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   BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03   

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https://dejure.org/2003,2546
BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03 (https://dejure.org/2003,2546)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 StR 125/03 (https://dejure.org/2003,2546)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 StR 125/03 (https://dejure.org/2003,2546)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung; Nachträglich zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe; Gesamtstrafenbildung; Prognose bei Strafaussetzung zur Bewährung; Zeitpunkt der Bewährungsentscheidung

  • Judicialis

    StGB § 55; ; StGB § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 55 56
    Maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die nach § 56 StGB zu treffende Prognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2841
  • NStZ 2004, 85
  • StV 2004, 480
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Zwar ist Grundgedanke des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (vgl. ua BGHSt 32, 190, 193 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1999, 268; 2001, 368, 369).
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 23/64

    Beschränkung einer Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Dies gilt auch für die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung (BGHSt 30, 168, 170; 19, 362; 9, 370, 385) und die im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognose (vgl. Horn NStZ 1991, 117, 118).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 1177/00

    nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Zeitpunkt der Prognose für eine

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Soweit der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 180, 182 ausgeführt hat, der neu erkennende Tatrichter habe bei Einbeziehung einer mit einer Strafaussetzung zur Bewährung verbundenen Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe auch "über diese Vergünstigung bei der zu bildenden Gesamtstrafe neu zu entscheiden, wie wenn es über alle einzubeziehenden Straftaten selbst zu befinden hätte, er müsse sich dabei auf den Standpunkt des zuerst erkennenden Gerichts stellen, das die neue Straftat mit abzuurteilen gehabt hätte, wenn sie schon bei ihm zur Anklage gekommen wäre", betrifft dies ersichtlich nur die Frage der Einbeziehung in die neue Gesamtstrafe, nicht aber die bei der neu gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe erforderlichenfalls im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (anders OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 2001 - 2 Ss 1177/00).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Zwar ist Grundgedanke des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (vgl. ua BGHSt 32, 190, 193 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1999, 268; 2001, 368, 369).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98

    Nachträgliche Gesamstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Zwar ist Grundgedanke des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (vgl. ua BGHSt 32, 190, 193 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1999, 268; 2001, 368, 369).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Das in zulässiger Weise (vgl. ua BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; vgl. auch BGHSt 47, 32 ff.) auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte Rechtsmittel hat Erfolg.
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Dies gilt auch für die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung (BGHSt 30, 168, 170; 19, 362; 9, 370, 385) und die im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognose (vgl. Horn NStZ 1991, 117, 118).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Soweit der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 180, 182 ausgeführt hat, der neu erkennende Tatrichter habe bei Einbeziehung einer mit einer Strafaussetzung zur Bewährung verbundenen Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe auch "über diese Vergünstigung bei der zu bildenden Gesamtstrafe neu zu entscheiden, wie wenn es über alle einzubeziehenden Straftaten selbst zu befinden hätte, er müsse sich dabei auf den Standpunkt des zuerst erkennenden Gerichts stellen, das die neue Straftat mit abzuurteilen gehabt hätte, wenn sie schon bei ihm zur Anklage gekommen wäre", betrifft dies ersichtlich nur die Frage der Einbeziehung in die neue Gesamtstrafe, nicht aber die bei der neu gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe erforderlichenfalls im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (anders OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 2001 - 2 Ss 1177/00).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Dies gilt auch für die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung (BGHSt 30, 168, 170; 19, 362; 9, 370, 385) und die im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognose (vgl. Horn NStZ 1991, 117, 118).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Das in zulässiger Weise (vgl. ua BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; vgl. auch BGHSt 47, 32 ff.) auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte Rechtsmittel hat Erfolg.
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des

  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 493/82

    Formelhafte Begründung - Strafaussetzung - Bewährung - Ablehnung -

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete

    Für die Bemessung der nachträglich zu bildenden Gesamtstrafe gelten die Grundsätze des § 54 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - 2 StR 125/03 Rn. 5; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 30; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 55 Rn. 14).
  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen

    a) Für die nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognose kommt es auf den für das aktuelle Urteil maßgebenden Zeitpunkt an; dies gilt auch im Fall einer nachträglich zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe (s. BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - 2 StR 125/03, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 33; vgl. auch § 58 Abs. 2 StGB).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03

    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

    a) Es ist die einhellige Auffassung von Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Anrechnung von Untersuchungshaft oder vergleichbarer Freiheitsentziehung vor Rechtskraft des Urteils gemäß § 51 StGB bzw. § 52a JGG ein großzügiger Maßstab zu wählen ist, der auch Abschiebehaft mit einschließt, die der Angeklagte aus Anlass der Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, erlitten hat (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, NStZ 1997, S. 385; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ 2004, S. 85, zu in Deutschland verbüßter Abschiebehaft; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., 2004, § 51 Rn. 5).
  • BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18

    Strafaussetzung (Legalprognose: maßgeblicher Zeitpunkt, Prognoseindizien;

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen einer Prognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB ist der der jetzigen Entscheidung (vgl. BGH, NJW 2003, 2841), nicht derjenige eines länger zurückliegenden Ereignisses oder einer vorangegangenen Entscheidung.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose:

    Bei der im Rahmen der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 33) hätte auch das weitere Verhalten des Angeklagten nach der Tat, die zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils 14 Monate zurücklag, gewürdigt werden müssen.
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht

    Es können mithin Umstände herangezogen werden, die dem früheren Richter noch unbekannt waren oder die erst später entstanden sind (vgl. BGH NJW 03, 2841).
  • OLG Stuttgart, 23.08.2012 - 4b Ws 26/12

    Strafverfahren: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher

    Daher hat das nach 55 StGB bzw. 460 StPO zuständige Gericht im Rahmen der Bewertung der Gesamtstrafensituation die Frage etwaiger Strafaussetzungen zur Bewährung neu zu entscheiden und dabei als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt den aktuellen Entscheidungszeitpunkt zugrunde zu legen (BGH NJW 2003, 2841; Hubrach in Leipziger Kommentar StGB, 12. Auflage, 58 Rn 5).
  • OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13

    Bildung einer Gesamtstrafe aus Freiheitsstrafen und Geldstrafen bei Verhängung

    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB müssen hingegen auch Umstände berücksichtigt werden, die erst später entstanden sind, es kommt auf die Umstände zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung an (BGH NStZ-RR 2001, 368; BGH NJW 2003, 2841; vgl. auch Schönke-Schröder-Stree a.a.O. § 55 Rdnr. 39).
  • BGH, 16.01.2018 - 2 StR 160/17

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verweisung des Tatrichters auf eine

    Im Falle der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe ist in dem Beschluss unter Beachtung der zeitlichen Schranken der §§ 56, 58 Abs. 1 StGB auch über deren Aussetzung zur Bewährung zu entscheiden, wobei die Sachlage zum Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblich ist (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2003 - 2 StR 125/03, NStZ 2004, 85).
  • LG Berlin, 26.08.2011 - 533 Qs 38/11

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Demnach ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die nach § 56 StGB zu treffende Prognose stets der Zeitpunkt der aktuellen Entscheidung (vgl. BGH, NStZ 2004, S. 85; Fischer, a.a.O., § 55, Rn. 24 und § 56, Rn. 11 - jew. ohne Bezugnahme auf § 460 StPO).
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