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   BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03   

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https://dejure.org/2003,1705
BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03 (https://dejure.org/2003,1705)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 (https://dejure.org/2003,1705)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2003 - V ZR 70/03 (https://dejure.org/2003,1705)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 504 a.F. (§ 463 n.F.)
    Keine Umgehung des Vorkaufsrechtes bei Bestellung einer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage des Vorkaufsberechtigten einer landwirtschaftlichen Fläche gegen die Eigentümer und den Inhaber einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an dem Grundstück auf Übertragung des Grundstücks bzw. Bewilligung der Löschung der Dienstbarkeit; Möglichkeit der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Ausbeutung eines Steinbruchs; kein Vorkaufsrecht bei beschränkt persönlicher Dienstbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 504 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 504 (a.F. § 463 n.F.)
    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht das Grundstück als Steinbruch auszubeuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 504 a.F. (§ 463 n.F.)
    Keine Umgehung des Vorkaufsrechtes bei Bestellung einer 99-jährigen Dienstbarkeit zur Nutzung als Steinbruch

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vorkaufsrecht bei Dienstbarkeitsbestellung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Ausbeutung eines Grundstücks als Vorkaufsfall

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3769
  • MDR 2004, 24
  • DNotZ 2004, 448
  • WM 2004, 686
  • BauR 2003, 1942 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, daß sie ihm gleichgestellt werden können und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, BGHZ 115, 335; Urt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1189).

    Da die Begründung des Berufungsgerichts das Ergebnis der Vertragsauslegung nicht trägt, kann der Senat die notwendige Würdigung anhand des Parteivorbringens und der getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. Senat, Urt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1190, 1191).

    Die Beklagten zu 1 und 2 behalten auch aus materieller Sicht - und damit anders als etwa in der der Senatsentscheidung vom 20. März 1998 zugrundeliegenden Fallgestaltung (V ZR 25/97, WM 1998, 1190) - das Eigentum.

    Nur wenn ein interessegerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, daß allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war, kann von einem kaufähnlichen Geschäft ausgegangen werden, das die Wirkungen des § 504 BGB a.F. auslöst (vgl. Senat, Urt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1190, 1192).

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, daß sie ihm gleichgestellt werden können und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, BGHZ 115, 335; Urt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1189).

    Dies wird nicht zuletzt auch daran deutlich, daß die Rechtsprechung des Senats dem Vorkaufsberechtigten nur die Möglichkeit gibt, zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses in den Vertrag "einzutreten", ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGHZ 115, 335).

  • BGH, 09.07.2001 - II ZR 205/99

    Beendigung einer atypischen stillen Ehegattengesellschaft

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
    Gemessen daran erweist sich die Würdigung der Vertragsgestaltung durch das Berufungsgericht als für den Senat nicht bindend, da sie wesentliche Gesichtspunkte außer acht läßt und den Interessen der Vorkaufsverpflichteten nicht hinreichend Beachtung schenkt und damit gegen den Grundsatz beiderseits interessengerechter Interpretation verstößt (BGH, Urt. v. 9. Juli 2001, II ZR 205/99, NJW 2001, 3777, 3778).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
    Das Revisionsgericht kann dessen Auslegung aber u.a. darauf überprüfen, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist und ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (st.Rspr. des BGH, vgl. Urt. v. 25. Februar 1992, X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; Urt. v. 5. Januar 1995, IX ZR 101/94, NJW 1995, 959; Urt. v. 31. Oktober 1995, XI ZR 6/95, NJW 1996, 248; Urt. v. 16. Dezember 1998, VIII ZR 197/97, NJW 1999, 1022, 1023).
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
    Das Revisionsgericht kann dessen Auslegung aber u.a. darauf überprüfen, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist und ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (st.Rspr. des BGH, vgl. Urt. v. 25. Februar 1992, X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; Urt. v. 5. Januar 1995, IX ZR 101/94, NJW 1995, 959; Urt. v. 31. Oktober 1995, XI ZR 6/95, NJW 1996, 248; Urt. v. 16. Dezember 1998, VIII ZR 197/97, NJW 1999, 1022, 1023).
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
    Die Ausübung des Rechts wird dauernd unmöglich, so daß die Dienstbarkeit vor Ablauf der vereinbarten Zeit erlischt und der Grundstückseigentümer ihre Löschung verlangen kann (vgl. Senat, BGHZ 41, 209, 214; Staudinger/Mayer, BGB [2002], § 1091 Rdn. 2; MünchKomm-BGB/Joost, 3. Aufl., § 1091 Rdn. 3).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 101/94

