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   BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03   

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BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03 (https://dejure.org/2004,2190)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03 (https://dejure.org/2004,2190)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 77/03 (https://dejure.org/2004,2190)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts beim Oberlandesgericht - Simultanzulassung eines Rechtsanwalts zum Oberlandesgericht - Unterscheidung von Singularzulassung und Simultanzulassung

  • Judicialis

    BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 226 Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung zum Oberlandesgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 2 § 226 Abs. 2
    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht bei bestehenbleibender Zulassung bei einem Landgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Simultanzulassung eines Rechtsanwalts zum Oberlandesgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1327
  • MDR 2004, 598
  • MDR 2004, 599
  • BB 2004, 405
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
    Für die alte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, die seit dem 1. August 2001 mit demselben Wortlaut als Nr. 2 fortgilt, war anerkannt, daß sie nur in Bundesländern mit Singularzulassung galt, also in solchen, in denen die Zulassung beim Oberlandesgericht gemäß § 25 BRAO den Verlust der Zulassung beim Amts- und Landgericht nach sich zog (BGHZ 82, 333, 334; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89, BRAK-Mitt. 1990, 51, 52; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561).

    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, wie sie § 226 Abs. 2 BRAO und - mit der beschriebenen Einschränkung, für die aber nunmehr die sachliche Anknüpfung entfallen ist - auch § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO zugrunde liegen, sollen zum Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung beim Oberlandesgericht nur Rechtsanwälte tätig werden, die durch eine mindestens fünfjährige anwaltliche Tätigkeit bereits eine gewisse Berufserfahrung gesammelt haben (BGHZ 82, 333, 336).

  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99

    Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Jahres-Frist des BRAO § 226 Abs 2

    Auszug aus BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
    Für die alte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, die seit dem 1. August 2001 mit demselben Wortlaut als Nr. 2 fortgilt, war anerkannt, daß sie nur in Bundesländern mit Singularzulassung galt, also in solchen, in denen die Zulassung beim Oberlandesgericht gemäß § 25 BRAO den Verlust der Zulassung beim Amts- und Landgericht nach sich zog (BGHZ 82, 333, 334; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89, BRAK-Mitt. 1990, 51, 52; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561).
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
    Deshalb mußte dort unter Umständen auf andere Bewerber zurückgegriffen werden, die noch nicht so lange Rechtsanwälte gewesen waren (BGHZ 56, 381, 385 f; Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 226 Rn. 22).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
    Mit Urteil vom 13. Dezember 2000 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß § 25 BRAO mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und § 226 Abs. 2 BRAO ab dem 1. Juli 2002 hinsichtlich der Beschränkung auf die dort genannten Länder gegenstandslos ist (BVerfG NJW 2001, 353); seit dem genannten Datum gilt mithin der Grundsatz der Simultanzulassung für alle Bundesländer.
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 56/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
    Für die alte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, die seit dem 1. August 2001 mit demselben Wortlaut als Nr. 2 fortgilt, war anerkannt, daß sie nur in Bundesländern mit Singularzulassung galt, also in solchen, in denen die Zulassung beim Oberlandesgericht gemäß § 25 BRAO den Verlust der Zulassung beim Amts- und Landgericht nach sich zog (BGHZ 82, 333, 334; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89, BRAK-Mitt. 1990, 51, 52; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89

    Voraussetzungen für die Doppelzulassung eines Anwalts - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
    Für die alte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, die seit dem 1. August 2001 mit demselben Wortlaut als Nr. 2 fortgilt, war anerkannt, daß sie nur in Bundesländern mit Singularzulassung galt, also in solchen, in denen die Zulassung beim Oberlandesgericht gemäß § 25 BRAO den Verlust der Zulassung beim Amts- und Landgericht nach sich zog (BGHZ 82, 333, 334; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89, BRAK-Mitt. 1990, 51, 52; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561).
  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 24/03

    Aufnahme eines Rechtsbeistandes in die Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
    Dies hält sich als Regelung der Berufsausübung in dem durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Rahmen (vgl. Senatsbeschluß vom heutigen Tage in der Sache AnwZ (B) 24/03).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 56/89
    Auszug aus BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
    Für die alte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, die seit dem 1. August 2001 mit demselben Wortlaut als Nr. 2 fortgilt, war anerkannt, daß sie nur in Bundesländern mit Singularzulassung galt, also in solchen, in denen die Zulassung beim Oberlandesgericht gemäß § 25 BRAO den Verlust der Zulassung beim Amts- und Landgericht nach sich zog (BGHZ 82, 333, 334; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89, BRAK-Mitt. 1990, 51, 52; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561).
  • BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 82/04

    Zulassung eines Rechtsanwalts beim Oberlandesgericht vor Ablauf der Wartefrist

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 12. Januar 2004 (AnwZ (B) 77/03, NJW 2004, 1327, 1328) ausgeführt hat, war die durch § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO gewährte, in Bezug auf die vorherige Zulassung bei einem erstinstanzlichen Gericht freiere Stellung der Zulassungsbehörden im Bereich der Singularzulassung in der Befürchtung begründet, dass wegen des mit der Zulassung beim Oberlandesgericht notwendig verbundenen Wegfalls der Zulassung bei den Eingangsgerichten viele Rechtsanwälte nicht bereit sein würden, nach Ablauf der Wartefrist von fünf Jahren ihre auf diese Gerichte eingestellte Praxis und damit die Früchte ihrer bisherigen Tätigkeit aufzugeben.

    c) Die danach übrig bleibende Regelung des § 226 Abs. 2 BRAO hält sich als reine Berufsausübungsregelung in dem durch Art. 12 GG gezogenen Rahmen (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 77/03, aaO S. 1328; v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 24/03, aaO m.w.N.).

  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 24/03

    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht

    Das Begehren des Antragstellers ist nach § 226 Abs. 2 BRAO zu beurteilen (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom heutigen Tage in der Sache AnwZ (B) 77/03).
  • BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 52/03

    Simultanzulassung eines pensionierten Vorsitzenden Richters bei dem

    Damit ist ein Antrag auf Simultanzulassung bei einem Oberlandesgericht ausschließlich nach dieser Vorschrift und nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO zu beurteilen (BGH, Beschluß vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 77/03, NJW 2004, 1327 unter II 1).
  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 L 231/10

    Berechtigung, von einer nach dem 19.01.2009 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis

    abgedruckt in NJW 2004, 1327,.
  • VG Saarlouis, 09.02.2011 - 10 L 33/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1 und 2 GKG i. V. m. Nr. 46.3 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt in NJW 2004, 1327), wobei in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Streitwert auf die Hälfte des Hauptsachewertes und damit auf 2.500,-- Euro festzusetzen ist.
  • VG Saarlouis, 21.07.2010 - 10 L 608/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

    abgedruckt in NJW 2004, 1327,.
  • VG Saarlouis, 15.12.2010 - 10 L 2322/10

    Eilrechtsschutz; Entziehung der Fahrerlaubnis; Verstoß gegen eine für sofort

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 46.3 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt in NJW 2004, 1327), wobei in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Streitwert auf die Hälfte des Hauptsachewertes und damit auf 2.500,-- Euro festzusetzen ist.
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