Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,417
BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03 (https://dejure.org/2004,417)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2004 - NotZ 23/03 (https://dejure.org/2004,417)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 (https://dejure.org/2004,417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 6
    Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls; Vorschaltverfahren

  • Wolters Kluwer

    Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls; Vermutung des Vermögensverfalls im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 Bundesnotarordnung (BNotO) bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Notars; Voraussetzungen der Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Amtsenthebung eines insolventen Notars

  • zvi-online.de

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 6
    Keine Entkräftung der Vermutung des Vermögensverfalls eines Notars durch Gläubigerbeschluss über Insolvenzplanerstellung

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 6
    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher Entscheidung über die Amtsenthebung eines Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Amtsenthebung wegen Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2018
  • ZIP 2004, 1006
  • MDR 2004, 779 (Ls.)
  • DNotZ 2004, 886
  • NZI 2004, 342
  • BB 2004, 854 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    b) Im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Amtsenthebung des Notars bleiben auch dann Umstände, die nach dem Ausspruch der Amtsenthebung eingetreten sind, unberücksichtigt, wenn die Vollziehung der Amtsenthebung vom Gericht bis zu seiner Entscheidung ausgesetzt worden ist (Fortführung von BGHZ 149, 230, 231).

    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f; 78, 232, 233; 149, 230, 232; Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792).

    Das Unterlassen oder Versäumen des rechtzeitigen Antrags steht der rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung des Amtsenthebungsgrundes gleich (Senat BGHZ 78, 232, 233 f; 149, 230, 232).

    Dessen ungeachtet sind nach der Rechtsprechung des Senats Umstände, die seit Abschluß des Feststellungsverfahrens bis zum Ausspruch der Amtsenthebung nach § 50 Abs. 3 Satz 1 BNotO eintreten, in die Prüfung, ob ein Amtsenthebungsgrund vorliegt, mit einzubeziehen (Senat BGHZ 149, 230, 233 ff).

    Bei gestaltenden Verwaltungsakten dieser Art gebieten es materielle Gründe der Rechtssicherheit, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit auf den Anfechtungsantrag hin von späteren Veränderungen der Sachlage unabhängig zu halten (Senat BGHZ 149, 230, 234 f m.w.N.; Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792 für die Amtsenthebung nach § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO).

  • BGH, 13.10.1980 - NotZ 11/80

    Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    Das hiergegen statthafte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO, § 42 Abs. 4, § 40 Abs. 4 BRAO, § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG; vgl. Senat, BGHZ 78, 232, 233 und Beschluß vom 11. Dezember 1978 - NotZ 3/78 - DNotZ 1979, 373, 374) hat der Antragsteller nicht ergriffen.

    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f; 78, 232, 233; 149, 230, 232; Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792).

    Das Unterlassen oder Versäumen des rechtzeitigen Antrags steht der rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung des Amtsenthebungsgrundes gleich (Senat BGHZ 78, 232, 233 f; 149, 230, 232).

  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 1/02

    Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f; 78, 232, 233; 149, 230, 232; Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792).

    Bei gestaltenden Verwaltungsakten dieser Art gebieten es materielle Gründe der Rechtssicherheit, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit auf den Anfechtungsantrag hin von späteren Veränderungen der Sachlage unabhängig zu halten (Senat BGHZ 149, 230, 234 f m.w.N.; Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792 für die Amtsenthebung nach § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO).

  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 17/00

    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    Es spricht demnach vieles dafür, daß der Antragsteller die gegen ihn gerichteten Forderungen in einer Weise zu erfüllen vermag, die seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wieder als geordnet erscheinen läßt (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 35/94 - BRAK-Mitt. 1995, 29; Beschluß vom 6. November 1998 - AnwZ (B) 25/98 - BRAK-Mitt. 1999, 36 zu § 14 Abs. 2 Nr. 8 - jetzt: Nr. 7 - BRAO), er in absehbarer Zeit entschuldet sein wird (vgl. zu § 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO: Senat, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 m.w.N.; vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - DNotZ 2001, 571, 572 und vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117, 118).
  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65

    Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f; 78, 232, 233; 149, 230, 232; Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99

    Vermögensverfall eines Notars

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    Es spricht demnach vieles dafür, daß der Antragsteller die gegen ihn gerichteten Forderungen in einer Weise zu erfüllen vermag, die seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wieder als geordnet erscheinen läßt (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 35/94 - BRAK-Mitt. 1995, 29; Beschluß vom 6. November 1998 - AnwZ (B) 25/98 - BRAK-Mitt. 1999, 36 zu § 14 Abs. 2 Nr. 8 - jetzt: Nr. 7 - BRAO), er in absehbarer Zeit entschuldet sein wird (vgl. zu § 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO: Senat, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 m.w.N.; vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - DNotZ 2001, 571, 572 und vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117, 118).
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 3/78

    Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden -

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    Das hiergegen statthafte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO, § 42 Abs. 4, § 40 Abs. 4 BRAO, § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG; vgl. Senat, BGHZ 78, 232, 233 und Beschluß vom 11. Dezember 1978 - NotZ 3/78 - DNotZ 1979, 373, 374) hat der Antragsteller nicht ergriffen.
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 35/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    Es spricht demnach vieles dafür, daß der Antragsteller die gegen ihn gerichteten Forderungen in einer Weise zu erfüllen vermag, die seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wieder als geordnet erscheinen läßt (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 35/94 - BRAK-Mitt. 1995, 29; Beschluß vom 6. November 1998 - AnwZ (B) 25/98 - BRAK-Mitt. 1999, 36 zu § 14 Abs. 2 Nr. 8 - jetzt: Nr. 7 - BRAO), er in absehbarer Zeit entschuldet sein wird (vgl. zu § 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO: Senat, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 m.w.N.; vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - DNotZ 2001, 571, 572 und vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117, 118).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99

    Widerruf der Erlaubnis eines Rechtsbeistandes zur geschäftsmäßigen

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    a) Der Vermögensverfall im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO, der als insolvenzähnlicher Tatbestand im Gegensatz zu § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO die Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden in sich schließt, setzt über den Eintritt ungeordneter schlechter finanzieller Verhältnisse, die sich in absehbarer Zeit nicht beheben lassen (wirtschaftliche Verhältnisse im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO) voraus, daß der Notar außerstande ist, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen (Senat, Beschluß vom 3. November 2003 - NotZ 15/03 - Urteilsumdruck S. 5 m.w.N.; speziell zu den Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99 - BRAK-Mitt. 2000, 144).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03
    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, daß der Notar seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darlegt, insbesondere eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen vorlegt und nachweist, daß diese inzwischen erfüllt sind oder dartut, wie sie auf erfolgversprechende Weise in absehbarer Zeit erfüllt werden sollen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94 - BRAK-Mitt. 1995, 126; Custodis, in: Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, 2000, § 50 BNotO Rn. 33).
  • BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung

  • BGH, 06.11.1998 - AnwZ (B) 25/98

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Berücksichtigung einer nachträglichen

  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff

  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00

    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

  • BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80

    Amtsenthebung eines Notars

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Soweit Schulden vorhanden sind, denen keine realisierbaren Vermögenswerte gegenüberstehen, ist von geordneten finanziellen Verhältnissen (nur) dann auszugehen, wenn der Schuldendienst nach Maßgabe mit den Gläubigern getroffener Vereinbarungen bedient wird und die Verbindlichkeiten zudem nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (vgl. BFH, Urteile vom 22. August 1995 - VII R 63/94 - BFHE 178, 506 und vom 30. März 2004 - VII R 56/03 - BFH/NV 2004, 1426 zu § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StBerG; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 - NJW 2004 m.w.N. und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 - NJW 2005, 511 zu § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 -, b) den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 20. März 2003 - P/Not.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 - und der Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 20. März 2003 - P/Not.

