Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 09.04.2002

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,901
BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02 (https://dejure.org/2002,901)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2002 - 5 StR 276/02 (https://dejure.org/2002,901)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 5 StR 276/02 (https://dejure.org/2002,901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 353b Abs. 1 Satz 1 StGB; § 23 Abs. 5 SächsDSG; § 4 Abs. 1 SächsDSG; § 146 GVG
    BGHR 48, 126; Verletzung von Dienstgeheimnissen (Fall Heitmann / Giesen; Geheimnis - normative Geheimhaltungsbedürftigkeit bei rechtswidrigem Verhalten - Verschwiegenheitspflicht; offenkundige Tatsachen; allgemein zugängliche Daten); (mittelbare) Gefährdung wichtiger ...

  • lexetius.com

    StGB § 353b Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Freispruch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt

  • beck.de (Leitsatz)

    Pressekonferenz des Landesdatenschutzbeauftragten - strafrechtliche Risiken

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT (Straftaten im Amt), Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen durch Offenbaren von Gesetzesverstößen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 126
  • NJW 2003, 979
  • NJ 2003, 322
  • MMR 2003, 330
  • JR 2003, 511
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekanntgeworden sein (vgl. BGHSt 46, 339, 340 f.; 10, 108 f.; BGH NStZ 2000, 596, 598; Hoyer in SK-StGB 41. Lfg. § 353b Rdn. 6).

    Das als normatives Element des Geheimnisbegriffs erforderliche Geheimhaltungsbedürfnis (vgl. BGHSt 46, 339, 341) ergibt sich vorliegend aus § 23 Abs. 6 Satz 1 des hier maßgeblichen Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG).

    Bedeutungslosigkeit kann allerdings nicht angenommen werden, wenn eine Angelegenheit unter irgendeinem Gesichtspunkt aus irgendeinem Grund jetzt oder auch später Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 46, 339, 341 m. w. N.), insbesondere ihre Offenbarung auf ein laufendes oder zukünftiges Verfahren Einfluß haben kann (Zängl in GKÖD Bd. I BR Lfg. 5/99 § 61 Rdn. 45).

    dd) Das Landgericht hat aber im Ergebnis zutreffend eine Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen im Sinne von § 353b Abs. 1 StGB verneint (vgl. BGHSt 46, 339, 343).

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekanntgeworden sein (vgl. BGHSt 46, 339, 340 f.; 10, 108 f.; BGH NStZ 2000, 596, 598; Hoyer in SK-StGB 41. Lfg. § 353b Rdn. 6).

    Solche sind - wie offenkundige Tatsachen im Sinne von § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG, § 39 Abs. 1 Satz 2 BRRG, § 23 Abs. 5 Satz 2 BDSG (vgl. BGH, Urt. vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02 S. 7; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - insbesondere dann anzunehmen, wenn von ihnen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben und sie keiner weiteren Überprüfung oder Bestätigung bedürfen (vgl. BGH aaO S. 6, BGH NStZ 2000, 596, 597 m. w. N.; Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 7; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 7, § 93 Rdn. 9).

    Eine solche mittelbare Gefährdung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise genügen (vgl. BGH NStZ 2000, 596, 598; vgl. auch Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 26 m. w. N.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 13a; ablehnend Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 353b Rdn. 9; Hoyer in SK-StGB 41. Lfg. § 353b Rdn. 8; Kuhlen in NK-StGB § 353b Rdn. 22 ff.; Perron JZ 2002, 50, 51 f.; Behm StV 2002, 29, 32 f.).

  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    In diesem Sinne kann auch rechtswidriges Handeln Dritter im Einzelfall eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache darstellen (vgl. BGHSt 20, 342, 354 ff.; Hoyer in SK aaO Rdn. 5).

    cc) Gleichermaßen kann dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte deshalb von der Verschwiegenheitspflicht entsprechend § 61 Abs. 4 BBG befreit oder befugt war, die aktenkundigen verwaltungsinternen Vorgänge zu offenbaren, weil er zum Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung handelte (vgl. BVerfGE 28, 191, 202 ff.; BGHSt 20, 342, 365, 367 f.; Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 35; Plog/Wiedener/Lemhöfer, BBG/BeamtenVG § 61 Rdn. 7; Battis, BBG 2. Aufl. § 61 Rdn. 4 f.).

