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   BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03   

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https://dejure.org/2003,192
BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03 (https://dejure.org/2003,192)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2003 - V ZR 41/03 (https://dejure.org/2003,192)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 (https://dejure.org/2003,192)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 906 Abs. 1 Satz 1, § 1004
    Einmal jährlich darf es auch lauter zugehen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Lärmimmissionen durch Rockkonzert

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lärmbeeinträchtigungen durch Veranstaltungen mit besonderer historischer, kultureller oder kommunaler Bedeutung ; Überschreitung der Richtwerte der LAI-Hinweise; Unwesentlichkeit der von einem Rockkonzert ausgehenden Lärmimmissionen

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Unterlassung von Lärmbeeinträchtigung durch ein Rockkonzert

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004
    Grenzen der Duldungspflicht von Lärmimmissionen durch ein Rockkonzert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 1 S. 1 § 1004
    Duldung von Lärmimmissionen eines Rockkonzerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Rockkonzert auf Sommerfest: Wie viel Lärm ist zulässig?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lärmimmissionen durch Rockkonzert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rockkonzert auf kommunalem Volksfest - Wie viel Dezibel müssen Anwohner aushalten?

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Lärm durch Rockkonzert

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Lärmbeeinträchtigung durch Veranstaltungen

  • rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)

    Zur Wesentlichkeit von Lärm bei Konzert

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.9.2003)

    Lärmbelästigung bei jährlichen Volksfesten zulässig // Richtwerte dürfen im Einzelfall überschritten werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rockkonzert auf Sommerfest: Wie viel Lärm müssen die Anwohner hinnehmen? (IBR 2003, 636)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3699
  • MDR 2003, R 13-R13
  • MDR 2004, 145
  • NVwZ 2004, 510 (Ls.)
  • NZM 2003, 994
  • VersR 2004, 1141
  • WM 2004, 886
  • DVBl 2004, 376
  • DB 2004, 249 (Ls.)
  • DÖV 2004, 343
  • BauR 2004, 300
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Die von Sachverständigen ausgearbeiteten und von allen Ländern mitgetragenen LAI-Hinweise unterfallen zwar nicht § 906 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BGB (Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 193), können den Gerichten aber gleichwohl als Entscheidungshilfe dienen (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67 - Volksfestlärm; 120, 239, 256 f. - Froschlärm; 121, 248, 253 - Jugendzeltplatz; BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453).

    Werden die Richtwerte überschritten, so indiziert dies eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67; 121, 248, 251).

    In dem der Entscheidung des Senats vom 23. März 1990 (Senat BGHZ 111, 63 - Volksfestlärm) zugrunde liegenden Fall wurde ein an das Grundstück des Klägers angrenzendes Gelände mehrmals im Jahr als Kirmes- und Festplatz genutzt.

    Demgemäß können bei der Prüfung der Erheblichkeit oder Wesentlichkeit von Lärm auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit und gesetzliche Wertungen eine Rolle spielen (vgl. Senat BGHZ 121, 248, 255 - Jugendzeltplatz; 111, 63, 68 - Volksfestlärm).

    Zwar gebührt nach 22 Uhr dem Schutz der ungestörten Nachtruhe grundsätzlich der Vorrang vor dem Interesse der Bevölkerung, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen zu besuchen (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 70 - Volksfestlärm).

    Insoweit hängt die Beurteilung der Beeinträchtigung als wesentlich auch von einer Interessenabwägung ab (Senat BGHZ 111, 63, 68 - Volksfestlärm; a.A. Roth in Anm. JR 1991, 149).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zugrunde gelegt hat (Senat BGHZ 121, 248, 252 - Jugendzeltplatz).

    Die von Sachverständigen ausgearbeiteten und von allen Ländern mitgetragenen LAI-Hinweise unterfallen zwar nicht § 906 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BGB (Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 193), können den Gerichten aber gleichwohl als Entscheidungshilfe dienen (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67 - Volksfestlärm; 120, 239, 256 f. - Froschlärm; 121, 248, 253 - Jugendzeltplatz; BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453).

    Werden die Richtwerte überschritten, so indiziert dies eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67; 121, 248, 251).

    Demgemäß können bei der Prüfung der Erheblichkeit oder Wesentlichkeit von Lärm auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit und gesetzliche Wertungen eine Rolle spielen (vgl. Senat BGHZ 121, 248, 255 - Jugendzeltplatz; 111, 63, 68 - Volksfestlärm).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (Senat BGHZ 148, 261, 264 - Hammerschmiede; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030).

