Rechtsprechung
BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit von Reisekosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung; Beauftragung eines am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalts für die Führung eines Prozesses vor einem auswärtigen Gericht; Fehlende Erforderlichkeit eines eingehenden Mandantengesprächs ...
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Kosten - Reisekosten eines am Sitz eines Unternehmens (mit eigener Rechtsabteilung) ansässigen Rechts- anwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
"Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erstattung von Reisekosten eines Anwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Reisekosten - Reisekostenerstattung bei einstweiliger Verfügung
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2027
- MDR 2003, 1019
- GRUR 2003, 725
- BB 2003, 1200 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 471
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02
Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, daß es sich im allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung handelt, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 f.; Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt).Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs u.a. regelmäßig dann der Fall, wenn es sich bei der fraglichen Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH NJW 2003, 898, 901).
Diese Grundsätze gelten auch für das Verfügungsverfahren (vgl. auch BGH NJW 2003, 898, 901).
- BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02
Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, daß es sich im allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung handelt, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 f.; Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03
"Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am …
Dies ist unter anderem regelmäßig der Fall, wenn es sich bei der Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725, 726 = WRP 2003, 894 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 9.10.2003 - VII ZB 45/02, Umdr. S. 4 f., m.w.N.). - BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04
Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …
Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen (st. Rspr., vgl. BGH Beschlüsse vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05 - WM 2008, 422; vom 3. März 2005 - I ZB 24/04 - NJW-RR 2005, 922; vom 9. September 2004 - I ZB 5/04 - NJW-RR 2004, 1724; vom 17. Februar 2004 - XI ZB 37/03 - BGH-Report 2004, 780; vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03 - NJW-RR 2004, 856; vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 f.; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 45/02 - BGH-Report 2004, 70, 71; vom 10. April 2003 - I ZB 36/02 - NJW 2003, 2027; vom 18. Februar 2003 - XI ZB 10/02 - JurBüro 2003, 427; vom 11. Februar 2003 - VIII ZB 92/02 - NJW 2003, 1534; vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02 - NJW 2003, 901, 902 und vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 900).Dies kommt u.a. in Betracht, wenn die Partei als gewerbliches Unternehmen über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH Beschluss vom 10. April 2003 - I ZB 36/02 - NJW 2003, 2027, 2028) bzw. mit Hilfe eines ihrer fachkundigen Mitarbeiter einen am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalt zwecks Klageerhebung sachgerecht informieren kann (BGH Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05 - WM 2008, 422 f.) oder wenn bei einem in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben (BGH Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 901 und vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707, 708).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
Allerdings handelt es sich - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat - im allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 f.; Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, WRP 2003, 391, 392 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 9.10.2003 - VII ZB 45/02, BGH-Rep 2004, 70, 71; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 21/03, Umdruck S. 4 - Auswärtiger Rechtsanwalt III).Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter anderem regelmäßig dann der Fall, wenn es sich bei der fraglichen Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH NJW 2003, 898, 901; GRUR 2003, 725, 726 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 21/03, Umdruck S. 5 - Auswärtiger Rechtsanwalt III).
Diese Grundsätze gelten auch für das Verfügungsverfahren (BGH GRUR 2003, 725, 726 - Auswärtiger Rechtsanwalt II).
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof die Notwendigkeit der Beauftragung eines am Wohn- oder Geschäftssitz einer Partei ansässigen Anwalts grundsätzlich verneint, wenn es sich bei der Partei um einen als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalter (BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006, IX ZB 44/04, NZI 2006, 524 m.w.N.), einen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003, I ZB 18/03, NJW-RR 2004, 856), einen Verbraucherverband (BGH, Beschl. v. 21. September 2005, IV ZB 11/04, NJW 2006, 301, 303) oder um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (vgl. BGH, Beschl. v. 10. April 2003 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027 f.;… Beschl. v. 18. Dezember 2003, aaO). - BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04
"Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig …
b) Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH NJW 2003, 898, 901; BGH, Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 = NJW 2003, 2027 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, GRUR 2004, 448 = WRP 2004, 495 = NJW-RR 2004, 856 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, Umdruck S. 5). - BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04
Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten
Der Grundsatz der Erstattungsfähigkeit der durch die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts der Partei ansässigen Rechtsanwalts bedingten Mehrkosten erfährt freilich eine Ausnahme, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird (…BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 aaO NJW 2003, 898, 901; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027 f.).Dies gilt etwa, wenn die Partei über eine Rechtsabteilung verfügt und daher in der Lage ist, einen am Sitz des Prozeßgerichts ansässigen Prozeßbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (…BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 aaO; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 aaO).
