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   BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03   

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https://dejure.org/2003,274
BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03 (https://dejure.org/2003,274)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2003 - X ARZ 92/03 (https://dejure.org/2003,274)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03 (https://dejure.org/2003,274)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Honorar für Steuerberatungsleistungen; Gerichtliche Geltendmachung der Vergütungsforderung am Sitz der Kanzlei

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung

  • Judicialis

    ZPO § 13; ; ZPO § 29; ; ZPO § 29 Abs. 1; ; ZPO § 36; ; ZPO § 36 Abs. 3; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29 § 281 Abs. 2 S. 4 § 36 Abs. 3
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von Honorarforderungen an einen Steuerberater am Geschäftssitz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 729
  • NJW 2003, 3201
 
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Wird zitiert von ... (144)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2014 - 5 Sa 7/14

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von § 29 ZPO

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW-RR 2008, 1309; NJW 2006, 383; NJW 2003, 3201).

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW-RR 2008, 1309; NJW 2006, 383; NJW 2003, 3201).

  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15

    Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im

    Willkürlich ist eine Entscheidung ferner dann, wenn die ihr zugrunde liegenden Erwägungen nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder sich das Gericht über eine eindeutige Zuständigkeitsvorschrift hinwegsetzt (vgl. BGH, MDR 2015, 908, bei juris Langtext Rn 9 m.w.N.; BGH, NJW-RR 2011, 1365, bei juris Langtext Rn 9 w.w.N.; BGH, NJW 2003, 3201, 3202; KG, FamRZ 2014, 787f, bei juris Langtext Rn 5 m.w.N.; Senat, FamRZ 2011, 1414; Musielak/Borth, Kommentar zum FamFG, 5. Auflage 2015, § 3 FamFG Rn 12; Sternal, in: Keidel, a.a.O., § 3 FamFG Rn 53).
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