Weitere Entscheidung unten: LG Schwerin, 02.05.2003

Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03   

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https://dejure.org/2003,1273
BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03 (https://dejure.org/2003,1273)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - 3 StR 153/03 (https://dejure.org/2003,1273)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 3 StR 153/03 (https://dejure.org/2003,1273)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 27 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 1353 BGB; § 1565 Abs. 1 BGB; § 1566 BGB; § 261 StPO
    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der ernsthaften Absicht, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herzustellen; Garantenstellung); Beweiswürdigung; Beihilfe durch Unterlassen zur gefährlichen Körperverletzung

  • lexetius.com

    StGB § 13 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung ; Folgen einem Beweismittel nur zu einem Teil; Zweifel an Richtigkeit von Teilen des Geständnisses ; Beihilfe durch Unterlassen; Garantenpflicht unter Ehegatten ; Trennung der Eheleute ; Strafrechtliche Schutzpflichten ; Ernsthafte ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Garantenpflicht unter Eheleuten endet ab ernsthafter Trennung

  • Judicialis

    StGB § 13 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1
    Zur strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Trennungs-Fall

    § 1565 BGB; § 27 StGB; § 1353 BGB; § 1566 BGB; § 13 StGB; § 223 StGB
    Unterlassungsstrafbarkeit; Garantenpflicht unter Ehegatten; Verhältnis von Strafrecht und Familienrecht

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Ehegatten

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 301
  • NJW 2003, 3212
  • NStZ 2004, 30
  • StV 2003, 611
  • FamRZ 2003, 1745
  • JR 2004, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
    Nach einer Entscheidung des 1. Strafsenats gründet die Verpflichtung der Ehegatten, sich gegenseitig zum Schutze beizustehen, auf die "enge, vom Treuegebot beherrschte Lebensgemeinschaft" (BGHSt 2, 150, 153), was in dem Sinne verstanden werden könnte, daß das Bestehen der Gemeinschaft das maßgebliche Kriterium ist.

    In der weiteren Begründung wird dann aber auf § 1353 BGB abgestellt und unter Berufung auf diese Norm die "Rechtspflicht" bejaht, "einander in Lebensgefahr nach Kräften zu schützen und zu helfen," wobei dieser Grundsatz allerdings wieder durch den Zusatz eingeschränkt wird, die Rechtspflicht bestehe "mindestens so lange, wie kein Teil das Recht zum Getrenntleben hat und beide Teile ... in Hausgemeinschaft leben (vgl. RGSt 71, 187, 189)" (BGHSt 2, 150, 153 f.).

    Ob das Getrenntleben die Garantenstellung entfallen läßt, brauchte in der Entscheidung BGHSt 2, 150 nicht entschieden zu werden, weil die Eheleute in dem zu beurteilenden Sachverhalt noch zusammenlebten.

    Diese vermittelnde Auffassung, die bereits in der Entscheidung BGHSt 2, 150, 153 f. angelegt ist, dürfte mit der Meinung, nach der die strafrechtliche Garantenpflicht unter Eheleuten in ihrem Grund und in ihrem Umfang allein aus dem tatsächlichen Bestehen eines gegenseitigen Vertrauensverhältnis abzuleiten ist, im Ergebnis weitgehend übereinstimmen.

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 289/98

    Begründungspflicht des Gerichts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
    Wenn der Tatrichter einem Beweismittel zu einem Teil folgt und zu einem anderen Teil nicht zu folgen vermag, ist er nur zu einer näheren Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe in der Beweiswürdigung gehalten (st. Rspr., vgl. z. B. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 und Beweiswürdigung 13; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 - 4 StR 289/98).
  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
    Es ist für die Annahme einer Beihilfe durch Unterlassen nicht erforderlich, daß die unterlassene Handlung den Taterfolg verhindert hätte (vgl. BGH NJW 1953, 1838 m. w. N.).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
    Wenn der Tatrichter einem Beweismittel zu einem Teil folgt und zu einem anderen Teil nicht zu folgen vermag, ist er nur zu einer näheren Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe in der Beweiswürdigung gehalten (st. Rspr., vgl. z. B. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 und Beweiswürdigung 13; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 - 4 StR 289/98).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
    Wenn der Tatrichter einem Beweismittel zu einem Teil folgt und zu einem anderen Teil nicht zu folgen vermag, ist er nur zu einer näheren Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe in der Beweiswürdigung gehalten (st. Rspr., vgl. z. B. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 und Beweiswürdigung 13; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 - 4 StR 289/98).
  • BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
    Eine weitere - in dem hier in Rede stehenden Zusammenhang gelegentlich zitierte - Entscheidung (BGHSt 6, 322) betrifft nicht die Frage der wechselseitigen Schutzverpflichtung, sondern die der Rechtspflicht zur Verhinderung von Straftaten des anderen Teils und damit - ebenso wie die Entscheidung des Senats NStE Nr. 3 zu § 13 StGB - andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92

    Aufhebung einer Verurteilung auf Grund von Problemen bei der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
    Wenn der Tatrichter einem Beweismittel zu einem Teil folgt und zu einem anderen Teil nicht zu folgen vermag, ist er nur zu einer näheren Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe in der Beweiswürdigung gehalten (st. Rspr., vgl. z. B. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 und Beweiswürdigung 13; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 - 4 StR 289/98).
  • RG, 16.04.1937 - 4 D 222/37

    Beihilfe zum Morde durch Verletzung der Nothilfepflicht.

