Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1906
BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03 (https://dejure.org/2004,1906)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2004 - 2 StR 452/03 (https://dejure.org/2004,1906)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03 (https://dejure.org/2004,1906)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StPO; § 211 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord; niedrige Beweggründe (objektive Bewertung als niedrig; subjektive Erkenntnisfähigkeit; Berücksichtigung des kulturellen Hintergrunds); Vorsatz bei normativen Tatbestandsmerkmalen ...

  • lexetius.com

    StGB § 211 Abs. 2

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe; Herkunft des Angeklagten aus einem anderen Kulturkreis; Vorliegen der subjektiven Erfordernisse des Mordmerkmals

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei ausländischen Tätern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Konstruktion des Anderen in der "Ehrenmord"-Rechtsprechung (Lena Foljanty und Ulrike Lembke; KJ 2014, 298-315)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehrenmorde im deutschen Strafrecht

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehrenmorde für deutsche Gerichte nicht besonders verwerflich

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1466
  • NStZ 2004, 332
  • FamRZ 2004, 1026
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Was der Zeuge vor dem Widerruf ausgesagt hat, kann allerdings verwertet werden (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 107; Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteile vom 9. September 1987 - 3 StR 307/87, NJW 1988, 716; vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03, NJW 2004, 1466, 1467).
  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Dagegen erscheint es eher fernliegend, daß der Angeklagte, der seit 1980 in Deutschland lebt und mittlerweile deutscher Staatsangehöriger ist, eine mögliche besondere Verwerflichkeit seiner Motive deswegen nicht erkannt haben könnte, weil er - wie die Revision meint - archaischen Wertvorstellungen eines Teils der türkischen Gesellschaft über Ehe und Familie verhaftet sei (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29, 41; BGH, Beschluß vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 - und Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03).
  • LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17

    Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei

    339 Da bei der objektiven Bewertung eines Beweggrundes als niedrig der Maßstab den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft, in der der jeweilige Täter lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, hier also der Bundesrepublik Deutschland, zu entnehmen ist (vgl. nur BGH NJW 2004, 1466), hat die Kammer das Vorliegen dieses Mordmerkmals bejaht.
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 41; BGH NJW 2004, 1466 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - m.w.N.).

    b) Soweit das Landgericht hinsichtlich der Angeklagten V C das Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe nicht an genommen hat, unterliegt das im Hinblick auf die nicht ausgeschlossene erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit dieser Angeklagten keinen gleichermaßen durchgreifenden Bedenken wie bei den drei anderen Angeklagten (vgl. zum Vorliegen der subjektiven Erfordernisse des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe BGH NJW 2004, 1466 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - m.w.N.).

  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Versteht sich nicht von selbst, dass der Angeklagte zu einer zutreffenden Wertung in der Lage war, weil etwa die Fähigkeit dazu aufgrund eines - hier festgestellten - Persönlichkeitsmangels zusammen mit einem - ebenfalls festgestellten - langjährigen Alkohol- und Betäubungsmittelabusus beeinträchtigt gewesen sein könnte (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03, NJW 2004, 1466), bedarf es einer nicht nur floskelhaften Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung wie auch der Tat selbst und des Nachtatgeschehens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 548/06, NStZ 2007, 525; BeckOK-StGB/Eschelbach, aaO).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Selbst wenn der Angeklagte bei den Taten in immer größere Erregung geraten sein sollte, könnte ihn dies nicht entlasten, wenn er sich bewusst von beherrschbaren Gefühlen zu den Taten hätte treiben lassen (vgl. BGH NStZ 2004, 332).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Angeklagte aufgrund sozialkultureller Prägung diese Wertungen nicht oder nur wesentlich eingeschränkt gekannt hätte und hätte nachvollziehen können (dazu im einzelnen Senatsurteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 211 Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07

    Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss);

    Der Maßstab für die Bewertung der Beweggründe ist - worauf die Revisionen zu Recht hinweisen - den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41; BGH NStZ 2006, 286, 287, 288; BGH NStZ 2004, 332 m.w.N.).

    Denn für die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die ein Motiv zu einem niedrigen Beweggrund im Sinne von § 211 StGB machen, kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte selbst seinen Beweggrund als niedrig bewertet; er muss dazu nur fähig sein (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 39; BGH NStZ 2004, 332 f.).

    Zwar kann dem Angeklagten ein niedriger Beweggrund nur angelastet werden, wenn er seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen, die als Handlungsantrieb in Betracht kommen, gedanklich beherrschen und mit seinem Willen steuern kann (BGH, NStZ 2004, 332 f.).

  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Strafzumessung bei einem Sprengstoffanschlag in einem Fußballstadion:

    Auch im Lichte der von der Verteidigung erstrebten Übertragung der sogenannten "Ehrenmord"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (vgl. BGH NStZ 2004, 332; 1995, 79) vermag die Kammer die Herkunft des Angeklagten und seine Verbundenheit zum italienischen Fußball nicht strafmildernd zu bewerten.

    Nur in Fällen, in denen der Täter aufgrund seiner Herkunft und Verwurzelung in einem fremden Rechtskreis diese rechtliche Bewertung nicht erkennt und mit seinem Bewusstsein erfasst, kann ihm dies ausnahmsweise zu Gute gehalten werden (BGH NStZ 2004, 332).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

    Die als niedrig zu bewertenden Handlungsantriebe dürfen nicht lediglich unbewußte Handlungsantriebe gewesen sein, denn das Schuldprinzip setzt voraus, daß die die Tat charakterisierenden Motive und Absichten als Merkmale des subjektiven Tatbestandes nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in das Bewußtsein des Täters getreten sind (vgl. u.a. BGH NStZ 2004, 332 m.w.N.).
  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord

  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 429/14

    Widerruf des Verzichts auf ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertbarkeit vorher

  • LG Kleve, 22.07.2004 - 140 Ks 1/04

    Niedrige Beweggründe, besonders schwerer Fall des Totschlages

  • LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18

    Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen aufgrund von Eifersucht und des

  • LG Limburg, 23.04.2007 - 3 Js 14048/06

    Versuchte Anstiftung zum Mord aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit

  • LG München I, 02.11.2017 - 1 Ks 127 Js 196615/16

    Mord aus niedrigen Beweggründen beim Mord nach Stalking; Feststellung der

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

  • LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08

    Höchststrafe wegen Doppelmordes

  • LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht