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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02   

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BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02 (https://dejure.org/2002,1920)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 3 C 9.02 (https://dejure.org/2002,1920)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 3 C 9.02 (https://dejure.org/2002,1920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StVO § 45 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5
    Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen; Erschütterungen, verkehrsbedingte - und Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde; öffentliche Sicherheit, Schutz von Einzelnen vor verkehrsbedingten ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 45 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5
    Erschütterungen, verkehrsbedingte - und Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde; Sicherheit, öffentliche - und Verletzung durch den Einzelnen schädigenden Verkehr; Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen; ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen zugunsten von Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen

  • Wolters Kluwer

    Verkehrsbeschränkungen - Eigentumsbeeinträchtigungen - Schutz von Grundstückseigentümern - Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen - Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde - Anspruch des Einzelnen - Öffentliche Sicherheit - Schutz von Einzelnen vor ...

  • Judicialis

    StVO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 1 § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
    Straßenverkehrsrecht - Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen; Erschütterungen, verkehrsbedingte - und Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde; öffentliche Sicherheit, Schutz von Einzelnen vor ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutz vor Beschädigungen durch Schwerlastverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 601
  • NVwZ 2003, 623 (Ls.)
  • DVBl 2003, 530
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92

    Straßenverkehrsbehörde; Anordnung; Verkehrsbeschränkung; Verkehrsverbot; Umfang;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02
    Zur Begründung hat es sich wesentlich auf ein 1992 ergangenes Urteil des OVG Schleswig (NJW 1993, 872 ff.) bezogen, wonach - erstens - § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO nur Gefahren betreffe, die sich auf den Verkehr selbst auswirkten, und - zweitens - § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO nach seinem Wortlaut Maßnahmen zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit voraussetze und demgemäß der Straßenverkehrsbehörde nur erlaube, hinsichtlich dieser Maßnahmen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen; deshalb fehle eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der baulichen Substanz von Gebäuden vor Erschütterungen, die vom Straßenverkehr ausgehen.

    a) Es bedarf zunächst keiner abschließenden Entscheidung über die Richtigkeit der im angefochtenen Urteil verlautbarten Annahme, ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das klägerische Begehren könne sich von vornherein nicht aus § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO (vgl. hierzu Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41 S. 21 m.w.N.) ergeben, weil diese Vorschrift die erstrebten Verkehrsbeschränkungen nur "aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs" ermögliche (vgl. das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des OVG Schleswig vom 25. August 1992 - 4 L 3/92 - NJW 1993, 872 f.; vgl. auch den Hinweis des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 15. April 1999 - BVerwG 3 C 25.98 - BVerwGE 109, 29 , begrenzter Anwendungsbereich von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO).

    Deswegen vermag der erkennende Senat der Annahme des angefochtenen Urteils, die auf das Urteil des OVG Schleswig vom 25. August 1992 (a.a.O., S. 873 f.) zurückgeht, nicht zu folgen, wonach es derzeit an einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen im Sinne von § 45 StVO zum Schutz der baulichen Substanz von Gebäuden vor Erschütterungen fehle, die vom Straßenverkehr ausgehen.

  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02
    a) Es bedarf zunächst keiner abschließenden Entscheidung über die Richtigkeit der im angefochtenen Urteil verlautbarten Annahme, ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das klägerische Begehren könne sich von vornherein nicht aus § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO (vgl. hierzu Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41 S. 21 m.w.N.) ergeben, weil diese Vorschrift die erstrebten Verkehrsbeschränkungen nur "aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs" ermögliche (vgl. das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des OVG Schleswig vom 25. August 1992 - 4 L 3/92 - NJW 1993, 872 f.; vgl. auch den Hinweis des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 15. April 1999 - BVerwG 3 C 25.98 - BVerwGE 109, 29 , begrenzter Anwendungsbereich von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO).

    b) Im vorerwähnten Urteil vom 15. April 1999 - BVerwG 3 C 25.98 - (BVerwGE 109, 28 m.w.N.) hat der erkennende Senat dargelegt, dass die Vorschrift des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO, mag auch ihre sprachliche Fassung nicht geglückt sein, einen unbedenklichen Anwendungsbereich aus einerseits Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG und andererseits aus § 6 Abs. 1 Nr. 17 StVG gewinnt, denen sie ihre Entstehung und ihre derzeit gültige sowie im Streitverfahren anzuwendende Fassung verdankt.

