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   BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02   

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BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02 (https://dejure.org/2003,656)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2003 - 3 StR 377/02 (https://dejure.org/2003,656)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 (https://dejure.org/2003,656)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 Abs. 1 VereinsG; Art. 5 Abs. 1 GG; § 46 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Sympathiebekundung, Selbstbezichtigung, konkrete Eignung zu vorteilhafter Wirkung, Außenwirkung, Erheblichkeit, Kumulationseffekt); Vereinverbot; Betätigungsverbot; PKK; Öcalan; Meinungsfreiheit (Auslegung ...

  • lexetius.com

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit einer im Rahmen einer Massenkampagne erfolgten Befürwortung des Ungehorsams gegenüber einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot; Bekennen als PKK-Sympathisanten und Forderung der Aufhebung des PKK-Verbotes; Herbeiführung einer so großen Zahl von ...

  • Judicialis

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskamapgne

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2621
  • NStZ 2003, 491
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Bei einer unmittelbaren Förderung der verbotenen Vereinstätigkeit, etwa durch Sammeln von Spenden (vgl. BGHSt 43, 312, 313) oder - wie hier - durch Beteiligung an einer von der Führungsebene der PKK initiierten, groß angelegten Kampagne, die auf Stärkung der Bereitschaft von Sympathisanten zu verbotenen Aktivitäten abzielt und eine Verfahrensflut - mit der Folge der Lahmlegung der Strafjustiz - auslösen soll, kommt es auf eine Außenwirkung von vorne herein nicht an; sie könnte im übrigen nach den festgestellten Umständen auch nicht zweifelhaft sein.

    Soweit die Beschwerdeführerin meint, daß ihr Verhalten nicht erheblich im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 43, 312, 313) sei, hat schon der Generalbundesanwalt zu Recht darauf hingewiesen, daß damit nicht nur schwerwiegende Verstöße von § 20 Abs. 1 Satz 4 VereinsG erfaßt werden sollen.

  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Mangels Außenwirkung stelle das bloße Vorrätighalten, solange es nicht zu Verbreitungsakten gekommen sei, noch keinen ausreichenden Förderungsbeitrag dar (BGH NJW 1997, 2251 f.).
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen meßbaren Nutzens kommt es nicht an; es genügt, daß das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (BGHSt 42, 30, 31).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Zwar hat es nicht ausdrücklich erörtert, daß die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f.), doch zeigen seine Erwägungen, daß es diesen Umstand der Sache nach Rechnung getragen hat, zumal es die Angeklagte nur mit einer mäßigen Geldstrafe belegt hat, obgleich diese die Tat während einer laufenden Bewährungszeit aus einer Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Besetzung einer Botschaft im Rahmen einer PKK-Aktion begangen hatte.
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93

    Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Zwar hat es nicht ausdrücklich erörtert, daß die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f.), doch zeigen seine Erwägungen, daß es diesen Umstand der Sache nach Rechnung getragen hat, zumal es die Angeklagte nur mit einer mäßigen Geldstrafe belegt hat, obgleich diese die Tat während einer laufenden Bewährungszeit aus einer Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Besetzung einer Botschaft im Rahmen einer PKK-Aktion begangen hatte.
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Zwar hat es nicht ausdrücklich erörtert, daß die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f.), doch zeigen seine Erwägungen, daß es diesen Umstand der Sache nach Rechnung getragen hat, zumal es die Angeklagte nur mit einer mäßigen Geldstrafe belegt hat, obgleich diese die Tat während einer laufenden Bewährungszeit aus einer Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Besetzung einer Botschaft im Rahmen einer PKK-Aktion begangen hatte.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Danach ist vor ihrer strafrechtlichen Ahndung sorgfältig zu prüfen, ob nicht auch eine andere Auslegung in Betracht kommt, bei der die fragliche Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar ist (vgl. BVerfGE 82, 43, 52; 93, 266, 295, 296).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Danach ist vor ihrer strafrechtlichen Ahndung sorgfältig zu prüfen, ob nicht auch eine andere Auslegung in Betracht kommt, bei der die fragliche Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar ist (vgl. BVerfGE 82, 43, 52; 93, 266, 295, 296).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
    Hätten die Selbstbekenntnisse lediglich diesen Inhalt, so würden sich die Erklärungen allerdings als Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG darstellen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 120).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Die Erklärungen waren teils in türkischer, teils in deutscher Sprache verfasst und hatten in einer der weitgehend identischen deutschen Fassungen folgenden Wortlaut (vgl. auch die auf die Position kurdischer Frauen eingehende Erklärung "Auch ich bin eine PKK'lerin": BGH, NJW 2003, S. 2621 ):.

    Im Einzelnen werde hierzu auf das Urteil des Senats vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 -, NJW 2003, S. 2621 f., verwiesen.

    Im Einzelnen werde hierzu auf das Urteil des Senats vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 -, NJW 2003, S. 2621 f., verwiesen.

    (1) Die angegriffenen Entscheidungen stützen sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2003 zur Vereinbarkeit der Selbsterklärungen zugunsten der PKK mit § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG (BGH, NJW 2003, S. 2621 ff.).

    Auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an; es genügt, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 , unter Verweis auf BGHSt 42, 30 ; ferner etwa: BGH, NStZ-RR 1996, S. 218 ; NStZ-RR 1996, S. 219 ).

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).

    Der Kampagne ging eine groß angelegte Werbung voraus, der Inhalt der Erklärung wurde unter kurdischen Landsleuten erörtert, die Schreiben wurden gesammelt und - teilweise im Rahmen von Demonstrationen - übergeben (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 ).

    (b) Die Gerichte haben die vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. März 2003 aufgestellten Grundsätze beachtet, dass die Selbstbekenntnisse sich dennoch als von Verfassungs wegen vor Strafsanktionen geschützte Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit dargestellt hätten, wenn sie sich darauf beschränkt hätten, Freiheit und Selbstbestimmung für das kurdische Volk zu fordern, die Aufhebung des Betätigungsverbots für die PKK zu verlangen und dessen Aufrechterhaltung aufs Schärfste zu missbilligen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 ).

    Ebenfalls nicht zu beanstanden ist es, dass der Bundesgerichtshof die Deutung der Selbsterklärung als Äußerung der Bereitschaft zur Zuwiderhandlung gegen das Verbot auch darauf stützt, dass es ein erklärtes Ziel der Kampagne gewesen sei, die Strafverfolgungsbehörden mit einer solchen Anzahl von Verfahren zu belasten, dass sie diese nicht mehr würden bewältigen können (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 ).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

    Hierfür genügt es, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen; auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 36 f.; vom 24. April 1996 - 3 StR 116/96, juris Rn. 8; vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, NJW 2003, 2621, 2622).

    In Betracht kommen insbesondere auch unterstützende Handlungen im Bereich verbotener Propaganda (s. BVerfG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, NStZ-RR 2002, 120, 121; BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 313; Groh, VereinsG, § 20 Rn. 19), so etwa das Skandieren von Parolen während einer Kundgebung, die auf den Verein bezogen sind (so BGH, Urteil vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Zuwiderhandeln 1), oder die Teilnahme an einer Demonstration, aus der heraus für die Ziele des Vereins agitiert wird (so BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97, NStZ 1997, 497; vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97, NStZ-RR 1997, 349 f.), an einer für diesen werbenden Plakatklebeaktion (so BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 3 StR 116/96, juris Rn. 9) oder an einer Solidarisierungskampagne mittels massenhafter Selbstbezichtigungserklärungen (so BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, aaO).

    bb) Darüber hinaus verlangt § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG, dass das Handeln des Außenstehenden (wie auch des organisatorisch Eingebundenen) eine gewisse Erheblichkeitsschwelle dergestalt überschreitet, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gründe des Betätigungsverbots bedeutsam ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, NJW 2003, 2621, 2622; ferner BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 313; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 109/13, NStZ 2013, 733, 734).

    Sie erschöpfte sich nicht in der Kundgabe gleicher Ziele wie die PKK, in einem Hinweis auf deren Aktivitäten oder in einer Forderung nach Aufhebung des Betätigungsverbots (s. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, NStZ-RR 2002, 120, 121 f.; vom 26. September 2006 - 1 BvR 605/04 u.a., NJOZ 2007, 2939, 2943 f.; BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, NJW 2003, 2621, 2622 f.).

    Es dient dazu, tatbestandsmäßige von eher neutralen Handlungen abzugrenzen, und stellt sicher, dass nur solches Verhalten bestraft wird, das gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe von Belang ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, NJW 2003, 2621, 2622).

  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 94/04

    Urteil gegen zwei deutsche Führungskader der PKK im wesentlichen bestätigt

    Soweit in der Beteiligung an dieser Kampagne Verstöße gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG zu sehen sind (vgl. BGH NJW 2003, 2621), müssen diese bei der Beurteilung des Charakters der Führungsebene als Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB außer Betracht bleiben, da es sich um Organisationsdelikte im Sinne der Tatbestandsausschlußklausel nach § 129 Abs. 2 Nr. 3 StGB handelt (vgl. BTDrucks. 4/2145 S. 13; Bubnoff in LK 11. Aufl. § 129 Rdn. 37; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 129 Rdn. 11; Rudolphi in SK Rdn. 11; Rudolphi in SK-StGB § 129 Rdn. 7; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 129 Rdn. 21).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 10.06

    Bekundung von Sympathie für eine Â"neue gewaltfreie Politik der PKKÂ" im Jahre

    20 Soweit im vorliegenden Streitverfahren der Verwaltungsgerichtshof seine gegenteilige Wertung (ausschließlich) auf die Aussagen im letzten Absatz der Selbsterklärung gegründet und insoweit maßgeblich die Gründe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2003 3 StR 377/02 (NJW 2003, 2621) herangezogen hat, vermag sich der erkennende Senat dieser Wertung schon deshalb nicht anzuschließen, weil der vom Bundesgerichtshof zu beurteilenden Tat in wesentlichen Punkten unterschiedliche tatrichterliche Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite zugrunde lagen.