Mithin scheidet eine Anrechnung der Reisekosten auf die durch die Beauftragung des Unterbevollmächtigten entstandenen Kosten aus (…BGH, Beschl. v. 13. Juli 2004 aaO; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 aaO).
- OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12
Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten
Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (…BGH, aaO, m.w.N.; siehe auch BGH, 13. Mai 2004, I ZB 3/04, NJW-RR 2004, 1212, und Beschl.v. 10.April 2003, I ZB 36/02, NJW 2003, 2027). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
b) Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH NJW 2003, 898, 901; BGH, Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 = NJW 2003, 2027 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, GRUR 2004, 448 = WRP 2004, 495 = NJW-RR 2004, 856 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV). - BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen …
Eine derartige Partei ist in der Lage, einen am Sitz des Prozessgerichtes ansässigen Prozessbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (…BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO; v. 10. April 2004 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027, 2028;… v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, aaO). - BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Partei im Allgemeinen in der Lage sein wird, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten schriftlich und telefonisch zu instruieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2003 - I ZB 36/02 - NJW 2003, 2027 f. und vom 18. Dezember 2003 - I ZB 21/03 - NJW-RR 2004, 855 unter II 2). - BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen …
- BGH, 06.05.2004 - I ZB 27/03
Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren
- BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts
- BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
"Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen …
- OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in …
- BGH, 17.02.2004 - XI ZB 37/03
Erstattung von Reisekosten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
- OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines mit einer Vielzahl …
- OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 11 W 47/03
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts
- OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als …
- OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 11 W 51/03
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Kosten des vom Konkursverwalter …
- OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines …
- OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06
Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt
- OLG Koblenz, 22.05.2006 - 14 W 300/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines großen …
- LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Nürnberg, 03.04.2014 - 5 W 262/14
Reisekostenerstattung des am Drittort ansässigen Rechtsanwalts: Spezialkenntnisse …
- BGH, 09.10.2003 - VII ZB 45/02
Erstattung von Kosten eines Unterbevollmächtigten zur Wahrnehmung vom Termin beim …
- OLG Dresden, 10.05.2004 - 10 W 400/04
Bestellung eines Rechtsanwalts aus den neuen Bundesländern auf Grund der dort …
- OLG Köln, 20.04.2010 - 17 W 51/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten des "Hausanwalts" einer ausländischen Partei
- OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 65/05
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Geschäftssitz der Partei ansässigen …
- OLG Frankfurt, 18.10.2004 - 6 W 161/04
Streitwertbemessung in Fällen des Handels mit Markenplagiaten: Generalpräventive …
- KG, 10.01.2013 - 25 WF 120/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Terminsvertreter: Geltendmachung von …
- LG Potsdam, 29.11.2013 - 12 T 63/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nicht …
- OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 10 W 145/06
Erstattung der Reisekosten des Hausanwaltes eines gewerblichen Unternehmens mit …
- BGH, 09.10.2003 - VII ZB 10/02
Erstattung der Kosten eines nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen …
- OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 W 52/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einem Verfahren betreffend …
- BGH, 10.09.2003 - IV ZB 27/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
- OLG Schleswig, 25.10.2004 - 15 WF 297/04