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02
    In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass die Vorschrift des § 45 StVO Einzelnen einen - allerdings auf ermessensfehlerfreie Entschließung der Behörde beschränkten - Anspruch auf Einschreiten gegen rechtswidriges Verkehrsverhalten Dritter oder verkehrsrechtswidrige Zustände vermitteln kann, wenn dadurch deren öffentlich-rechtlich geschützte Interessen beeinflusst werden (vgl. grundlegend für § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO a.F.: Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 ; für § 45 StVO: Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02
    Ebenso wie beispielsweise durch Straßenverkehr hervorgerufene Lärmeinwirkungen, seien sie bereits gesundheitsgefährdend oder noch nicht, vom Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfasst werden können, wenn sie zumindest das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ), kann zu diesen Schutzgütern nämlich auch das Eigentum von Anwohnern, Anliegern oder sonstigen Verkehrsbeeinträchtigten gehören, soweit etwa die durch den stattfindenden Verkehr hervorgerufenen physikalischen Kräfte zu dessen Beeinträchtigung oder gar Zerstörung führen.
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02
    Mit anderen Worten kann auch eine durch eine unzulässige oder übermäßige verkehrliche Straßennutzung hervorgerufene Erschütterung eines bebauten Grundstücks - je nach Dauer und Umfang des Verkehrs sowie der sonstigen kennzeichnenden Gegebenheiten - zu einer rechtserheblichen Beeinträchtigung des Eigentümers in seinem Grundrecht aus Art. 14 GG führen, die dieser nicht hinzunehmen braucht und der die Straßenverkehrsbehörde nicht tatenlos zusehen darf, soll ihr nicht der Vorwurf zu machen sein, durch Nichteinschreiten zu einer beachtlichen Eigentumsbeeinträchtigung bzw. -verletzung mit beigetragen zu haben (vgl. grundlegend für eine Bauordnungsbehörde: Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - BVerwGE 11, 95 ).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02
    In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass die Vorschrift des § 45 StVO Einzelnen einen - allerdings auf ermessensfehlerfreie Entschließung der Behörde beschränkten - Anspruch auf Einschreiten gegen rechtswidriges Verkehrsverhalten Dritter oder verkehrsrechtswidrige Zustände vermitteln kann, wenn dadurch deren öffentlich-rechtlich geschützte Interessen beeinflusst werden (vgl. grundlegend für § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO a.F.: Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 ; für § 45 StVO: Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02
    a) Es bedarf zunächst keiner abschließenden Entscheidung über die Richtigkeit der im angefochtenen Urteil verlautbarten Annahme, ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das klägerische Begehren könne sich von vornherein nicht aus § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO (vgl. hierzu Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41 S. 21 m.w.N.) ergeben, weil diese Vorschrift die erstrebten Verkehrsbeschränkungen nur "aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs" ermögliche (vgl. das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des OVG Schleswig vom 25. August 1992 - 4 L 3/92 - NJW 1993, 872 f.; vgl. auch den Hinweis des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 15. April 1999 - BVerwG 3 C 25.98 - BVerwGE 109, 29 , begrenzter Anwendungsbereich von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann Einzelnen einen auf ermessensfehlerfreie Entschließung der Behörde beschränkten Anspruch auf Einschreiten gegen rechtswidriges Verkehrsverhalten Dritter oder verkehrsrechtswidrige Zustände vermitteln, wenn durch dieses Verhalten ihre öffentlich-rechtlich geschützte Interessen beeinflusst werden (stRspr., siehe nur BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 3 C 9.02, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Eine "Dopplung" der Eingriffsbefugnisse wird dadurch nicht bewirkt, weil Satz 2 Nr. 5 nur für Einschränkungen des Verkehrs zur Anwendung kommt, die nicht dem Verkehr selbst, sondern anderen Rechtsgütern und rechtlich geschützten Interessen zugutekommen (ebenso Will, in: Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe, BeckOK StVR, 18. Ed. 15.01.2023 § 45 Rn. 94; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 3 C 9.02, juris Rn. 11).

