Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003

Rechtsprechung
   BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02   

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BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02 (https://dejure.org/2004,109)
BAG, Entscheidung vom 06.01.2004 - 9 AZR 680/02 (https://dejure.org/2004,109)
BAG, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 (https://dejure.org/2004,109)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • Wolters Kluwer

    Zusatzurlaubstage für Arbeiter mit Arbeit unter erheblichen gesundheitlichen Gefahren; Sachverständigengutachten für die Untersuchung von erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Arbeit einer Müllwerkers; Zulässigkeit einer Revision ohne hinreichende Begründung und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Revisionsbegründung - Anforderungen im Arbeitsrecht

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 5; ; ArbGG § 74 Abs. 1; ; ZPO § 552 Abs. 1; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2a; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2b; ; ZPO § 286; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrügen wegen übergangenen Beweisantritts und Verletzung der Aufklärungspflicht - Revisionsrecht; Anforderungen an Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 145
  • NJW 2004, 1683
  • MDR 2004, 708
  • NZA 2004, 449
  • BB 2004, 724
  • DB 2004, 660
 
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Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 173/99

    Unzulässige Revision

    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - mwN; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - mwN; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 mwN).

    Dies erfordert eine konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (vgl. BAG 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - mwN).

    Es muss vielmehr nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 74 Rn. 39).

  • BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    Diese Vorschrift setzt jedoch die Zulässigkeit der Revision voraus (vgl. BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 -).

    Dem Revisionsgericht ist dann eine Sachprüfung verwehrt (vgl. BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 - Grunsky in Stein/Jonas ZPO 21. Aufl. § 554 Rn. 9).

  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    Es muss vielmehr nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 74 Rn. 39).

    bb) Von den Anforderungen an die Konkretisierung kann nur abgesehen werden, falls es ohne weiteres klar und einsichtig ist, welchen Vortrag und welchen Beweisantritt das Landesarbeitsgericht nicht berücksichtigt hat (vgl. BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - EzA BGB § 133 Nr. 8).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    Ferner muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123 mwN; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56).

    Dies bringt zum einen die Revision schlüssig zum Ausdruck, indem sie geltend macht, das Landesarbeitsgericht sei verpflichtet gewesen, die in den Vorinstanzen angebotenen Beweise auszuschöpfen (vgl. dazu BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 333/99

    Anforderungen an ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Fehlen rechtlicher

    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - mwN; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - mwN; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 mwN).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (vgl. BAG 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - mwN).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    Es muss vielmehr nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 74 Rn. 39).

    Erforderlich ist die Angabe der genauen vorinstanzlichen Fundstelle der übergangenen Beweisanträge nach Schriftsatz und - jedenfalls bei umfangreichen Schriftsätzen - nach Seitenzahl (vgl. st. Rspr. BAG 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP ZPO § 554 Nr. 3; 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP ZPO § 554 Nr. 4; 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP ZPO § 322 Nr. 8; 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - BAGE 12, 328; 8. Februar 1983 - 3 AZR 10/81 - BAGE 41, 338; 2. August 1984 - 2 AZR 26/83 - 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - BAGE 93, 12).

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 222/96

    Kaufkraftausgleich für Auslandsbedienstete

    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    aa) Mit der Begründung einer solchen Verfahrensrüge soll das Revisionsgericht in die Lage versetzt werden, nachzuprüfen, ob die zugrunde gelegten Erkenntnisse und Gutachten ihren Zweck nicht erfüllen konnten und sich der Mangel dem Berufungsgericht aufdrängen musste (vgl. BAG 21. November 1996 - 6 AZR 222/96 - AP BAT § 2 SR 2d Nr. 1).

    Wird geltend gemacht, dass das Sachverständigengutachten nicht der wissenschaftlichen Methodenlehre entspreche, so ist die Rüge nur dann ausreichend begründet, wenn ausgeführt wird, welche in der Fachliteratur oder in Fachzeitschriften erörterten oder sonst zugänglichen Erkenntnisse der Sachverständige bei der Erstattung des Gutachtens nicht berücksichtigt hat, welche anderen wissenschaftlichen Methoden hätten verwertet werden müssen und inwiefern bei Verwertung dieser Erkenntnisse ein anderes Ergebnis zu erwarten gewesen wäre (vgl. BAG 21. November 1996 - 6 AZR 222/96 - AP BAT § 2 SR 2d Nr. 1; BGH 10. März 1965 - IV ZR 76/64 - BGHZ 44, 75, 81).

  • BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 26/83
    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    aa) Bei einer auf § 286 ZPO gestützten Rüge wegen übergangenen Beweisantritts genügt es nicht, nur vorzutragen, das Landesarbeitsgericht habe angetretene Beweise nicht berücksichtigt (BAG 2. August 1984 - 2 AZR 26/83 -).

    Erforderlich ist die Angabe der genauen vorinstanzlichen Fundstelle der übergangenen Beweisanträge nach Schriftsatz und - jedenfalls bei umfangreichen Schriftsätzen - nach Seitenzahl (vgl. st. Rspr. BAG 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP ZPO § 554 Nr. 3; 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP ZPO § 554 Nr. 4; 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP ZPO § 322 Nr. 8; 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - BAGE 12, 328; 8. Februar 1983 - 3 AZR 10/81 - BAGE 41, 338; 2. August 1984 - 2 AZR 26/83 - 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - BAGE 93, 12).

  • BAG, 19.10.1959 - 2 AZR 60/59

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Materiell-rechtliche Rüge - Verwertung von

    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    Erforderlich ist die Angabe der genauen vorinstanzlichen Fundstelle der übergangenen Beweisanträge nach Schriftsatz und - jedenfalls bei umfangreichen Schriftsätzen - nach Seitenzahl (vgl. st. Rspr. BAG 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP ZPO § 554 Nr. 3; 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP ZPO § 554 Nr. 4; 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP ZPO § 322 Nr. 8; 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - BAGE 12, 328; 8. Februar 1983 - 3 AZR 10/81 - BAGE 41, 338; 2. August 1984 - 2 AZR 26/83 - 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - BAGE 93, 12).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Auszug aus BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
    Denn die Bewertung, ob der Kläger im Sinne der Richtlinien (Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 5) gem. § 42 Abs. 2 BMT-G überwiegend Arbeiten unter erheblichen gesundheitlichen Gefahren verrichtet, obliegt dem Gericht und nicht dem Sachverständigen (vgl. dazu BAG 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166).
  • BGH, 10.03.1965 - IV ZR 76/64

    Entschädigungsbehörde und Sachverständigenbeweis

  • BAG, 27.10.1956 - 2 AZR 297/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsrüge

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist

  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71

    Verfahrensrüge - Bedeutung der Unvollständigkeit

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 10/81

    Arglist - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Dauer der

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02

    Zusatzurlaub für Müllwerker wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    b) Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang eine Verletzung der Hinweispflicht rügt, genügt die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. dazu BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109,145) .

    Die Klägerin hat nicht konkret vortragen, welcher Vortrag übergangen sein soll (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - Rn. 36, BAGE 109, 145) .

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Soweit die Revision rügt, das Landesarbeitsgericht hätte auf ein entsprechendes Vortragsdefizit zur Ermöglichung ergänzenden Vortrags durch die Beklagte hinweisen müssen, fehlt es schon an der Angabe, was auf einen Hinweis noch vorgetragen worden wäre (vgl. nur BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109, 145) ; außerdem liegt klar auf der Hand, dass die anwaltlich vertretene Beklagte diese Problematik von sich aus erkennen musste und dazu im Einzelnen auch ohne besondere Hinweise vorzutragen hatte.
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Die von der Klägerin erhobenen Verfahrensrügen zur weiteren Aufklärung und ggf. Beweiserhebung sind unzulässig (zu den Anforderungen ua. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 109, 145) , da weder das konkrete Beweisthema angegeben, noch ausgeführt worden ist, welches (mutmaßliche) Ergebnis die Beweisaufnahme erbracht hätte.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2564
VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Einhaltung der Einkommensgrenze für die Rundfunkgebührenbefreiung

  • Judicialis

    BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 3; BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 7
    Sonstige Abgaben - Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung, Einkommensgrenze, Behinderung, Antrag, Glaubhaftmachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1683 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 260
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R

    Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Zum Befreiungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BefrVO und dem Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller (Rundfunk-)Nutzer (vgl. u.a. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966).

