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   BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03   

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https://dejure.org/2003,1526
BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,1526)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2003 - 3 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,1526)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03 (https://dejure.org/2003,1526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; § 76 Abs. 2 GVG; § 222 b StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Besetzungsrüge; absoluter Revisionsgrund; Umfang und Schwierigkeit der Sache; Besetzungsbeschluss (Ermessen, Beurteilungsspielraum, nachträgliche Änderung; Willkür); gesetzlicher Richter; Vermögensschaden bei betrügerischen Warentermingeschäften; rechtsstaatswidrige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Besetzung der Strafkammer unter Verstoß gegen § 76 Abs. 2 S. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Hauptverhandlung mit nur zwei Berufsrichtern; Stützen einer Entscheidung auf sachfremden Erwägungen; Aufhebung des Urteils aufgrund des Vorliegens eines absoluten ...

  • Judicialis

    GVG § 76 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 192 Abs. 2; ; GVG § 192 Abs. 3; ; StPO § 338 Nr. 1 Halbs. 2; ; StPO § 222 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 76 Abs. 2; StPO § 338 Nr. 1
    Kriterien für die Entscheidung über die Besetzung; fehlerhafte Besetzung bei Vorliegen von Willkür

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter Gerichtsbesetzung aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter Gerichtsbesetzung aufgehoben

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3644
  • NStZ 2004, 56
  • StV 2003, 657
  • JR 2004, 170
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03
    Den zulässig erhobenen Besetzungsrügen, die auch bei der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 338 Nr. 1 Halbs. 2 i. V. m. § 222 b StPO (vgl. BGHSt 44, 328, 332 f.) nicht präkludiert sind, kann der Erfolg nicht versagt werden.

    Bei der Auslegung dieser gesetzlichen Merkmale ist der Strafkammer indes ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt, bei dessen Ausfüllung die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (BGHSt 44, 328, 334).

    In Zweifelsfällen verdient die Dreierbesetzung den Vorzug (vgl. BGHSt 44, 328, 335), weil die Mitwirkung eines weiteren Berufsrichters es ermöglicht, die Aufgaben in der Hauptverhandlung sachgerechter zu verteilen und den Tatsachenstoff intensiver zu würdigen (vgl. BTDrucks. 12/1217 S. 46).

    Ein Verstoß gegen § 76 Abs. 2 GVG begründet die Revision allerdings nur dann, wenn die Strafkammer ihre Entscheidung auf sachfremde Erwägungen gestützt oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise überschritten hat, so daß ihre Entscheidung objektiv willkürlich erscheint (BGHSt 44, 328, 333).

    Der Strafkammer mag bei der Zurückweisung des Besetzungseinwands die Entscheidung des Senats (BGHSt 44, 328) vor Augen gestanden sein, in der er in einer dem Umfang nach vergleichbaren Sache die Anordnung der reduzierten Besetzung zwar als rechtlich bedenklich bezeichnet, im Ergebnis aber nicht als objektiv willkürlich bewertet hat (BGH aaO S. 335 f.).

    Auf die Besetzungsrügen hin hätte die Strafkammer deshalb den die Zweierbesetzung anordnenden Beschluß vom 31. Mai 1999 aufheben müssen, weil dieser nach der zum Zeitpunkt seines Erlasses bestehenden Sach- und Rechtslage fehlerhaft war (vgl. BGHSt 44, 328, 333; Siolek in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16).

  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Auszug aus BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03
    Bei betrügerischen Warentermingeschäften besteht der Vermögensschaden der Anleger in der Regel nicht in dem gezahlten Optionspreis; maßgeblich ist vielmehr die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten (plazierte Börsenprämie zuzüglich Brokerkommission) und der Provision eines seriösen inländischen Maklers (marktüblich 20 %) zusammensetzt (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 59).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Auszug aus BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03
    Bei betrügerischen Warentermingeschäften besteht der Vermögensschaden der Anleger in der Regel nicht in dem gezahlten Optionspreis; maßgeblich ist vielmehr die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten (plazierte Börsenprämie zuzüglich Brokerkommission) und der Provision eines seriösen inländischen Maklers (marktüblich 20 %) zusammensetzt (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 59).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03
    Sollte der neue Tatrichter wiederum zu einer Verurteilung der Angeklagten kommen, wird er bei der Strafzumessung den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 (2 BvR 153/03) zu den Auswirkungen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu beachten haben.
  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Jedoch ist dem Tatgericht bei der Auslegung der gesetzlichen Merkmale ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, der die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen hat (BGHSt 44, 328, 334; BGH NStZ 2004, 56; StV 2004, 250, 251; Kissel/Mayer, GVG 6. Aufl. § 76 Rdn. 4).