  • VGH Bayern, 10.03.1988 - 5 C 86.03492
    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    Nach Abschluß des Kontrollverfahrens mit der datenschutzrechtlichen Beanstandung erlangte Le , der den Angeklagten entsprechend § 22 SächsDSG angerufen hatte, - wie ein Petent - einen Anspruch auf Bescheidung seiner Eingabe (vgl. BayVGH NJW 1989, 2643; Dammann aaO § 21 Rdn. 18).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    Die Anerkennung einer weiteren Mittelbarkeit - hier bezogen auf das Justizministerium als Ursprungsbehörde - würde auch die Grenzen dessen, was im Gesetzgebungsverfahren als von der Rechtsprechung ausreichend klar umrissen bezeichnet wurde (vgl. Bay-ObLG NStZ-RR 1999, 299, 300; Träger in LK 10. Aufl. § 353b StGB Rdn. 26), überschreiten und dem Erfordernis der Tatbestandsbestimmtheit zuwiderlaufen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 13a).
  • BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02

    Geheimnis; Offenkundigkeit (Fahrzeug- und Halterdaten; Registerauskunft nach § 39

    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    Solche sind - wie offenkundige Tatsachen im Sinne von § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG, § 39 Abs. 1 Satz 2 BRRG, § 23 Abs. 5 Satz 2 BDSG (vgl. BGH, Urt. vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02 S. 7; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - insbesondere dann anzunehmen, wenn von ihnen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben und sie keiner weiteren Überprüfung oder Bestätigung bedürfen (vgl. BGH aaO S. 6, BGH NStZ 2000, 596, 597 m. w. N.; Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 7; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 7, § 93 Rdn. 9).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    cc) Gleichermaßen kann dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte deshalb von der Verschwiegenheitspflicht entsprechend § 61 Abs. 4 BBG befreit oder befugt war, die aktenkundigen verwaltungsinternen Vorgänge zu offenbaren, weil er zum Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung handelte (vgl. BVerfGE 28, 191, 202 ff.; BGHSt 20, 342, 365, 367 f.; Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 35; Plog/Wiedener/Lemhöfer, BBG/BeamtenVG § 61 Rdn. 7; Battis, BBG 2. Aufl. § 61 Rdn. 4 f.).
  • BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56
    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekanntgeworden sein (vgl. BGHSt 46, 339, 340 f.; 10, 108 f.; BGH NStZ 2000, 596, 598; Hoyer in SK-StGB 41. Lfg. § 353b Rdn. 6).
  • OVG Sachsen, 25.09.1998 - 3 S 379/98

    Streitigkeiten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten; Sächsische

    Auszug aus BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
    Die Anforderung des Berichts über die Strafrechtsabteilung beim Leitenden Oberstaatsanwalt in Görlitz hinsichtlich der Einzelheiten des Verfahrens gegen N stellt das Erheben personenbezogener Daten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 SächsDSG dar; eine zweckbestimmte Auswertung dieser Daten oder auch nur eine zielgerichtete Kenntnisnahme von ihnen ist eine Nutzung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SächsDSG (OVG Bautzen NJW 1999, 2832, 2835) und die Unterrichtung Dritter ein Übermitteln im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 4 lit. a SächsDSG.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige

    Es sind Tatsachen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und zudem geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99 -, juris Rn. 14,und vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02 -, juris Rn. 12 jeweils m. w. N.).