  • BVerfG, 28.04.2004 - 1 BvR 912/04

    Vorläufige Aussetzung der Vollziehung der Amtsenthebung eines Notars

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 -,.
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 26/06

    Zurückstellung der endgültigen Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls

    Er setzt über den Eintritt ungeordneter schlechter finanzieller Verhältnisse, die sich in absehbarer Zeit nicht beheben lassen (wirtschaftliche Verhältnisse im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO), voraus, dass der Notar nicht in der Lage ist, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen (Senat, Beschlüsse vom 3. November 2003 - NotZ 15/03 = NJW-RR 2004, 710; vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 = NJW 2004, 2018).

    Er wird unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 6 Hs. 2 BNotO widerleglich vermutet (s. dazu den Senatsbeschluss vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 = NJW 2004, 2018).

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 34/06

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die Art der

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Notar durch einen entsprechenden Antrag eine gerichtliche Entscheidung über das Vorliegen des Amtsenthebungsgrundes herbeigeführt hat (st. Senatsrechtsprechung, s. etwa BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f.; 149, 230, 232; Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 = NJW 2004, 2018); hiergegen bestehen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Bedenken (BVerfG NJW 2005, 3057).

    Ob an der Ansicht des Senats festzuhalten ist, dass diese Grundsätze entsprechend auch dann gelten, wenn der Notar, nachdem ihm die Justizverwaltung ihre Absicht seiner Amtsenthebung aus einem der Gründe des § 50 Abs. 1 Nrn. 5 bis 9 BNotO eröffnet hat, von seinem Antragsrecht nach § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO keinen oder keinen rechtzeitigen Gebrauch macht (vgl. Senat BGHZ 78, 232, 233 f.; 149, 230, 232; Beschluss vom 22. März 2004 aaO), oder ob die von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hiergegen geäußerten Bedenken (BVerfG NJW 2005, 3057 f.) insoweit eine Abkehr von dieser Rechtsprechung veranlassen, bedarf keiner Entscheidung; denn ein derartiger Fall liegt hier nicht vor.

    Im Verfahren über die endgültige Amtsenthebung sind jedoch solche Umstände zu berücksichtigen, die nach Abschluss des Vorschaltverfahrens nach § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO und vor dem Ausspruch der endgültigen Amtsenthebung durch die Justizverwaltung eingetreten sind (Senat, BGHZ 149, 230, 233 ff.; Beschluss vom 22. März 2004 aaO).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 45/05

    Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls

    Der Vermögensverfall, der einen insolvenzähnlichen Tatbestand darstellt und im Gegensatz zu den Amtsenthebungsgründen des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden in sich schließt, setzt über den Eintritt ungeordneter schlechter finanzieller Verhältnisse, die sich in absehbarer Zeit nicht beheben lassen (wirtschaftliche Verhältnisse im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 8 Fall 1 BNotO), voraus, dass der Notar nicht in der Lage ist, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen (Senat, Beschlüsse vom 3. November 2003 - NotZ 15/03 = NJW-RR 2004, 710; vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 = NJW 2004, 2018).

    Er wird unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 6 Hs. 2 BNotO widerleglich vermutet (s. dazu Senatsbeschluss vom 22. März 2004 aaO).

    Dass unter diesen Voraussetzungen Aussicht bestehen könnte, in absehbarer Zeit wieder geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers herbeizuführen, ist daher auch unter Berücksichtigung der im Insolvenzverfahren bestehenden Möglichkeiten (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 3057, 3058; Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 = NJW 2004, 2018, 2019; BGH - Senat für Anwaltssachen - Beschluss vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04 = NJW 2005, 1271 f.) derzeit nicht erkennbar.

