Rechtsprechung
LG Oldenburg, 25.09.2003 - 9 S 553/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 249 Abs. 2 BGB; § 7 StVG; § 3 PflVG
Möglichkeit der Abrechnung eines fiktiven Mehrwertsteuerbetrages bei tatsächlicher Schadensrestitution durch die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs; Erstattung der geringeren Umsatzsteuer zwischen Händlereinkaufspreis und Händlerverkaufspreis bei Schadensrestitution durch ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Abrechnung eines fiktiven Mehrwertsteuerbetrages bei tatsächlicher Schadensrestitution durch die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs; Erstattung der geringeren Umsatzsteuer zwischen Händlereinkaufspreis und Händlerverkaufspreis bei Schadensrestitution durch ...
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Mehrwertsteuerersatz gemäss § 249 II S.2 BGB bei Kauf eines Gebrachtwagens
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 11 (Kurzinformation)
Ersatz der Mehrwertsteuer gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3494
- NZV 2004, 148
- NZV 2004, 148 (Volltext mit red. LS)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem …
Für den Streitfall kam es deshalb nicht darauf an, ob solche Fahrzeuge üblicherweise nach § 10 UStG regelbesteuert, nach § 25a UStG differenzbesteuert oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden (vgl. BT-Drucks. 14/7752 S. 24;… s. auch LG Magdeburg, aaO; LG Oldenburg, NJW 2003, 3494 f.;… LG Bochum, aaO; AG Brandenburg, NZV 2003, 389; AG Papenburg, NJW 2003, 2617; AG Erkelenz, ebenda; AG Essen, NZV 2003, 535 f.; Heß, NZV 2004, 1, 4 ff.;… Schirmer, aaO, S. 22 f.). - LG Essen, 16.12.2004 - 10 S 354/04
Versendungskauf, online-Bestellung
Zwar scheint das Landgericht Berlin in der von der Beklagten zitierten Entscheidung, veröffentlicht in NJW 2003, 3494, davon, wenn auch ohne nähere Begründung, auszugehen, als auch die von der Beklagten vorgelegte Kommentarstelle aus dem Anwaltskommentar diese Entscheidung aufgegriffen hat.