    Es handelt sich bei der Verfügung auch um eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt war und damit um ein Geheimnis im Sinne von § 353b StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

    Unter Geheimnissen sind Tatsachen zu verstehen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und zudem geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. mwN, Senat, aaO, BGHSt 46, 340f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 353b Rn. 6).
  • KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07

    Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Datenschutzbestimmungen vor

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2002 (BGHSt 48, 126) keine Offenbarungspflicht des Rechtsanwalts.
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

    Als (konkrete) Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen im Sinne dieser Vorschrift kann eine mittelbare Gefährdung ausreichen, die darin besteht, dass durch die Offenbarung der Weitergabe der polizeiinternen Daten das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität staatlicher Stellen beeinträchtigt ist (BGH, Urteile vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, und vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126).
  • OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07

    Dienstgeheimnis; Amtsverschwiegenheit; Staatsanwalt; Ermittlungsverfahren;

    Allen drei "Mitteilungen" ist gemein, dass es sich um Tatsachen handelt, deren Kenntnis zum Zeitpunkt der Tathandlung nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausging (BGHSt 10, 108) und die weder offenkundig waren, noch sich aus allgemeinen Quellen erschließen ließen (BGHSt 48, 28 [31]; 48, 126 [129 f.]).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129; Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, BGHSt 46, 339, 340 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110, 111).

    Erst wenn eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache einer ungewissen Vielzahl von Personen bekannt geworden ist und sich dadurch so verbreitet hat oder auf andere Weise so zugänglich geworden ist, dass ein verständiger und erfahrener Mensch ohne weiteres zuverlässig von ihr Kenntnis haben oder sich von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen unschwer überzeugen kann, hat sie ihren Geheimnischarakter verloren (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129 f. zu § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG u.a.; und vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 30 ff. zu § 203 StGB; Bosch in SSW-StGB, 3. Aufl., § 353b Rn. 4; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 353b Rn. 13 mwN).

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Keine Geheimnisse sind Tatsachen, die offenkundig sind oder sich aus allgemeinen Quellen ohne Weiteres ermitteln lassen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, NJW 2003, 979; vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596; Fischer , aaO, § 353b Rn. 13 mwN).
  • OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04

    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung

    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NStZ 2000, 596; BGHSt 48, 126 = NJW 2003, 979; Senatsentscheidung NJW 1988, 2489; vgl. u.a. Träger in LK, § 353 b Rn. 26; Tröndle/Fischer a.a.O. , § 353 b Rn. 13 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 5 B 1184/08

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen BfD

    BGH, Urteil vom 9.12.2002 - 5 StR 276/02 -, BGHSt 48, 126, 130.
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Vorausgesetzt wird, dass das Geheimnis dem Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden ist (vgl. etwa BGH, Urt. v. 16.03.2017 - 4 StR 545/16 = BeckRS 2017, 107524 Rn. 15; Urt. v. 09.12.2002 - 5 StR 276/02 = NJW 2003, 979).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.04.2002 - 11 WF 70/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1660
OLG Koblenz, 09.04.2002 - 11 WF 70/02 (https://dejure.org/2002,1660)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.04.2002 - 11 WF 70/02 (https://dejure.org/2002,1660)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. April 2002 - 11 WF 70/02 (https://dejure.org/2002,1660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Detektivkosten; Notwendige Kosten im Sinne von § 91 Zivilprozessordnung (ZPO); Klage auf nachehelichen Unterhalt

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Detekteikosten zur Ermittlung des Zusammenlebens der Unterhaltsklägerin mit einem dies bestreitenden Zeugen als Kosten des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 § 97 Abs. 1
    Detektivkosten als notwendige Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Detektivkosten bei Unterhaltsprozeß

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Detektivkosten müssen in Ehestreit unter Umständen bezahlt werden

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Detektivkosten müssen im Ehestreit unter Umständen bezahlt werden!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Detektivkosten müssen im Ehestreit mitunter ersetzt werden - Notwendigkeit der Beauftragung ener Detektei

