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   OLG Brandenburg, 19.09.2002 - 9 U 31/01   

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https://dejure.org/2002,7004
OLG Brandenburg, 19.09.2002 - 9 U 31/01 (https://dejure.org/2002,7004)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2002 - 9 U 31/01 (https://dejure.org/2002,7004)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2002 - 9 U 31/01 (https://dejure.org/2002,7004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeanspruch gegen getrennt lebenden Ehepartner; Eigentumsvermutung bei gemeinsam genutzten Pkw; Notarielle Ehefolgenvereinbarung; Publizitätsfunktion des Besitzwechsels; Verlust des Miteigentums durch willentlich Einräumung des Alleinbesitzes des Miteigentümers; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § ... 812; ; BGB § 929; ; BGB § 935 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 1006; ; BGB § 1006 Abs. 1; ; BGB § 1006 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1006 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1006 Abs. 2; ; BGB § 1008; ; BGB § 1011; ; ZPO § 511 a a.F.; ; ZPO § 445; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1006; BGB § 985
    Eigentumsverhältnisse unter Ehegatten nach PKW-Erwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1055
  • FamRZ 2003, 1561
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 15.05.1985 - 17 U 53/84

    Veräußerungsketten bei Streckengeschäften; Übergabe der Sache; Geheiß des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.09.2002 - 9 U 31/01
    Grundsätzlich ist zunächst davon auszugehen, dass ein Verkäufer die von ihm verkaufte Sache an den Käufer als seinen Vertragspartner übereignen will, weil der Verkäufer seine vertragliche Verpflichtung aus § 433 Abs. 1 BGB zu erfüllen hat und diese auch - soweit keine anderweitige Anweisung des Käufers erfolgt (so genannter Geheißerwerb, vgl. z.B. OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 470) - auch nur dadurch erfüllen kann.
  • BGH, 25.01.1984 - VIII ZR 270/82

    Reichweite und Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.09.2002 - 9 U 31/01
    Dem entspricht es im Ergebnis auch, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25.1.1984 (vgl. FamRZ 1984, 379 = NJW 1984, 1456) ebenfalls die Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Erlangung des Alleinbesitzes durch den vorherigen Mitbesitzer angewandt und insoweit auf den Zeitpunkt der spätere Erlangung von Alleinbesitz abgestellt hat.
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