Prozesskostenhilfe: Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts zum …
- BGH, 09.09.2004 - I ZB 7/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
- OLG München, 16.03.2004 - 29 W 867/04
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten einer von einer ausländischen Partei …
- OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 18 W 178/03
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines …
- OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 130/10
Reisekostenerstattung bei fliegendem Gerichtsstand
- OLG Celle, 12.03.2004 - 8 W 105/04
Notwendigkeit der Einschaltung von Unterbevollmächtigten zur zweckentsprechenden …
- OLG Celle, 09.03.2004 - 8 W 95/04
Berichtigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit; …
- KG, 15.08.2005 - 1 W 281/05
Zur Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des von der auswärtigen Partei …
- OLG München, 19.02.2004 - 29 W 825/04
Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts bei Wechsel …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 10 W 13/10
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten eines von mehreren Streitgenossen
- OLG Koblenz, 01.03.2006 - 14 W 115/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten für ein Unternehmen …
- OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 398/04
Kostenerstattung eines auswärtigen Anwalts (Rechtsabteilung)
- OLG Saarbrücken, 28.11.2003 - 2 W 225/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
- OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 998/06
Anforderungen an die Notwendigkeit und Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines …
- OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 10 W 12/04
Erstattung der Kosten des ausserhalb des Gerichtsbezirks ansässigen …
- OLG Düsseldorf, 02.04.2014 - 15 W 9/14
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
- OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 10 W 55/04
Reisekosten eines Rechtsanwalts, der als Vorstandsmitglied eines Vereins für …
- OLG Düsseldorf, 19.01.2006 - 10 W 126/05
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für unterbevollmächtigten Rechtsanwalt
- OLG Naumburg, 16.03.2004 - 12 W 21/04
Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten am Sitz des Prozessgerichtes durch ein …
- OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 W 30/23
Festsetzung von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten; Festsetzung von …
- KG, 28.06.2010 - 19 W 18/10
Prozesskostenhilfe: Beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts und …
- OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 6 W 42/08
Zulässigkeit der Geltendmachung von Detektivkosten im …
- KG, 20.06.2005 - 1 W 16/04
Rechtsanwaltsgebühr: Notwendigkeit eines Mandantengesprächs trotz Vorbearbeitung …
- OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 20 U 36/05
Vertrieb von Kaffee als grundpreispflichtige Ware in einem Verbrauchermarkt mit …
- AG Königs Wusterhausen, 21.02.2008 - 9 C 262/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen …
- LG Dresden, 23.12.2011 - 10 O 900/11
Erstattung der Reisekosten eines anwaltlichen Vertreters zur Wahrnehmung des …
Rechtsprechung
BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Notare Bayern , S. 62 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 19 BNotO
Haftungsprivileg bei Vorkaufsrechtsanfrage - lexetius.com
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1
Abgrenzung zwischen (haftungsrechtlicher privilegierter) Urkundstätigkeit und selbständiger Betreuung bei Information des Vorkaufsberechtigten durch den Notar - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Belehrung eines Notars über die Frist für die Ausübung eines Vorkaufsrechts; Schadensersatzansprüche gegen einen Notar wegen Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines beurkundeten Grundstückskaufvertrages; Haftungsprivileg eines Notars bei ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Notarpflichten bei Vorkaufsberechtigung
- Judicialis
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BNotO § 19
Haftungsprivileg des Notars bei "unselbstständiger" Betreuungstätigkeit - rechtsportal.de
BNotO § 19 Abs. 1 S. 2 Hs. 1
Haftung des Notars im Rahmen der Beurkundung eines Kaufvertrags über ein mit einem Vorkaufsrecht belastetes Grundstück - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BNotO §§ 19 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1, 24; BGB § 463 n. F.
