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   BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02   

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https://dejure.org/2003,796
BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02 (https://dejure.org/2003,796)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Hilfsantrag auf Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen - Verteilung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 544; ; GKG § 11 Abs. 1, Kostenverzeichnis Nr. 1955; ; BRAGO § 14; ; BRAGO § 61a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Bemessung des Beschwerdegegenstandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1048
  • MDR 2004, 472 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 530 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 530(Ls.)\f0
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Insoweit beträgt der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Gerichtskosten 5.014,65 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 27.248,27 EUR mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zu den Beklagten nur in Höhe von 18% anzusetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Bei der Entscheidung über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - soweit dies nicht schon in dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2005 geschehen ist - hat sich der Senat nach den vom V. Zivilsenat mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 (V ZR 343/02 - NJW 2004, 1048) entwickellten Grundsätzen ausgerichtet.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05

    Prüfung der Angemessenheit eines nach Stunden berechneten Anwaltshonorars

    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO (zum vorgenommenen Kostenabschlag betreffend die Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BGH NJW 2004, 1048).
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