2 KrW-/ AbfG zur Abgrenzung zwischen der (energetischen) Verwertung und der (thermischen) Beseitigung von Abfällen festgelegten Regelungen nicht mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht vereinbar (EuGH, Urt. v. 13.02.2003 - Rs C-228/00 -, NVwZ 2003, 455 ff. [Zementindustriefall], Urt. v. gleichen Tage - Rs C-458/00 -, NVwZ 2003, 457 ff. [Verbrennung von Hausmüll];… Urt. v. 27.02.2002 - Rs C-6/00 - [ASA]-Urteil, NVwZ 2002, 579 ff).
Maßgebend ist bei einer Verbrennung von Müll in einer Müllverbrennungsanlage der Zweck der Anlage, nicht der einzelne Verbrennungsvorgang oder die Zusammensetzung des Abfalls oder Abfallgemischs (EuGH, Urt. v. 13.02.2003 C-458/00 Rn. 39, 44 und 45).
26 In seiner Entscheidung vom gleichen Tage zur Verbrennung von Hausmüll (Rs. C-458/00, a. a. O.) führte der EuGH zur Auslegung des Verwertungsbegriffs der Richtlinie 75/442/EWG Folgendes aus: Entscheidend dafür, dass eine Abfallverwertungsmaßnahme vorliege, sei, dass es ihr Hauptzweck sei, die Abfälle für einen sinnvollen Zweck einzusetzen, also andere Materialien zu ersetzen, die sonst für diesen Zweck hätten eingesetzt werden müssen, und dadurch natürliche Rohstoffquellen zu erhalten (…Rn. 36 unter Hinweis auf ASA-Urteil v. 27.02.2002, a. a. O.).
Die vom EuGH genannten und mit der Formulierung "etwa" eingeleiteten Ausnahmen (Urt. v. 13.02.2003 - C-458/00 -, a. a. O. , Rn. 44) liegen nicht vor.
Das Wort "müssen" in der vom EuGH formulierten zweiten Fallgruppe ("deren Betrieb ohne die Versorgung mit Abfällen unter Verwendung einer Primärenergiequelle hätte fortgesetzt werden müssen" [Urt. v. 13.02.2003 - C-458/00 -, Rn. 44]) knüpft an eine bestehende vertragliche oder auf anderen Rechtsgrundlagen beruhende Verpflichtung des Anlagenbetreibers an, die Anlage auch bei einem Ausfall des Abfalls weiter betreiben zu müssen, und zwar unter Einsatz von Primärenergie.
- OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 1/03
Abfallbegriff, Dual, Verwertung, Verfahren, Verbrennung, Kriterien, …
Eine Klarstellung sei in dem Urteil des EuGH vom 13.2.2003 - C-458/00 - nunmehr erfolgt.So die überzeugende Gesamtwürdigung der Urteile des EuGH vom 13.2.2003, - C-288/00 -, NVwZ 2003, 455, und - C-458/00 -, NVwZ 2003, 457, in der Anmerkung von Giesberts, DVBl. 2003, 514, 515.
EuGH, Urteil vom 13.2.2003 - C - 228/00 -, betreffend den Einsatz deutschen Abfalls in Zementöfen der belgischen Zementindustrie, NVwZ 2003, 455, sowie EuGH, Urteil vom 13.2.2003 - C - 458/00 -, betreffend die Verbrennung von Luxemburger Hausmüll in einer Straßburger Müllverbrennungsanlage, NVwZ 2003, 457.
Urteile des EuGH vom 13.2.2003 - C - 228/00 -, Rdnr. 46, im Fall belgische Zementindustrie und übereinstimmend - C 458/00 -, Rdnr. 37, zum Luxemburger Hausmüll.
EuGH, Urteil vom 13.02.2003 - C-228/00 -, Rdnrn. 44 bis 46 und übereinstimmend Urteil vom 13.02.2003 - C-458/00-, Rdnrn. 35 bis 37.
- OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 2/03 Eine Klarstellung sei in dem Urteil des EuGH vom 13.2.2003 - C-458/00 nunmehr erfolgt.