Abgrenzung zwischen (haftungsrechtlich privilegierter) Urkundstätigkeit und selbständiger Betreuung bei Information des Vorkaufsberechtigten durch den Notar
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 62 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 19 BNotO
Haftungsprivileg bei Vorkaufsrechtsanfrage
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2027 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 563
- MDR 2003, 417
- VersR 2003, 1268
- WM 2003, 1131
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82
Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
b) Weiterhin beanstandet die Revision, es liege ein "Wertungswiderspruch" darin, einerseits die Haftung einer Vertragspartei nach § 278 BGB für bestimmte Tätigkeiten des Notars im Zusammenhang mit einem beurkundeten Vertragsschluß in Betracht zu ziehen (vgl. BGHZ 62, 119; BGH, Urteil vom 13. Januar 1984 - V ZR 205/82 - NJW 1984, 1748), andererseits dieselbe Tätigkeit in den Bereich der Subsidiaritätsklausel des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BNotO einzubeziehen: eine sachgerechte Anwendung der Subsidiaritätsklausel könne nur darin bestehen, daß der Kreis derjenigen Tätigkeiten, bei denen der Notar gemäß § 278 BGB als Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten tätig werde, mit denjenigen übereinstimme, bei denen im Verhältnis zu demjenigen Beteiligten, als dessen Erfüllungsgehilfe er tätig geworden sei, der Subsidiaritätseinwand gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BNotO wegfalle; denn zum einen setze die Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe gerade voraus, daß der Notar die Pflichten desjenigen erfüllte, für den er als Erfüllungsgehilfe tätig werde, dessen Interesse er folglich in erster Linie zu beachten habe; zum anderen erscheine es unbillig, wenn der Beteiligte sich zwar ein fehlerhaftes Verhaltes des Notars als eigenes Verschulden gemäß § 278 BGB zurechnen lassen müsse, diesen für einen dadurch entstandenen Schaden aber nur subsidiär in Anspruch nehmen dürfe.Der Rechtsprechung, die sich mit der Anwendbarkeit des § 278 BGB bei Amtstätigkeiten des Notars befaßt (BGH, Urteile BGHZ 62, 119, 121 ff, vom 13. Januar 1984 aaO und - in Abgrenzung hierzu - vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 - NJW 1993, 648; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 123, 1, 13), ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
- BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72
Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
b) Weiterhin beanstandet die Revision, es liege ein "Wertungswiderspruch" darin, einerseits die Haftung einer Vertragspartei nach § 278 BGB für bestimmte Tätigkeiten des Notars im Zusammenhang mit einem beurkundeten Vertragsschluß in Betracht zu ziehen (vgl. BGHZ 62, 119; BGH, Urteil vom 13. Januar 1984 - V ZR 205/82 - NJW 1984, 1748), andererseits dieselbe Tätigkeit in den Bereich der Subsidiaritätsklausel des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BNotO einzubeziehen: eine sachgerechte Anwendung der Subsidiaritätsklausel könne nur darin bestehen, daß der Kreis derjenigen Tätigkeiten, bei denen der Notar gemäß § 278 BGB als Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten tätig werde, mit denjenigen übereinstimme, bei denen im Verhältnis zu demjenigen Beteiligten, als dessen Erfüllungsgehilfe er tätig geworden sei, der Subsidiaritätseinwand gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BNotO wegfalle; denn zum einen setze die Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe gerade voraus, daß der Notar die Pflichten desjenigen erfüllte, für den er als Erfüllungsgehilfe tätig werde, dessen Interesse er folglich in erster Linie zu beachten habe; zum anderen erscheine es unbillig, wenn der Beteiligte sich zwar ein fehlerhaftes Verhaltes des Notars als eigenes Verschulden gemäß § 278 BGB zurechnen lassen müsse, diesen für einen dadurch entstandenen Schaden aber nur subsidiär in Anspruch nehmen dürfe.Der Rechtsprechung, die sich mit der Anwendbarkeit des § 278 BGB bei Amtstätigkeiten des Notars befaßt (BGH, Urteile BGHZ 62, 119, 121 ff…, vom 13. Januar 1984 aaO und - in Abgrenzung hierzu - vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 - NJW 1993, 648; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 123, 1, 13), ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
- BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage; …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
Ob der Abschluß eines Vergleichs, der den Schaden erst herbeiführt, hier einzuordnen ist oder ob er den Ursachenzusammenhang unterbricht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei die Erfolgsaussichten des Geschädigten im Falle einer gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91 - NJW 1993, 1139, 1141 und vom 11. Februar 1999 - IX ZR 14/98 - NJW 1999, 1391).Dient der Vergleich beispielsweise der Beseitigung der Unsicherheit, die ein Rechtsanwalt durch pflichtwidriges Verhalten geschaffen hat, wird eine Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs nur ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 aaO).
- BGH, 10.06.1983 - V ZR 4/82
Schadensersatzanspruch einer Bank wegen Amtspflichtverletzung eines Notars - …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
a) Wie die Revision nicht verkennt, gilt die Ausnahme des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BNotO von der grundsätzlich nur subsidiären Haftung des Notars - im Verhältnis zwischen dem Notar und dem Auftraggeber "bei Amtsgeschäften der in §§ 23, 24 bestimmten Art" - nur bei selbständigen Betreuungstätigkeiten des Notars, nicht dagegen bei unselbständigen, im Zusammenhang mit einer Urkundstätigkeit stehenden Betreuungstätigkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1983 - V ZR 4/82 - DNotZ 1984, 425, 426 f, 15. November 1984 - IX ZR 31/84 - NJW 1985, 2028 und 22. Juni 1995 - IX ZR 122/94 - WM 1995, 1883, 1885;… Haug, Die Amtshaftung des Notars 2. Aufl. Rn. 176 ff;… Schippel BNotO 7. Aufl. § 19 Rn. 80, 83). - BGH, 25.11.1999 - III ZB 50/99
Zulässigkeit einer unbeschränkt eingelegten Berufung
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
Da nach allem die (teilweise) endgültige Abweisung der Klage von den Ausführungen des Berufungsgerichts nicht getragen wird und diese Entscheidung im Revisionsverfahren auch nicht mit anderer Begründung aufrechterhalten werden kann, muß diese in diesem Teil der Entscheidung des Berufungsgerichts liegende zusätzliche Beschwer (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 143, 169) beseitigt werden. - BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
Der Rechtsprechung, die sich mit der Anwendbarkeit des § 278 BGB bei Amtstätigkeiten des Notars befaßt (BGH, Urteile BGHZ 62, 119, 121 ff…, vom 13. Januar 1984 aaO und - in Abgrenzung hierzu - vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 - NJW 1993, 648; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 123, 1, 13), ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen. - BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
Der Rechtsprechung, die sich mit der Anwendbarkeit des § 278 BGB bei Amtstätigkeiten des Notars befaßt (BGH, Urteile BGHZ 62, 119, 121 ff, vom 13. Januar 1984 aaO und - in Abgrenzung hierzu - vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 - NJW 1993, 648; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 123, 1, 13), ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen. - BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92
Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
Entscheidend ist, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Notars genommen hätten (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 aaO, 27. Mai 1993 - IX ZR 66/92 - NJW 1993, 2744 und 18. November 1999 - IX ZR 412/97 - NJW 2000, 664). - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97
Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
Entscheidend ist, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Notars genommen hätten (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 aaO, 27. Mai 1993 - IX ZR 66/92 - NJW 1993, 2744 und 18. November 1999 - IX ZR 412/97 - NJW 2000, 664). - BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91
Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02
Ob der Abschluß eines Vergleichs, der den Schaden erst herbeiführt, hier einzuordnen ist oder ob er den Ursachenzusammenhang unterbricht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei die Erfolgsaussichten des Geschädigten im Falle einer gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91 - NJW 1993, 1139, 1141 und vom 11. Februar 1999 - IX ZR 14/98 - NJW 1999, 1391). - BGH, 17.06.1999 - IX ZR 412/97
Hinreichende Klärung eines Sachverhalts für eine Entscheidung nach Lage der Akten …
- BGH, 15.11.1984 - IX ZR 31/84
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Notars
- BGH, 16.11.1989 - IX ZR 190/88