  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    a) Ist der Tatbestand der Anspruchsgrundlagen verwirklicht, vermittelt dies dem Einzelnen grundsätzlich lediglich einen auf ermessensfehlerfreie Entschließung der Behörde beschränkten Anspruch auf Einschreiten gegen rechtswidriges Verkehrsverhalten Dritter oder verkehrsrechtswidrige Zustände (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 3 C 9.02 -, juris Rn. 8 m.w.N. zu § 45 StVO).
  • VG Würzburg, 20.03.2019 - W 6 K 17.1463

    Verpflichtungsklage gerichtet auf die Anordnung einer verkehrsrechtlichen

    Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einer Entscheidung vom 26. September 2002 (3 C 9/02) stehe fest, dass die begehrte straßenverkehrsrechtliche Verfügung auch für Belange, die sich nicht unmittelbar auf den Verkehr selbst bezögen, erlassen werden könne.

    Weiter habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. September 2002, 3 C 9/02, festgestellt, dass die Vorschriften des § 45 StVO auch und gerade der Abwehr solcher Gefahren diene, die zwar vom Straßenverkehr ausgingen, die aber Dritte und allgemein die Umwelt beeinträchtigten.

    In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass die Vorschrift des § 45 StVO Einzelnen einen - allerdings auf ermessensfehlerfreie Entschließung der Behörde beschränkten - Anspruch auf Einschreiten gegen rechtswidriges Verkehrsverhalten Dritter oder verkehrsrechtswidrige Zustände vermitteln kann, wenn dadurch deren öffentlich-rechtlich geschützte Interessen beeinflusst werden (vgl. grundlegend für § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO a.F.: U.v. 22.1.1971 - BVerwG VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112, 113; für § 45 StVO: U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234, 235 f.; vgl. auch U.v. 26.9.2002 - 3 C 9/02 - juris Rn. 8).

    Diese Rechtsprechung beansprucht Geltung auch dann, wenn - über eine reine Beeinträchtigung der Allgemeinheit hinausgehende - Beeinträchtigungen oder Schädigungen sonstiger rechtlich schutzwürdiger Rechtsgüter von Einzelnen oder Gruppen in Rede stehen (BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 9/02 - juris Rn. 12).

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 13.1575

    Verkehrsregelndes Einschreiten; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Mithin eröffnet die Vorschrift den Straßenverkehrsbehörden auch die Möglichkeit, zum Schutz rechtlich geschützter Interessen betroffener Einzelpersonen verkehrseinschränkend vorzugehen (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 9/02 - NJW 2003, 601 -juris Rn. 11; U.v. 15.4.1999 - 3 C 25/98 - BVerwGE 109, 29 - juris Rn. 23).

    Ebenso wie beispielsweise durch Straßenverkehr hervorgerufene Lärmeinwirkungen, seien sie bereits gesundheitsgefährdend oder noch nicht, vom Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfasst werden können, wenn sie zumindest das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1979 - 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221, 227 f.), kann zu diesen Schutzgütern auch das Eigentum von Anwohnern, Anliegern oder sonstigen Verkehrsbeeinträchtigten gehören, soweit etwa die durch den stattfindenden Verkehr hervorgerufenen physikalischen Kräfte zu dessen Beeinträchtigung oder gar Zerstörung führen (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 9/02 - NJW 2003, 601 - juris Rn. 12).

    § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO ist als Ergänzung der Vorschriften in § 45 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 StVO sowie einiger Vorschriften in § 45 Abs. 1a StVO zu verstehen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass es zwar um verkehrsverursachte Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter als der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geht, diese aber zweifelsfrei vom Schutzgut der öffentlichen Sicherheit erfasst wären, wären sie nicht speziell geregelt (BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 9/02 - NJW 2003, 601 - juris Rn. 14).

    Dafür sprechen auch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1999 (Az. 3 C 25/98 - BVerwGE 109, 29) und vom 26. September 2002 (Az. 3 C 9/02 - NJW 2003, 601).

  • SG Mannheim, 23.08.2012 - S 14 AL 2139/12

    Gründungszuschuss - Vereinbarung einer selbständigen Tätigkeit als

    In diesem Fall spricht man von einer Ermessensreduktion auf Null (vgl. BVerwG DVBl 1998, 145; BVerwG NJW 1998, 3728; BVerwG NVwZ 2002, 730, 732; BVerwG NJW 2003, 601).

    Indiz für eine Ermessensreduktion auf Null ist z. B. eine Gefährdung von Gesundheit oder Leben (Lemke JA 2000, 150; BVerwG NJW 2003, 601).

