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   OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02   

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https://dejure.org/2003,6039
OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02 (https://dejure.org/2003,6039)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2003 - 2 E 98/02 (https://dejure.org/2003,6039)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 2 E 98/02 (https://dejure.org/2003,6039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1, § 46, § 47; ZPO § 103 f; SächsArchG § 10 Abs. 2, § 14, § 18, § 25 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungsverbote eines Rechtsanwalts; Hoheitliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts; Interessenkollision bei Tätigkeit in derselben Rechtssache als Angehöriger des öffentlichen Dienstes und Prozeßbevollmächtigter; Eintragung in die Architektenliste; Verlust des ...

  • Judicialis

    BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAO § 46; ; BRAO § 47; ; ZPO §§ 103 ff.; ; SächsArchG § 10 Abs. 2; ; SächsArchG § 14; ; SächsArchG § 18; ; SächsArchG § 25 Abs. l

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen Dienstes, Architektenkammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, Eintragungsausschuss, Interessenkollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3504
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

    Hierzu gehören nicht nur Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, sondern alle Personen, die hoheitlich tätig werden (BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 26. November 2007 - AnwSt (R) 10/06, NJW-RR 2008, 795 Rn. 6; vom 3. November 2014 - AnwSt (R) 4/14, NJW 2015, 567 Rn. 10; OVG Bautzen, NJW 2003, 3504, 3505; Henssler/Prütting/Kilian, BRAO, 4. Aufl., § 45 Rn. 17).
  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

    Angehöriger des öffentlichen Dienstes i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist auch derjenige, der als Nichtbeamter (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellter) im Rahmen der Befugnisse der Behörde, für die er auftritt, hoheitlich tätig wird (vgl. Sächsisches OVG, NJW 2003, 3504, 3505).

    Daher kommt es auf die Frage möglicher Interessenkonflikte in diesen Fällen nicht an (vgl. Sächsisches OVG, NJW 2003, 3504; AGH Celle, Urteil vom 29. Dezember 2004 - AGH 13/04, juris Rn. 18; Anwaltsgericht Frankfurt, Beschluss vom 5. Mai 2010 - IV AG 22/10, juris Rn. 4; Böhnlein, aaO § 45 Rn. 6, 7; Kilian, aaO § 45 Rn. 15).

  • BGH, 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06

    "Dieselbe Rechtssache" im Sinn des § 356 StGB; Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte

    Angehöriger des öffentlichen Dienstes i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist auch derjenige, der als Nichtbeamter (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellter) im Rahmen der Befugnisse der Körperschaft öffentlichen Rechts, für die er auftritt hoheitlich tätig wird (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. vom 10. Juli 2003 - 2 E 98/02, NJW 2003, 3504).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    vgl. Hartung, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 5. Aufl. 2012, BRAO § 45 Rn. 8; Träger, in: Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl. 2016, BRAO § 45 Rn. 1, 3 und 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 2 E 98/02 -, NJW 2003, 3504 = juris, Rn. 7 bis 9; vgl. ferner BGH, Urteil vom 4. März 2013 - NotSt (Brfg) 1/12 -, BGHZ 197, 15 = NJW-RR 2013, 622 = juris, Rn. 12: "Inhaltlich stellt die Verletzung der Tätigkeitsverbote nach § 45 BRAO eine Verletzung der anwaltlichen Verpflichtung zur Unabhängigkeit dar.".
  • OLG Celle, 19.01.2017 - 2 W 12/17

    Einwand der Nichtigkeit des Anwaltsvertrages im Kostenfestsetzungsverfahren

    Damit ist der zugrunde liegende Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Beklagten und ihren Prozessbevollmächtigten als nichtig anzusehen, was zum Verlust eines Vergütungsanspruchs der Prozessbevollmächtigten und damit nach der von dem Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 1530 f. Rn. 9; OLG Köln AnwBl. 1980, 70; Sächsisches Oberverwaltungsgericht NJW 2003, 3504, Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/-Albers/Hartmann, ZPO 75. Aufl. § 91 Rn. 162 Stichwort: Nichtigkeit) zugleich zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs der Beklagten gegen die Klägerin als Prozessgegnerin führt.
  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14

    Teilnahmeverbot und Suspendierung der Amateur-Bridgespieler wegen unerlaubter

    Sachverhalte betreffend eine Tätigkeit im Rahmen des öffentlichen Dienstes bzw. einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit lagen auch den Entscheidungen des VG Weimar (ThürVBl. 1997, 140 ff, Anlage K 3, Bl. 83 ff. d.A.) und des Sächsischen OVG (Beschluss vom 10.07.2003, 2 E 98/02) zugrunde.
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09

    Kein anwaltliches Berufsausübungs- oder Tätigkeitsverbot für den Justitiar eines

    Insoweit kann mit dem Verwaltungsgericht offen bleiben, ob der Bevollmächtigte durch die ihm als Justitiar obliegenden, zuvor genannten Aufgaben als Beigeordneter in den Sitzungen des Leitenden Ausschusses überhaupt zu den "Angehörigen des öffentlichen Dienstes" (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06 -, NJW-RR 2008, 795 f.; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.7.2003 - 2 E 98/02 -, NJW 2003, 3504 f.) gehört.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.01.2014 - 2 AGH 6/13

    "Doppeltätigkeit" sowohl als Rechtsanwalt als auch als Vorsitzender des

    (OVG Sachsen NJW 03, 3504 (3505); Henssler/Prütting-Kilian, 3. Aufl. § 45 Rn.17).
  • KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit

    Zwar hat die Rechtsprechung es teilweise zugelassen, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren materielle Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis geltend gemacht werden können (OVG Sachsen, NJW 2003, 3504; OLG Schleswig Holstein, OLGR 2002, 355; OLG Stuttgart, OLGR1999, 383).
  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 304/15
    Sachverhalte betreffend eine Tätigkeit im Rahmen des öffentlichen Dienstes bzw. einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit lagen auch den Entscheidungen des VG Weimar (ThürVBl. 1997, 140 ff, Anlage K 3, Bl. 83 ff. d.A.) und des Sächsischen OVG, Beschluss vom 10.07.2003, 2 E 98/02, zugrunde.
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