So die überzeugende Gesamtwürdigung der Urteile des EuGH vom 13.2.2003, - C-288/00 -, NVwZ 2003, 455, [EuGH 13.02.2003 - C 228/00] und - C-458/00 -, NVwZ 2003, 457, [EuGH 13.02.2003 - C 458/00] in der Anmerkung von Giesberts, DVBl. 2003, 514, 515.
EuGH, Urteil vom 13.2.2003 - C - 228/00 -, betreffend den Einsatz deutschen Abfalls in Zementöfen der belgischen Zementindustrie, NVwZ 2003, 455, [EuGH 13.02.2003 - C 228/00] sowie EuGH, Urteil vom 13.2.2003 - C - 458/00 -, betreffend die Verbrennung von Luxemburger Hausmüll in einer Straßburger Müllverbrennungsanlage, NVwZ 2003, 457 [EuGH 13.02.2003 - C 458/00] .
Urteile des EuGH vom 13.2.2003 - C - 228/00 -, Rdnr. 46, im Fall belgische Zementindustrie und übereinstimmend - C 458/00 -, Rdnr. 37, zum Luxemburger Hausmüll.
EuGH, Urteil vom 13.02.2003 - C-228/00 -, Rdnrn. 44 bis 46 und übereinstimmend Urteil vom 13.02.2003 - C-458/00 -, Rdnrn. 35 bis 37.
- VG Lüneburg, 20.11.2003 - 2 A 118/02
Anspruch auf Reduzierung des Abfallbehältervolumens gegen einen …
Die energetische Verwertung von Abfällen ist nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 (5. Kammer, Az. C-228/00 u. C-458/00) aufgrund einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung der §§ 4 IV, 5 IV und 6 I KrW-/AbfG auch dann zulässig, wenn das Mindestheizwertkriterium des § 6 II Nr. 1 KrW-/AbfG (11.000 kj/kg) nicht erfüllt ist.Die energetische Verwertung des in der Einrichtung der Klägerin anfallenden Inkontinenzsystemabfalls ist nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Februar 2003 (EuGH - 5. Kammer -, Urte. v. 13.2.2003 - C 228/00 - "belgischer Zementofen", NVwZ 2003, 455 u. - C 458/00 - "MHV Straßburg", NVwZ 2003, 457) aufgrund einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung der §§ 4 Abs. 4, 5 Abs. 4 und 6 Abs. 1 KrW-/AbfG zulässig.
In seiner Entscheidung in der Rechtssache C-458/00 hat der Europäische Gerichtshof weiter ausgeführt, die Verbrennung von Abfällen stelle sich als eine Verwertungsmaßnahme dar, wenn es ihr Hauptzweck sei, die Abfälle für einen sinnvollen Zweck, nämlich zur Energieerzeugung einzusetzen und dadurch eine Primärenergiequelle zu ersetzen, die sonst für diesen Zweck hätte eingesetzt werden müssen.
Die Verbrennung der hier streitgegenständlichen Abfälle dient damit der Subsitution von Primärenergiequellen und stellt sich als Hauptzweck der Verwertungsmaßnahme in der Anlage iSv Erwägungsgrund 37 der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Februar 2003 in der Rs. C-458/00 (…aaO) dar.
- OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 7 ME 136/05
Europarechtskonformität einer Abgrenzung der Verwertung von der Beseitigung eines …
Dies bedeutet, dass der größere Teil der Abfälle bei dem Vorgang verbraucht und der größere Teil der freigesetzten Energie erfasst und genutzt werden muss (EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2003, Rs. C-228/00, Rn. 41 ff., Slg. 2003, I-1439 = NVwZ 2003, 455; Urteil vom 13. Februar 2003, Rs. C-458/00, Rn. 32 ff., Slg. 2003, I-1553 = NVwZ 2003, 457).Die Erhebung eines Entgelts kann zwar auch nach der Rechtsprechung des EuGH ein Indiz dafür sein, dass die Beseitigung des Abfalls im Vordergrund steht (vgl. Urteil vom 13. Februar 2003, Rs. C-458/00, aaO, Rn. 44).
Erfüllt die Verwendung von Abfällen als Brennstoff die dafür maßgeblichen Voraussetzungen, ist dies als Verwertung anzusehen, ohne dass andere Kriterien wie der Heizwert, der Schadstoffgehalt oder die Frage der Vermischung der Abfälle herangezogen werden dürfen (EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2003, Rs. C-228/00, Rn. 45 ff., aaO; Urteil vom 13. Februar 2003, Rs. C-458/00, Rn. 36 ff., aaO).
