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   OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4690/03   

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https://dejure.org/2004,17668
OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4690/03 (https://dejure.org/2004,17668)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2004 - 19 U 4690/03 (https://dejure.org/2004,17668)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 19 U 4690/03 (https://dejure.org/2004,17668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung aus Gewinnzusage; "Gewinner-Protokoll"; Eidesstattliche Versicherung; Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Verbrauchers; Empfängerhorizont eines kritischen Juristen; In Werbung versteckte Vergabebedingungen; Gewinnzusage als geschäftsähnliche Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 13 § 305 § 661a
    Begriff der Gewinnzusage

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1671
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04

    Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Gewinnzusagen eines

    Denn diese - allein von den nationalen Gerichten zu entscheidende - Frage bedarf hier deswegen keiner Entscheidung, weil es auch bei Annahme eines nur einseitigen Rechtsgeschäfts oder einer geschäftsähnlichen Handlung (BGH, Urt. v. 28.11.2002, NJW 2003, 426, 427; OLG München, Urt. v. 05.02.2004, NJW 2004, 1671, 1672) nicht zweifelhaft sein kann, dass im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "Eindruck erwecken" i.S.v. § 661 a BGB ein Hinweis auf einschränkende Vergabebedingungen am Maßstab des § 305 II BGB zu prüfen ist.

    Denn die vom Gesetzgeber beabsichtigte verbraucherschützende Funktion des § 661 a BGB macht die Anwendung der in den §§ 305ff. BGB enthaltenen Rechtsgedanken, die aus der auf § 242 BGB beruhenden Rechtsprechung zum "Kleingedruckten" hervorgegangen sind, auf die eine Gewinnzusage einschränkenden Vergabebedingungen erforderlich (so auch ausdrücklich OLG München, Urt. v. 05.02.2004, a.a.O. S. 1672).

  • OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur

    Ob sich die E. im Streitfall mit Erfolg auf diese Einschränkung in ihrer Gewinnzusage berufen kann, wird eher zu verneinen sein (vgl. hierzu etwa OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1063; OLG München NJW 2004, 1671; OLGR Saarbrücken 2004, 579), was es jedenfalls nicht rechtfertigt, unter diesem Gesichtspunkt wegen mangelnder Erfolgsaussicht Versicherungsschutz zu versagen.
  • LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08

    Gewinnzusage

    Die Bedingungen der Beklagten sind zwar keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da die Gewinnzusage eine geschäftsähnliche Handlung (vgl. Palandt/Sprau, BGB, § 661a, Rn. 2) darstellt; die in den §§ 305 ff. BGB enthaltenen Rechtsgedanken müssen jedoch Berücksichtigung finden, um den durch den Gesetzgeber intendierten Verbraucherschutz nicht zu unterlaufen (vgl. OLG München, Urteil vom 05.02.2004 - 19 U 4690/03).
  • LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08

    Keine verbindliche Gewinnzusage durch Popup

    Insofern unterscheidet sich die streitgegenständliche Mitteilung der Beklagten von einer solchen, bei welcher ein bereits als gewonnen dargestellter Gewinn lediglich noch von der Anforderung eines Gewinnschecks abhängig (vgl. dazu OLG Köln, MDR 2004, 499) oder bei welcher der ursprünglich gesetzte Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns nur durch die Kenntnisnahme bei flüchtiger Betrachtung nicht wahrzunehmender allgemeiner Geschäftsbedingungen zu ersehen ist (vgl. dazu OLG Koblenz, VersR 2003, 377; OLG Bremen, NJW-RR 2004, 347; OLG München, NJW 2004, 1671).
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