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   BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01   

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https://dejure.org/2003,1595
BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01 (https://dejure.org/2003,1595)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01 (https://dejure.org/2003,1595)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 2 BvR 1465/01 (https://dejure.org/2003,1595)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Formale Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Verstoß einer fachgerichtlichen Entscheidung gegen den Gleichheitssatz; Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten; Einhaltung der Beschwerdefrist durch die Angabe des Datums

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 3 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Anforderungen an die Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist in einem Klageerzwingungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Klageerzwingungsverfahren - Anforderungen an die Antragsschrift beachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 45
  • NJW 2004, 1585
  • NStZ 2004, 215
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 , m.w.N.).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O.).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 14).

    Die Wiedergabe des wesentlichen Inhalts eines Beweismittels versetzt das Gericht in die Lage, die Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 14).

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