    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob weitergehend aus Gründen der Prozessökonomie (dazu das o.a. Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 13.4.2000) ein Schriftsatz, der an das Verwaltungsgericht gerichtet ist, ein Leistungsbegehren enthalten und einen hierauf gerichteten Antrag umfassen kann (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 23.6.1993 - 11 C 16.92 -, NVwZ 1995, 75 und Urteil vom 4.8.1993 - 11 C 15/92 -, a.a.O. S. 76, allerdings zur bundesrechtlichen Bestimmung in § 15 BAföG), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83

    Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass der von einer Rechtsvorschrift geforderte Antrag vor der Klageerhebung bei der Behörde zu stellen ist, und bei der Verpflichtungsklage, um die es hier geht, das Stellen dieses Antrags als Klagevoraussetzung im Klageverfahren nicht mehr nachgeholt werden kann (allg. M; vgl. §§ 68 Abs. 2, 75 Satz 1 VwGO; ferner BVerwGE 99, 158, 160 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.2000, NVwZ 2001, 101, 102 je m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass der von einer Rechtsvorschrift geforderte Antrag vor der Klageerhebung bei der Behörde zu stellen ist, und bei der Verpflichtungsklage, um die es hier geht, das Stellen dieses Antrags als Klagevoraussetzung im Klageverfahren nicht mehr nachgeholt werden kann (allg. M; vgl. §§ 68 Abs. 2, 75 Satz 1 VwGO; ferner BVerwGE 99, 158, 160 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.2000, NVwZ 2001, 101, 102 je m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob weitergehend aus Gründen der Prozessökonomie (dazu das o.a. Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 13.4.2000) ein Schriftsatz, der an das Verwaltungsgericht gerichtet ist, ein Leistungsbegehren enthalten und einen hierauf gerichteten Antrag umfassen kann (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 23.6.1993 - 11 C 16.92 -, NVwZ 1995, 75 und Urteil vom 4.8.1993 - 11 C 15/92 -, a.a.O. S. 76, allerdings zur bundesrechtlichen Bestimmung in § 15 BAföG), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 2 S 1075/95

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob dem Verwaltungsgericht darin zu folgen ist, dass durch die Vorgabe des Satzes 4 des § 5 Abs. 1 BefrVO schon im Zeitpunkt der Antragstellung alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht vorliegen müssen (a.A. für die Glaubhaftmachung der Senat in seinem Urteil vom 5.12.1996 - 2 S 1075/95 -), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 2 S 3062/92

    Rundfunkgebührenbefreiung: vorzeitiger Wegfall der Befreiungsvoraussetzung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).
  • LSG Hamburg, 11.01.2006 - L 4 SB 14/05

    Merkzeichen RF nach Schwerbehindertenrecht als Voraussetzung für eine Befreiung

    Der Senat ist aufgrund seiner Verwerfungskompetenz in Bezug auf unter dem formellen Gesetz stehende Rechtsnormen befugt und verpflichtet, diese Konsequenz für die entscheidungserhebliche Schwerbehindertenausweisverordnung zu Lasten des Klägers herzuleiten; der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass nur der Verordnungsgeber (oder eventuell auch der Landesgesetzgeber) des Rundfunkgebührenrechts befugt sei, rechtliche Folgerungen aus der Verfassungswidrigkeit der fraglichen Gebührenbefreiung zu ziehen, weil es im Verfahren gegen die Versorgungsverwaltung lediglich um ein gesundheitliches Merkmal des rundfunkrechtlichen Befreiungstatbestandes gehe (vgl. BSG, Urt. v. 28.6.2000, a.a.O.; jetzt auch Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urt. v. 29.9.2003, NVwZ-RR 2004 S. 260), ist schon deswegen nicht zu folgen, weil - wie dargelegt - die Bewilligung eines Merkzeichens zum Zweck der Inanspruchnahme einer rechtswidrigen Gebührenbefreiung nicht rechtens sein kann.
  • VG Gelsenkirchen, 26.10.2006 - 14 K 1491/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Befreiung

    Selbst wenn man entgegen der zur Befreiungsverordnung ergangenen Rechtsprechung, vgl. VGH BW, Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260, annehmen wollte, dass es jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen sachdienlich wäre, über einen ggf. erstmals im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gestellten Härtefallantrag in der Sache zu befinden - wofür immerhin sprechen könnte, dass, anders als nach der alten Rechtslage, vom Beklagten über beide Anträge zu entscheiden wäre/ist, hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg.
  • LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05

