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   OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02   

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https://dejure.org/2002,1916
OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02 (https://dejure.org/2002,1916)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.10.2002 - 13 U 117/02 (https://dejure.org/2002,1916)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 13 U 117/02 (https://dejure.org/2002,1916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 b Abs. 2 Nr. 3 BRAO ; § 7 Abs. 1 BORA
    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf drei Tätigkeitsschwerpunkte; Anwaltssozietät; Berufsrecht der Rechtsanwälte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf drei Tätigkeitsschwerpunkte; Anwaltssozietät; Berufsrecht der Rechtsanwälte

  • Judicialis

    BRAO § 59 b Abs. 2 Nr. 3; ; BORA § 7 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - zur Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten in einer Zeitungsanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 59b Abs. 2 Nr. 3; BORA § 7 Abs. 1
    Wettbewerbs- und Kartellrecht; Unzulässige Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 296
  • NJW 2003, 296
  • MDR 2003, 539
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02
    Die Werbung der Rechtsanwälte für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt in den Bereich der durch Art. 12 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten (BVerfG, NJW 2001, 1926, 1927).

    Den Angehörigen freier Berufe muss jedoch für die interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (BVerfG, NJW 2001, 1926, 1927; BGH, NJW 2001, 1138, 1139).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02
    Es ist anerkannt, dass die Vorschrift nicht die Angabe kanzleibezogener Tätigkeitsschwerpunkte regelt, sondern nur die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten des einzelnen Rechtsanwalts (BGH, NJW 2001, 3193, 3194; BGH, WRP 2001, 537, 538; Feurich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 43 b BRAO Rn. 30, § 7 BO Rn. 6).

    Diese Vorschrift betrifft allein die Kennzeichnung des Tatbestands der beruflichen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, nicht jedoch die Angabe der fachlichen Ausrichtung der Sozietät bzw. ihrer Mitglieder, um die es hier allein geht (vgl. BGH NJW 2001, 3193, 3194).

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02
    Die Regelungsbefugnis des Satzesgebers umfasst auch die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten, denn dabei handelt es sich um eine Werbemaßnahme (BGH, NJW 1997, 2522, 2523).

    Die zahlenmäßige Begrenzung in § 7 Abs. 1 BORA auf drei Tätigkeitsschwerpunkte soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt die angegebenen Gebiete auch hinreichend beherrscht; sie soll somit letztlich einer Irreführung des rechtsuchenden Publikums entgegenwirken (vgl. BGH, NJW 1997, 2522, 2523; OLG Nürnberg, NJW 2001, 2481; Feurich/Braun, § 7 BO Rn. 4).

  • OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00

    Kanzleibezogene Anwaltswerbung - Ausrichtung und Betätigungsfelder

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02
    Die zahlenmäßige Begrenzung in § 7 Abs. 1 BORA auf drei Tätigkeitsschwerpunkte soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt die angegebenen Gebiete auch hinreichend beherrscht; sie soll somit letztlich einer Irreführung des rechtsuchenden Publikums entgegenwirken (vgl. BGH, NJW 1997, 2522, 2523; OLG Nürnberg, NJW 2001, 2481; Feurich/Braun, § 7 BO Rn. 4).
  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 65/99

    Berufsordnung für Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02
    Den Angehörigen freier Berufe muss jedoch für die interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (BVerfG, NJW 2001, 1926, 1927; BGH, NJW 2001, 1138, 1139).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02
    Es ist anerkannt, dass die Vorschrift nicht die Angabe kanzleibezogener Tätigkeitsschwerpunkte regelt, sondern nur die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten des einzelnen Rechtsanwalts (BGH, NJW 2001, 3193, 3194; BGH, WRP 2001, 537, 538; Feurich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 43 b BRAO Rn. 30, § 7 BO Rn. 6).
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