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   BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03   

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BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03 (https://dejure.org/2003,1287)
BVerfG, Entscheidung vom 23.12.2003 - 2 BvR 917/03 (https://dejure.org/2003,1287)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 (https://dejure.org/2003,1287)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 1 § 8 RBerG; Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG
    Anspruch auf Rechtsschutz: Rechtsberatungsgesetz (Auswirkungen eines Verstoßes auf den Rechtsschutz; Beratung im Strafvollzug; Missbrauchsbegriff); Strafvollzug (Disziplinarmaßnahme; Rechtsbeschwerde; Entstehen von Abhängigkeiten und Autoritätsstrukturen durch ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsbeschwerde als unzulässig verstößt gegen GG Art 19 Abs 4

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen; Voraussetzungen und Bedingungen des Zugangs zu gerichtlichem Rechtsschutz; Schutzrichtung der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Zulässigkeit einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustande gekommenen Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines durch einen anderen, unerlaubterweise rechtsberatend tätig werdenden Gefangenen formulierten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsmittels

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsmittels

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsmittels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 196
  • NJW 2004, 1373
  • StV 2004, 277
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Nürnberg, 27.07.2001 - Ws 452/01

    Rechtsberatende Tätigkeit eines Strafgefangenen in Form einer

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Zur näheren Begründung verwies das Oberlandesgericht auf seinen dem Beschwerdeführer bekannten Beschluss vom 27. Juli 2001 - Ws 452/01 - (NStZ 2002, S. 55).

    Nicht tragfähig ist die mit der angegriffenen Entscheidung in Bezug genommene Erwägung des Oberlandesgerichts (NStZ 2002, S. 55), dass es möglich sein müsse, eine unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommene Rechtsbeschwerde als unzulässig zu behandeln, weil das Gericht andernfalls genötigt wäre, Beihilfe zu einer gesetzwidrigen Handlung zu leisten.

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Dasselbe gilt für die gerichtliche Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

    Die Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts vor allem auch darauf zu achten, dass der Zugang zu den Gerichten allen Bürgern auf möglichst gleichmäßige Weise eröffnet wird (BVerfGE 74, 228 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Dabei darf der Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 77, 275 ; stRspr).

    Dasselbe gilt für die gerichtliche Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Verfahrensordnung eingeräumte Möglichkeit zur Wahrung seiner Belange benutzt, um statt des Schutzes seiner Rechte gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 sowie 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; speziell für das Strafverfahren BGHSt 38, 111 ; Kudlich, Strafprozess und allgemeines Missbrauchsverbot, 1998, S. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Verpflichtet dieses das Gericht zur rechtlichen Prüfung eines Antrags, so beteiligt sich das Gericht, indem es entsprechend verfährt, nicht an einem Rechtsverstoß, sondern handelt in Erfüllung seiner Rechtspflicht zur Gewährung von Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 103, 111 ).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Art. 19 Abs. 4 GG ist daher verletzt, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne nachvollziehbaren Grund versagt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, ZfStrVo 2002, S. 178).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00

    Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Verfahrensordnung eingeräumte Möglichkeit zur Wahrung seiner Belange benutzt, um statt des Schutzes seiner Rechte gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 sowie 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; speziell für das Strafverfahren BGHSt 38, 111 ; Kudlich, Strafprozess und allgemeines Missbrauchsverbot, 1998, S. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gem GG Art 19 Abs 4 bei

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Verfahrensordnung eingeräumte Möglichkeit zur Wahrung seiner Belange benutzt, um statt des Schutzes seiner Rechte gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 sowie 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; speziell für das Strafverfahren BGHSt 38, 111 ; Kudlich, Strafprozess und allgemeines Missbrauchsverbot, 1998, S. 21 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1970 - IV ZB 10/70

    Beschwerde in einer Kindesannahmesache;standeswidrige Einlegung durch den Notar

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Hingegen wird nicht angenommen, dass verfahrenseinleitende Anträge und andere Prozesshandlungen, die einem solchen Beschluss vorausgegangen sind, von vornherein unbeachtlich oder unzulässig wären, soweit sie unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommen sind (vgl. BGHZ 54, 275 ).
  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03

    Zur Anwendung von RBerG Art 1 Abs 1, § 7 S 1 auf Strafgefangene vor Gericht

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
    Demgemäß geht für den Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter mit seiner rechtsbesorgenden Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verstößt, die herrschende Auffassung dahin, dass dieser durch konstitutiv wirkenden Beschluss vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (vgl. Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG Rn. 199; Chemnitz/Johnigk, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG Rn. 211 f., jew. m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -).
  • BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

  • OLG Nürnberg, 09.05.2003 - Ws 220/03
  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 75/05

    Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung als unzulässig durch einstimmigen

    Indem das Berufungsgericht den Willen des Klägers, den Rechtsstreit durch seinen Prozessbevollmächtigten zu führen, außer Acht lässt und den von ihm angenommenen Mangel des Mandatverhältnisses und der Vollmacht zum Anlass nimmt, die Berufung als unzulässig zu verwerfen, verstößt es auch gegen den Grundsatz, dass Verstöße gegen solche Vorschriften, die den Rechtssuchenden schützen sollen, keine den Rechtssuchenden belastenden prozessrechtlichen Folgen haben dürfen (BVerfG, NJW 2004, 1373, 1374; BGHZ 54, 275, 282).
  • BGH, 29.06.2022 - VII ZB 14/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Heilung eines Vertretungsmangels; konstitutive

    Begründet wurde dies damit, dass das Rechtsberatungsgesetz dem Schutz der Rechtsuchenden dient und es dieser Schutzrichtung zuwiderliefe, wenn an Verstöße gegen dieses Gesetz prozessrechtliche Folgerungen zu Lasten desjenigen geknüpft würden, der die untersagte Rechtshilfeleistung in Anspruch genommen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03, NJW 2004, 1373, juris Rn. 12 f.).
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 27 U 218/06

    Zur Zulässigkeit des Parteiwechsels auf Klägerseite im Mahnverfahren; Begründung

    Dem durch das Rechtsberatungsgesetz bezweckten Schutz des Rechtssuchenden würde es ersichtlich widersprechen, die verjährungsunterbrechende Maßnahme allein aufgrund eines - unterstellten - Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz zu Lasten des an sich geschützten Antragstellers im Mahnverfahren als unzulässig zu behandeln und unberücksichtigt zu lassen (vgl. dazu BVerfG NJW 2004, 1373).
  • BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09

    Wirksamkeit der Zustellung an einen unerlaubte Rechtsberatung betreibenden

    a) Für die - hier maßgebliche - Rechtslage nach dem Rechtsberatungsgesetz entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Prozesshandlungen nicht ohne weiteres unbeachtlich sind, wenn der Bevollmächtigte gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt (vgl. BVerfG NJW 2004, 1373, 1374; BGHZ 54, 275, 281).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2016 - 12 U 186/15

    Rechtsdienstleistung: Aktivlegitimation zur Geltendmachung

    Die von Klägerseite weiter zitierte Entscheidung BVerfG NJW 2004, 1373, 1374 ist vorliegend nicht einschlägig.
  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04

    Verwerfung einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen

    Wird aber eine Rechtsbeschwerde, mit deren Einlegung der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen hat, zulasten des Beschwerdeführers als unzulässig oder - wie hier - als unbeachtlich und deshalb für den Beschwerdeführer gar nicht erhoben behandelt, so läuft dies, wie bereits durch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 -, ZfStrVo 2004, S. 122 f. festgestellt, der Schutzrichtung des Rechtsberatungsgesetzes zuwider und verletzt den grundrechtlichen Anspruch des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2006 - 1 A 1142/04

    Voraussetzungen des Anspruches eines Beamten auf Gewährung einer weiteren

    vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 -, NJW 2004, 1373.
  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    Ein solcher Ausschluss war bereits für Verstöße gegen Art. 1 § 1 RBerG anerkannt (vgl. BGH NZI 2004, 510 - juris Rdn. 7; Rennen/Caliebe, RBerG 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 199 f. m.w.N.) und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 - juris Rdn. 7; stattgebende Kammerbeschlüsse vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 - juris Rdn. 13 und vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 1582/04 - juris Rdn. 11).
  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09

    Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz

    Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713).
  • BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf

    Die vorliegenden verfassungsrechtlichen Fragen waren - bezogen auf einen im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalt - bereits Gegenstand einer weiteren Verfassungsbeschwerde (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 -, NJW 2004, S. 1373 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12

    Sozialhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05R

    Zurückweisung einer Person als Prozessbevollmächtigter vor dem Sozialgericht;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • LG Potsdam, 08.07.2009 - 5 T 248/09

    Ausschluss eines Prozessbevollmächtigten von dem ganzen Verfahren wegen Verstoßes

  • LG Fulda, 14.08.2008 - 5 T 195/08

    Unerlaubte Rechtsberatung: Prozesshandlungen des unerlaubt fremde

  • AG Duisburg, 23.08.2006 - 62 IK 286/06

    Der Umfang der Vertretungsbefugnis der als geeignet anerkannten Stelle i.R.e.

  • BPatG, 18.09.2008 - 6 W (pat) 331/07
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