  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

    vgl. grundlegend für § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO a.F.: Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 (113 f.); für § 45 StVO: Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 (235 f.) - Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 9/02 - zu § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO.
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 22 B 02.1653

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs und eines Schotterwerks,

    Sollten durch den zusätzlichen Lkw-Verkehr in Zukunft tatsächlich konkrete Gefahren entstehen, so liegt es daher in der Pflicht dieser Behörde, die jeweils erforderlichen Schutzanordnungen zu treffen (vgl. BVerwG vom 26.9. 2002, DVBl 2003, 530 f. m.w.N.).
  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 19.1594

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer

    Sie rechtfertigt Einschränkungen des Verkehrs, die nicht dem Verkehr selbst, sondern anderen Rechtsgütern und rechtlich geschützten Interessen zugutekommen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 9/02 - NJW 2003, 601; U.v. 15.4.1999 - 3 C 25.98 - NZV 2000, 342).

    Hierzu kann der Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.1999 - 3 C 25.98 - NZV 2000, 342) ebenso wie der Schutz des Eigentums von Anwohnern, Anliegern oder sonstigen Verkehrsbeeinträchtigten (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 9/02 - NJW 2003, 601) zählen.

  • VG Oldenburg, 22.10.2014 - 5 A 3780/12

    Anliegergebrauch; Bestandsverzeichnis; Gemeingebrauch; Halteverbot; Parkverbot;

    Ein Rechtsanspruch des Klägers auf etwa ein begehrtes Verkehrszeichen kann sich dann nur ergeben, wenn der der Behörde eingeräumte Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass jede andere Entscheidung als die Aufstellung des Verkehrszeichens rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 9.02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 A 2664/12 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2006 - 6 A 389/04 - juris).
  • SG Mannheim, 19.10.2011 - S 14 U 2090/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung -

    In diesem Fall spricht man von einer Ermessensreduktion auf Null (vgl BVerwG DVBl 1998, 145; BVerwG NJW 1998, 3728; BVerwG NVwZ 2002, 730, 732; BVerwG NJW 2003, 601).

    Indiz für eine Ermessenreduktion auf Null ist z.B. eine Gefährdung von Gesundheit oder Leben (Lemke JA 2000, 150; BVerwG NJW 2003, 601).

  • OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13

    Interessenabwägung im Rahmen des § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; Konzentrationswirkung der

  • VG Berlin, 25.07.2019 - 11 K 425.16

    Änderung der Parkordnung vor einem Grundstück

  • VGH Bayern, 19.02.2020 - 11 ZB 19.1068

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur

  • VG Regensburg, 23.03.2010 - RO 4 K 08.773
  • VGH Hessen, 12.04.2018 - 2 B 227/18

    Selbständiges Beweisverfahren

  • VG Oldenburg, 11.12.2003 - 5 A 4059/99

    Folgenbeseitigungsanspruch aufgrund des Befahrens einer Kreisstraße durch LKW

  • VG Hamburg, 11.07.2023 - 5 K 4862/19

    Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in

  • VG Stade, 04.06.2014 - 1 A 2664/12

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei einem zeitweiligen Abstellen

  • VG Gelsenkirchen, 21.06.2006 - 14 K 1655/03

    Straßenverkehrsrechtliches Einschreiten, Lärmschutz, Anspruch auf Neubescheidung

  • VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12

    Anspruch eines Landwirts auf Entfernung gewichts- und

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Sperrung eines schmalen Gehwegs)

  • VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 946/13

    Rechtmäßigkeit gewichts- und geschwindigkeitsbegrenzender Verkehrszeichen bei

  • VG Würzburg, 26.01.2022 - W 6 K 21.1499

    Verpflichtungsklage, Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h,

  • VG Koblenz, 23.08.2019 - 5 K 1227/18

    Kein Durchfahrtsverbot für Lkw in Straßenhaus

  • VG Stade, 27.07.2007 - 1 A 155/07

    Anspruch eines Anliegers auf nahe gelegene Parkmöglichkeiten; Beschränkung der

  • VG Köln, 17.11.2003 - 11 L 2523/03
  • VG Köln, 04.03.2005 - 11 L 2567/04
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5100
OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02 (https://dejure.org/2002,5100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.06.2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02 (https://dejure.org/2002,5100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02 (https://dejure.org/2002,5100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 31 Ns 104 Js 2087/99
  • OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 601 (Ls.)
  • NStZ-RR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/02
    Andererseits ist es aber ausreichend, wenn die Vollmacht in der Hauptverhandlung mündlich erteilt und im Sitzungsprotokoll beurkundet wird (BGHR StPO § 145 a Vollmacht 1).
  • OLG Koblenz, 27.05.1986 - 1 Ss 224/86

