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   OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04   

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https://dejure.org/2004,2006
OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 (https://dejure.org/2004,2006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 (https://dejure.org/2004,2006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2004 - 11 Wx 13/04 (https://dejure.org/2004,2006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1904, 1896, 1901; FGG § 67 Abs. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über eine lebenserhaltende oder lebensverlängernde Behandlung durch einen Betreuer mit vormundschaftsgerichtlicher Betreuung; Lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen bei irreversiblem tödlichen Verlauf des Leidens eines Betroffenen ohne kurz ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, Sterbehilfe

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1901; ; FGG § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; BGB § 1901; FGG § 67 Abs. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1904, 1896, 1901; FGG § 67 Abs. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Genehmigung eines Ernährungsabbruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1882
  • FGPrax 2004, 228
  • FamRZ 2004, 1319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
    a) Zutreffend ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588-1594) im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung für die Verweigerung der Einwilligung des Betreuers in eine lebensverlängernde oder -erhaltende Behandlung oder Weiterbehandlung eines nicht einwilligungsfähigen Betroffenen eine vormundschaftsgerichtliche Prüfungszuständigkeit eröffnet hat.

    Dass der Bundesgerichtshof das Kriterium des unmittelbar bevorstehenden Todes nicht für maßgeblich erachtet, erhellt die Feststellung, dass das Vormundschaftsgericht der Entscheidung des Betreuers zustimmen müsse, wenn feststehe, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe und die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspreche (vgl. BGH NJW 2003, 1588 [1593]).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof diesen Gesichtspunkt bei der Erörterung des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens unerörtert gelassen (vgl. BGH NJW 2003, 1588 [1593]), daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass eine Verfahrenspflegerbestellung nicht erforderlich ist.

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr unter Bezugnahme auf das Urteil des ersten Strafsenates vom 13. September 1994 (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204-207) zwischen Hilfe beim Sterben, kurz: Sterbehilfe, und Hilfe zum Sterben oder Sterbehilfe im weiteren Sinn differenziert.

    Nach den weiteren Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind dann jedoch an die Annahme des mutmaßlichen Willens erhöhte Anforderungen zu stellen gegenüber der Sterbehilfe im eigentlichen Sinn (vgl. BGHSt 40, 257 [260]).

    Da auch die Möglichkeit einer Entsprechung im mutmaßlichen, nicht nur im explizit geäußerten Willen für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genügen kann, hätte es vorliegend für die Beurteilung des Willensmomentes weiterer Sachaufklärung bedurft, bei der frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen der Betroffenen ebenso zu berücksichtigen sind wie ihre religiöse Überzeugung, ihre sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, ihre altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in Abbruch der künstlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
    Da es bei der Entscheidung über Abbruch oder Weiterführung lebenserhaltender Maßnahmen um einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen geht, der als erheblicher zu bewerten ist als der Eingriff in die persönliche Unversehrtheit des Betroffenen durch eine Sterilisation, ergibt sich bereits aus der Auslegung des § 67 Abs. 1 FGG ihre zwingende Notwendigkeit (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 488 ; Senat, Beschluss vom 27.11.2001 11 Wx 64/01).
  • AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710

    Patientenverfügung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, PEG-Sonde,

    Wie jeder noch handlungsfähige Patient hat auch der zur selbständigen Willensbekundung nicht mehr fähige Kranke das Recht, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen zu verweigern (BVerfGE 52, 131 (174), abweichendes Votum der Richter I3, Niebler und Steinberger; OLG Karlsruhe, FGPrax 2004, 228 (228f.); Höfling, Jus 2000, 111 (115); Hufen, ZRP 2003, 248 (251); Kutzer, FPR 2004, 683 (686); Landau, ZRP 2005, 50 (52)).

    An die Feststellung dieser Werte im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen sind erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH, FGPrax 2003, 161 (164); OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (686); FGPrax 2004, 228 (228)).

  • LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10

    Lediglich Erteilung eines Negativattests durch Betreuungsgericht bei Abbruch

    Dass der Bundesgerichtshof das Kriterium des unmittelbar bevorstehenden Todes nicht für maßgeblich erachtet, erhellt die Feststellung, dass das Vormundschaftsgericht der Entscheidung des Betreuers zustimmen müsse, wenn feststehe, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe und die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspreche (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1882 f. m.w.N, dort noch zum "alten Recht"; Palandt/Diederichsen, a.a.O., BGB, § 1901 a Rdnr. 7).
  • LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05

    Betreuung: Voraussetzungen vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung des Abbruchs

    Nicht erforderlich ist, dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht (OLG Karlsruhe NJW 04, 1882).
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

    Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.).
  • LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Einwilligung eines

    Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ], ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 ]) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.04.2005 - 10 XVII 89/03

    Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge: Gerichtliche Genehmigung des Abbruchs

    Dass der Wachkomazustand der Betroffenen nicht in absehbarer Zeit zu ihrem Tode führt, steht einem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht entgegen (Palandt, BGB, Vor § 1896 Rdnr 10; BGH, NJW 1995, 204; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1882).
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