Rechtsanwalt - Mandant - Schriftstück - Niederlegung zur Post - Mahnbescheid - …
- BGH, 22.06.1995 - IX ZR 122/94
Pflichten des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
- BGH, 19.06.2009 - V ZR 93/08
Mangelbedingter Nutzungsausfall erfordert nicht das Vorliegen der …
Dieser bleibt nämlich nach ständiger Rechtsprechung gewahrt, wenn für das Verhalten des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand oder dieses durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und sich die Reaktion des Geschädigten auch nicht als ungewöhnlich oder gänzlich unangemessen erweist (dazu etwa BGHZ 103, 113, 119 ;… BGH, Urt. v. 20. Oktober 1994, IX ZR 116/93, NJW 1995, 449, 451; Urt. v. 9. Januar 2003, III ZR 46/02, NJW-RR 2003, 563, 565). - BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06
Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung …
(4) Dass im Prozess gegen den Dritten eine Streitverkündung gegen den Notar ohne weiteres zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - III ZR 46/02, WM 2003, 1131, 1134; v. 22. Januar 2004 - III ZR 99/03, WM 2004, 2026, 2027; v. 3. März 2005 - III ZR 353/04, WM 2005, 1328, 1330; v. 6. Juli 2006 - III ZR 13/05, WM 2006, 1956, 1958; zu § 839 BGB ebenso BGHZ 8, 72, 80), steht der hier für den umgekehrten Fall der vorrangigen Inanspruchnahme des Notars vertretenen Lösung ebenfalls nicht entgegen. - OLG Hamm, 12.11.2021 - 12 W 13/21
Ansprüche nach der Teilnahme an Online-Glücksspielen Verbotenes Veranstalten und …
Im Übrigen ist für die Frage der Nichtigkeit eines Vertrages gem. § 134 BGB auf den hier maßgeblichen Zeitraum 2017 - 2019 abzustellen, da sich die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes grundsätzlich nach dem zum Zeitpunkt seiner Vornahme geltenden Recht richtet (…BGH GRUR 2012, 1050, Rn. 21; BGH WM 2003, 1131; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 249, 250).
- BGH, 11.10.2011 - II ZR 242/09
Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer OHG: …
a) Es entspricht seit der Entscheidung des Senats vom 13. Mai 1953 (II ZR 157/52, BGHZ 10, 44, 49 f.) der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur BGH, Urteil vom 30. März 1987 - II ZR 163/86, ZIP 1987, 912, 913; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 205; Urteil vom 23. Juni 2003 - III ZR 46/02, ZIP 2003, 1702, 1703;… Urteil vom 13. Juli 2006 - III ZR 361/04, ZIP 2006, 1631 Rn. 10;… Urteil vom 11. November 2008 - XI ZR 468/07, BGHZ 178, 271 Rn. 20), dass im Falle einer so genannten offenen oder qualifizierten Treuhand, gerade bei der treuhänderischen Zusammenfassung zahlreicher Geldgeber, die an der Gesellschaft Beteiligten ihr gesellschafterliches Innenverhältnis so gestalten können, als ob die Treugeber selbst Gesellschafter wären. - BGH, 02.06.2005 - III ZR 306/04
Hinweis- und Belehrungspflichten des Notars bei Übertragung eines …
Die Richtigkeit dieses Vortrags unterstellt, würde es an der Ursächlichkeit der Amtspflichtverletzung des Beklagten für den eingetretenen Schaden fehlen, da die Weigerung der Klägerseite, den Kaufvertrag zu erfüllen, auf einem Entschluß beruhen würde, der nicht durch die Amtspflichtverletzung des Beklagten herausgefordert wurde (vgl. z.B.: Senatsurteil vom 9. Januar 2003 - III ZR 46/02 - NJW-RR 2003, 563, 565). - BGH, 05.02.2013 - II ZR 136/11
Auskunftsansprüche von Anlegern von Filmfonds in der Form von …
(1) Es entspricht seit der Entscheidung des Senats vom 13. Mai 1953 (II ZR 157/52, BGHZ 10, 44, 49 f.) der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Falle einer sogenannten offenen oder qualifizierten Treuhand, gerade bei der treuhänderischen Zusammenfassung zahlreicher Geldgeber, die an der Gesellschaft Beteiligten ihr gesellschafterliches Innenverhältnis so gestalten können, als ob die Treugeber selbst Gesellschafter wären (siehe nur BGH, Urteil vom 30. März 1987 - II ZR 163/86, ZIP 1987, 912, 913; Urteil vom 23. Juni 2003 - III ZR 46/02, ZIP 2003, 1702, 1703;… Urteil vom 13. Juli 2006 - III ZR 361/04, ZIP 2006, 1631 Rn. 10;… Urteil vom 11. November 2008 - XI ZR 468/07, BGHZ 178, 271 Rn. 20;… Urteil vom 11. Oktober 2011 - II ZR 242/09, ZIP 2011, 2299 Rn. 16 ff.). - BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03
Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels
Das Berufungsurteil stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (vgl. § 561 ZPO), und zwar auch nicht im Sinne einer Abweisung der Klage als zur Zeit unbegründet (zur Abgrenzung vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2003 - III ZR 46/02 - NJW-RR 2003, 563, 564 f) wegen der Möglichkeit, auf andere Weise Ersatz zu erlangen (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO). - OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
Unzulässiges Berufen auf Abgeltungsklausel in Aufhebungsvereinbarung bei …
Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn der Geschädigte einen Vertrag schließt, der eine angemessene Reaktion auf die durch den Schädiger geschaffene pflichtwidrige Situation darstellt (BGH, Urteil vom 9.1.2003 - III ZR 46/02, Rz. 18). - BGH, 16.10.2003 - III ZR 62/03
Haftung des Notars für ungenaue Bezeichnung einer verkauften Teilfläche eines …
a) Eine Ersatzpflicht des Notars für Aufwendungen des Geschädigten, die auf dessen eigenem Willensentschluß beruhen, kommt zwar auch dann in Betracht, wenn diese durch das haftungsbegründende Ereignis "herausgefordert" worden sind und eine nicht ungewöhnliche Reaktion hierauf darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1988 - IX ZR 7/87 - NJW 1988, 1262, 1263; Urteil vom 29. März 2001 - IX ZR 445/98 - NJW-RR 2001, 1639, 1641; s. auch Senatsurteil vom 9. Januar 2003 - III ZR 46/02 - NJW-RR 2003, 563, 565). - OLG München, 16.05.2018 - 7 U 3130/17
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Schäden der Gesellschaft im …
Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn der Geschädigte einen Vertrag schließt, der eine angemessene Reaktion auf die durch den Schädiger geschaffene pflichtwidrige Situation darstellt (BGH, Urteil vom 9.1.2003 - III ZR 46/02, Rz. 18). - LG Bielefeld, 03.02.2022 - 6 O 231/20
Online-Casino aus Gibraltar muss Spieleinsätze zurückzahlen
- BGH, 19.07.2007 - IX ZR 204/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Pflichtverletzungen eines …
- OLG Hamburg, 23.05.2017 - 9 U 51/14
Hinweispflicht des Steuerberaters bei einem beschränkten Auftrag
- AG Essen, 24.02.2022 - 12 C 474/21
Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- BGH, 11.10.2011 - II ZR 248/09
Treuhandvermittelter Beitritt eines Kapitalanlegers zu einem geschlossenen …
- OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 5 U 89/06
Notarhaftung: Rangbestätigung gegenüber einer Bank ohne Vorliegen der dafür …
- LG Dortmund, 11.05.2022 - 12 O 185/21
Sanktionierung von Online-Glücksspielbetreibern - teleologische Reduktion des § …
- OLG Saarbrücken, 29.03.2017 - 1 U 82/16
Publikumskommanditgesellschaft: Einlagepflicht des Kommanditisten im …
- OLG Hamm, 10.02.2010 - 11 U 5/09
Pflichten eines Notars bei Beurkundung eines Testaments
- BGH, 28.01.2010 - III ZR 75/09
Amtspflichtverletzung eines Notars wegen eines unklar gefassten Ehevertrages
- LG Bielefeld, 31.08.2022 - 5 O 397/20
Online-Casino-Anbieterin bwin wegen Verstoß gegen Verbot von Glücksspielen …
- LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14
- LG Münster, 27.04.2022 - 11 O 1456/21
Verbotenes Online-Glücksspiel - Spieler erhält 82.000 Euro zurück
- KG, 07.05.2013 - 9 U 189/12
Notarhaftung: Abwicklung eines Bauträgervertrags über ein Notaranderkonto; …
- AG Mönchengladbach, 26.01.2022 - 35 C 140/21
- LG Stuttgart, 11.09.2002 - 19 T 313/02
Konkludente Wahl deutschen Erbrechts
- LG Wuppertal, 10.05.2006 - 19 O 121/05