    Vollmacht; Zustellungen; Verteidiger; Mandant

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/02
    Seine Zustellungsermächtigung erlosch jedoch am 10. Oktober 2000, dem Tage, an dem er (aktenkundig) die Beendigung des Mandatsverhältnisses gegenüber dem Amtsgericht Ludwigsburg mitgeteilt hatte (OLG Koblenz VRS 71, 203; OLG Düsseldorf Beschluss vom 5. März 1998 - 1 Ws 120/98 - zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 1 Ws 120/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/02
    Seine Zustellungsermächtigung erlosch jedoch am 10. Oktober 2000, dem Tage, an dem er (aktenkundig) die Beendigung des Mandatsverhältnisses gegenüber dem Amtsgericht Ludwigsburg mitgeteilt hatte (OLG Koblenz VRS 71, 203; OLG Düsseldorf Beschluss vom 5. März 1998 - 1 Ws 120/98 - zitiert nach Juris).
  • KG, 15.06.2020 - 4 Ss 59/20

    Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht

    Die Vollmacht war jedoch am 25. September 2019 entsprechend § 168 BGB wieder erloschen, als der Verteidiger dem Gericht mitteilte, dass er den Antragsteller nicht mehr vertrete (vgl. BGH NStZ 1991, 94, 95; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 369; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08

    verspätete Revisionsbegründung; Doppelzustellung; Wirksamkeit einer

    Der Verteidiger hat also mit einer neuen Vollmacht seine Legitimation zur Entgegennahme von Zustellungen anzuzeigen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 369).
  • KG, 15.06.2020 - 161 Ss 55/20

    Strafverteidigung: Anforderungen an die - erneute - Strafprozessvollmacht nach

    Die Vollmacht war jedoch am 25. September 2019 entsprechend § 168 BGB wieder erloschen, als der Verteidiger dem Gericht mitteilte, dass er den Antragsteller nicht mehr vertrete (vgl. BGH NStZ 1991, 94, 95; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 369; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5987
OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02 (https://dejure.org/2002,5987)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.09.2002 - Ws 1100/02 (https://dejure.org/2002,5987)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. September 2002 - Ws 1100/02 (https://dejure.org/2002,5987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Richtiger Zeitpunkt für die Entscheidung über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für die Anordung der Unterbringung eines Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt

  • Judicialis

    BayStrUBG Art. 1 I

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    BayStrUBG Art. 1 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BayStrUBG Art. 1 I
    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 601
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02
    Über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muß rechtskräftig vor der Entlassung des Betroffenen aus Strafhaft entschieden werden (im Anschluß an OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; a.A. OLG Bamberg NStZ 2002, 502 und OLG Naumburg NJW 2002, 2573; 2577).

    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).

  • OLG Bamberg, 03.05.2002 - Ws 234/02

    Nachträgliche Unterbringung nach Landesrecht bei einem Sexualstraftäter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02
    Über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muß rechtskräftig vor der Entlassung des Betroffenen aus Strafhaft entschieden werden (im Anschluß an OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; a.A. OLG Bamberg NStZ 2002, 502 und OLG Naumburg NJW 2002, 2573; 2577).

    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).

  • OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02

    Verfassungsmäßigkeit des UBG; Materielle Voraussetzung der Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02
    Über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muß rechtskräftig vor der Entlassung des Betroffenen aus Strafhaft entschieden werden (im Anschluß an OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; a.A. OLG Bamberg NStZ 2002, 502 und OLG Naumburg NJW 2002, 2573; 2577).

    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).

  • OLG Nürnberg, 02.05.2002 - Ws 524/02
    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02
    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).
  • OLG Bamberg, 03.06.2002 - Ws 259/02

    Nachträgliche Unterbringung nach Landesrecht bei einem Sexualstraftäter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02
    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • OLG Nürnberg, 11.02.2003 - Ws 167/03

    Voraussetzungen für die nachträgliche Unterbringung - Bayern

    Denn der Senat vertritt die Meinung (Beschluß vom 11.09.2002 - Ws 1100/02 -StV 2003, 38), daß das Verfahren nach dem BayStrUBG vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt sein muß und andernfalls für erledigt zu erklären ist.
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