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   OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02   

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OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02 (https://dejure.org/2003,1935)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2003 - 5 U 113/02 (https://dejure.org/2003,1935)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2003 - 5 U 113/02 (https://dejure.org/2003,1935)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    BGB § 312c; EGBGB Art. 240, BGB-InfoV § 1, UWG § 1
    Filmkalender

  • aufrecht.de

    Hinweispflicht im Wettbewerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Ladungsfähige Anschrift" i.S.d. § 312c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. § 1 Abs. 1 BGB-InfoV; Angabe einer Postfachanschrift; Gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung ; Kleine Schrift an versteckter Stelle einer Werbeanzeige; Auftreten eines Unternehmens im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1114
  • GRUR-RR 2004, 82
  • afp 2003, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Die Angabe einer Postfachanschrift ist - auch im Anschluss an BGH WRP 02, 832 - Postfachanschrift - nicht ausreichend.

    Aus der BGH-Entscheidung "Postfachanschrift" (BGH WRP 02, 832 - Postfachanschrift) kann die Antragsgegnerin insoweit nichts für sich herleiten.

    Ebenso wenig entscheidungserheblich ist die Frage, ob die Antragsgegnerin zum Zeitpunkt des Erscheinens der Anzeige etwa deshalb noch davon habe ausgehen dürfen, die Angabe einer Postfach-Anschrift reiche aus, weil der BGH diese Auffassung für § 355 BGB für die Vergangenheit ausdrücklich gebilligt hatte (BGH WRP 02, 832 - Postfachanschrift).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht.

    Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht.
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Demgemäß hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht nach umfassender Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Beurteilungskriterien entschieden, dass die Angabe eines Postfachs keine ladungsfähige Anschrift darstellt (BVerwG NJW 1999, 2608, 2609).
  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht.
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
    Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Die Beklagte macht sich Äußerungen, die unter http://www.focus.de abrufbar sind, nicht schon durch Verpachtung der Domain oder alleine dadurch zu Eigen, dass auf dem Titelblatt des von ihr verlegten Nachrichtenmagazins "Focus" die Domain wiedergegeben wird (anders OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 82, 84).
  • AG Köln, 28.04.2014 - 142 C 354/13

    Button-Lösung - Anforderungen an die Belehrung bei der ausdrücklichen

    Kalender werden hiervon mangels redaktionellen Inhalt nicht erfasst (OLG Hamburg, NJW 2004, 1114).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2014 - 10 O 3952/14

    Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag: Vertrauensschutz bei Verwendung einer

    Wie aus der Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.3.2003 (5 U 113/02, NJW 2004, 1114) hervorgeht, sind die Maßstäbe für die Frage, welche Information der Fernabsatzunternehmer dem Verbraucher geben muss, anders als die Anforderungen dazu, was für die Erreichbarkeit im Hinblick auf einen Widerspruch gilt.
  • LG Kassel, 10.11.2006 - 8 O 1859/06
    Dementsprechend hat das OLG Hamburg (NJW 2004, 1114 f.) entschieden, dass im Rahmen des § l Abs. 1 BGB-InfoV die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im Sinne des Prozessrechts, d.h. einer zustellungsfähigen Anschrift, erforderlich ist, da die Vorschrift "zumindest auch der gerichtlichen Anspruchsverfolgung dient".
  • LG Koblenz, 14.10.2008 - 1 HKO 36/08
    Aus dem erst danach in Kraft getretenen § 14 Abs. 4 BGB-InfoV ergibt sich aber eine Modifizierung dieser Rechtslage, die dem genannten Urteil des BGH seine rechtliche Grundlage entzogen hat (vgl. MünchKommBGB/Masuch, § 355 Rdn. 46 mit Fn. 108 und zahlreichen weiteren Nachweisen; Moseschus, EWiR 2006, 451 f.; offen gelassen bei: Palandt/Grüneberg, BGB, g 355 Rdn. 14; auch nach der neuen Rechtslage an der Entscheidung des BGH festhaltend: OLG Koblenz [2. Zivilsenat], NJW 2005, 3430; LG Kassel, WM 2007, 499; für die hier relevante Konstellation wohl auch: OLG Hamburg, NJW 2004, 1114).
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