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   BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02   

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https://dejure.org/2003,37
BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02 (https://dejure.org/2003,37)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - VI ZR 139/02 (https://dejure.org/2003,37)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 (https://dejure.org/2003,37)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kausalität eines Verkehrsunfalls für ein HWS-Syndrom (Schleudertrauma) - Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch bei einem Verkehrsunfall - HWS-Distorsion "nach Erdmann I" - Pflicht zur Heranziehung eines Sachverständigen

  • verkehrsrechtsforum.de

    Höchstrichterliche Klarstellung zur sog. Harmlosigkeitsgrenze bei HWS-Verletzungen.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    HWS-Syndrom - Der Einzelfall entscheidet

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    HWS-Syndrom - Klarstellung vom BGH zu den Anforderungen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung anlässlich eines Verkehrsunfalles

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    ZPO § 286 B

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Unfallursächlichkeit für HWS-Verletzung ist auch bei Geschwindigkeitsänderung unterhalb der Harmlosigkeitsgrenze nicht schlechthin ausgeschlossen. Mit Anmerkung: Lothar Jaeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsrecht - Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsänderung - Annahme der Kausalität ohne Rücksicht auf die Harmlosigkeitsgrenze auf Grund feststehender Beschwerden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Halswirbelsäulenverletzung bei Bagatellgeschwindigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - BGH zur HWS-Problematik

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1116
  • MDR 2003, 566
  • NZV 2003, 167
  • VersR 2003, 474
 
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Wird zitiert von ... (267)

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Im Rahmen der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO ist nämlich für die erforderliche Überzeugung des Richters keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" erforderlich, sondern nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet ( BGH , NJW 2003, Seite 1116; BGH , NJW 1970, Seite 946; BGH , VersR 1977, Seite 721; KG Berlin , NJW 1989, Seite 2948 ).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Zur "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer Frontalkollision (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Januar 2003 VI ZR 139/02 VersR 2003, 474 ff.).

    Es hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zur Klärung der Frage zugelassen, ob auch bei einer Frontkollision die Grundsätze des Senatsurteils vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - VersR 2003, 474 ff., dem ein Heckanstoß zugrunde lag, Anwendung finden können.

    Die Einholung eines unfallanalytischen und eines biomechanischen Gutachtens zu der Frage, ob der Unfall generell geeignet gewesen sei, eine HWS-Verletzung hervorzurufen, sei nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2003 (VI ZR 139/02) nicht erforderlich.

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, dass die Frage, ob sich L. bei dem Unfall überhaupt eine Verletzung zugezogen hat, die haftungsbegründende Kausalität betrifft und damit den strengen Anforderungen des Vollbeweises gemäß § 286 ZPO unterliegt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 4, 192, 196; Senatsurteile vom 11. Juni 1968 - VI ZR 116/67 - VersR 1968, 850, 851; vom 20. Februar 1975 - VI ZR 129/73 - VersR 1975, 540, 541; vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 15/85 - VersR 1987, 310 und vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - VersR 2003, 474, 475).

    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", was die Revision meint, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGHZ 53, 245, 256; Senatsurteile vom 9. Mai 1989 - VI ZR 268/88 - VersR 1989, 758, 759 und vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - aaO sowie BGH, Urteil vom 18. April 1977 - VIII ZR 286/75 - VersR 1977, 721).

    a) Der erkennende Senat hat eine "Harmlosigkeitsgrenze" in Form einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung für ungeeignet erachtet, um eine Verletzung der Halswirbelsäule trotz entgegenstehender konkreter Hinweise auf eine entsprechende Verletzung generell auszuschließen (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - aaO).

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine HWS-Verletzung verursacht hat, sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - aaO und vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07 - zur Veröff. best.).

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Gegen die schematische Annahme einer "Harmlosigkeitsgrenze" spricht, dass die Beantwortung der Kausalitätsfrage nicht allein von der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, sondern daneben von einer Reihe anderer Faktoren abhängt, wobei u.a. auch der Sitzposition des betreffenden Fahrzeuginsassen Bedeutung beizumessen sein kann (Senatsurteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - VersR 2003, 474, 475 m.w.N.).
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