Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 23.06.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 56.01   

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https://dejure.org/2002,1459
BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 56.01 (https://dejure.org/2002,1459)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2002 - 5 C 56.01 (https://dejure.org/2002,1459)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2002 - 5 C 56.01 (https://dejure.org/2002,1459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    SGB VIII §§ 41, 86 Abs. 6, § 86 a Abs. 4 Satz 1, § 89 a Abs. 1
    Betreutes Einzelwohnen, Zuständigkeit bei Wechsel von Voll- zeitpflege zu -; Hilfe für junge Volljährige, Zuständigkeit für - bei Wechsel von Vollzeitpflege zu betreutem Einzelwohnen; Jugendhilfe, Zuständigkeit für Hilfe für junge Volljährige; Vollzeitpflege, ...

  • Wolters Kluwer

    Jugendhilfeleistungen über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus; Zuständigkeit bei Wechsel von Vollzeitpflege zu Hilfe für junge Volljährige; Bei Eintritt der Volljährigkeit bestehende Kostenerstattungspflicht ; Festschreibung bei Fortsetzung der Leistung als Hilfe für ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 41; ; SGB VIII § 86 Abs. 6; ; SGB VIII § 86 a Abs. 4 Satz 1; ; SGB VIII § 89 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreutes Einzelwohnen, Zuständigkeit bei Wechsel von Vollzeitpflege zu -; Hilfe für junge Volljährige, Zuständigkeit für - bei Wechsel von Vollzeitpflege zu betreutem Einzelwohnen; Jugendhilfe, Zuständigkeit für Hilfe für junge Volljährige; Vollzeitpflege, Zuständigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Kostenerstattungspflicht gemäß § 89a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII bei über die Volljährigkeit hinaus gewährten Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 194
  • NJW 2003, 3431 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1269
  • FamRZ 2003, 1099 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1010 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 14.09

    Ausschlussfrist; Wahrung der ~; Versäumung der ~; Erstattung; ~sanspruch; Kosten;

    Dies gilt auch dann, wenn bei dem vielfach auf einen längeren Zeitraum angelegten Hilfeprozess sich die Schwerpunkte innerhalb des Hilfebedarfes verschieben und für die Ausgestaltung der Hilfe Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen bis hin zu einem Wechsel der Hilfeart erforderlich werden, die Hilfegewährung im Verlauf des ununterbrochenen Hilfeprozesses also einer anderen Nummer des § 2 Abs. 2 SGB VIII zuzuordnen oder innerhalb des Sozialgesetzbuches Achtes Buch nach einer anderen Rechtsgrundlage zu gewähren ist (stRspr, grundlegend Urteil vom 29. Januar 2004 - BVerwG 5 C 9.03 - BVerwGE 120, 116 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 2 ; vgl. zuletzt Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - juris Rn. 22; s.a. Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 56.01 - BVerwGE 117, 194 S. 197 ff. = Buchholz 436.511 § 89a KJHG/SGB VIII Nr. 1 = Buchholz 436.511 § 86a KJHG/SGB VIII Nr. 2).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Der Kläger kann sich für seine Rechtsansicht auch nicht auf die Rechtsprechung des Senats berufen, der für die nähere Bestimmung des Leistungsbegriffs in § 89a SGB VIII an § 2 Abs. 2 SGB VIII angesetzt und dahin erkannt hat, dass "(unter) der 'Leistung', die im Sinne von § 89a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII über die Volljährigkeit hinaus 'nach § 41 fortgesetzt' wird, (...) nicht deren konkrete Erscheinungsform im Sinne der durch den Normenkatalog des § 41 Abs. 2 SGB VIII in Bezug genommenen Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII zu verstehen" ist (BVerwGE 117, 194 ; s.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 1997 - 9 S 174/96 - FEVS 48, 131; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2001 - 12 A 5134/99 - ZfJ 2002, 353).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2019 - 12 S 1899/18

