Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.04.2003

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00   

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https://dejure.org/2003,82
BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00 (https://dejure.org/2003,82)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2003 - I ZR 143/00 (https://dejure.org/2003,82)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2003 - I ZR 143/00 (https://dejure.org/2003,82)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; UWG § 1
    Kriterien für erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung beim Erbenermittler

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheitsanforderungen an einen Klageantrag; Wiederholung des Gesetzeswortlauts; Kriterien zur Abgrenzung der rein wirtschaftlichen Dienstleistung von der erlaubnispflichtigen Rechtsberatung; Tätigkeit eines Erbenermittlers (Genealogen)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsberatung durch Erbenermittler

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob die Tätigkeit eines Erbenermittlers als erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung einzustufen ist

  • Anwaltsblatt

    § 1 UWG 2004, Art 1 § 1 RBerG

  • Judicialis

    UWG § 1; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; RBerG Art. 1 § 5 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 § 5 Nr. 1
    "Erbenermittler"; Untersagung der Tätigkeit eines Erbenermittlers wegen unerlaubter Rechtsberatung; Fassung des Unterlassungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Erbenermittler: Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Erbenermittler - Unerlaubte Rechtsberatung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbenermittler - Unerlaubte Rechtsbesorgung

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1, § 5 Nr. 1; UWG § 1; GG Art. 12
    Keine unerlaubte Rechtsberatung durch mit Erbenermittlung und vor allem mit der Nachlassabwicklung verbundenen Tätigkeiten ("Erbenermittler")

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3046
  • GRUR 2003, 886
  • FamRZ 2003, 1643
  • FamRZ 2004, 861 (Ls.)
  • WM 2003, 2000
  • BB 2003, 1751
  • AnwBl 2003, 719
 
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Wird zitiert von ... (89)

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Unterlassungsantrag (und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung) so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, die beklagte Partei sich umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2017, 422 Rn. 18 - ARD-Buffet; BGH GRUR 2015, 1237, Rn. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH GRUR 2003, 886 - Erbenermittler).

    Damit stellt der Kläger klar, dass er jedenfalls im Umfang des im Klageantrag als minus enthaltenen Zusatzes - d.h. im Rahmen der mit dem Zusatz genannten Verletzungshandlung einschließlich kerngleicher Handlungen - eine Verurteilung des Beklagten erstrebt (BGH GRUR 2012, 945, Rn. 22 - Tribenuronmethyl; BGH GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler; BGH GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen; BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, GRUR 2002, 1088, 1089 = WRP 2002, 1269 - Zugabenbündel; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, Umdruck S. 7 - Erbenermittler, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, juris Rn. 16 - Telefonwerbung für Individualverträge; BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 143/00, juris Rn. 19 - Erbenermittler).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1586
BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 (https://dejure.org/2003,1586)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 (https://dejure.org/2003,1586)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 2003 - 1 BvR 539/03 (https://dejure.org/2003,1586)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Neuregelung des Waffenrechts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Bedürfnisnachweisprivileg, Anerkennungs- und Genehmigungspflicht angesichts erheblicher Missbrauchsgefahren für die Allgemeinheit verhältnismäßig

  • Wolters Kluwer

    Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG (Grundgesetz); Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbandes gegen Vorschriften des neuen Waffengesetzes; Betroffenheit in der Ausübung des Vereinszwecks; Privilegierung bezüglich des Bedürfnisnachweises für den Umgang mit ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2; ; WaffG § 15 Abs. 1; ; WaffG § 15 Abs. 2; ; WaffG § 15 Abs. 3; ; WaffG § 15 Abs. 4; ; WaffG § 15 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    WaffG § 15; GG Art. 9
    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkungen der Ausübung des Schießsports durch Vereine durch das neue Waffenrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz erfolglos

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 95
  • NJW 2003, 3046 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 855
  • DVBl 2003, 1158
  • DÖV 2003, 720
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18

    Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

    Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 [ECLI:DE:BVerfG:2003:rk20030401.1bvr053903] - NVwZ 2003, 855; BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 ; vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 65; Beschluss vom 26. März 2008 - 6 B 11.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 Rn. 12; stRspr).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07

    Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze,

    Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 - GewArch 2003, 241 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände;

    Dabei ist es die Intention des Gesetzgebers, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16.97 -, NVwZ-RR 1998, 234 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 -, NVwZ 2003, 855 ).

    Entgegen der Ansicht des Klägers, ergibt sich Gegenteiliges auch nicht aus dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2003 (- 1 BvR 539/03 -, NVwZ 2003, 855).

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