    Rundfunkgebührenbefreiung im Schwerbehindertenrecht

    Der Senat ist aufgrund seiner Verwerfungskompetenz in Bezug auf unter dem formellen Gesetz stehende Rechtsnormen befugt und verpflichtet, diese Konsequenz für die entscheidungserhebliche Schwerbehindertenausweisverordnung zu Lasten der Klägerin herzuleiten; der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass nur der Verordnungsgeber (oder eventuell auch der Landesgesetzgeber) des Rundfunkgebührenrechts befugt sei, rechtliche Folgerungen aus der Verfassungswidrigkeit der fraglichen Gebührenbefreiung zu ziehen, weil es im Verfahren gegen die Versorgungsverwaltung lediglich um ein gesundheitliches Merkmal des rundfunkrechtlichen Befreiungstatbestandes gehe (vgl. BSG, Urt. v. 28.6.2000, a.a.O.; jetzt auch Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urt. v. 29.9.2003, NVwZ-RR 2004 S. 260), ist schon deswegen nicht zu folgen, weil - wie dargelegt - die Bewilligung eines Merkzeichens zum Zweck der Inanspruchnahme einer rechtswidrigen Gebührenbefreiung nicht rechtens sein kann.
  • VG Saarlouis, 25.11.2008 - 3 K 635/08

    Voraussetzungen für ausnahmsweise Rundfunkgebührenbefreiung bei Schwerbehinderung

    (Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008, § 6 RfGebStV Rdnr. 63; s. auch VGH Mannheim, Urteil vom 29.09.2003 - 2 S 360/03 -, zitiert nach JURIS; ders., Urteil vom 29.06.1993 - 2 S 3062/92 -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 23.12.2005 - AN 5 K 05.02957 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 17.03.2008 - Au 7 K 07.1273 -, zitiert nach JURIS),.
  • VG Aachen, 13.12.2006 - 8 K 2445/05

    Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aufgrund einer

    Dem Beklagten ist zwar im Grundsatz einzuräumen, dass mit Blick auf die Regelung des § 6 Abs. 1, 2 und 3 RGebStV, der - ähnlich wie die Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 1 und 4 BefrVO - einen Antrag und den Nachweis der Voraussetzungen für eine aus verschiedenen Gründen zulässige Befreiung durch Vorlage des entsprechenden Bescheides fordert, grundsätzlich für jeden der in Anspruch genommenen Gründe von dem Betroffenen ein - jedenfalls materiell-rechtlich - eigenständiger Antrag zu stellen ist, vgl. hierzu und im Folgenden: Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH BW), Urteil vom 29.9.2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260 (zu § 5 BefrVO).
  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2006 - 14 K 1251/06

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren betreffend die

    Selbst wenn man entgegen der zur Befreiungsverordnung ergangenen Rechtsprechung, vgl. VGH BW, Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260, annehmen wollte, dass es jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen sachdienlich wäre, über einen ggf. erstmals im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gestellten Härtefallantrag in der Sache zu befinden - wofür immerhin sprechen könnte, dass, anders als nach der alten Rechtslage, vom Beklagten über beide Anträge zu entscheiden wäre/ist, hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg.
  • VG Düsseldorf, 26.04.2006 - 27 K 4554/05
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der der vom Beklagten zitierten Entscheidung des VGH Baden- Württemberg (Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -) zugrunde lag.
  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2006 - 14 K 1168/06

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren betreffend die

    Selbst wenn man entgegen der zur Befreiungsverordnung ergangenen Rechtsprechung, vgl. VGH BW, Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260, annehmen wollte, dass es jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen sachdienlich wäre, über einen ggf. erstmals im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gestellten Härtefallantrag in der Sache zu befinden - wofür immerhin sprechen könnte, dass, anders als nach der alten Rechtslage, vom Beklagten über beide Anträge zu entscheiden wäre/ist - hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2006 - 14 K 983/06
    Selbst wenn man entgegen der zur Befreiungsverordnung ergangenen Rechtsprechung, vgl. VGH BW, Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260, annehmen wollte, dass es jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen sachdienlich wäre, über einen ggf. erstmals im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gestellten Härtefallantrag in der Sache zu befinden - wofür immerhin sprechen könnte, dass, anders als nach der alten Rechtslage, vom Beklagten über beide Anträge zu entscheiden wäre/ist -, hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg.
  • VG Saarlouis, 13.02.2009 - 3 K 617/08

    Befreiung von Rundfunkgebühren - Bescheidgebundenheit

    (Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008, § 6 RfGebStV Rdnr. 63; s. auch VGH Mannheim, Urteil vom 29.09.2003 - 2 S 360/03 -, zitiert nach JURIS; ders., Urteil vom 29.06.1993 - 2 S 3062/92 -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 23.12.2005 - AN 5 K 05.02957 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 17.03.2008 - Au 7 K 07.1273 -, zitiert nach JURIS),.
  • VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 2082/05
  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2006 - 14 K 144/06
  • VG Würzburg, 01.07.2009 - W 3 K 09.446

    Rundfunkgebührenbefreiung; zeitweiser Bezug von Wohngeld; Leistungen nach SGB II,

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