    Erhebung eines Kostenbeitrags für jugendhilferechtliche Vollzeitpflege auch nach

    Es kommt bei der Abgrenzung vielmehr darauf an, ob sich die Hilfegewährung ungeachtet aller Modifikationen, Ergänzungen und Änderungen noch als Fortsetzung der ursprünglichen Leistung darstellt oder der Deckung eines andersartigen, neu entstandenen Bedarfs dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2004 aaO Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 56/01 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 13.15

    Jugendhilfe; Hilfeleistung; Leistung; jugendhilferechtliche Leistung;

    Die Regelung soll die Kontinuität des Hilfeprozesses sichern und schreibt zu diesem Zweck die Zuständigkeit des bisher örtlich zuständigen Trägers fest (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 56.01 - BVerwGE 117, 194 ), sofern sich Unterbrechungen dieses Hilfeprozesses innerhalb der dort geregelten Fristen halten.
  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 22.09

    Zuständigkeit für die Fortgewährung der Hilfe für junge Volljährige nach Änderung

    4 In der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. November 2002 BVerwG 5 C 56.01 BVerwGE 117, 194-200) ist geklärt, dass eine bei Eintritt der Volljährigkeit nach § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestehende Kostenerstattungspflicht bei Fortsetzung der Leistung als Hilfe für junge Volljährige festgeschrieben wird und auch eine Änderung der Hilfeform innerhalb der Hilfe für junge Volljährige nicht zu einer neuen Zuständigkeitsprüfung führt.

    5 Der Beschwerde ist allerdings zuzugeben, dass der Senat in seinem Urteil vom 14. November 2002 (a.a.O.) lediglich den Fall zu beurteilen hatte, in dem sich die Zuständigkeit für die Fortgewährung der Hilfe nach § 86a Abs. 4 Satz 1 SGB VIII gerichtet hatte.

    Den Zweck der Regelung hat der Senat in seinem Urteil vom 14. November 2002 (a.a.O.) wie folgt geklärt:.

    Für die "sachliche" Fortsetzung hat der Senat in seinem Urteil vom 14. November 2002 (a.a.O.) klargestellt, dass der Begriff "Leistung" in § 89a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII nicht auf Fälle unveränderter Weitergewährung der bereits vor Volljährigkeit gewährten Leistungen beschränkt ist, sondern sich auf die Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII unabhängig von der Hilfeform bezieht und dass deshalb eine Änderung der Hilfeform innerhalb der Hilfe für junge Volljährige nicht zu einer neuen Zuständigkeitsprüfung führt.

    Dies ergibt sich hier aus dem systematischen Zusammenhang der Zuständigkeits- und der Kostenerstattungsnorm unmittelbar aus dem Gesetz und wird bekräftigt durch das in dem Urteil vom 14. November 2002 (a.a.O.) betonte, an einer "Gesamtbetrachtung" der Hilfe für junge Volljährige orientierte Verständnis des § 89a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII, das an die Deckung eines (fortbestehenden) jugendhilferechtlichen Bedarfs anknüpft.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen

    Gemäß § 89a Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII bleibt die Kostenerstattungspflicht nach § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestehen, wenn die Leistung über die Volljährigkeit hinaus nach § 41 SGB VIII fortgesetzt wird (Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 56.01 - BVerwGE 117, 194 = Buchholz 436.511 § 89a KJHG/SGB VIII Nr. 1 ; vgl. ferner Urteil vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 57.02 - Buchholz 436.511 § 89a KJHG/SGB VIII Nr. 3 S. 7 f.).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 57.02

    Einrichtungsorte, Schutz der vor Tragung von Jugendhilfekosten; Hilfe für junge

    Eine bei Eintritt der Volljährigkeit bestehende Kostenerstattungspflicht nach § 89a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 SGB VIII wird bei Fortsetzung der Leistung als Hilfe für junge Volljährige auch dann festgeschrieben, wenn sie einen Träger nur deshalb trifft, weil der für die Erstattung bis zur Volljährigkeit maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt an einem durch § 89e SGB VIII vor Kostentragung geschützten Einrichtungsort liegt (Fortführung von BVerwGE 117, 194).

