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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 29.08.2003 - 7 S 187/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8324
LG Hildesheim, 29.08.2003 - 7 S 187/03 (https://dejure.org/2003,8324)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 29.08.2003 - 7 S 187/03 (https://dejure.org/2003,8324)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 29. August 2003 - 7 S 187/03 (https://dejure.org/2003,8324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mehrwertsteuer bei Totalschadenabrechnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 2 BGB; § 251 BGB; § 7 Abs. 1 StVG; § 3 Nr. 1 PflVG
    Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer auf den Wiederbeschaffungswert; Umsatzsteuerpflichtige Reparatur eines verunfallten Fahrzeugs; Subjektiv-konkreter Schadensbegriff; Ersatz für die Wertminderung; Beschränkung auf den restitutionsbedingten tatsächlich eingetretenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer auf den Wiederbeschaffungswert; Umsatzsteuerpflichtige Reparatur eines verunfallten Fahrzeugs; Subjektiv-konkreter Schadensbegriff; Ersatz für die Wertminderung; Beschränkung auf den restitutionsbedingten tatsächlich eingetretenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer auf den Wiederbeschaffungswert; Umsatzsteuerpflichtige Reparatur eines verunfallten Fahrzeugs; Subjektiv-konkreter Schadensbegriff; Ersatz für die Wertminderung; Beschränkung auf den restitutionsbedingten tatsächlich eingetretenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3355
  • NJW 2003, 3355 (Volltext mit red. LS)
  • NZV 2004, 146
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    f) Aus allen diesen Gründen teilt der erkennende Senat die von den Instanzgerichten und im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung, daß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB auch auf die Fälle wirtschaftlichen Totalschadens an einem Kraftfahrzeug anzuwenden ist (vgl. LG Rottweil, DAR 2003, 422; LG Hildesheim, NJW 2003, 3355; LG Magdeburg, NZV 2003, 536; LG Bochum, NJW 2004, 235; Anwaltkommentar Schuldrecht/Huber, Rdn. 105 zu § 249; Geigel/Haag, 24. Aufl., Kap. 5, Rdn. 14 f.; Hentschel, NZV 2002, 433, 443; Heß, ZfS 2002, 367, 369 f.; ders., NZV 2004, 1, 5; Lemcke, r+s 2003, 441, 443; Riedmeyer, DAR 2003, 159 ff.; Wagner, NJW 2002, 2049, 2058; a.A. AG Hameln, NZV 2003, 538 mit Anm. Zemlin; Zemlin, NJW 2003, 1225 f.; wohl auch Karczewski, VersR 2001, 1070, 1075; differenzierend: Greger, NZV 2002, 385, 387).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 11.07.2003 - 17 S 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8028
LG Dortmund, 11.07.2003 - 17 S 30/03 (https://dejure.org/2003,8028)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.07.2003 - 17 S 30/03 (https://dejure.org/2003,8028)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 17 S 30/03 (https://dejure.org/2003,8028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beginn der Widerrufsfrist des § 355 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für Haustürgeschäfte über Warenlieferungen; Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung unabhängig von der vollständigen Lieferung der Waren; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3355
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Siegen, 22.01.2007 - 3 S 120/06

    Widerruf einer Vertragserklärung durch Rücksendung der Kaufsache; Beginn der

    Insofern verweist die Klägerin auf ein Urteil des LG Dortmund (NJW 2003, S. 3355 (3355 f.)).

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht unter Berücksichtigung der im Urteil des LG Dortmund (NJW 2003, S. 3355 (3355 f.)) genannten und bereits oben angeführten Argumente.

    Außerdem weicht die Kammer mit dem vorliegenden Urteil ausdrücklich von der Auslegung des LG Dortmund in der zitierten Entscheidung (NJW 2003, S. 3355 (3355 f.)) ab, sodass auch insofern eine Revisionszulassung geboten erscheint.

  • LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 28/05

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

    Dabei kann dahinstehen, ob für den Beginn der Widerrufsfrist die Regelung des § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB und damit der Zeitpurikt des Eingangs der Bücher bei der Beklagten maßgebend ist, und ob diese Vorschrift die Regelungen zum Fristbeginn in § 355 Abs. 2 Sätze 1 und 3 BGB immer dann modifiziert, wenn es sich bei dem Haustürgeschäft - wie hier - um ein Warenlieferungsgeschäft handelt (dies bejahend Staudinger/ Kaiser, BGB, Neubearbeitung 2004, § 355, Rn. 54; verneinend LG Dortmund, NJW 2003, 3355 ; Martis/Meinhof, MDR 2004, 4, 9; Palandt/ Heinrichs, BGB, 64. Aufl. 2005, § 355, Rn. 12).
  • LG Kassel, 02.02.2007 - 1 S 395/06

    Widerrufsbelehrung beim Verbrauchervertrag: Folge der Abweichung des

    Die anders lautende Regelung des § 355 Abs. 3 S. 2 BGB nF, wonach der Lauf der Frist auch vom Eingang der Waren beim Empfänger abhängt, ist auf die Fälle des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB nF nicht anwendbar (LG Dortmund, NJW 2003, 3355; Palandt, 66. Auflage, § 355 Rdnr. 12).
  • AG Freiburg, 25.08.2006 - 2 C 1484/05

    Wirksamkeit eines Widerrufs bei Versendung der Ware erst nach Ablauf der

    Denn nach richtiger Ansicht setzt § 355 Abs. 3 BGB voraus, dass keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist (vgl. hierzu LG Dortmund, NJW 2003, 3355).
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Rechtsprechung
   AG Bielefeld, 13.05.2003 - 42 C 25/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18338
AG Bielefeld, 13.05.2003 - 42 C 25/03 (https://dejure.org/2003,18338)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 13.05.2003 - 42 C 25/03 (https://dejure.org/2003,18338)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 42 C 25/03 (https://dejure.org/2003,18338)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3355 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1337
  • NZV 2004, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bochum, 17.10.2003 - 5 S 109/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mehrwertsteuer-Abzug vom

    Insoweit ist dann der Wiederbeschaffungswert nicht mit 16 % Umsatzsteuer belastet, sondern nur die Händlergewinnspanne, also der Betrag zwischen dem sogenannten Händlereinkaufswert und dem Verkaufspreis (vgl. zu diesen Fallgestaltungen und einem entsprechenden Abzug nach der sogenannten Differenzbesteuerung beim Wiederbeschaffungswert: AG Brandenburg NZV 2003, 389; AG Halle NZV 2003; 391 (392) = NJW 2003, 2616; AG Erkelenz NJW 2003, 2617; AG Papenburg NJW 2003, 2617; AG Bielefeld NJW-RR 2003, 1337 (1338); AG Homburg, Urteil vom 17.04.2003 - Aktenzeichen 201029/03 - AG Kaiserslautern, Urteil vom 09.05.2003 Aktenzeichen 8 C 558/03 - ; Heß ZfS 2002, 367 (369); Lemke r+s 2002, 265 (268); Wagner NJW 2002, 2049 (2058); Riedmayer DAR 2003, 159 ff.; Gebhardt ZfS 2003 157 ff.).
  • LG Frankenthal, 22.10.2003 - 2 S 281/03
    Auch nach Änderung des § 249 Abs. 2 BGB zum 1.8.2002 folgt die Rechtsprechung grundsätzlich der bisherigen Auffassung, dass die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs ein Fall der Naturalrestitution ist (so LG Osnabrück in DAR 2003, 321; Palandt, 62. Aufl., Rdz. 21 zu § 249 BGB; AG Bielefeld NJW-RR 2003, 1337; Riedmeyer in DAR 2003, 159; AG Kaiserslautern in DAR 2003, 424; AG Brandenburg in DAR 2003, 423).
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