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
    In der weiteren Begründung wird dann aber auf § 1353 BGB abgestellt und unter Berufung auf diese Norm die "Rechtspflicht" bejaht, "einander in Lebensgefahr nach Kräften zu schützen und zu helfen," wobei dieser Grundsatz allerdings wieder durch den Zusatz eingeschränkt wird, die Rechtspflicht bestehe "mindestens so lange, wie kein Teil das Recht zum Getrenntleben hat und beide Teile ... in Hausgemeinschaft leben (vgl. RGSt 71, 187, 189)" (BGHSt 2, 150, 153 f.).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Der eine Garantenstellung schaffende besondere Rechtsgrund kann seinen Ursprung etwa in Rechtsnormen, besonderen Vertrauensverhältnissen oder vorangegangenem gefährlichen Tun finden (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 153/03, BGHSt 48, 301, 306).
  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17

    Begehen durch Unterlassen (Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem

    Dementsprechend können auch mit § 1618a BGB korrespondierende strafrechtliche Einstandspflichten nicht losgelöst von der faktischen Ausgestaltung des Eltern-Kind-Verhältnisses bestimmt werden (vgl. hierzu allgemein Schönke/Schröder/ Stree/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 13 Rn. 21; SK-StGB/Stein, 9. Aufl., § 13 Rn. 72; vgl. etwa zum Erlöschen der gegenseitigen Schutz- und Garantenpflichten bei Eheleuten nach ernsthaft erfolgter Trennung: BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 153/03, BGHSt 48, 301 ff.).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16

    Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei

    Dabei geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass jedenfalls bei - wie hier - bestehender Lebensgemeinschaft die Ehegatten einander als Garanten zum Schutz verpflichtet sind (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 153/03, JR 2004, 156 m. Anm. Rönnau).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Dass Eltern und Kinder nach dieser Norm Verantwortung füreinander tragen, beansprucht somit auch Geltung für die strafrechtliche Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 153/03, BGHSt 48, 301, 304 zu § 1353 BGB).
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10

    Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer

    Das Hilfeleisten im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB braucht für den Taterfolg zwar nicht ursächlich zu sein, es muss jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Tathandlung des Haupttäters oder den Erfolgseintritt erleichtern oder fördern (BGHSt 46, 107, 109; 48, 301, 302; Fischer StGB 57. Aufl. § 27 Rdn. 14 m.w.N.).
  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Für die Garantenthese ergibt sich dies daraus, dass die Garantenstellung unter Ehegatten endet, wenn sich ein Ehegatte vom anderen in der ernsthaften Absicht getrennt hat, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederherzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24.7.2003 - 3 StR 153/03, NJW 2003, S. 3212, 3214).
  • AG Frankfurt/Main, 25.05.2012 - 32 C 157/12

    Haftung des Ehegatten in sog. "Filesharing-Fällen"

    Soweit in der Literatur (Fromm/Nordemann/J. B Nordernann, UrhG, 10. A. 2008, § 97 Rn. 172) vertreten wird, dass gegen dieses Ergebnis der Umstand spreche, dass Ehegatten sogar strafrechtlich als Garanten betrachtet werden, so liegt darin entweder eine Verkennung der Rechtsentwicklung (s. nur für die heute g. h. M. Fischer, 8tGB, 59. A. 2012, § 13 Rn. 14 m. w. N.) oder (wahrscheinlicher, denn Nordemann weist auf BGH NJW 2003, 3212 hin) ein Übersehen des grundlegenden Unterschieds zwischen (im Strafrecht zwischen Eheleuten bestehenden) Schutzpflichten und (im Strafrecht zwischen Eheleuten nach heute einhelliger Ansicht nicht bestehenden) Überwachungspflichten bzw. zwischen Beschützer- und Überwachergarant.
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Rechtsprechung
   LG Schwerin, 02.05.2003 - 6 S 362/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25804
LG Schwerin, 02.05.2003 - 6 S 362/02 (https://dejure.org/2003,25804)
LG Schwerin, Entscheidung vom 02.05.2003 - 6 S 362/02 (https://dejure.org/2003,25804)
LG Schwerin, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 6 S 362/02 (https://dejure.org/2003,25804)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss eines neuen Beweismittels in der Berufung nach Benennung eines ungeeigneten Zeugen im erstinstanzlichen Verfahren

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3212 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1292
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