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kostenfestsetzung - Aufwendungen für die Einschaltung eines Detektivs sind notwendige Kosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 979 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 75
  • FamRZ 2003, 238
  • VersR 2003, 1554
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 20.09.2001 - 17 Ta 6117/01

    Erstattung von Detektivkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.04.2002 - 11 WF 70/02
    Um dies beurteilen zu können, müssen die Ermittlungen des Detektivs nicht zwangsläufig den Prozessverlauf beeinflusst haben, sie müssen aber in den Rechtsstreit eingeführt worden sein (vgl. Münchener Kommentar/Welz, ZPO, § 91, Rdnr. 40 "Detektivkosten"; LAG Nürnberg, JurBüro 1995, 90; OLG München, JurBüro 1994, 220; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 888; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 338; LAG Berlin, MDR 2002, 238).
  • LAG Nürnberg, 12.09.1994 - 7 Ta 104/94

    Berücksichtigung von Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren bei Bestehen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.04.2002 - 11 WF 70/02
    Um dies beurteilen zu können, müssen die Ermittlungen des Detektivs nicht zwangsläufig den Prozessverlauf beeinflusst haben, sie müssen aber in den Rechtsstreit eingeführt worden sein (vgl. Münchener Kommentar/Welz, ZPO, § 91, Rdnr. 40 "Detektivkosten"; LAG Nürnberg, JurBüro 1995, 90; OLG München, JurBüro 1994, 220; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 888; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 338; LAG Berlin, MDR 2002, 238).
  • OLG München, 13.05.1993 - 11 W 1418/93

    Anwaltsgebühren bei gerichtlichem Vergleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.04.2002 - 11 WF 70/02
    Um dies beurteilen zu können, müssen die Ermittlungen des Detektivs nicht zwangsläufig den Prozessverlauf beeinflusst haben, sie müssen aber in den Rechtsstreit eingeführt worden sein (vgl. Münchener Kommentar/Welz, ZPO, § 91, Rdnr. 40 "Detektivkosten"; LAG Nürnberg, JurBüro 1995, 90; OLG München, JurBüro 1994, 220; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 888; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 338; LAG Berlin, MDR 2002, 238).
  • OLG Stuttgart, 15.03.1989 - 8 WF 96/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.04.2002 - 11 WF 70/02
    Um dies beurteilen zu können, müssen die Ermittlungen des Detektivs nicht zwangsläufig den Prozessverlauf beeinflusst haben, sie müssen aber in den Rechtsstreit eingeführt worden sein (vgl. Münchener Kommentar/Welz, ZPO, § 91, Rdnr. 40 "Detektivkosten"; LAG Nürnberg, JurBüro 1995, 90; OLG München, JurBüro 1994, 220; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 888; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 338; LAG Berlin, MDR 2002, 238).
  • OLG Schleswig, 26.05.2005 - 15 WF 363/04

    Detektivkosten als Kosten der Rechtsverfolgung bei Unterhaltsverwirkung

    Die Ermittlungen des Detektivs müssen hierbei nicht zwangsläufig den Prozessverlauf beeinflusst haben, sie müssen aber in den Rechtsstreit eingeführt worden sein (vgl. OLG Koblenz, VersR 2003, S. 1554 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob neben einer Notwendigkeitsprüfung auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattzufinden hat (OLG Koblenz, VersR 2003, 1554 ff.; Kammergericht, JurBüro 2004, 32 - 34; gegenteiliger Auffassung: OLG Frankfurt, NJW 1971, S. 1183).

  • OLG Koblenz, 10.04.2006 - 11 WF 99/06

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Kosten eines Detektivs dann erstattungsfähig, wenn die - prozessbezogenen - Ermittlungen aus der Sicht des Auftraggebers zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren, sie in den Rechtsstreit eingeführt wurden und die entstandenen Kosten nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (Senatsbeschluss vom 9. April 2002 - 11 WF 70/02 = NJW-RR 2003, 75 m.w.N.; s. auch Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung , 62. Auflage 2004, § 91 Rn. 90 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht