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   BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02   

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https://dejure.org/2002,219
BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02 (https://dejure.org/2002,219)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02 (https://dejure.org/2002,219)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 2002 - 2 BvR 1108/02 (https://dejure.org/2002,219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Berufung wegen offensichtlicher Unbegründetheit - Beschlussverfahren - Beschluss - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § ... 522 Abs. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensrecht - Anforderungen für einstimmige Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung zulässig? (IBR 2002, 582)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 281
  • NJW 2003, 281
  • BauR 2002, 1739
 
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Wird zitiert von ... (135)

  • BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der

    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich; insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG, NJW 2003, 281 mwN).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 170/06

    Erfallen der Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurückweisung der

    Es ist dagegen nicht befugt, nach seinem Ermessen über eine nach seiner einstimmigen Überzeugung aussichtslose Berufung im Urteilsverfahren zu entscheiden, wodurch es mittelbar auch die Anfechtbarkeit seiner Entscheidung durch die dann mögliche Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde steuern könnte (dazu BVerfG NJW 2003, 281).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Diese Grundsätze finden auch auf den einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, da er gemäß § 522 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar ist und damit den Weg zur Revision versperrt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281; 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 -, NJW 2005, S. 1931 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1664/04 - ; WM 2005, S. 1577 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 - , NJW 2007, S. 3118 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 1300/06 - , NJW 2008, S. 504 ).
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