    Die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Lärmbelästigung kann nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (Senat BGHZ 148, 261, 264).

    Im Interesse der Harmonisierung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe hat der Senat eine Angleichung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vollzogen, die als erhebliche Belästigung alles ansieht, was einem verständigen Durchschnittsmenschen auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat BGHZ 120, 239, 255 - Froschlärm; 148, 261, 264 - Hammerschmiede).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Die von Sachverständigen ausgearbeiteten und von allen Ländern mitgetragenen LAI-Hinweise unterfallen zwar nicht § 906 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BGB (Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 193), können den Gerichten aber gleichwohl als Entscheidungshilfe dienen (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67 - Volksfestlärm; 120, 239, 256 f. - Froschlärm; 121, 248, 253 - Jugendzeltplatz; BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453).

    Im Interesse der Harmonisierung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe hat der Senat eine Angleichung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vollzogen, die als erhebliche Belästigung alles ansieht, was einem verständigen Durchschnittsmenschen auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat BGHZ 120, 239, 255 - Froschlärm; 148, 261, 264 - Hammerschmiede).

  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Die von Sachverständigen ausgearbeiteten und von allen Ländern mitgetragenen LAI-Hinweise unterfallen zwar nicht § 906 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BGB (Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 193), können den Gerichten aber gleichwohl als Entscheidungshilfe dienen (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67 - Volksfestlärm; 120, 239, 256 f. - Froschlärm; 121, 248, 253 - Jugendzeltplatz; BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453).

    Auch insoweit gibt die Richtlinie jedoch nur eine Orientierung und läßt Raum für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453 "Entscheidungshilfe mit Indizcharakter").

  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Die "erleichterten Voraussetzungen" beziehen sich auch auf den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 GaststG), und gelten damit beispielsweise für die Lärmimmissionen, die von einer aus Anlaß eines Volksfests betriebenen Außengastronomie ausgehen (vgl. VGH München NVwZ 1999, 555).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrzweckraum wegen möglicher

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Hiervon ist selbst die Nachtzeit nicht generell ausgenommen, zumal es im Sommer noch bis gegen 22 Uhr hell bleibt und es dem Charakter bzw. der Tradition vieler Veranstaltungen entspricht, daß sie bis in die Nachtstunden andauern (so auch VGH Mannheim NVwZ-RR 1994, 633, 635).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Dabei sind wesentliche Immissionen identisch mit erheblichen Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG (BGHZ 122, 76, 78).
  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der LAI-Hinweise überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (so auch VGH Kassel GewArch 1997, 162).
  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
    Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (Senat BGHZ 148, 261, 264 - Hammerschmiede; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Dabei sind wesentliche Immissionen identisch mit erheblichen Belästigungen i.S. des § 3 Abs. 1 BImSchG (Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03, NJW 2003, 3699, st. Rspr.).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Dabei können auch wertende Momente wie z.B. die Beachtung des Naturschutzes und des Umweltbewusstseins der Bevölkerung (vgl. BGHZ 120, 239, 255), aber auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit und gesetzliche Wertungen (BGH NJW 2003, 3699 Rdn. 13 [BGH 26.09.2003 - V ZR 41/03] m.w.N.) in die Beurteilung einbezogen werden.

    (1) Allerdings hat der Bundesgerichtshof Dauer und Häufigkeit von Einwirkungen für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Lärmimmissionen nicht unerhebliche Bedeutung zugemessen (BGH NJW 2003, 3699 [BGH 26.09.2003 - V ZR 41/03] unter II 2 b), so dass - wie die Beklagte zu Recht annimmt - für Erschütterungen nichts Abweichendes gelten dürfte.

  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18

    Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche;

    Das ist hier der Fall (vgl. zur Heranziehung der TA-Lärm Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 264; zu der LAI-Freizeitlärmrichtlinie Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03, NJW 2003, 3699, 3700).

    (a) Die festgestellten Lärmimmissionen liegen sogar noch über dem nach Nr. 6.2 der TA Lärm sowie Nr. 4.3 der Freizeitlärmrichtlinie nur für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen zulässigen Richtwert von 45 dB(A); zudem entsteht die Beeinträchtigung regelmäßig an mindestens zwei Tagen pro Woche, weshalb es sich von vornherein nicht um ein sog. seltenes Störereignis handelt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03, NJW 2003, 3699, 3700).

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