    Auslegung einer Bürgschaft hinsichtlich der Person des Hauptschuldners

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
    Das Revisionsgericht kann dessen Auslegung aber u.a. darauf überprüfen, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist und ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (st.Rspr. des BGH, vgl. Urt. v. 25. Februar 1992, X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; Urt. v. 5. Januar 1995, IX ZR 101/94, NJW 1995, 959; Urt. v. 31. Oktober 1995, XI ZR 6/95, NJW 1996, 248; Urt. v. 16. Dezember 1998, VIII ZR 197/97, NJW 1999, 1022, 1023).
  • BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 197/97

    Anforderungen an Stillhalteabkommen; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
    Das Revisionsgericht kann dessen Auslegung aber u.a. darauf überprüfen, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist und ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (st.Rspr. des BGH, vgl. Urt. v. 25. Februar 1992, X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968; Urt. v. 5. Januar 1995, IX ZR 101/94, NJW 1995, 959; Urt. v. 31. Oktober 1995, XI ZR 6/95, NJW 1996, 248; Urt. v. 16. Dezember 1998, VIII ZR 197/97, NJW 1999, 1022, 1023).
  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten

    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    Maßgeblich ist auch hier, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (vgl. Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, aaO. S. 3770); mehrere Verträge sind dabei in ihrem Zusammenhang zu betrachten (Senat, Urteil vom 15. Juni 1957 - V ZR 198/55, WM 1957, 1162, 1165).

  • OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14

    Vorkaufsrecht: Folge der Schenkung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten

    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776; Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18; BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
  • OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15

    Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis bei Umgehungsverdacht

    Die Regelungen sind für sich genommen unverdächtig und nicht geeignet, eine Umgehung wegen verschleierten Kaufs anzunehmen (vgl. auch BGH NJW 2003, 3769 zur Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

    Welche Vereinbarungen das Mietervorkaufsrecht auslösen, ist eine Frage der Auslegung dieser Norm, bei der neben deren Wortlaut auch ihr Sinn und Zweck zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 8 f.; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).
  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11

    Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Ein Wegerecht und eine Grunddienstbarkeit können erlöschen, wenn ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 - NJW 2003, 3769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Eine Grunddienstbarkeit kann erlöschen, wenn ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 - NJW 2003, 3769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 22 U 25/12

    Eintragung der Ausdehnung eines dinglichen Vorkaufsrechts auf mehrere

    Auch die von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2003 (V ZR 70/03, NJW 2003, 3769) rechtfertigt kein anderes Ergebnis: Der Bundesgerichtshof hat im Gegenteil in jener Entscheidung einen Vorkaufsfall bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, ein Grundstück auf die Dauer von 99 Jahren gegen Zahlung eines in zehn Jahresraten zu zahlenden Entgelts als Steinbruch auszubeuten, gerade verneint und ausgeführt, dass die auch vom dortigen Kläger begehrte Eigentumsübertragung gegen Zahlung eines Kaufpreises nicht den Vereinbarungen der Vorkaufsverpflichteten mit den Berechtigten der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entspricht (NJW 2003, 3769, 3770).
  • BGH, 05.11.2004 - LwZR 2/04

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen Benötigung der Bewirtschaftungsflächen zum

    Das Revisionsgericht kann sie aber darauf überprüfen, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist und ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (siehe nur BGH, Urt. v. 26. September 2003, V ZR 70/03, NJW 2003, 3769 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.06.2004 - 18 U 101/03

    Zulässigkeit einer vor Ablauf der Vorkaufsfrist erfolgten Abtretung von

    Es soll nicht verkannt werden, dass sich diese Entscheidung in ihrer Aussage auf den vorliegenden Fall insoweit nicht unmittelbar übertragen lässt, als der Bundesgerichtshof sich auf Vertragsgestaltungen bezieht, in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seiner Erwerbs-und Abwehrinteressen "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen der Veräußerung tiefgreifend zu beeinträchtigen (so auch BGH Urteil vom 26.9.2003 - V ZR 70/03 -).
  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

    Für den Eintritt des Vorkaufsfalls ist mithin zumindest ein dem Kaufvertrag gleichkommender Vertrag erforderlich, in den der Vorkaufsberechtigte eintreten könnte, ohne die vom Vorkaufsverpflichteten mit dem Dritten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 1992, 237; 1998, 2136; 2003, 3769; 2012, 1354; BGHZ 115, 335).
  • VG Aachen, 08.11.2005 - 9 L 506/05

    Behördliche Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ; Ausübung der zu

    Sie vermag indes auch nicht von einem Erlöschen der Dienstbarkeit wegen einer dauernd unmöglichen Ausübung, vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/73 -, NJW 2003, 3769, oder deren Rechtsmissbräuchlichkeit wegen veränderter Umstände und daraus folgenden erheblichen Nachteilen für das dienende Grundstück, vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 3. März 1998 - 3 U 563/97 -, juris, auszugehen.
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