    Diese Zuständigkeit wird - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 56.01 - (BVerwGE 117, 194 ) ausgeführt hat - durch § 86a Abs. 4 Satz 1 SGB VIII mit Eintritt der Volljährigkeit "stichtagsbezogen" auf diesen Zeitpunkt für die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII festgeschrieben, ohne dass daran der nachträgliche Eintritt von Umständen, die nach § 86 SGB VIII in der Zeit vor Eintritt der Volljährigkeit eine bestimmte (andere) örtliche Zuständigkeit begründet hätten, etwas ändert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 12 A 3259/04

    Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs nach § 89a Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch

    BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 56.01 -, FEVS 54, 289 (293) mit Hinweis auf BT-Drs 12/2866 S. 24; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 12 A 11228/04 -, FEVS 56, 420.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 9 S 575/03

    Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei verschiedenem gewöhnlichen

    Voraussetzung einer die spätere Zuständigkeit nach § 86a Abs. 4 Satz 1 SGB VIII begründenden Zurechnung der Hilfe an den zuständigen örtlichen Träger ist diesen Fällen aber, dass das vorläufige Tätigwerden im Rahmen einer Verpflichtung nach § 86d SGB VIII rechtmäßig erfolgt ist, um die bis zum Eintritt der Volljährigkeit bestehende Zuständigkeit für diese Jugendhilfeleistungen und damit ggf. auch eine bei Eintritt der Volljährigkeit nach § 89c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII bestehende Kostenerstattungspflicht bei Fortsetzung der zuvor als Hilfe zur Erziehung gewährten Leistung als Hilfe für junge Volljährige nach § 86a Abs. 4 Satz 1 SGB VIII über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus festzuschreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - BVerwG 5 C 56/01 -, Buchholz 436.511 § 89a KJHG/SGB VIII Nr. 1).
  • VG Münster, 10.08.2005 - 9 K 5575/03

    Anspruch des örtlichen Trägers eines Jugendamtes gegenüber einem anderen

    vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 9/03 - NVwZ-RR 2004, 584 und Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 56.01 - BVerwGE 117, 194 - 200 = FEVS 54, 289 - 293 = NDV-RD 203, 40 - 52; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Kommentar, § 86 Rnr. 9; Wiesner/Mörsberger/ Oberloskamp/Struck, SGB VIII, Kommentar, 2. Aufl., § 86 Rnr. 2;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2007 - 12 A 4948/05

    Streit über die Kostenträgerschaft für Erstmaßnahmen ab dem 18. Lebensjahr;

  • VGH Bayern, 11.05.2006 - 12 BV 04.3563

    Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung von Mutter und Kind in einer geeigneten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 12 A 2349/12

    Übergang von Ansprüchen auf laufende Geldleistungen beim Tode eines Berechtigten

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.2039

    Kostenerstattung; Hilfe für junge Volljährige

  • VG Ansbach, 13.03.2008 - AN 14 K 05.02010

    Kostenerstattung; Hilfe für junge Volljährige; Verpflichtung zu vorläufigem

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 3 K 07.1440
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 23.06.2003 - 1 K 129/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17064
VG Saarlouis, 23.06.2003 - 1 K 129/02 (https://dejure.org/2003,17064)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.06.2003 - 1 K 129/02 (https://dejure.org/2003,17064)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 1 K 129/02 (https://dejure.org/2003,17064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht durch unzutreffende Widergabe des Behördenvorgangs; Zulässigkeit einer Namensnennung in Presseerklärungen zu Ermittlungsverfahren; Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zur ...