    Bleibt im Einzelfall zweifelhaft, welche Gerichtsbesetzung für die sachgerechte Verfahrensbehandlung geboten ist, gebührt der Dreierbesetzung wegen ihrer gegenüber der reduzierten Besetzung strukturellen Überlegenheit, die sich bereits vor der 1993 erfolgten Einführung des § 76 Abs. 2 GVG bewährt hatte, der Vorrang (vgl. BGHSt 44, 328, 334; BGH JR 2004, 170).

    Unter solchen Voraussetzungen ist die Anordnung reduzierter Besetzung objektiv willkürlich (vgl. BGHSt 44, 328, 333 ff.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH NStZ 2004, 56; Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16; Diemer in KK 6. Aufl. § 76 GVG Rdn. 3; Kissel/Mayer aaO § 76 Rdn. 5; Schlothauer StV 1993, 147, 150).

    Diese Gesichtspunkte wurden hier auch nicht etwa entkräftet durch eine einfach gelagerte Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 44, 328, 335 f.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH JR 2004, 170, 171).

    Die Strafkammer hätte auf den Einwand hin die Besetzungsentscheidung aufheben müssen (BGH JR 2004, 170, 171).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Die überdurchschnittliche Schwierigkeit der Sache kann sich etwa aus der Notwendigkeit umfangreicher Sachverständigengutachten, zu erwartenden Beweisschwierigkeiten oder der rechtlichen oder tatsächlichen Kompliziertheit ergeben (vgl. zur Parallelvorschrift des § 76 Abs. 2 GVG grundlegend BGHSt 44, 328 ; BGH, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03 -, NStZ 2004, S. 56; ferner Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 438/03 -, NStZ-RR 2004, S. 175).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Jedoch ist der großen Strafkammer bei der Auslegung dieser gesetzlichen Merkmale ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, bei dessen Ausfüllung allerdings die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BGHSt 44, 328, 334; BGH NStZ 2004, 56; StV 2004, 250, 251).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Denn dazu wäre erforderlich, dass die Entscheidung der Strafkammer objektiv willkürlich ist, weil diese den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise überschritten hat (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333; Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung;

    Der Einwand, die Strafkammer sei unter Verletzung von § 76 Abs. 2 GVG überbesetzt (oder umgekehrt unterbesetzt), muß bei der gebotenen entsprechenden (vgl. BGH NJW 2003, 3644, 3645 m. w. N.) Anwendung des § 222 b Abs. 1 StPO mit Blick auf Sinn und Zweck der Vorschrift auch dann bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache geltend gemacht werden, wenn die namentliche Mitteilung der beteiligten Richter nicht entsprechend § 222 a StPO erfolgt ist.

    Da die Rüge bereits unzulässig ist, kommt es nicht darauf an, ob die gemessen an § 76 Abs. 2 GVG etwa fehlerhafte Besetzung der Strafkammer mit drei Berufsrichtern überhaupt angegriffen werden kann - wozu der Senat neigt (so auch Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16) - und ob der Beschluß über die Dreierbesetzung hier willkürlich war, was unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 44, 328; BGH NJW 2003, 3644) indes jedenfalls nicht naheliegt.

  • BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03

    Besetzung einer großen Strafkammer mit drei Beisitzern außerhalb einer

    Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2).
  • BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08

    Besetzungsreduktion (Grundsatz der Unabänderlichkeit; Ausnahme bei

    Eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGHSt 44, 328, 333 ; BGH NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Eine Besetzungsentscheidung kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden, wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses gesetzesgemäß war; eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333, und Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645, und vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169).
  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08

    Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im

    Unter diesen Umständen überschritt die Strafkammer mit der Anordnung einer Zweierbesetzung die Grenzen des ihr eingeräumten weiten Beurteilungsspielraums nicht (vgl. BGHSt 44, 328, 333 f.; BGH NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

  • BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04

    Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene Sachkunde; Glaubwürdigkeit eines

  • BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10

    Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch

  • BGH, 16.12.2003 - 3 StR 438/03

    Besetzung des Gerichts (zwei oder drei Berufsrichter); Umfang und Schwierigkeit

  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 Ws 20/23

    Beschwerde gegen die mit dem Eröffnungsbeschluss ergangene Entscheidung einer

  • BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
  • BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
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