  • BGH, 13.03.2017 - NotZ(Brfg) 4/16

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Versagung der Erlaubnis zur Fortführung der

    Er setzt über den Eintritt ungeordneter schlechter finanzieller Verhältnisse, die sich in absehbarer Zeit nicht beheben lassen (wirtschaftliche Verhältnisse im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO), voraus, dass der Notar nicht in der Lage ist, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen (Senat, Beschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 23/03, NJW 2004, 2018; vom 20. November 2006 - NotZ 26/06, NJW 2007, 1287 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. August 2008 - 1 BvR 912/04, NJW 2005, 3057, 3058).
  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 6/14

    Amtsenthebung eines Notars wegen gefährdender Art der Wirtschaftsführung

    Im Gegenteil ist der Kläger ausweislich der vom Senat eingeholten Auskunft der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 13. September 2013 bis zum Erlass der seine endgültige Amtsenthebung anordnenden Verfügung des Beklagten vom 12. Februar 2013 und darüber hinaus (vgl. zur Frage der Beachtlichkeit von - hier aber nicht zugunsten des Klägers eingetretenen - Änderungen der Sachlage nach der Verwaltungsentscheidung über die Amtsenthebung z. B. Senatsbeschluss vom 22. März 2004 - NotZ 23/03, NJW 2004, 2018, 2019 mwN einerseits und BVerfG NJW 2005, 3057, 3058; Eylmann/Vaasen/Custodis, BNotO/BeurkG, 3. Aufl., § 50 Rn. 158; Schippel/Bracker/Püls, BNotO, 9. Aufl. § 50 Rn. 46b andererseits) immer wieder mit erheblichen Beträgen in Rückstand mit seinen steuerlichen Verpflichtungen gekommen.
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 7/13

    Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen ungeordneter Wirtschaftsführung; Rüge

    Im Gegenteil ist der Kläger ausweislich der vom Senat eingeholten Auskunft der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 13. September 2013 bis zum Erlass der seine endgültige Amtsenthebung anordnenden Verfügung des Beklagten vom 12. Februar 2013 und darüber hinaus (vgl. zur Frage der Beachtlichkeit von - hier aber nicht zugunsten des Klägers eingetretenen - Änderungen der Sachlage nach der Verwaltungsentscheidung über die Amtsenthebung z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 2004 - NotZ 23/03, NJW 2004, 2018, 2019 mwN einerseits und BVerfG NJW 2005, 3057, 3058; Eylmann/Vaasen/Custodis, BNotO/BeurkG, 3. Aufl., § 50 Rn. 158; Schippel/Bracker/Püls, BNotO, 9. Aufl. § 50 Rn. 46b andererseits) immer wieder mit erheblichen Beträgen in Rückstand mit seinen steuerlichen Verpflichtungen gekommen.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 5/05

    Versagung der Genehmigung einer Verbindung mehrerer Notare zu gemeinsamer

    Der Senat hat unter Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diesen Bescheid zurückgewiesen (Beschluß vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 - DNotZ 2004, 886).
  • BVerfG, 06.04.2005 - 1 BvR 912/04

    Vorläufige Aussetzung der Vollziehung der Amtsenthebung eines Notars

  • BVerfG, 14.10.2004 - 1 BvR 912/04

    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

  • FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 6 K 344/12

    Gefährdung von Auftraggeberinteressen bei Unzuverlässigkeit eines Steuerberaters

  • FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 6 K 234/11

    Entfallen der Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch die Eröffnung des

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 38/05

    Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 31/06

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die Art der

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 5/07

    Amtsenthebung eines Notars wegen der Art der Wirtschaftsführung und wegen

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 6/05

    Amtsenthebung bei Vermögensverfall des Notars

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 107/06

    Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater wegen Eröffnung eines

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 2/04

    Voraussetzungen für eine vorläufige Amtsenthebung eines Notars; Anhaltspunkte für

  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06

    Amtsenthebungsverfahren: Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls eines

  • OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 19/05

    Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen Vermögensverfalls und der

  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 1 Not 1/14

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars (hier: Nachlässige Handhabung steuerlicher

  • FG Niedersachsen, 26.01.2005 - 6 K 63/01

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater wegen

  • FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 6 K 427/10

    Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters aufgrund fehlender

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06

    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige

  • FG Niedersachsen, 17.02.2005 - 6 K 918/04

    Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall; Vermutung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht