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   OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03   

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OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03 (https://dejure.org/2003,5501)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 (https://dejure.org/2003,5501)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 (https://dejure.org/2003,5501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines Zeugen; Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches bei Rotlichtverstoß; Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs; Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines Zeugen; Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches bei Rotlichtverstoß; Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs; Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als ...

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-bauer.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtenbuches nach einem einfachen Rotlichtverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1124
  • NZV 2004, 431
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 - ).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt nicht davon ab, ob dieser zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 , a.a.O.).

  • KG, 11.07.2001 - 3 Ws (B) 260/01

    Anforderungen an die Feststellung eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes im Sinne der Nr. 132.2 BKat (Passieren einer Verkehrsampel bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase) genügt die bloße Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten auch dann nicht, wenn dieser in der Verkehrsüberwachung erfahren ist (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998 - 1 Ss 219/98 - NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9.1.1995 - 5 Ss (OWi) 466/94 - (OWi) 217/94 I - NZV 1995, 197; OLG Celle, Beschluss v. 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 - NZV 1994, 40; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001 - 2 Ss 106/01 - 3 Ws (B) 260/01 - DAR 2001, 515; KG, Beschluss v. 6.2.1984 - 3 Ws (B) 323/83 - VRS 67, 63 ).

    Ein einfacher Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 132 BKat kann hingegen auch durch bloße Schätzung eines Zeugen festgestellt werden (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001, a.a.O.).

  • OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98

    Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes im Sinne der Nr. 132.2 BKat (Passieren einer Verkehrsampel bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase) genügt die bloße Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten auch dann nicht, wenn dieser in der Verkehrsüberwachung erfahren ist (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998 - 1 Ss 219/98 - NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9.1.1995 - 5 Ss (OWi) 466/94 - (OWi) 217/94 I - NZV 1995, 197; OLG Celle, Beschluss v. 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 - NZV 1994, 40; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001 - 2 Ss 106/01 - 3 Ws (B) 260/01 - DAR 2001, 515; KG, Beschluss v. 6.2.1984 - 3 Ws (B) 323/83 - VRS 67, 63 ).

    Ein einfacher Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 132 BKat kann hingegen auch durch bloße Schätzung eines Zeugen festgestellt werden (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2002 - 12 ME 346/02

    Zuständigkeitsklärung und Vorleistung gem. § 14 SGB IX

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Damit hat es grundsätzlich sein Bewenden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2002 - 12 ME 331/02 - ; Beschluss vom 12. April 2002 - 12 ME 346/02 - ; Beschluss vom 11. Mai 2002 - 12 L 2087/99 - DAR 1999, 424).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geltend gemacht, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Senat, st. Rspr. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. z.B. Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90.89 - m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes im Sinne der Nr. 132.2 BKat (Passieren einer Verkehrsampel bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase) genügt die bloße Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten auch dann nicht, wenn dieser in der Verkehrsüberwachung erfahren ist (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998 - 1 Ss 219/98 - NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9.1.1995 - 5 Ss (OWi) 466/94 - (OWi) 217/94 I - NZV 1995, 197; OLG Celle, Beschluss v. 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 - NZV 1994, 40; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001 - 2 Ss 106/01 - 3 Ws (B) 260/01 - DAR 2001, 515; KG, Beschluss v. 6.2.1984 - 3 Ws (B) 323/83 - VRS 67, 63 ).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
    Ein wesentlicher Verkehrsverstoß in diesem Sinne ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Ordnungswidrigkeit vom Verordnungsgeber mit mindestens einem Punkt bewertet wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227 ; OVG Münster, Urteil v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - DAR 1999, 375).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1995 - 5 Ss OWi 466/94

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00

    Aufklärungsrüge; Beweisanregung; Darlegung; Gehörsrüge; Sachaufklärung;

  • KG, 06.02.1984 - 3 Ws (B) 323/83
  • OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 12 L 2087/99

    Fahrtenbuchauflage; Rechtmäßigkeit der Anordnung; Aussageverweigerungsrecht

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04

    Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten

    Anders als in der besonderen Verfahrenskonstellation, die der Entscheidung des Senats vom 14.April 2004 im Verfahren ­ 1 Ss 150/03 ­ (vgl. NZV 2004, S. 431 f.) zugrunde gelegen hat, bedurfte die Berufung der Staatsanwaltschaft hier freilich keiner Annahme durch das Berufungsgericht, um als zulässig angesehen zu werden (vgl. § 313Abs. 1 StPO).
  • VG Stade, 05.03.2009 - 1 A 1350/08

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Anordnung ein Fahrtenbuch zu

    An einer solchen hinreichenden Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn der Halter des Fahrzeuges den Anhörungsbogen nicht zurücksendet (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 -, zitiert nach Juris) oder wenn er keine Angaben zur Sache macht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 12 L 2087/99 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2000 - 12 M 756/00 - und OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 -, alle zitiert nach Juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wesentlichkeit des Verstoßes nicht davon abhängt, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnahmeer geführt hat (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 -).

    Die Rechtsprechung geht regelmäßig bereits dann von einer Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage aus, wenn die Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit ins Verkehrszentralregister einzutragen und daher mit wenigstens einem Punkt nach dem Punktesystem zu bewerten wäre (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94/99 - und OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2005 - 12 ME 185/05

    Anordnung; Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; wesentlicher Verkehrsverstoß

    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist die Anordnung nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil v. 13.10.1978 - 7 C 77.74 -, NJW 1979, 1054; Urteil v. 17.5.1999 - 11 C 12.94 -, NZV 1995, 460; Beschluss des Senats vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, NZV 2004, 431).

    Ein wesentlicher Verkehrsverstoß ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Verkehrszuwiderhandlung vom Verordnungsgeber mit mindestens einem Punkt bewertet wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.5.1995, a.a.O.; OVG Münster, Urteil v. 29.4.1999, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 15.10.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

    Die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (BVerwG, Beschl. v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 20; Beschl. d. Sen. v. 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, NJW 2004, 1124).
  • VG Lüneburg, 21.07.2004 - 5 A 96/03

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres; Möglichkeit

    Wenn die Halterin des Kraftfahrzeuges im Bußgeldverfahren im Anhörungsbogen keine Angaben zur Person des Fahrers macht und auch auf erneutes Befragen ihre Mitwirkung an der Ermittlung des Fahrers ablehnt, sind weitere Ermittlungen der Verwaltungsbehörden grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.04.2002, 12 ME 331/02; Beschl. v. 15.10.2003, 12 LA 416/03; Beschl. v. 4.12.2003, 12 LA 442/03; VG Lüneburg, Urt. v. 07.07.2003, 5 A 2/02).

    Eine erhebliche Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften liegt vor, wenn die Ordnungswidrigkeit vom Verordnungsgeber mit mindestens einem Punkt bewertet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227; Nds. OVG, Beschl. v. 15.10.2003, 12 LA 416/03, NJW 2004, 1124).

  • VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches; Anordnung der Führung eines

    Zum einen ist in der Rechtsprechung unbestritten, dass auch ein einfacher Rotlichtverstoß, im vorliegenden Falle mit drei Punkten gemäß 5.17 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bewertet, die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs rechtfertigt (Niedersächsisches OVG, B. v. 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, NJW 2004, 1124).
  • VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Leasingfahrzeug; sechs Monate

    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist regelmäßig dann verhältnismäßig, wenn die Entscheidung über die fragliche Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister einzutragen und daher mit wenigstens einem Punkt zu bewerten wäre (BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94.99, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, juris).
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