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   BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 (1)   

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BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 (1) (https://dejure.org/2004,2196)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 (1) (https://dejure.org/2004,2196)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2004 - 2 BvR 27/04 (1) (https://dejure.org/2004,2196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO.
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Anforderungen; eigenverantwortliche richterliche Prüfung; Beschreibung des Tatvorwurfs; Meßbarkeit und Kontrollierbarkeit des Grundrechtseingriffs; Richtervorbehalt); Beschlagnahme (genaue ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherstellung von Beweismitteln - wegen unzureichender Umschreibung des Tatvorwurfs GG Art 3 Abs 1, Art 13 Abs 1, 2 verletzender Durchsuchungsbeschluss

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer strafprozessualen Durchsuchung und Beschlagnahme; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung; Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme von Anwaltsakten; Umfang des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 12; ; GG Art. 3 Abs. 13; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO §§ 102 105
    Anforderungen an die Begründung einer Durchsuchungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Anforderungen an die richterliche Prüfung bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 55
  • NJW 2004, 1517
  • NVwZ 2004, 981 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ) sowie Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 59, 95 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ) sowie Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 59, 95 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Wird die Durchsuchung regelmäßig ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ) sowie Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 59, 95 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    c) Geklärt ist ferner, dass eine gerichtliche Entscheidung, wie sie die Anordnung einer Durchsuchung darstellt, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sich für sie sachlich zureichende, plausible Gründe nicht finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 59, 95 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Dafür ist bereits ausreichend, dass aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung die bloße Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (BGH, Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; BVerfGK 3, 55, 61; jeweils mwN).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2004 - 2 BvR 27/04 -, NJW 2004, S. 1517 = BVerfGK 3, 55 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, NJW 2005, S. 1707).
  • BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13

    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und

    Ein auf konkreten Tatsachen beruhender Anfangsverdacht als Voraussetzung für strafprozessuale Maßnahmen liegt vor, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (vgl. BVerfGK 3, 55 ; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 152 Rn. 4).
  • BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14

    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht;

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass die richterliche Entscheidung im Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; BVerfGK 3, 55 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    vgl. zum Vorliegen "zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte" nach § 152 Abs. 2 StPO: BGH, Urteil vom 21.4.1988 - III ZR 255/86 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschlüsse vom 3.3.2021 - 2 BvR 1746/18 -, juris, Rn. 58 f., vom 31.1.2020 - 2 BvR 2992/14 -, juris, Rn. 42 ff., und vom 8.3.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris, Rn. 21; Diemer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 152 Rn. 7 f. Zu § 41 OWiG vgl. Seith, in: Gassner, OWiG, 2. Aufl. 2020, § 41 Rn. 3, m. w. N.; Lampe, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, § 41 Rn. 3.
  • BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt jedenfalls dann vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass die richterliche Entscheidung im Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; BVerfGK 3, 55 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 u.a. -, juris, Rn. 23).
  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10

    Anfangsverdacht für den Tatbestand der Steuerhinterziehung aus einem Kauf von

    Der Richter muss weiterhin grundsätzlich auch die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so genau bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (BVerfG NStZ 2002, 372, 372 f. m. w. N.; NJW 2004, 1517, 1518; NJW 2004, 3171, 3171 f.).

    Denn nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen nur solche Durchsuchungsbeschlüsse nicht den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen, die keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt (BVerfG NStZ 2000, 601, 601; NStZ 2002, 372, 373; NJW 2004, 1517, 1518).

  • BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04

    "Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch

    Mit Beschluss vom 8. März 2004 hatte die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 2004, S. 1517 ff.) hinsichtlich der ursprünglichen Durchsuchungsanordnung eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinen Grundrechten aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt.

    Da die ursprünglichen - auf die am 15. Oktober 2003 vollzogene Durchsuchung bezogenen - Beschlüsse diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht Rechnung getragen hatten, wurden sie im vorangegangenen Verfassungsbeschwerde- Verfahren aufgehoben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2004 - 2 BvR 27/04 -, NJW 2004, S. 1517 ff.).

  • LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aufgrund von Daten einer durch die

    Der Richter muss weiterhin grundsätzlich auch die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so genau bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (BVerfG NStZ 2002, 372, 372 f. m. w. N.; NJW 2004, 1517, 1518; NJW 2004, 3171, 3171 f.).

    Denn nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen nur solche Durchsuchungsbeschlüsse nicht den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen, die keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt (BVerfG NStZ 2000, 601, 601; NStZ 2002, 372, 373; NJW 2004, 1517, 1518).

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 1350/08

    Betreuer i.S. des § 1896 BGB - Aufwandsentschädigungen für 42 Betreuungen als

    b) Soweit der Klägervertreter möglicherweise vortragen will, gegen den Kläger habe kein hinreichender Anfangsverdacht bestanden, ist darauf hinzuweisen, dass ein auf konkreten Tatsachen beruhender Anfangsverdacht als Voraussetzung für strafprozessuale Maßnahmen bereits dann vorliegt, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (BVerfG-Beschluss vom 8. März 2004 2 BvR 3/04, NStZ-RR 2004, 206, 207).
  • VG Karlsruhe, 05.06.2019 - 1 K 1836/19

    (Eine Durchsuchungsanordnung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVGjuris: VwVG BW) ist

  • KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16

    Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

  • BVerfG, 09.03.2005 - 2 BvR 1178/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Verhältnismäßigkeit; Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

  • VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO

  • VG Freiburg, 02.03.2007 - 2 K 633/07

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit

  • VG Freiburg, 14.11.2006 - 2 K 1949/06

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Androhung des Verwaltungszwangs

  • VG Stuttgart, 21.01.2005 - 4 K 58/05

    Durchsuchungsanordnung; Nachweis über Identität; abgelehnter Asylbewerber;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 7 F 10040/14

    Abwägung, Anordnung, Arbeitstag, Auskunft, Beauftragter, Behörde,

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