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3431
  • NStZ 2004, 463
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Sie kann allerdings in entsprechender Anwendung des § 23 I Nr. 1 KunstUrhG zulässig sein, wenn es sich bei dem Beschuldigten um eine Person der Zeitgeschichte handelt, der die Verstrickung in eine bedeutende Wirtschaftsstraftat zur Last gelegt wird (OLG Hamm, Beschluss v. 31. Januar 2000, 2 Ws 282/99, www.jurisweb.de Rz. 17 = NJW 2000, 1278; VG Saarlouis, NJW 2003, 3431, 3432 m.w.N.).

    Nur wenn dieser Vorgang unzutreffend wiedergegeben worden ist, kann hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegen (BVerwG, NJW 1992, 62; VG Saarlouis, NJW 2003, 3431, 3432).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 1 S 1307/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei

    Danach dürfen die Staatsanwaltschaften die Medien über strafrechtliche Verfahren unter Nennung des Namens des Beschuldigten (Angeschuldigten, Angeklagten) grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten informieren, die die Öffentlichkeit besonders berühren (OLG Hamm, Urt. v. 14.11.2014, a.a.O.; VG Saarlouis, Urt. v. 23.06.2003 - 1 K 129/02 - NJW 2003, 3431, 3432; Urt. v. 21.08.2008 - 1 K 920/07, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - 15 A 651/14

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch betreffend einen behördlichen Einsatz der

    VG, Urteil vom 23. Juni 2003 - 1 K 129/02 -, NJW 2003, 3431, 3433; vgl. auch Burkhardt, in: Löffler, Presserecht, 6. Aufl. 2015, § 4 LPG Rn. 110; Löffler/Ricken, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl. 2005, § 20 Rn. 8a; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 4 Rn. 50; vgl. zum IFG NRW zuletzt: OVG NRW, Urteile vom 14. September 2017 - 15 A 162/17 - und - 15 A 29/17 -.
  • VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07

    Unterlassung einer Medienauskunft wegen Verletzung des allgemeinen

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten in Streitigkeiten dieser Art um die Rechtmäßigkeit einer nach öffentlichem Recht zu beurteilenden schlicht verwaltenden Tätigkeit der Staatsanwaltschaft zu bejahen, entspricht der Rechtsprechung der Kammer, so Urteil vom 23.06.2003 - 1 K 129/02 -, NJW 2003, 3431, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.04.1988 - 3 C 65/85 -, NJW 1989, 412.

    Danach kommt eine Namensnennung grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berühren, so die Entscheidung der Kammer vom 23.06.2003 - 1 K 129/02 -, NJW 2003, 3431, unter Hinweis u. a. auf: OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2000 - 2 Ws 282/99 -, NJW 2000, 1278; VG Berlin, Beschluss vom 05.10.2000 - 27 A 262.00 -, NJW 2001, 3799; BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99 -, NJW 2000, 1036; Wente, Persönlichkeitsschutz und Informationsrecht der Öffentlichkeit, StV 1988, 216.

  • VG München, 24.09.2020 - M 10 K 20.222

    Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die

    Auch das erkennende Gericht ist der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft, will sie die Presse kurz nach Zuleitung der Anklageschrift an das Gericht über die Anklageerhebung unterrichten, dem Beschuldigten oder seinem Verteidiger zuvor die vollständige Anklageschrift übermitteln und ihm zeitlich die Möglichkeit einräumen muss, angemessen auf das behördliche Informationshandeln reagieren zu können (BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 15, 35; Verwaltungsgericht des Saarlandes, U.v. 23.6.2003 - 1 K 129/02 - NJW 2003, 3431).

    Dem Verteidiger muss auch genügend Zeit dafür eingeräumt werden, jedenfalls flüchtig zu prüfen, auf welche Tatsachen und Beweismittel die Staatsanwaltschaft ihre Anklage letztlich gestützt hat (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 54; Verwaltungsgericht des Saarlandes, U.v. 23.6.2003 - 1 K 129/02 - NJW 2003, 3431).

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