    21 Von solchen objektiven und subjektiven Umständen kann hier ebenso wenig die Rede sein wie im Parallelverfahren BVerwG 5 C 20.05; vielmehr treffen bei dem in diesen beiden Fällen jeweils festgestellten Sachverhalt eher die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu den Zielrichtungen zu, welche bei gleichem Wortlaut der Erklärung eine strafbare Handlung von einer nicht rechtswidrigen Meinungskundgabe unterscheiden (Urteil vom 27. März 2003 a.a.O.).

    "Auch wenn man mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. März 2003 3 StR 377/02 NJW 2003, 2621 = juris Rn. 29) aus diesem Erklärungsteil schließt, der Erklärende in jenem Fall allerdings eine über die Hintergründe und Ziele der Kampagne der PKK im Einzelnen informierte Aktivistin sei bereit, das Verbot zu missachten und ihm zuwiderzuhandeln, würde darin zwar ein strafbarer Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot liegen.

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auch wenn man mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 = juris Rn. 29) aus diesem Erklärungsteil schließt, der Erklärende - in jenem Fall allerdings eine über die Hintergründe und Ziele der Kampagne der PKK im Einzelnen informierte Aktivistin - sei bereit, das Verbot zu missachten und ihm zuwiderzuhandeln, würde darin zwar ein strafbarer Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot liegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.03.2003 - 3 StR 377/02 -, NJW 2003, 2621) liegt in der Unterzeichnung der Bekenntniserklärung "Auch ich bin ein PKK'ler" eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot, sich für die PKK zu betätigen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG).

    Es kommt hinzu, dass zur damaligen Zeit von der PKK massenhaft Unterschriften gesammelt worden sind - im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2003 (aaO) ist von ca. 100.000 an die Behörden der Bundesrepublik Deutschland gelangten Erklärungen die Rede - die Identitätskampagne der PKK dürfte deshalb bei den kurdischen Volkszugehörigen, etwa an der Arbeitsstelle des Klägers Gesprächsthema gewesen sein.

  • BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (PKK); Inbegriff

    Im einzelnen wird hierzu auf das Urteil des Senats vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 (NJW 2003, 2621 f.) verwiesen.
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Vor der strafrechtlichen Ahndung ist mithin sorgfältig zu prüfen, ob nicht auch eine andere Auslegung in Betracht kommt, bei der die fragliche Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar ist (BGH NJW 2003, 2621, 2623).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 21.06

    Verwehrung der Einbürgerung aufgrund der Bekennung eines türkischen

    Auch wenn man mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. März 2003 3 StR 377/02 NJW 2003, 2621 = juris Rn. 29) aus diesem Erklärungsteil schließt, der Erklärende in jenem Fall allerdings eine über die Hintergründe und Ziele der Kampagne der PKK im Einzelnen informierte Aktivistin sei bereit, das Verbot zu missachten und ihm zuwiderzuhandeln, würde darin zwar ein strafbarer Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot liegen.
  • VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04

    ( Besteht die einem Einbürgerungsbewerber vorgeworfene Unterstützungshandlung

  • VG Stuttgart, 21.03.2006 - 11 K 2983/04

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

  • VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

  • EGMR, 27.01.2011 - 16637/07

    Meinungsfreiheit bei der Selbsterklärung für die PKK (Auslegung von

  • BGH, 26.05.2004 - 3 StR 149/04

    Zuwiderhandeln gegen eine vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06

    Einbürgerung trotz Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung

  • BGH, 14.10.2003 - 3 StR 316/03

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Selbsterklärungen)

  • VG Neustadt, 09.11.2004 - 5 K 3/04
  • BGH, 27.11.2003 - 3 StR 398/03

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 84/03

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 09.12.2003 - 3 StR 442/03

    Zuwiderhandlung gegen ein Vereinsverbot (Bekenntniserklärung)

  • BGH, 27.11.2003 - 3 StR 390/03

    Zuwiderhandlung gegen ein Vereinsverbot (Bekenntniserklärung)

  • BGH, 27.11.2003 - 3 StR 388/03

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • BGH, 27.11.2003 - 3 StR 403/03

    Unterzeichnung einer Bekenntniserklärung und Teilnahme an Kampagne

  • BGH, 09.10.2003 - 3 StR 315/03

    Zuwiderhandeln gegen ein Vereinsverbot (Bekenntniserklärung; Kampagnenteilnahme)

  • BGH, 09.10.2003 - 3 StR 308/03

    Zuwiderhandeln gegen ein Vereinsverbot (Bekenntniserklärung; Kampagnenteilnahme)

  • BGH, 02.09.2003 - 3 StR 146/03

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 400/02

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 87/03

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 447/02

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 97/03

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 47/03

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 46/03

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 394/02

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 08.01.2004 - 3 StR 478/03

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 194/03

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Bekenntniserklärung)

  • BGH, 27.11.2003 - 3 StR 412/03

    Zuwiderhandlung gegen ein Vereinsverbot (Bekenntniserklärung)

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 88/03

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 45/03

    Vereinsverbot (Zuwiderhandlung; Sympathieerklärung)

  • BGH, 08.01.2004 - 3 StR 457/03

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 2/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 5/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

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