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14
Abfallbeseitigungsrecht- Abfälle aus einem Krankenhaus
Schließlich müssen andere Materialien ersetzt werden, die sonst für diesen Zweck hätten eingesetzt werden müssen, um dadurch natürliche Rohstoffquellen zu erhalten (vgl. Urteil vom 13. Februar 2003 - Rechtssache C 458/00 - Rn. 32 - 36). - Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-147/15
Edilizia Mastrodonato - Richtlinie 2006/21/EG - Bergbauabfälle - Richtlinie …
25 - Vgl. dazu auch das Urteil Kommission/Luxemburg (C-458/00, EU:C:2003:94, Rn. 43).26 - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache ASA (C-6/00, EU:C:2001:610, Nrn. 86 und 87) und in der Rechtssache Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus (C-9/00, EU:C:2002:24, Nr. 37) sowie das Urteil Kommission/Luxemburg (C-458/00, EU:C:2003:94, Rn. 44).
- BVerwG, 06.11.2003 - 7 C 2.03
Abfallverbringung; Ölschlamm; Einwand; Rechtsbehelf, aufschiebende Wirkung; …
- VG Halle, 26.02.2008 - 2 A 424/06
Genehmigungserfordernis der Renaturierung eines ehemaligen Kupferhüttengeländes
- OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 69/11
Erforderlichkeit der Ausschreibung der Entsorgung von Klärschlamm
- EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- FG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - 1 K 116/13
Betrieb gewerblicher Art; Müllverbrennungsanlage; steuerlicher Querverbund
- OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 5 U 6/13
Auslegung eines Vertrages über die Anlieferung und Verwertung von Abfällen …
- VG Halle, 24.08.2006 - 2 B 368/06
- VG Minden, 14.07.2004 - 3 K 2815/03
Verwertung von benutzten Einwegwindeln
- VG Augsburg, 29.06.2020 - Au 9 K 18.1776
Keine Überlassungspflicht für infektiöse Abfälle zur Verwertung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2014 - 20 A 2013/12
Fehlerhafte Abwägung der Belange der gemeindlichen Planungshoheit und der …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
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- OLG Frankfurt, 20.12.2016 - 5 U 6/13
Zur Unterscheidung zwischen "Verwertung" und "Beseitigung" von Abfällen
- BVerwG, 29.09.2015 - 7 B 20.15
Anschlusspflicht eines Krankenhauses an den öffentlich-rechtlichen …
- EuGH, 19.10.2004 - C-472/02
Siomab
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2004 - 20 A 3956/02
Aufhebung des Erfordernisses der behördlichen Zustimmung zur Verbringung von zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - 14 A 2682/04
Pflicht-Restmülltonne
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 4765/07
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- OVG Thüringen, 13.04.2006 - 1 EO 1120/05
Entscheidung über die Restabfallbehandlungsanlage in Erfurt-Ost
- FG München, 23.07.2008 - 3 K 4255/04
Kein Vorsteuerabzug für die Kosten der Entsorgung von sog. Fehleinwürfen in den …
- LG Wiesbaden, 12.12.2012 - 11 O 12/10
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages über die Anlieferung von …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 604/08
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Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
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Rechtmäßigkeit der Veranlagung von Grundstücken zu Abfallbeseitigungsgebühren für …
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- VG Minden, 09.09.2013 - 11 K 2200/12
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- VG Gießen, 03.04.2003 - 6 G 4750/02
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den abfallrechtlich Verpflichteten und …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 707/09
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1141/09
Unzulässigkeit einer Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung 2009 bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-251/07
Gävle Kraftvärme - Richtlinie 2000/76 - Abfallverbrennung - Einstufung einer …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 970/09
Eine Abgabesatz-Satzung verstößt gegen das Kostenüberschreitungsverbot des § 6 …
- VG Stuttgart, 21.10.2003 - 13 K 4448/99
Abfall; Beseitigung; Verwertung; energetische Verwertung
- VG Minden, 30.08.2006 - 11 K 689/05
Nahrungsmittelfabrik muss Restmülltonne aufstellen